➡ Selbst kündigen, welche Kündigungsfristen? ✔
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Hallo,
ich habe noch eine andere Frage.
Ich arbeite ja nun noch bei meinem alten Arbeitgeber und bin mit Kündigungen noch nie in Kontakt gekommen.
Man hat ja eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Meine Fragen:
- soll ich die Kündigung persönlich einreichen od. kann ich die auch per Post schicken?
(ich möchte nach meiner Kündigung so wenig wie möglich Kontakt mit meinem alten Büro haben)
- wie überstehe ich die 4 Wochen=? Resturlaub + Krankschreiben?
- muss man sich nach der Kündigung evtl. auf ein Gespräch mit dem Arbeitgeber einstellen?
Am liebsten wäre mir, wenn ich die Kündigung per Post schicken könnte und dann nie wieder mit dem Büro in Kontakt treten müsste.
LG
ich habe noch eine andere Frage.
Ich arbeite ja nun noch bei meinem alten Arbeitgeber und bin mit Kündigungen noch nie in Kontakt gekommen.
Man hat ja eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Meine Fragen:
- soll ich die Kündigung persönlich einreichen od. kann ich die auch per Post schicken?
(ich möchte nach meiner Kündigung so wenig wie möglich Kontakt mit meinem alten Büro haben)
- wie überstehe ich die 4 Wochen=? Resturlaub + Krankschreiben?
- muss man sich nach der Kündigung evtl. auf ein Gespräch mit dem Arbeitgeber einstellen?
Am liebsten wäre mir, wenn ich die Kündigung per Post schicken könnte und dann nie wieder mit dem Büro in Kontakt treten müsste.
LG
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- Bewerbungshelfer
- Beiträge: 276
- Registriert: 21.08.2007, 14:13
es geht beides, das bleibt dir überlassen wie dus machst.- soll ich die Kündigung persönlich einreichen od. kann ich die auch per Post schicken?
(ich möchte nach meiner Kündigung so wenig wie möglich Kontakt mit meinem alten Büro haben)
Bei euch herrschte kein so gutes Verhältnis oder? Resturlaub wird anteilig auf die verbleibenden Monate gerechnet, das wir dir aber die Personalabteilung sagen wieviele Tage du noch hast. Ansonsten finde ich Krankschreiben lassen immer ne schlechte Idee... (Arbeitszeugnis hast du ja sicher noch nicht)- wie überstehe ich die 4 Wochen=? Resturlaub + Krankschreiben?
Kann schon sein. Wenns ihn interessiert warum du gekündigt hast. Ansonsten kanns sein das auch nur ein Brief kommt mit "Ihre Kündigung haben wir erhalten".- muss man sich nach der Kündigung evtl. auf ein Gespräch mit dem Arbeitgeber einstellen?
Wenn die Verhältnisse so angespannt sind, würde ich persönlich (habe ich auch schon selbst so gehandhabt) es nicht nur persönlich abgeben, ich würde mir den Erhalt schriftlich bestätigen lassen. Wenn man sich weigert - einen Zeugen hinzuziehen.- soll ich die Kündigung persönlich einreichen od. kann ich die auch per Post schicken?
(ich möchte nach meiner Kündigung so wenig wie möglich Kontakt mit meinem alten Büro haben)
Dein Vertrag gilt während der Restzeit genau wie vorher, entsprechend wäre ungerechtfertigtes Krankschreiben genauso unlauter wie sonst auch. Je nach Job ist eine sofortige Freistellung nach Eingang der Kündigung üblich - dann z.B., wenn mit sensiblen Daten gearbeitet wird etc. Das ist ein Vorschlag, den du durchaus auch selbst machen kannst. Die Möglichkeit besteht. Wenn du denkst, dass z.B. dein Arbeitszeugnis ohnehin miserabel ausfallen wird, kann es dir letztlich egal sein,..- wie überstehe ich die 4 Wochen=? Resturlaub + Krankschreiben?
In der Regel eher bei der Kündigung. Allerdings eher dann, wenn man versuchen möchte, dich zu halten.. Dann wird man dich nach den Gründen befragen und ggf. Gegenangebote unterbreiten. Danach klingt es aber nicht...- muss man sich nach der Kündigung evtl. auf ein Gespräch mit dem Arbeitgeber einstellen?
