Insofern ist fraglich, ob dir wirklich 8 Tage zustehen!Anspruch auf Urlaub während der Probezeit
Den vollen Anspruch auf Urlaub hat ein Arbeitnehmer erst nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses. Diese Wartezeit (vgl. § 4 BUrlG) ist zunächst zu erfüllen. Aber auch während der Probezeit erwirbt ein Mitarbeiter einen rechnerischen Anspruch auf Urlaub. Für jeden rechnerisch vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses steht dem Arbeitnehmer ein Zwölftel seines Jahresurlaubs zu. Der Arbeitnehmer hat nur keinen Anspruch darauf, diesen Teilurlaub bereits während der (bis zu 6 Monate dauernden) Probezeit zu nehmen.
➡ Selbst kündigen, welche Kündigungsfristen? ✔
Bzgl Urlaub:
Hallo Therese,
wir wissen nicht wie bei S+E im Arbeitsvertrag innerhalb der Probezeit mit Urlaubsanspruch geregelt. Grundgesetzlich hat sie ein Anspruch auf ihren Urlaub für die Monate, die sie da war. Urlaubstage pro Jahr durch 12 Monate multipliziert und so, wenn S+E seit 29.8.2011 dort arbeitet, hat sie tatsächlich schon auf 10 Tagen ein Urlaubsanspruch.
Da ihr Chef sich nicht nach BGB richtet (Kündigungsfrist in der Probezeit ist 2 Wochen sofern nichts anderes vereinbart ) und sich für eine Kündigung mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen innerhalb der Probezeit entschiedenen hat, kann es sein das er mit Urlaubsanspruch auch anders geregelt und sich nicht nach BUrlG gerichtet hat.
Aber sollte sie jetzt fristlos kündigen, soll sie ihren Urlaub ausbezahlt bekommen, oder?
wir wissen nicht wie bei S+E im Arbeitsvertrag innerhalb der Probezeit mit Urlaubsanspruch geregelt. Grundgesetzlich hat sie ein Anspruch auf ihren Urlaub für die Monate, die sie da war. Urlaubstage pro Jahr durch 12 Monate multipliziert und so, wenn S+E seit 29.8.2011 dort arbeitet, hat sie tatsächlich schon auf 10 Tagen ein Urlaubsanspruch.
Da ihr Chef sich nicht nach BGB richtet (Kündigungsfrist in der Probezeit ist 2 Wochen sofern nichts anderes vereinbart ) und sich für eine Kündigung mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen innerhalb der Probezeit entschiedenen hat, kann es sein das er mit Urlaubsanspruch auch anders geregelt und sich nicht nach BUrlG gerichtet hat.
Aber sollte sie jetzt fristlos kündigen, soll sie ihren Urlaub ausbezahlt bekommen, oder?
Kündigungsfrist zu lang --> Gefangen
Hi,
laut Arbeitsvertrag habe ich nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Die Probezeit ist seit 2 Wochen vorbei und ich habe es leider verpasst zu kündigen.
Ich fühle mich jetzt irgendwie gefangen, da ich noch fast ein halbes Jahr dort sein werde.
Wie kann das denn sein, dass es solche unmenschlichen Kündigungsfristen gibt? Kann man sich nicht dagegen wehren? Kann ich mich denn nicht auf die gesetzliche nach § 622 Abs. 1 BGB berufen?
laut Arbeitsvertrag habe ich nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Die Probezeit ist seit 2 Wochen vorbei und ich habe es leider verpasst zu kündigen.
Ich fühle mich jetzt irgendwie gefangen, da ich noch fast ein halbes Jahr dort sein werde.
Wie kann das denn sein, dass es solche unmenschlichen Kündigungsfristen gibt? Kann man sich nicht dagegen wehren? Kann ich mich denn nicht auf die gesetzliche nach § 622 Abs. 1 BGB berufen?
Hallo Tom21,
was heisst hier unmenschliche Kündigungsfristen. Diese gelten nun einmal beidseitig. Man kann ja wohl schlecht hingehen und dem Arbeitnehmer eine kürzere Kündigungsfrist einräumen, denn dem Arbeitgeber.
