Lebenslauf auf 2 Seiten?
Lebenslauf auf 2 Seiten?
Hallo,
kann man den Lebenslauf auch auf 2 Seiten unterbringen?
Bei mir passt beim besten Willen nicht alles auf eine einzige Seite.
mfg
erzengel
kann man den Lebenslauf auch auf 2 Seiten unterbringen?
Bei mir passt beim besten Willen nicht alles auf eine einzige Seite.
mfg
erzengel
Natürlich gehen zwei Seiten. Einige Freunde haben sogar 3Seiten, da sie mehrere Jobs hatten (jeweils ca. 2 Jahre) und hier immer ihre Arbeitsschwerpunkte erwähnen, was ich auch als wichtig erachte, da man ja dem Personaler nicht bei jedem Bewerber zumuten kann, alle Arbeitszeugnisse zu lesen.
Ich habe mein Studium beendet und in der Zeit drei Praktika absolviert. Jedes muss ja mindestens mit Unternehmen und Fachabteilung genannt werden, da es keine 2 Wochenpraktika waren, sondern mindestens 3. Monate lang gingen.
Zusätzlich nimmt ja alleine das Bild etwas Platz weg - ich arbeite ohne Deckblatt.
Ich denke also auch, dass eine Seite nur möglich ist, wenn Du nur eine Ausbldung absolviert hast, keine Praktika absolviert hast und Dein Foto auf einem Deckblatt ist.
Achte dabei aber auch darauf, dass die Schriftgröße nicht zu klein wird (Din 5008 sagt mindestens Schriftgröße 10).
MfG
Ich habe mein Studium beendet und in der Zeit drei Praktika absolviert. Jedes muss ja mindestens mit Unternehmen und Fachabteilung genannt werden, da es keine 2 Wochenpraktika waren, sondern mindestens 3. Monate lang gingen.
Zusätzlich nimmt ja alleine das Bild etwas Platz weg - ich arbeite ohne Deckblatt.
Ich denke also auch, dass eine Seite nur möglich ist, wenn Du nur eine Ausbldung absolviert hast, keine Praktika absolviert hast und Dein Foto auf einem Deckblatt ist.
Achte dabei aber auch darauf, dass die Schriftgröße nicht zu klein wird (Din 5008 sagt mindestens Schriftgröße 10).
MfG
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- Beiträge: 2
- Registriert: 07.11.2007, 15:28
Mindestens 1/3 sollten es schon sein. Passt also genau.
Kommt aber auch auf den Inhalt an; Arbeitgeber interessiert eigentlich nicht so sehr die fünf Namen der Schulen, auf denen man war, er sei denn, man ist ein Problemschüler und will damit bestimmte Veränderungen in der Schullaufbahn deutlich machen.
Kommt aber auch auf den Inhalt an; Arbeitgeber interessiert eigentlich nicht so sehr die fünf Namen der Schulen, auf denen man war, er sei denn, man ist ein Problemschüler und will damit bestimmte Veränderungen in der Schullaufbahn deutlich machen.
... naja, bezüglich dieser minderqualifizierten Äußerung fällt mir nurnoch das gängige Dieter Nuhr Zitat ein... „Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“sabs4u2 hat geschrieben:ich schreibe auch hobbies weil es sich so gehört. im deutschen gibt es keine hobbys sondern freizeitaktivitäten.
Wolf
das gebe ich gerne an dich zurück. weiß echt nicht worauf du dir was einbildest. jedes deiner postings stinkt zum himmel. so eine arroganz legst du an den tag. echt zum kotzen.
das wort hobby ist nunmal ein englisches und hat somit in einem deutschen lebenslauf mmn ohnehin nichts zu suchen. ich wehre mich außerdem gegen die eindeutschung dieser wörter ganz vehement da ist mir auch die neue rechtschreibung ziemlich egal auf die du dich anscheinen berufst und die sowieso bald wieder abgeschafft wird. die meisten hellen köpfe dieses landes akzeptieren diese übrigens ebenfalls nicht. ich habe mein abitur nach der alten rechtschreibung gemacht und ich denke die meisten personaler auch aber das hat lang nix mehr mit dem thema zu tun also belassen wir es dabei. niemand wird wegen eines rechtscheibfehlers nicht zum vg eingeladen.