Auf legalem Wege eigentlich nur machbar, indem du dich von einem Psychologen/Psychiater/Psychotherapeuten für arbeitunfähig erklären lässt AUFGRUND der Zustände. Sprich: Dir ist kein weiterer Tag dort mehr zumutbar. Sofern dein Arbeitgeber sich weigert, dich freizustellen.Am liebsten wäre mir, wenn ich die Kündigung per Post schicken könnte und dann nie wieder mit dem Büro in Kontakt treten müsste
Kündigungsfrist - letzte Möglichkeit zur Kündigung
Hallo,
ich habe einen Jahresvertrag. Dieser läuft aber am 31.01.08 aus. Nun möchte ich selbst vorher kündigen.
Ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderquartals. Was bedeutet das? Wann kann ich kündigen? Wann is die letzte Möglichkeit? Am 31.10.07? Dann bin ich aber erst am 31.01.08 ausm Vertrag draußen. Und dann endet der Vertag ja sowieso. Geht das dann überhaupt noch? Ich möchte nur das in meinem Arbeitszeugnis dann steht das ich gekündigt habe und nicht das der Vertrag ausgelaufen is.
Bitte schnell Antwortet.
Viele Grüße
ich habe einen Jahresvertrag. Dieser läuft aber am 31.01.08 aus. Nun möchte ich selbst vorher kündigen.
Ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderquartals. Was bedeutet das? Wann kann ich kündigen? Wann is die letzte Möglichkeit? Am 31.10.07? Dann bin ich aber erst am 31.01.08 ausm Vertrag draußen. Und dann endet der Vertag ja sowieso. Geht das dann überhaupt noch? Ich möchte nur das in meinem Arbeitszeugnis dann steht das ich gekündigt habe und nicht das der Vertrag ausgelaufen is.
Bitte schnell Antwortet.
Viele Grüße
-
- Beiträge: 80
- Registriert: 17.09.2007, 16:11
Das nächste Quartalsende wäre der 31.12.2007.
Bei 3 Monaten Frist müsste deine Kündigung spätestens am 01.10.2007 beim Empfänger sein.
Also kannst Du nicht mehr selber kündigen.
Aber warum wolltest Du das überhaupt?
Heutzutage ist es üblich, Zeitverträge zu machen, was absolut nichts mit Deiner Person zu tun hat.
Also ist es nichts schlimmes oder negatives, wenn das in Deinem Zeugnis drinsteht.
Bei 3 Monaten Frist müsste deine Kündigung spätestens am 01.10.2007 beim Empfänger sein.
Also kannst Du nicht mehr selber kündigen.
Aber warum wolltest Du das überhaupt?
Heutzutage ist es üblich, Zeitverträge zu machen, was absolut nichts mit Deiner Person zu tun hat.
Also ist es nichts schlimmes oder negatives, wenn das in Deinem Zeugnis drinsteht.
Hallo Cheerlady!
M. E. macht es insgesamt sogar einen besseren Eindruck, wenn Du Deinen Vertrag vollständig erfüllt hast - anstatt im allerletzten Moment noch abgesprungen zu sein! Du weisst ja auch nie, was Dich im weiteren Arbeitsleben noch erwartet - und ob Du nicht vielleicht eines Tages noch einmal froh über die Möglichkeit bist, irgendwo mit einem Zeitvertrag unter zu kommen. Und aus Sicht des Verantwortlichen, der Deine Bewerbung DANN bekommt, wird es ein großer Pluspunkt sein, sich auf Dich verlassen zu können...
Stell Dir mal vor, jemand sucht z. B. eine Schwangerschaftsvertretung oder ein ganz bestimmtes Projekt... so jemand bekommt nach einem eventuellen Spontan-Absprung Deinerseits auf den letzten Metern keinen Ersatz mehr eingearbeitet...
M. E. macht es insgesamt sogar einen besseren Eindruck, wenn Du Deinen Vertrag vollständig erfüllt hast - anstatt im allerletzten Moment noch abgesprungen zu sein! Du weisst ja auch nie, was Dich im weiteren Arbeitsleben noch erwartet - und ob Du nicht vielleicht eines Tages noch einmal froh über die Möglichkeit bist, irgendwo mit einem Zeitvertrag unter zu kommen. Und aus Sicht des Verantwortlichen, der Deine Bewerbung DANN bekommt, wird es ein großer Pluspunkt sein, sich auf Dich verlassen zu können...