Das Problem ist nicht die Kündigungsfrist; sondern dass DU es verpasst hast, rechtzeitig zui kündigen. Denn ich glaube kaum, dass Dir erst heute eingefallen ist, Mensch mir gefällt das nicht.
Davon abgesehen, als Du den Vertrag vorgelegt bekommen hast, hattest Du die Möglichkeit zu sagen, dass Du einen so großzügigen Schutz nicht benötigst. Denn in der Regel räumen Arbeitgeber den Arbeitnehmern nicht eine längere Kündigungsfrist ein, um diese zu ärgern, sondern um diese zu schützen.
Ich denke, Du solltest anfangen, die Verantwortung für Dein eigenes Handeln zu übernehmen; denn DU hast zunächst die längere Frist akzeptiert; und DU hast es versäumt, rechtzeitig zu kündigen.
was heisst hier unmenschliche Kündigungsfristen. Diese gelten nun einmal beidseitig. Man kann ja wohl schlecht hingehen und dem Arbeitnehmer eine kürzere Kündigungsfrist einräumen, denn dem Arbeitgeber.
Das Problem ist nicht die Kündigungsfrist; sondern dass DU es verpasst hast, rechtzeitig zui kündigen. Denn ich glaube kaum, dass Dir erst heute eingefallen ist, Mensch mir gefällt das nicht.
Davon abgesehen, als Du den Vertrag vorgelegt bekommen hast, hattest Du die Möglichkeit zu sagen, dass Du einen so großzügigen Schutz nicht benötigst. Denn in der Regel räumen Arbeitgeber den Arbeitnehmern nicht eine längere Kündigungsfrist ein, um diese zu ärgern, sondern um diese zu schützen.
Ich denke, Du solltest anfangen, die Verantwortung für Dein eigenes Handeln zu übernehmen; denn DU hast zunächst die längere Frist akzeptiert; und DU hast es versäumt, rechtzeitig zu kündigen.
Danke für die Moralpredigt und Standpauke, ändert jetzt aber nichts.
Fakt ist, dass ich diese Kündigungsfrist als schikanös empfinde und man doch eigentlich erwarten sollte, dass man als Arbeitnehmer nicht vom Arbeitgeber schlechter gestellt werden kann als nach den gesetzlichen Regelungen. Ist hier aber so, was schlichtweg ein Witz ist.
Die Frage ist jetzt aber: Was tun?
Fakt ist, dass ich diese Kündigungsfrist als schikanös empfinde und man doch eigentlich erwarten sollte, dass man als Arbeitnehmer nicht vom Arbeitgeber schlechter gestellt werden kann als nach den gesetzlichen Regelungen. Ist hier aber so, was schlichtweg ein Witz ist.
Die Frage ist jetzt aber: Was tun?
Hallo Tom21,
zunächst einmal noch kurz eine juristische Nachhilfe. Diem Kündigungsfristen sind vom Gesetzgeber zum Schutze des Arbeitnehmers eingeführt worden, damit ein Arbeitgeber nicht von heute auf morgen auf die Strasse gesetzt werden kann. Wird nun zwischen den Vertragsparteien eine längere Kündigungsfrist vereinbart, bedeutet das arbeitsrechtlich einen verbesserten ARBEITNEHMERSchutz.
Durch die Kündigungsfrist soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt werden, genug zeit zu bekommen, um einen neuen Arbeitgeber zu finden und nicht auf der strasse zu stehen.
Jeder Arbeitsrechtler wird auf deine Rechtsauffassung mit absolutem unverständnis reagieren.
Was zu tun in Deinem Fall? Reden. Sprechenden menschen kann geholfen werden. Denn die Alternative zu einer Kündigung ist ein Aufhebungsvertrag. Denn die Vertragsparteien haben immer die Möglichkeit, einvernehmlich vertragsabweichende Regelungen zu treffen.
Sprich: Du musst Deinen Chef aufsuchen und mit ihm reden und erreichen, dass er einem Aufhebungsvertrag zustimmt. Wenn Du geschickt argumentierst, dann sollte es gelingen.
