schattenmann hat geschrieben:Es ist schon übel was alles abgeht... Und das mit dem Vorstellungsgespräch, TheGuide, leider nicht zutreffend was du schreibst:
Du magst negative Erfahrungen gemacht haben, viele andere auch, aber davon darf man sich nicht runter ziehen lassen. Wer auf provokative oder verbotene Fragen wie von der Tarantel gestochen reagiert oder sich beleidigt zurückzieht, der ist selber Schuld. Ich würde auf manche Frage auch nicht souverän reagieren können, das will ich gar nicht behaupten. Aber man muss sich vor allem daran erinnern, dass
die Einladung ins Vorstellungsgespräch - das kostet nämlich Zeit und Vorbereitung = Arbeitsstunden = Geld -
grundsätzlich Interesse am Bewerber signalisiert. Wenn man dann im Gespräch auf eine Frage unangemessen reagiert, ist das nicht die Schuld des Fragenden, sondern die desjenigen, der sich beleidigt fühlt, wütend ist oder auf dem Paragraphen herumreitet. Wir wissen doch alle, dass auch verbotene Fragen gestellt werden. Es ist einfach eine Frage der Übung, diese souverän zu meistern und ohne lange herumzudrucksen die in diesem Fall erlaubte Unwahrheit zu sagen.
sicher zielen ein paar Fragen auf die "Souveränität" des Bewerbers, aber manchmal wollens eine wahre Antwort haben - auch auf unerlaubte Fragen... (vgl. in einem anderen Thread die Sache mit dem "trotz notariel beglaubigten Strafregisterauszug an eine mehrjährige Gefängnisstrafe glauben" - man unterstellte mir Fälschen eines amtlich beglaubigten Zeugnisses (= hier in der CH 1 Jahr auf Bewährung!!), einen Betrugsversuch.
Auch auf eine solche Unterstellung kann man souverän reagieren. Es soll sogar schon Situationen gegeben haben, wo sich der Bewerber bereits vor Vertragsabschluss wähnte und man beim gemeinsamen Essen im Restaurant saß und der Personaler dann in etwas lauterer Gesprächslautstärke peinliche Fragen nach dem S e x u a l leben [die Kindersicherung des Forums moniert diesen Begriff] des Bewerbers gestellt hat (Hesse/Schrader). Das finde ich weit grenzwertiger als so manches andere, aber auch hier geht es in erster Linie nicht darum, den "Delinquenten" bloßzustellen, sondern seine Reaktion/Souveränität zu prüfen.
Es bringt jedenfalls nichts, über böse Personaler zu maulen und beim nächsten Mal in dieselben Fallen zu tappsen. Man muss sich
produktiv damit
auseinandersetzen.
Die Ausgangfrage war "waren Sie im Gefängnis" - auf die man (also hierzulande) nur dann antworten muss, wenn es im künftigen Job sicherheitsrelevant ist... (war nicht der Fall in jenem Job))
Da würden mir spontan ein schlichtes "Nein!" oder ein erstauntes "wie kommen sie denn auf so etwas?" einfallen. Oder ich würde ehrlich antworten: "Ja, als Besucher, weil ein Bekannter von mir, weil er einem Freund ein paar Gramm Gras aus den Niederlanden mitgebracht hat, als Drogen-Kurier in den offenen Vollzug kam. War interessant so ein Gefängnis mal von innen zu sehen."
Diese "unerlaubten Fragen" werden mittlerweile wie das AGG vorgeschoben; als Machtinstrument: man weis - der Bewerber kann sich nicht wehren, es geht um sein Leben, er MUSS alles fressen.
Ich kenne eure Schweizer Gepflogenheiten nicht: Aber man darf in D in solchen Fällen lügen. Und häufig sitzt der/die Gewerkschaftsbeauftragte ja auch mit dabei, da wird sich der AG hüten.
1. die ganze Mühe die man sich für die Bewerbung macht (vgl. dieses Forum!!) - bleibt meist unbeantwortet (inkl. Unterlagen nicht zurück)
Ich weiß selber, dass es schwierig ist, Stellen zu finden, ich bin Geisteswissenschaftler, mit länger als üblich überzogenem Studium und abgebrochener postgradualer Ausbildung. Um mich reißen sich die Arbeitgeber auch nicht. Quoten von 90:1 bis 200:1 das sind die Stellen, auf die ich mich als Geisteswissenschaftler bewerbe... Trotzdem habe ich zwei, eigentlich sogar drei Arbeitgeber, für die ich auf Honorarbasis bzw. bei einem wahlweise auch sozialversichert, arbeite. Ist nicht das Gelbe vom Ei, Alterarmut ist auch vorprogrammiert, aber sso schaut's nun mal aus.
2. ...egal was man macht, es ist falsch
Das mag dein Eindruck sein, der ist aber sicher nicht richtig.
3. EIN Fehler wird - selbst wenn's über 10 Jahre her ist - weiterhin vorgehalten (vgl. dieser Faden hier), für den Rest deines Berufslebens
Das ist genau das, was ich oben meinte, mit sich in sein Schneckenhaus zurückziehen. Allein die Tatsache, dass man ins VG eingeladen worden ist, ist Hinweis genug, dass das vom AG nicht wirklich als Problem gesehen wird sondern dass das alleine der Provokation dient. Wenn der AG Bedenken hätte, würde er dem Bewerber gar nicht erst die Zeit widmen. Das muss man bei Provokationen immer im Hinterkopf behalten.
Ich habe andere Erfahrungen gemacht als du und ich kann dir nur spiegeln, wie du hier im Forum wirkst: Irgendwo zwischen frustriert und depressiv. Ich habe da vollstes Verständnis für. Aber wenn du im Bewerbungsgespräch genau so frustriert oder depressiv wirkst, dann will dich auch niemand einstellen. Den Arbeitgebern ist egal, warum du depressiv oder frustriert bist, die wollen einen motivierten Arbeitnehmer, der die Stimmung im Unternehmen nicht runter zieht. Dass du da in einem Teufelskreis steckst ist klar, deshalb kann ich dir nur raten, dir professionelle Hilfe zu suchen, bevor du eine richtige Depression hast.