Stell Dir mal vor, jemand sucht z. B. eine Schwangerschaftsvertretung oder ein ganz bestimmtes Projekt... so jemand bekommt nach einem eventuellen Spontan-Absprung Deinerseits auf den letzten Metern keinen Ersatz mehr eingearbeitet...
Dringend: Ordnungsgemäße Kündigung wie formulieren?
Hallo,
ich möchte bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen. Die Kündigung muß bis zum 15. dieses Monats spätestens dem Arbeitgeber vorliegen. Es besteht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende..?
Wie muß ich die Kündigung genau formulieren damit die 6 Wochen fristgerecht eingehalten werden um am 01.08. eine neues Arbeitsverhältnis zu beginnen?
ich möchte bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen. Die Kündigung muß bis zum 15. dieses Monats spätestens dem Arbeitgeber vorliegen. Es besteht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende..?
Wie muß ich die Kündigung genau formulieren damit die 6 Wochen fristgerecht eingehalten werden um am 01.08. eine neues Arbeitsverhältnis zu beginnen?
hmm also mit kündigungen habe ich nicht viel erfahrung aber vlt. könntest du hier mal sagen was du gerade machst,
denn eine Kündigung vor allem das schreiben hat ja viel mit der jetzigen tätigkeit zu tun
z.B
(hiermit möchte ich mein Arbeitsverhältnis bei ihnen als ... bis zum ... unter einhaltung der Kündigungsfrist ... beenden)
so inetwa sieht das als schlicher entwurf aus.(grade so eingefallen)
da gehört natürlich auch noch der grund rein -Warum kündige ich?-
und noch ein tipp eine kündigung ist fast soetwas wie eine bewerbung /sie sollte sauber, geordet, sehr formell klingen und dann so beim arbeitgeber ankommen
Grüße
..................................iké_engel
denn eine Kündigung vor allem das schreiben hat ja viel mit der jetzigen tätigkeit zu tun
z.B
(hiermit möchte ich mein Arbeitsverhältnis bei ihnen als ... bis zum ... unter einhaltung der Kündigungsfrist ... beenden)
so inetwa sieht das als schlicher entwurf aus.(grade so eingefallen)
da gehört natürlich auch noch der grund rein -Warum kündige ich?-
und noch ein tipp eine kündigung ist fast soetwas wie eine bewerbung /sie sollte sauber, geordet, sehr formell klingen und dann so beim arbeitgeber ankommen
Grüße
..................................iké_engel
Also ich finde, eine Kündigung zu schreiben, das ist das Einfachste von der Welt. Den Ansatz von iké_engel finde ich da schon ziemlich gut.
Den Grund, warum Du kündigst, würde ich nicht in das Schreiben mit reinnehmen.
Wichtiger ist es, den Brief persönlich dem Chef oder wer auch immer bei euch für die Personalangelegenheiten zuständig ist, zu überreichen. Da konmt dann schon die Nachfrage nach dem Grund, wenn sie es wissen wollen. Wenn nicht, auch gut, dann weisst Du wenigstens, dass Deine Entscheidung richtig war.
Gruss Belanna
Den Grund, warum Du kündigst, würde ich nicht in das Schreiben mit reinnehmen.
Wichtiger ist es, den Brief persönlich dem Chef oder wer auch immer bei euch für die Personalangelegenheiten zuständig ist, zu überreichen. Da konmt dann schon die Nachfrage nach dem Grund, wenn sie es wissen wollen. Wenn nicht, auch gut, dann weisst Du wenigstens, dass Deine Entscheidung richtig war.
Gruss Belanna
400,-€ Job Kündigungsfrist
Hallo!
Ich habe neben der Schule seit Mai einen 400,- Job in einem Supermarkt.
Da bei mir jetzt aber sie Vorabiklausuren anstehen und ich zusätzlich noch 2mal die Woche zur Krankengymnsatik muss muss ich leider kündigen
In meinem Vertrag steht jedoch nichts über eine Kündigungsfrist.Wisst ihr wie lang die ist?
Mag auch nihct bei der Arbeit fragen finde kündigen sowieso shcon shclimm genug und würde den Job auhc echt gerne weiter machen aber da ist mein Abi jetzt doch erstmal wichtiger
lg nemo
Ich habe neben der Schule seit Mai einen 400,- Job in einem Supermarkt.
Da bei mir jetzt aber sie Vorabiklausuren anstehen und ich zusätzlich noch 2mal die Woche zur Krankengymnsatik muss muss ich leider kündigen
In meinem Vertrag steht jedoch nichts über eine Kündigungsfrist.Wisst ihr wie lang die ist?