Viele Grüße aus Duisburg
zunächst einmal noch kurz eine juristische Nachhilfe. Diem Kündigungsfristen sind vom Gesetzgeber zum Schutze des Arbeitnehmers eingeführt worden, damit ein Arbeitgeber nicht von heute auf morgen auf die Strasse gesetzt werden kann. Wird nun zwischen den Vertragsparteien eine längere Kündigungsfrist vereinbart, bedeutet das arbeitsrechtlich einen verbesserten ARBEITNEHMERSchutz.
Durch die Kündigungsfrist soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt werden, genug zeit zu bekommen, um einen neuen Arbeitgeber zu finden und nicht auf der strasse zu stehen.
Jeder Arbeitsrechtler wird auf deine Rechtsauffassung mit absolutem unverständnis reagieren.
Was zu tun in Deinem Fall? Reden. Sprechenden menschen kann geholfen werden. Denn die Alternative zu einer Kündigung ist ein Aufhebungsvertrag. Denn die Vertragsparteien haben immer die Möglichkeit, einvernehmlich vertragsabweichende Regelungen zu treffen.
Sprich: Du musst Deinen Chef aufsuchen und mit ihm reden und erreichen, dass er einem Aufhebungsvertrag zustimmt. Wenn Du geschickt argumentierst, dann sollte es gelingen.
Viele Grüße aus Duisburg
Danke Andreas!
Dennoch halte ich diese Kündigungstfrist nicht für arbeitnehmerfreundlich. Es ist ein typisches Beispiel, wo Gewerkschafter, Betriebsräte und andere Witzfiguren ihre total realitätsferne zeigen.
Ich stecke dank diesem Quatsch in der Falle! Und das obwohl die Probezeit noch nicht lange vorbei ist. De facto schützt micht das nicht, sondern behindert micht. Es sollte mal darüber nachgedacht werden ein Verbot ins Gesetz aufzunehmen, für derartige Auswüchse.
Dennoch halte ich diese Kündigungstfrist nicht für arbeitnehmerfreundlich. Es ist ein typisches Beispiel, wo Gewerkschafter, Betriebsräte und andere Witzfiguren ihre total realitätsferne zeigen.
Ich stecke dank diesem Quatsch in der Falle! Und das obwohl die Probezeit noch nicht lange vorbei ist. De facto schützt micht das nicht, sondern behindert micht. Es sollte mal darüber nachgedacht werden ein Verbot ins Gesetz aufzunehmen, für derartige Auswüchse.
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- Beiträge: 97
- Registriert: 21.06.2011, 13:29
Na ja, letztendlich hast du den Vertrag ja im Vorfeld gelesen und als du ihn unterschrieben hast, war die Küfi anscheinend noch keine Schikane für dich.
Es steht ja jedem frei, ob er einen Vertrag eingeht oder nicht, wenn es nicht passt, dann musst du das vor Vertragsunterzeichnung verhandeln.
Jetzt kannst du nur noch mit deinem Arbeitgeber zwecks Aufhebungsvertrag sprechen.
Und natürlich ist es auch ein Schutz für den Arbeitgeber! Mit einer längeren Küfi (als gesetzlich geregelt) schafft der Arbeitgeber sich auch die Sicherheit, dass ein eingearbeiteter Mitarbeiter nicht nach 4 Wochen weg ist und all sein Wissen mitnimmt. So schnell klappt eine qualifizierte Nachbesetzung oft nicht.
Warum sollte also Schutz für beide Vertragsparteien gesetzlich verboten werden? Bissl unlogisch.
Es steht ja jedem frei, ob er einen Vertrag eingeht oder nicht, wenn es nicht passt, dann musst du das vor Vertragsunterzeichnung verhandeln.
Jetzt kannst du nur noch mit deinem Arbeitgeber zwecks Aufhebungsvertrag sprechen.
Und natürlich ist es auch ein Schutz für den Arbeitgeber! Mit einer längeren Küfi (als gesetzlich geregelt) schafft der Arbeitgeber sich auch die Sicherheit, dass ein eingearbeiteter Mitarbeiter nicht nach 4 Wochen weg ist und all sein Wissen mitnimmt. So schnell klappt eine qualifizierte Nachbesetzung oft nicht.
