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Fragen zu Ausbildungs- und Studiengängen, Praktikumsmöglichkeiten, Lerninhalten, Lerntipps etc.
JanineKiesel
Beiträge: 2
Registriert: 12.05.2019, 16:01

Muss die abgebrochene Ausbildung in diesem Fall erwähnt werden?

Beitrag von JanineKiesel »

Hi!

Ich bin recht neu hier und folgender Fall hat sich bei mir ergeben:

Ich werde bei einem gesetzlichen Rentenversicherer im nichttechnischen gehobenen Dienst (also Verwaltung) arbeiten. (Duales Studium). Vor vier Jahren habe ich eine Ausbildung zur Bürokauffrau angefangen und dann per Aufhebungsvertrag in der Probezeit nach ca. 3 Monaten gekündigt. Das Unternehmen hat nicht zu mir gepasst und umgekehrt.

Also habe ich im Jahr danach meine Ausbildung zum Bürokauffrau bei einem anderen Unternehmen gemacht und erfolgreich absolviert. Bis zum Beginn dieser Ausbildung habe ich gejobbt.

Im Lebenslauf habe ich die angefangene Ausbildung nicht erwähnt, im Personalbogen auch nicht. Die Stelle ist zwischen Ende meines Abiturs und Beginn meines Jobbens einfach freigelassen.

Grundsätzlich muss ich die angefangene Ausbildung nicht erwähnen, da dieses Stigma keine Relevanz für mein jetziges duales Studium hat. Schließlich ist das vor 4 Jahren passiert, in einer anderen Branche und geschafft habe ich die Ausbildung später dann auch noch. Damit gibt es keine hinreichende Relevanz, dass ich das erwähnen muss. Die abgebrochene Ausbildung hätte nicht als Grund herangezogen werden können, mich nicht für das Studium zu nehmen. Oder?

Lese ich unteranderem aus diesem Urteil heraus: https://openjur.de/u/306530.html

Danke für die Antworten!!!
Romanum
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Beiträge: 8983
Registriert: 12.09.2008, 19:20

Re: Muss die abgebrochene Ausbildung in diesem Fall erwähnt werden?

Beitrag von Romanum »

JanineKiesel hat geschrieben: 12.05.2019, 16:43Grundsätzlich muss ich die angefangene Ausbildung nicht erwähnen, da dieses Stigma keine Relevanz für mein jetziges duales Studium hat. Schließlich ist das vor 4 Jahren passiert, in einer anderen Branche und geschafft habe ich die Ausbildung später dann auch noch.

Sehe ich auch so.

Aber hier wird dir niemand einen bindenden rechtlichen Rat geben, denn wie du schon am verlinkten Urteil sehen kannst, kommt es sehr auf rechtliche Details an - und jeder Fall ist wieder anders.

JanineKiesel
Beiträge: 2
Registriert: 12.05.2019, 16:01

Re: Muss die abgebrochene Ausbildung in diesem Fall erwähnt werden?

Beitrag von JanineKiesel »

Vielen Dank für die Antwort. Eine rechtlich verbindliche Antwort erwarte ich auch nicht :)
Gibt es noch weitere Einschätzungen von anderen Usern hier im Forum? Ich bin offen auch für andere Ideen
Zerschmetterling
Bewerbungshelfer
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Registriert: 14.01.2015, 13:40

Re: Muss die abgebrochene Ausbildung in diesem Fall erwähnt werden?

Beitrag von Zerschmetterling »

Hallo,

der verlinkte Fall ist doch etwas anders gelagert; hier stand ja eine Nicht-Eignung für den Beruf im Raum. Bei 3 Monaten würde ich das ganze tatsächlich unter den Tisch fallen lassen. Aber kleiner Tipp, falls Dein Nickname hier Dein wirklicher Name ist, würde ich diesen abändern.

VG Zerschmetterling
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