Mag auch nihct bei der Arbeit fragen finde kündigen sowieso shcon shclimm genug und würde den Job auhc echt gerne weiter machen aber da ist mein Abi jetzt doch erstmal wichtiger
lg nemo
Kündigung
Auch ein 400-Euro-Beschäftigter kann weder "von heute auf morgen" kündigen noch gekündigt werden. Hier gelten dieselben Regeln wie für alle Arbeitnehmer:
* in den ersten 6 Monaten ist kein Kündigungsgrund erforderlich. Falls eine Probezeit vereinbart ist (das muß ausdrücklich geschehen sein), gilt eine Frist von 2 Wochen zu jedem Tag für beide Seiten, wenn keine andere Frist vereinbart ist.
* ab dem siebten Monat gilt das Kündigungsschutzgesetz, d.h. der Arbeitgeber kann nur aus den im Gesetz genannten Gründen kündigen (der Arbeitnehmer auch ohne Grund). Das gilt nicht für Betriebe mit 10 oder weniger Arbeitnehmern. Bei der Berechnung dieser Zahl gilt ein geringfügig Beschäftigter nur als "halber Arbeitnehmer." Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2003 in diesem Arbeitsverhältnis standen, gilt noch eine Übergangsregelung.
* ab dem siebten Monat oder wenn keine Probezeit vereinbart war können beide Seiten nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats kündigen. Wenn der Arbeitgeber kündigt, verlängert sich diese Frist nach 2 Jahren Beschäftigung schrittweise bis auf 7 Monate zum Monatsende (auch abhängig vom Alter des Arbeitnehmers).
* durch einen Tarifvertrag, in sehr kleinen Unternehmen und bei kurzfristigen Beschäftigungen kann auch eine kürzere Frist vereinbart werden,
* der besondere Kündigungsschutz z.B. für Schwangere, Schwerbehinderte, Mitglieder des Betriebsrates und Wehrpflichtige gilt auch für geringfügig Beschäftigte,
* vor jeder Kündigung muß, soweit vorhanden, der Betriebsrat gehört werden,
* die Kündigung kann nur schriftlich erklärt werden,
* wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Befristung (schriftlich im Arbeitsvertrag!) endet oder wenn der Arbeitnehmer einen Auflösungsvertrag unterschreibt, gelten alle Regelungen über Kündigungsfristen und Kündigungsschutz nicht mehr.
Falls der Arbeitnehmer der Meinung ist, daß eine Kündigung rechtswidrig war, kann er sie durch das Arbeitsgericht überprüfen lassen. Innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung muß die Klage beim Gericht eingegangen sein - andernfalls gilt in den meisten Fällen die Kündigung als akzeptiert. Der Arbeitnehmer kann die Klage selbst schriftlich einreichen (entscheidend ist das Eingangsdatum) oder mündlich beim Arbeitsgericht zu Protokoll erklären. Sicherer ist es, einen Rechtsanwalt (kostenpflichtig) oder die Gewerkschaft (kostenfrei, falls Mitglied) damit zu beauftragen.
Auch ein 400-Euro-Beschäftigter kann weder "von heute auf morgen" kündigen noch gekündigt werden. Hier gelten dieselben Regeln wie für alle Arbeitnehmer:
* in den ersten 6 Monaten ist kein Kündigungsgrund erforderlich. Falls eine Probezeit vereinbart ist (das muß ausdrücklich geschehen sein), gilt eine Frist von 2 Wochen zu jedem Tag für beide Seiten, wenn keine andere Frist vereinbart ist.
* ab dem siebten Monat gilt das Kündigungsschutzgesetz, d.h. der Arbeitgeber kann nur aus den im Gesetz genannten Gründen kündigen (der Arbeitnehmer auch ohne Grund). Das gilt nicht für Betriebe mit 10 oder weniger Arbeitnehmern. Bei der Berechnung dieser Zahl gilt ein geringfügig Beschäftigter nur als "halber Arbeitnehmer." Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2003 in diesem Arbeitsverhältnis standen, gilt noch eine Übergangsregelung.
* ab dem siebten Monat oder wenn keine Probezeit vereinbart war können beide Seiten nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats kündigen. Wenn der Arbeitgeber kündigt, verlängert sich diese Frist nach 2 Jahren Beschäftigung schrittweise bis auf 7 Monate zum Monatsende (auch abhängig vom Alter des Arbeitnehmers).