Warum sollte also Schutz für beide Vertragsparteien gesetzlich verboten werden? Bissl unlogisch.
Ich finde es einfach ein starkes Stück, dass ich jetzt schlechter gestellt bin als nach den gesetzlichen Regelungen!
Diese Kf ist, wie schon gesagt, schikanös und ab jetzt werde ich keinen Vertrag mehr unterschreiben, der mich in dieser Art und Weise unterdrücken und gefangen nehmen kann.
Jetzt habe ich die Scheiße am Hals aus dieser Niedertracht herauszukommen.
Das ist echt ein typisches Beispiel wie angeblicher Arbeitnehmerschutz total nach hinten los geht. Toll....
Diese Kf ist, wie schon gesagt, schikanös und ab jetzt werde ich keinen Vertrag mehr unterschreiben, der mich in dieser Art und Weise unterdrücken und gefangen nehmen kann.
Jetzt habe ich die Scheiße am Hals aus dieser Niedertracht herauszukommen.
Das ist echt ein typisches Beispiel wie angeblicher Arbeitnehmerschutz total nach hinten los geht. Toll....
Hallo Tom21,
klar ist eine Freistellung eine Möglichkeit.
Die elegantere Lösung ist aber, wie bereits erwähnt, ein Aufhebungsvertrag. Da kannst Du theoretisch sogar schon morgen aufhören, dort zu arbeiten und bist frei vor weiteren schikanen.
Einem solchen Vertrag stimmen Arbeitgeber meist gene zu, werden sie so einen arbeitsunwilligen Mitarbeiter los und können sich den entsprechenden Arbeitslohn einsparen.
Viele Grüße aus Duisburg
klar ist eine Freistellung eine Möglichkeit.
Die elegantere Lösung ist aber, wie bereits erwähnt, ein Aufhebungsvertrag. Da kannst Du theoretisch sogar schon morgen aufhören, dort zu arbeiten und bist frei vor weiteren schikanen.
Einem solchen Vertrag stimmen Arbeitgeber meist gene zu, werden sie so einen arbeitsunwilligen Mitarbeiter los und können sich den entsprechenden Arbeitslohn einsparen.
Viele Grüße aus Duisburg
Du stehst doch irgendwie auf der Leitung
1. JEDER auch DU ist selbst dafür verantwortlich WAS er unterschreibt.
2. Eine längere Kündigungsfrist kommt auch dem AN zugute, denn dadurch sitzt er nach Kündigung auch nicht sofort auf der Straße
3. Nur weil DU in diesem Falle kündigen willst, ist nicht der AG schuld oder irgendein Gesetz.
1. JEDER auch DU ist selbst dafür verantwortlich WAS er unterschreibt.
2. Eine längere Kündigungsfrist kommt auch dem AN zugute, denn dadurch sitzt er nach Kündigung auch nicht sofort auf der Straße
3. Nur weil DU in diesem Falle kündigen willst, ist nicht der AG schuld oder irgendein Gesetz.
seltsame Kündigungsfrist im Vertrag
Hallo zusammen,
ich hoffe hier kann mir jemand, der sich mit dieser Materie gut auskennt, weiterhelfen.
Ich spiele schon seit längerem mit dem Gedanken meinen Job zu kündigen und mir anderweitig etwas zu suchen. Hierzu versuche ich schon nebenher etwas neues zu suchen, was aber immer an der langen Kündigungsfrist scheitert.
In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:
"Dieser Vertrag tritt zum 1.6.2010 in Kraft. Die ersten 3 Monate des Anstellungsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit ist eine Kündigung mit Monatsfrist zum Monatsende möglich. Die ordentliche Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien beträgt 3 Monate.
Für den Fall, dass der Angestellte den Arbeitsvertrag unberechtigt ohne Einhaltung der Kündigungsfrist löst, also Vertragsbruch begeht, gilt eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts zu Gunsten der Firma als vereinbart"
Mir ist klar, dass die ordentliche Kündigungsfrist daher 3 Monate beträgt. Aber heisst dies auch, dass ich da theoretisch morgen sagen könnte "ich kündige" behaltet mein nächsten Gehalt aufgrund der Vertragsstrafe ein und ich bin dann raus???? Ist diese lange Kündigungsfrist überhaupt rechtskräftig? Diese kommt mir für einen stinknormalen Sachbearbeiter doch schon sehr hoch vor.