das wort hobby ist nunmal ein englisches und hat somit in einem deutschen lebenslauf mmn ohnehin nichts zu suchen. ich wehre mich außerdem gegen die eindeutschung dieser wörter ganz vehement da ist mir auch die neue rechtschreibung ziemlich egal auf die du dich anscheinen berufst und die sowieso bald wieder abgeschafft wird. die meisten hellen köpfe dieses landes akzeptieren diese übrigens ebenfalls nicht. ich habe mein abitur nach der alten rechtschreibung gemacht und ich denke die meisten personaler auch aber das hat lang nix mehr mit dem thema zu tun also belassen wir es dabei. niemand wird wegen eines rechtscheibfehlers nicht zum vg eingeladen.
Guten Abend meine liebe Sabsfüreuchzwei (soviel Zeit muss sein, schließlich wollen wir doch auf diese bösen-bösen-bösen Anglizismen verzichten),
...also ist es jetzt doch ein Rechtschreibfehler?
Aber ganz davon abgesehen weiß ich von verschiedenen ehemaligen Kollegen dass in den Unternehmen, in denen sie zwischenzeitlich tätig sind vorab bei einigen Bewerbung, je nach Tätigkeit, eine Stichpunkt (bzw. Stichwort) und eine Rechtschreibkontrolle durchgeführt und dementsprechend aussortiert wird, noch bevor sie der jeweilige PR. bzw. PC. überhaupt zu Gesicht bekommt. Daher frage ich mich wie du an die Information gelangt bist dass niemand wegen eines Rechtschreibfehlers nicht zum VG eingeladen wird.
In einem Punkt gebe ich dir aber recht... belassen wir es dabei und bedecken deine Blöße mit dem Mäntelchen des Schweigens!
Wolf
...hatte ich schon erwähnt dass du wirklich ganz entzückend bist wenn du dich aufregst?
...hat dir schon einmal jemand gesagt dass du ganz entzückend bist wenn du dich aufregst?Sabs[i]für[/i]euch[i]zwei[/i] hat geschrieben:das gebe ich gerne an dich zurück. weiß echt nicht worauf du dir was einbildest. jedes deiner postings stinkt zum himmel. so eine arroganz legst du an den tag. echt zum kotzen.
...und da bist du dir ganz sicher?Sabs[i]für[/i]euch[i]zwei[/i] hat geschrieben:das wort hobby ist nunmal ein englisches und hat somit in einem deutschen lebenslauf mmn ohnehin nichts zu suchen.
...da bist du bzw. seid ihr nicht die ersten die Probleme mit der Realität haben, ich empfehle die Lektüre von Cervantes Don Quijote!Sabs[i]für[/i]euch[i]zwei[/i] hat geschrieben:ich wehre mich außerdem gegen die eindeutschung dieser wörter ganz vehement da ist mir auch die neue rechtschreibung ziemlich egal auf die du dich anscheinen berufst und die sowieso bald wieder abgeschafft wird. die meisten hellen köpfe (dein Synonym für Blondinen? )dieses landes akzeptieren diese übrigens ebenfalls nicht.
Sabs[i]für[/i]euch[i]zwei[/i] hat geschrieben: ich habe mein abitur nach der alten rechtschreibung gemacht und ich denke die meisten personaler auch aber das hat lang nix mehr mit dem thema zu tun also belassen wir es dabei. niemand wird wegen eines rechtscheibfehlers nicht zum vg eingeladen.
...also ist es jetzt doch ein Rechtschreibfehler?
Aber ganz davon abgesehen weiß ich von verschiedenen ehemaligen Kollegen dass in den Unternehmen, in denen sie zwischenzeitlich tätig sind vorab bei einigen Bewerbung, je nach Tätigkeit, eine Stichpunkt (bzw. Stichwort) und eine Rechtschreibkontrolle durchgeführt und dementsprechend aussortiert wird, noch bevor sie der jeweilige PR. bzw. PC. überhaupt zu Gesicht bekommt. Daher frage ich mich wie du an die Information gelangt bist dass niemand wegen eines Rechtschreibfehlers nicht zum VG eingeladen wird.