* durch einen Tarifvertrag, in sehr kleinen Unternehmen und bei kurzfristigen Beschäftigungen kann auch eine kürzere Frist vereinbart werden,
* der besondere Kündigungsschutz z.B. für Schwangere, Schwerbehinderte, Mitglieder des Betriebsrates und Wehrpflichtige gilt auch für geringfügig Beschäftigte,
* vor jeder Kündigung muß, soweit vorhanden, der Betriebsrat gehört werden,
* die Kündigung kann nur schriftlich erklärt werden,
* wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Befristung (schriftlich im Arbeitsvertrag!) endet oder wenn der Arbeitnehmer einen Auflösungsvertrag unterschreibt, gelten alle Regelungen über Kündigungsfristen und Kündigungsschutz nicht mehr.
Falls der Arbeitnehmer der Meinung ist, daß eine Kündigung rechtswidrig war, kann er sie durch das Arbeitsgericht überprüfen lassen. Innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung muß die Klage beim Gericht eingegangen sein - andernfalls gilt in den meisten Fällen die Kündigung als akzeptiert. Der Arbeitnehmer kann die Klage selbst schriftlich einreichen (entscheidend ist das Eingangsdatum) oder mündlich beim Arbeitsgericht zu Protokoll erklären. Sicherer ist es, einen Rechtsanwalt (kostenpflichtig) oder die Gewerkschaft (kostenfrei, falls Mitglied) damit zu beauftragen.
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- Registriert: 17.03.2011, 22:07
Jobwechsel: Kündigungszeitraum berechnen & Resturlaub
Hallo zusammen,
ich hoffe, ich habe das richtige Unterforum gefunden - ansonsten bitte verschieben.
Folgende Ausgangssituation:
Aktuell arbeite ich im Angestelltenverhältnis drei halbe Tage die Woche. Die Tätigkeit wird rein auf Provisionsbasis entlohnt, es gibt also *kein* Grundgehalt. Urlaubsgeld wird als Tagessatz anhand des Durchschnitts-Tages-Einkommens der letzten Monate errechnet. Meine Kündigungsfrist sind vier Wochen.
Würde ich also z.B. meine Kündigung am 31.03. verfassen, wäre diese zum 28.04. gültig. Abzüglich meines mir für 2011 anteilig zustehenden Urlaubs wäre am 11.04. mein letzter Arbeitstag.
Die Frage:
Kann / darf ich dann bereits z.B. zum 15.04. meine neue Arbeitsstelle antreten oder geht dies erst zum 29.04.?
In diesem Artikel der "Zeit": http://www.zeit.de/online/2008/30/arbei ... ung?page=1 steht ja, dass man keine zwei VOLLZEITJOBS nebeneinander haben darf und dass man dann auch seinen Lohn nicht weiter erhält.
Ich würde mich sehr über eine Meinung zu dieser Situation freuen.
Danke im Voraus
ich hoffe, ich habe das richtige Unterforum gefunden - ansonsten bitte verschieben.
Folgende Ausgangssituation:
Aktuell arbeite ich im Angestelltenverhältnis drei halbe Tage die Woche. Die Tätigkeit wird rein auf Provisionsbasis entlohnt, es gibt also *kein* Grundgehalt. Urlaubsgeld wird als Tagessatz anhand des Durchschnitts-Tages-Einkommens der letzten Monate errechnet. Meine Kündigungsfrist sind vier Wochen.
Würde ich also z.B. meine Kündigung am 31.03. verfassen, wäre diese zum 28.04. gültig. Abzüglich meines mir für 2011 anteilig zustehenden Urlaubs wäre am 11.04. mein letzter Arbeitstag.
Die Frage:
Kann / darf ich dann bereits z.B. zum 15.04. meine neue Arbeitsstelle antreten oder geht dies erst zum 29.04.?
In diesem Artikel der "Zeit": http://www.zeit.de/online/2008/30/arbei ... ung?page=1 steht ja, dass man keine zwei VOLLZEITJOBS nebeneinander haben darf und dass man dann auch seinen Lohn nicht weiter erhält.
Ich würde mich sehr über eine Meinung zu dieser Situation freuen.