Ich werde aus diesem zweiten Teil der Kündigungsklausel einfach nicht schlau.
Vielen Dank
Bud3105
ich hoffe hier kann mir jemand, der sich mit dieser Materie gut auskennt, weiterhelfen.
Ich spiele schon seit längerem mit dem Gedanken meinen Job zu kündigen und mir anderweitig etwas zu suchen. Hierzu versuche ich schon nebenher etwas neues zu suchen, was aber immer an der langen Kündigungsfrist scheitert.
In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:
"Dieser Vertrag tritt zum 1.6.2010 in Kraft. Die ersten 3 Monate des Anstellungsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit ist eine Kündigung mit Monatsfrist zum Monatsende möglich. Die ordentliche Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien beträgt 3 Monate.
Für den Fall, dass der Angestellte den Arbeitsvertrag unberechtigt ohne Einhaltung der Kündigungsfrist löst, also Vertragsbruch begeht, gilt eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts zu Gunsten der Firma als vereinbart"
Mir ist klar, dass die ordentliche Kündigungsfrist daher 3 Monate beträgt. Aber heisst dies auch, dass ich da theoretisch morgen sagen könnte "ich kündige" behaltet mein nächsten Gehalt aufgrund der Vertragsstrafe ein und ich bin dann raus???? Ist diese lange Kündigungsfrist überhaupt rechtskräftig? Diese kommt mir für einen stinknormalen Sachbearbeiter doch schon sehr hoch vor.
Ich werde aus diesem zweiten Teil der Kündigungsklausel einfach nicht schlau.
Vielen Dank
Bud3105
Hallo Bud3105,
die Kündigungsfrist hat vorangig NUR ein Ziel, den Arbeitnehmer davor zu schützen, von heute auf morgen auf der Strasse zu sitzen; ihm also ausreichend Zeit zu verschaffen, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Aus dem Grund hat der gesetzgeber lediglich festgehalten, dass eine kürzere Kündigungsfrist unzulässig ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine längere Kündigungsfrist dem Arbeitnehmer einen größeren Schutz verschafft und somit zulässig ist.
Ob aerbeitsrechtlich allerdings eine Vertragsstrafe zulässig vereinbart werden kann, halte ich für sehr problematisch.
Klar ist sicherlich, dass derjenige, der einer Arbeitsstelle vorsätzlich fernbleibt, sich schadensersatzpflichtig machen kann.
Viele Grüße aus Duisburg
die Kündigungsfrist hat vorangig NUR ein Ziel, den Arbeitnehmer davor zu schützen, von heute auf morgen auf der Strasse zu sitzen; ihm also ausreichend Zeit zu verschaffen, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Aus dem Grund hat der gesetzgeber lediglich festgehalten, dass eine kürzere Kündigungsfrist unzulässig ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine längere Kündigungsfrist dem Arbeitnehmer einen größeren Schutz verschafft und somit zulässig ist.
Ob aerbeitsrechtlich allerdings eine Vertragsstrafe zulässig vereinbart werden kann, halte ich für sehr problematisch.
Klar ist sicherlich, dass derjenige, der einer Arbeitsstelle vorsätzlich fernbleibt, sich schadensersatzpflichtig machen kann.
Viele Grüße aus Duisburg
hallo,
ob das mit der vertragsstrafe rechtens ist, kann auch ich nicht sicher sagen. aber: es könnte auch negative auswirkungen auf dein zeugnis haben. daher ist es immer besser man geht im guten auseinander. auch hat man hier eher die möglichkeit am zeugnis mitwirken zu können.
ich höre immer wieder von langen kündigungsfristen die hinderlich sind bei einem wechsel. daher beim nächsten arbeitgeber darauf achten.
gruß und einen schönen sonntag
claudi
ob das mit der vertragsstrafe rechtens ist, kann auch ich nicht sicher sagen. aber: es könnte auch negative auswirkungen auf dein zeugnis haben. daher ist es immer besser man geht im guten auseinander. auch hat man hier eher die möglichkeit am zeugnis mitwirken zu können.