In einem Punkt gebe ich dir aber recht... belassen wir es dabei und bedecken deine Blöße mit dem Mäntelchen des Schweigens!
Wolf
...hatte ich schon erwähnt dass du wirklich ganz entzückend bist wenn du dich aufregst?
ja weg lassenJule1986 hat geschrieben:Also Eltern echt ganz weglassen???
Hab sonst immer mit...na gut....ist ja auch nicht wichtig, was die Eltern machen....
ja weg lassenJule1986 hat geschrieben:Und wie ist es mit Geschwister???
Auch weglassen???
ja muss manJule1986 hat geschrieben:Und auf der Startseite unter Lebenslauf hab ich gelesen, man muss auch den Familienstand angeben. Muss man oder nicht???
LG
Lebenslauf über 2 Seiten???
Hallo,
leider geht der Lebenslauf über zwei Seiten. In wieweit kann dieser gekürzt werden? Müssen die Zeiten, in denen man arbeitslos war auch mit aufführen? Schreibt man dann einfach "arbeitssuchend" ?
Hier einmal folgender Aufbau:
Berufspraxis in Deutschland
05.2005 - 03.2008 Tätigkeit
Firma in Stadt
06.1999 - 02.2004 Tätigkeit
Firma in Stadt
05.1998 - 05.1999 Tätigkeit
Firma in Stadt
01.1992 - 12.1996 Erziehungsurlaub
06.1990 - 12.1991 Tätigkeit
Firma in Stadt
Weiterbildung
12.1996 - 12.1997 mit Abschluss bei der Handwerkkammer
Zusatzbildung
07.1989 - 03.1990 Kaufmännische Anpassungsmaßnahme
Besondere Kenntnisse
Führerschein Klasse B
EDV MS-Office
Warenwirtschaftssysteme (KEA & INTEX)
Sprachkenntnisse Polnisch (Wort und Schrift)
Aussiedlung
xx.xxxx - xx.xxxx Sprachkurs
xx.xxxx Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
Berufspraxis in Polen
xx.xxxx - xx.xxxx
xx.xxxx - xx.xxxx
xx.xxxx - xx.xxxx
xx.xxxx - xx.xxxx
xx.xxxx - xx.xxxx
Schulbildung
xx.xxxx - xx.xxxx
xx.xxxx - xx.xxxx
xx.xxxx - xx.xxxx
leider geht der Lebenslauf über zwei Seiten. In wieweit kann dieser gekürzt werden? Müssen die Zeiten, in denen man arbeitslos war auch mit aufführen? Schreibt man dann einfach "arbeitssuchend" ?
Hier einmal folgender Aufbau:
Berufspraxis in Deutschland
05.2005 - 03.2008 Tätigkeit
Firma in Stadt
06.1999 - 02.2004 Tätigkeit
Firma in Stadt
05.1998 - 05.1999 Tätigkeit
Firma in Stadt
01.1992 - 12.1996 Erziehungsurlaub
06.1990 - 12.1991 Tätigkeit
Firma in Stadt
Weiterbildung
12.1996 - 12.1997 mit Abschluss bei der Handwerkkammer
Zusatzbildung
07.1989 - 03.1990 Kaufmännische Anpassungsmaßnahme
Besondere Kenntnisse
Führerschein Klasse B
EDV MS-Office
Warenwirtschaftssysteme (KEA & INTEX)
Sprachkenntnisse Polnisch (Wort und Schrift)
Aussiedlung
xx.xxxx - xx.xxxx Sprachkurs
xx.xxxx Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
Berufspraxis in Polen
xx.xxxx - xx.xxxx
xx.xxxx - xx.xxxx
xx.xxxx - xx.xxxx
xx.xxxx - xx.xxxx
xx.xxxx - xx.xxxx
Schulbildung
xx.xxxx - xx.xxxx
xx.xxxx - xx.xxxx
xx.xxxx - xx.xxxx