Danke im Voraus
Wenn Du ein normales Angestelltenverhältnis hast (pratkisch Lohnsteuerkarte) ist Kündigungsfrist zu beachten. (Gesetzlich 28 Tage / 4 Wochen -- je nach dem)
Du musst halt kucken, wie viele Resturlaubstage Du wirklich hast.
2 Vollzeitstellen nebenher .. So pauschal kann man das nicht sagen. Wenn z.B. einen Job aut der Steuerkarte Klasse I hast und in dann einem weiteren lohnsteuerpflichtigen Job arbeitest (als kein 400 € Job), wird dieser als Steuerklasse VI ganz regulär versteuert ... was sich aber nicht lohnt.
Informiere Deinen neuen Arbeitgeber vorher. Nicht das Du vom alten oder vom neuen AG noch Stress bekommst ... wegen BSP
BUrlG § 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
oder weiteren Dingen ....
Offiziell entlohnt Dich der alte AG im Resturlaub. Wenn er Dich anpissen will ... wird er Dich ärgern können. BSP "Offiziell" 2 Vollzeitjobs ... Nacher kommt der noch mit dem ArbZG
ggf. Schadenersatzanspruch (auch im Resturlaub möglich)
Aber mach doch einfach ein Aufhebunngsvertrag oder der alte AG soll auf die Frist verzichten, was praktisch das gleiche ist. In der Regel stimmt der alte AG zu ...
Du musst halt kucken, wie viele Resturlaubstage Du wirklich hast.
2 Vollzeitstellen nebenher .. So pauschal kann man das nicht sagen. Wenn z.B. einen Job aut der Steuerkarte Klasse I hast und in dann einem weiteren lohnsteuerpflichtigen Job arbeitest (als kein 400 € Job), wird dieser als Steuerklasse VI ganz regulär versteuert ... was sich aber nicht lohnt.
Informiere Deinen neuen Arbeitgeber vorher. Nicht das Du vom alten oder vom neuen AG noch Stress bekommst ... wegen BSP
BUrlG § 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
oder weiteren Dingen ....
Offiziell entlohnt Dich der alte AG im Resturlaub. Wenn er Dich anpissen will ... wird er Dich ärgern können. BSP "Offiziell" 2 Vollzeitjobs ... Nacher kommt der noch mit dem ArbZG
ggf. Schadenersatzanspruch (auch im Resturlaub möglich)
Aber mach doch einfach ein Aufhebunngsvertrag oder der alte AG soll auf die Frist verzichten, was praktisch das gleiche ist. In der Regel stimmt der alte AG zu ...
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- Registriert: 17.03.2011, 22:07
Ich hätte da noch eine Anschlussfrage
Wenn ich mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag unterzeichne, der ab meinem letzten Arbeitstag (abzüglich des Resturlaubs) gilt, wie ist dann der rechtliche Anspruch auf das zustehende Urlaubsgeld? Muss das gesondert im Aufhebungsvertrag festgehalten werden oder ist die rechtliche Grundlage so, dass sie mir die 8 Tagessätze auf jeden Fall zahlen müssen?
Danke im Voraus
Wenn ich mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag unterzeichne, der ab meinem letzten Arbeitstag (abzüglich des Resturlaubs) gilt, wie ist dann der rechtliche Anspruch auf das zustehende Urlaubsgeld? Muss das gesondert im Aufhebungsvertrag festgehalten werden oder ist die rechtliche Grundlage so, dass sie mir die 8 Tagessätze auf jeden Fall zahlen müssen?
Danke im Voraus
Kündigungsfrist 2 Wochen und Resturlaub, Eintrittstermin?
Hallo ihr,
mich würde mal interessieren.. momentan bin ich noch in Probezeit, d.h. hab die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Wenn ich jetzt Morgen kündigen würde, also mit Datum vom 16ten, wäre ich dann ab den 30ten oder 31ten "frei" ???
Wie ist das... habe noch 8 Tage Resturlaub, dann kommen ja noch die 2 vom Januar dazu. D.h. ich müsste nicht mehr bei der "alten" Firma arbeiten, könnte ich dann schon bei der neuen Firma arbeiten? Oder ist das nicht erlaubt?
Wie ist das... im Vertrag steht während der Probezeit keine Kündigungsfrist, was gesetztlich so nicht stimmt,... könnte ich dann theoretisch fristlos kündigen oder würde ich dann Probleme kriegen, weil es gesetzlich nicht so "erlaubt" ist?