ich höre immer wieder von langen kündigungsfristen die hinderlich sind bei einem wechsel. daher beim nächsten arbeitgeber darauf achten.
gruß und einen schönen sonntag
claudi
Hallo,
ich wollte damit nicht sagen, daß ein Wechsel nicht möglich ist. Sorry, wenn ich mich hier falsch ausgedrückt habe. Es besteht ja immer noch die Möglichkeit sich in gegenseitigem Einvernehmen zu trennen oder ein neuer Arbeitgeber wartet auf Dich. Also Kopf nicht hängen lassen bevor Du es überhaupt versucht hast.
Gruß
Claudi
ich wollte damit nicht sagen, daß ein Wechsel nicht möglich ist. Sorry, wenn ich mich hier falsch ausgedrückt habe. Es besteht ja immer noch die Möglichkeit sich in gegenseitigem Einvernehmen zu trennen oder ein neuer Arbeitgeber wartet auf Dich. Also Kopf nicht hängen lassen bevor Du es überhaupt versucht hast.
Gruß
Claudi
Hallo Bud3105,
wie Claudi schon erwähnte, ist in solchen Fällen oft der "Aufhebungsvertrag" der goldene Weg. Wenn ein Arbeitgeber erfährt, dass ein Arbeitnehmer "weg will", bedeutet es für ihn meist, dass er mit einer verminderten Arbeitsleistung rechnen muss. Denn wer in Gedanken schon weg ist, setzt sich nicht mehr so ganz ein, macht leiter Fehler. Und dafür darf er noch das volle Gehalt zahlen. Möglicherweise erkrankt dieser Mitarbeiter auch noch öfters.
Deshalb stimmt ein Arbeitgeber einem Aufhebungsvertrag auch regelmäßig schnell zu. Denn er sprat sich so das Einkommen für diesen Zeitraum, dass er dann lieber in einen neuen Mitarbeiter investiert.
Im Übrigen hat das Ganze ja auch noch eine andere Seite. Wenn der Arbeitgeber Dich loswerden will, kann er das nicht von heute auf morgen machen, sondern erst in drei Monaten. Bekommst Du also die Kündigung, hast Du einen längeren Zeitraum, um einen neuen Job zu finden. In der heutigen Zeit ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Viele andere, die eine deutlich kürzere Kündigungsfrist haben, würden Dich um diese Frist beneiden.
Viele Grüße aus Duisburg
wie Claudi schon erwähnte, ist in solchen Fällen oft der "Aufhebungsvertrag" der goldene Weg. Wenn ein Arbeitgeber erfährt, dass ein Arbeitnehmer "weg will", bedeutet es für ihn meist, dass er mit einer verminderten Arbeitsleistung rechnen muss. Denn wer in Gedanken schon weg ist, setzt sich nicht mehr so ganz ein, macht leiter Fehler. Und dafür darf er noch das volle Gehalt zahlen. Möglicherweise erkrankt dieser Mitarbeiter auch noch öfters.
Deshalb stimmt ein Arbeitgeber einem Aufhebungsvertrag auch regelmäßig schnell zu. Denn er sprat sich so das Einkommen für diesen Zeitraum, dass er dann lieber in einen neuen Mitarbeiter investiert.
Im Übrigen hat das Ganze ja auch noch eine andere Seite. Wenn der Arbeitgeber Dich loswerden will, kann er das nicht von heute auf morgen machen, sondern erst in drei Monaten. Bekommst Du also die Kündigung, hast Du einen längeren Zeitraum, um einen neuen Job zu finden. In der heutigen Zeit ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Viele andere, die eine deutlich kürzere Kündigungsfrist haben, würden Dich um diese Frist beneiden.
Viele Grüße aus Duisburg
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- Registriert: 11.10.2012, 16:22
Frage zu Resturlaub bei befristetem Arbeitsverhältnis
Hallo,
mein befristetes Arbeitsverhältnis läuft zum 30.11.12 aus. Ich war vom 7.11.11-30.5.12 mit Verlängerung bis 30.11.12 dort tätig. Steht mir jetzt eigentlich der komplette Jahresurlaub für 2012 zu oder wird das auf die Monate umgerechnet..
