Wackeldackel hat geschrieben:Hallo Leute,
von einer staatlichen Stelle wurde ein Wartungstechniker für die Heizungsanlage gesucht. Öffentlich ausgeschrieben in der Zeitung. Da stand darunter, dass Bewerber, die schwerbehindert sind, bei gleicher Eignung bevorzugt genommen werden würden.
Ich habe mich da beworben. Ich bin Heizungsmeister und schwerbeschädigt, jedoch voll einsatzfähig. Als ich nichts mehr hörte, riefich dort an und fragte nach. Zur Antwort erhielt ich, dass die Vorstellungsgespräche bereits liefen, ich sei aber nicht dabei.
Ich fühle mich total diskrimminiert. Hätten sie mich zum Gespräch eingeladen und gesagt, das wird nix. Das wäre ok. Aber so? Nun bereue ich, dass ich die Schwerbeschädigung angegeben habe. Was würdet ihr tun?
Vielen Dank
Hallo Wackeldackel,
ich habe vor Kurzem einen interessanten Artikel in der ZEIT gelesen, der genau deinen Fall beschreibt. Nach SGB IX und AGG muss man dir sogar die Absage begründen.
Hier ist der Link zum Zeitungsartikel:
http://www.zeit.de/karriere/bewerbung/2 ... lenanzeige
ein paar wichtige Zitate aus dem Artikel vorneweg:
Eine Ausnahme gibt es allerdings, die Sie beachten müssen. Sagen Sie einem schwerbehinderten Bewerber ab, sind Sie als Arbeitgeber (nach § 81 Absatz 1 SGB IX) verpflichtet, Ihre Absage zu begründen.
Wenn ein öffentlicher Arbeitgeber einem schwerbehinderten Stellenbewerber absagt, ohne dass er gemäß § 82 S. 2 SGB IX das geforderte Vorstellungsgespräch geführt hat, liegt zunächst ein Indiz nach § 22 AGG vor.
hoffentlich hilft es dir weiter.