Vielen Dank schon mal =)
mich würde mal interessieren.. momentan bin ich noch in Probezeit, d.h. hab die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Wenn ich jetzt Morgen kündigen würde, also mit Datum vom 16ten, wäre ich dann ab den 30ten oder 31ten "frei" ???
Wie ist das... habe noch 8 Tage Resturlaub, dann kommen ja noch die 2 vom Januar dazu. D.h. ich müsste nicht mehr bei der "alten" Firma arbeiten, könnte ich dann schon bei der neuen Firma arbeiten? Oder ist das nicht erlaubt?
Wie ist das... im Vertrag steht während der Probezeit keine Kündigungsfrist, was gesetztlich so nicht stimmt,... könnte ich dann theoretisch fristlos kündigen oder würde ich dann Probleme kriegen, weil es gesetzlich nicht so "erlaubt" ist?
Vielen Dank schon mal =)
Hallo S+E
Eine fristlose kündigung wäre das wegen besser für dich, viele Unternehmen lassen sich auch darauf ein. Frag einfach nach ob du direkt raus kannst, wenn du dein Resturlaub als Kündigungsfrist verrechnen würdest, bist du eh sofort raus.
Es ist erlaubt, aber über eine zweite Lohnsteuerkarte in Steuerklasse VI.Wie ist das... habe noch 8 Tage Resturlaub, dann kommen ja noch die 2 vom Januar dazu. D.h. ich müsste nicht mehr bei der "alten" Firma arbeiten, könnte ich dann schon bei der neuen Firma arbeiten? Oder ist das nicht erlaubt?
Eine fristlose kündigung wäre das wegen besser für dich, viele Unternehmen lassen sich auch darauf ein. Frag einfach nach ob du direkt raus kannst, wenn du dein Resturlaub als Kündigungsfrist verrechnen würdest, bist du eh sofort raus.
Hi ihr,
danke für eure Antworten!
Ist eine gute Idee, wenn der Resturlaub eh der Kündigungsfrist entspricht, kann es gut sein, dass die zustimmen den Rest auszubezahlen.
Aber meinem Chef trau ich alles zu.
Aber nur mal so...
wie wäre es wenn ich am 18ten (Mittwoch) kündigen würde (also ist zwar eher unwahrscheinlich, aber könnte ja sein...), ganz normal mit diesen 2 Wochen, wäre dann der letzte Tag "dort" der 1te?
Und wie ist es rechtlich?
Im Vertrag steht keine Kündigungsfrist in der Probezeit... kann ich dann fristlos kündigen ohne mit rechtlichen Folgen rechnen zu müssen?
Nicht, dass die Firma plötzlich meint, ne neee gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen...
VG =)
danke für eure Antworten!
Ist eine gute Idee, wenn der Resturlaub eh der Kündigungsfrist entspricht, kann es gut sein, dass die zustimmen den Rest auszubezahlen.
Aber meinem Chef trau ich alles zu.
Aber nur mal so...
wie wäre es wenn ich am 18ten (Mittwoch) kündigen würde (also ist zwar eher unwahrscheinlich, aber könnte ja sein...), ganz normal mit diesen 2 Wochen, wäre dann der letzte Tag "dort" der 1te?
Und wie ist es rechtlich?
Im Vertrag steht keine Kündigungsfrist in der Probezeit... kann ich dann fristlos kündigen ohne mit rechtlichen Folgen rechnen zu müssen?
Nicht, dass die Firma plötzlich meint, ne neee gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen...
VG =)
Hallo S+E
Die Firma kann nicht mehr "ne ne" sagen, es gilt nur das was im Vertrag steht, da es sonst genau so dein Lohn oder Urlaub Anspruch geändert werden kann.
Und so kannst du ohne Bedenken kündigen
Rechtlich für dich ist nur das (und wirklich nur das) was mit dir vertraglich vereinbart wurde. Wenn es drin steht, dass du während Probezeit fristlos kündigen kannst dann es ist so. Alle Vertragsänderungen müssen nur schriftlich erfolgen und von dir unterschrieben werden.Und wie ist es rechtlich?
Im Vertrag steht keine Kündigungsfrist in der Probezeit... kann ich dann fristlos kündigen ohne mit rechtlichen Folgen rechnen zu müssen?
Nicht, dass die Firma plötzlich meint, ne neee gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen...
Die Firma kann nicht mehr "ne ne" sagen, es gilt nur das was im Vertrag steht, da es sonst genau so dein Lohn oder Urlaub Anspruch geändert werden kann.