Wär schön wenn sich wer auskennt und mir Antwort geben kann.
Danke
Ulrike
mein befristetes Arbeitsverhältnis läuft zum 30.11.12 aus. Ich war vom 7.11.11-30.5.12 mit Verlängerung bis 30.11.12 dort tätig. Steht mir jetzt eigentlich der komplette Jahresurlaub für 2012 zu oder wird das auf die Monate umgerechnet..
Wär schön wenn sich wer auskennt und mir Antwort geben kann.
Danke
Ulrike
Hallo zauseltochter,
da hilft jetzt nur ein blick in das BUrlG, in dem genau geregelt ist, wer wann wieviel Urlaub erhält. Die Antworten, die Dir das gesetz gibt, dürften letztlich zutreffender sein, denn das, was wir Dir hier im Forum schreiben können. Denn kaum einer ist Volljurist und kann Dir damit wirklich zutreffende Angaben machen.
Zumal das, was Nichtjuristen meistens für rechtens halten, mit der tatsächlichen rechtlichen Realität manchmal nicht wirklich viel gemein hat.
Von meinem Bauchgefühl her dürfte Dir nur ein anteiliger Anspruch des Jahresurlaubes zustehen, weil Du ja halt nicht das komplette Jahr 2012 dort beschäftigt bist. Im Übrigen heisst der Anspruch aber nicht, dass Dir der arbeitgeber die Dir noch zustehenden Urlaubstage gewähren muss. Alternativ kann er Dir den Urlaub auch noch nachträglich "vergüten", wenn Du keine Möglichkeit bekommen hast, ihn auch zu nehmen.
Viele Grüße aus Duisburg
da hilft jetzt nur ein blick in das BUrlG, in dem genau geregelt ist, wer wann wieviel Urlaub erhält. Die Antworten, die Dir das gesetz gibt, dürften letztlich zutreffender sein, denn das, was wir Dir hier im Forum schreiben können. Denn kaum einer ist Volljurist und kann Dir damit wirklich zutreffende Angaben machen.
Zumal das, was Nichtjuristen meistens für rechtens halten, mit der tatsächlichen rechtlichen Realität manchmal nicht wirklich viel gemein hat.
Von meinem Bauchgefühl her dürfte Dir nur ein anteiliger Anspruch des Jahresurlaubes zustehen, weil Du ja halt nicht das komplette Jahr 2012 dort beschäftigt bist. Im Übrigen heisst der Anspruch aber nicht, dass Dir der arbeitgeber die Dir noch zustehenden Urlaubstage gewähren muss. Alternativ kann er Dir den Urlaub auch noch nachträglich "vergüten", wenn Du keine Möglichkeit bekommen hast, ihn auch zu nehmen.
Viele Grüße aus Duisburg
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- Registriert: 11.10.2012, 16:22
Danke... war mir schon klar.. Aber wäre ja möglich gewesen.
Das Gesetz sagt, dass ich Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub hätte wegen Erfüllung der Wartezeit.
Zitat:
Wenn Sie dagegen nach Erfüllung der Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte (ab dem 1. Juli) kündigen, steht Ihnen auch der volle Urlaubsanspruch zu.
Der Arbeitgeber sagt das Gegenteil. Ich möchte mit dem AG nicht streiten, er wird aber recht stressig und verhält sich mir gegenüber
recht unfair. Ich bin zwar eigentlich nicht nachtragend, möchte aus diesem Grund aber auch nichts herschenken. [/quote]
Das Gesetz sagt, dass ich Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub hätte wegen Erfüllung der Wartezeit.
Zitat:
Wenn Sie dagegen nach Erfüllung der Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte (ab dem 1. Juli) kündigen, steht Ihnen auch der volle Urlaubsanspruch zu.
Der Arbeitgeber sagt das Gegenteil. Ich möchte mit dem AG nicht streiten, er wird aber recht stressig und verhält sich mir gegenüber
recht unfair. Ich bin zwar eigentlich nicht nachtragend, möchte aus diesem Grund aber auch nichts herschenken. [/quote]