Und so kannst du ohne Bedenken kündigen
Hi Korschka,
bist du dir da wirklich sicher??
Wenn die Firma mich jetzt fristlos kündigen würde - so wie es im Vertrag steht - könnte ich sie auf 2 Wochen Kündigungsfrist verklagen, weil das die gesetzliche mindest-Kündigungsfrist ist. Das weiß ich vom Anwalt... nur leider hatte ich nicht gefragt, wie es anders rum wäre.
Deswegen frag ich so doof....
Weiß eh nicht, ob es klappt.. Hab jetzt 2 Vorstellungsgespräche aber ach... mein Vater meint das 30km einfach zu weit wären, da würde ein Auto zu viel kosten (weil ich ja auch Miete zahlen muss und mit nicht so viel Gehalt rechnen muss). =(
bist du dir da wirklich sicher??
Wenn die Firma mich jetzt fristlos kündigen würde - so wie es im Vertrag steht - könnte ich sie auf 2 Wochen Kündigungsfrist verklagen, weil das die gesetzliche mindest-Kündigungsfrist ist. Das weiß ich vom Anwalt... nur leider hatte ich nicht gefragt, wie es anders rum wäre.
Deswegen frag ich so doof....
Weiß eh nicht, ob es klappt.. Hab jetzt 2 Vorstellungsgespräche aber ach... mein Vater meint das 30km einfach zu weit wären, da würde ein Auto zu viel kosten (weil ich ja auch Miete zahlen muss und mit nicht so viel Gehalt rechnen muss). =(
Hi S+E,
ich bin mir sehr sicher aber ich bin kein Anwältin
ich bin mir sehr sicher aber ich bin kein Anwältin
Ja, es ist laut Arecht ein gesetzlich geregelte und mindestvereinbarte Kündigungsfrist und dein AG hat es nicht angehalten. Was bringt dir aber dagegen zu klagen? Auf Wiederanstellung hast du ein Recht aber es macht eh kein Sinn. Eine Kündigung als unwirksam erklären um wieder angestellt zu werden...was schätzt du denn, wie lange du bleiben kannst? Dein Anwalt hat schon Recht aber was bringt DIR eine Klage (sein Honorar bekommt der so wie so ) und Du, was gewinnst Du dabei?Wenn die Firma mich jetzt fristlos kündigen würde - so wie es im Vertrag steht - könnte ich sie auf 2 Wochen Kündigungsfrist verklagen, weil das die gesetzliche mindest-Kündigungsfrist ist.
Dein Vertrag hat dein AG verfasst und kann dich nicht verklagen weil es gegen ANrecht verstoßtnur leider hatte ich nicht gefragt, wie es anders rum wäre.
Ich wünsche dir viel Erfolg! Und es ist nicht so weit wenn du mit den Job zufrieden bist...ich denke das es sich für dich löhnen wird, so einfach will man nicht während Probezeit kündigen. Mach das beste raus!!Weiß eh nicht, ob es klappt.. Hab jetzt 2 Vorstellungsgespräche
Hallo Chancen,
hier hast du schon recht aber nur wenn ich jetzt ein Urlaub beantrage um auf eine Messe zu arbeiten und es kommt raus, kann (muss aber nicht)mein AG mich abmahnen oder sogar kündigen.
Aber was kann mir schon passieren wenn ich kündige und meine Urlaubstagen verrechnen lasse?
Ich kann nur sagen, es ist erlaubt.
Ich habe vor kurzem selbst, während Urlaub bei exAG, angefangen bei neue AG zu arbeiten.
Beiden wussten davon und auch Finanzamt hatte nicht dagegen und hat mir dafür eine zweite Lohnsteuerkarte ausgestellt.
hier hast du schon recht aber nur wenn ich jetzt ein Urlaub beantrage um auf eine Messe zu arbeiten und es kommt raus, kann (muss aber nicht)mein AG mich abmahnen oder sogar kündigen.
Aber was kann mir schon passieren wenn ich kündige und meine Urlaubstagen verrechnen lasse?
Ich kann nur sagen, es ist erlaubt.
Ich habe vor kurzem selbst, während Urlaub bei exAG, angefangen bei neue AG zu arbeiten.
Beiden wussten davon und auch Finanzamt hatte nicht dagegen und hat mir dafür eine zweite Lohnsteuerkarte ausgestellt.