Staatsangehörigkeit im Lebenslauf angeben oder nicht?

Im Einzelfall kann die Angabe der Staatsangehörigkeit im Lebenslauf sinnvoll sein. In den meisten Fällen ist eine Erwähnung heutzutage absolut überflüssig.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Staatsangehörigkeit ist im Lebenslauf keine Pflichtangabe.
  • Ausnahmen: 1. du bist Nicht-EU-Ausländer, 2. du lebst erst ein paar Jahre in Deutschland, 3. du hast die deutsche Staatsbürgerschaft erst kürzlich erhalten.
  • Wenn du sie (freiwillig) angibst, dann kommt sie in die Rubrik “Persönliches”.
  • Du schreibst deine Staatsangehörigkeit klein: beispielsweise “deutsch”, “türkisch” oder “ukrainisch”.
  • Mit der Erwähnung von Sprachkenntnissen und Muttersprache(n) gibst du wertvolle Zusatzinformationen.

Angabe der Staatsangehörigkeit im Lebenslauf überflüssig

Wenn dein Arbeitgeber in Deutschland deine Bewerbung in den Händen hält, dann kann er davon ausgehen, dass du über einen rechtmäßigen Arbeitsmarktzugang verfügst. Egal, woher du kommst und welche Staatsangehörigkeit du hast.

Wenn du nicht über die Berechtigung zum Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt verfügen würdest, dann würdest du dich schließlich nicht bewerben, oder?

Dementsprechend ist die Angabe der Staatsbürgerschaft im Lebenslauf im Grunde überflüssig. Ein Arbeitgeber soll dich nach den relevanten Fakten deiner Bewerbungsunterlagen bewerten.

Relevante Fakten im Lebenslauf sind:

  • Bildungsabschlüsse (in Deutschland),
  • (deutsche) Sprachkenntnisse
  • Berufserfahrungen (in Deutschland)

Aus solchen Angaben sollte sich für jede verständige Personalerin eindeutig ergeben, dass du die Voraussetzungen für eine Bewerbung in Deutschland erfüllst – auch wenn du “ausländisch” aussiehst oder einen “ausländisch” klingenden Namen hast.

Staatsangehörigkeit im Lebenslauf angeben: Staatsbürgerschaft + Nationalität
Staatsangehörigkeit im Lebenslauf angeben: Staatsbürgerschaft + Nationalität

Freiwillige Angabe der Staatsbürgerschaft im Lebenslauf

Wenn du freiwillig deine Staatsangehörigkeit im Lebenslauf erwähnen willst, dann ist die Kategorie “Persönliche Daten” der richtige Ort dafür:


Persönliche Daten


Die Zeilentitel wie “Staatsangehörigkeit” oder “Familienstand” müssen dabei nicht unbedingt mit einem Doppelpunkt enden.

Zu den persönlichen Angaben zählen vor allem dein Name und deine Kontaktinformationen. Diese Angaben kannst du grundsätzlich aber auch in einer Kopfzeile im Lebenslauf platzieren.

Dann hast du allerdings unter Umständen das Problem, dass die Kategorie “Persönliche Daten” sehr kurz ist.

Denn auch Angaben zum Familienstand, zur Religionszugehörigkeit oder zum Geburtsdatum sind heutzutage freiwillige Kann-Angaben. Du kannst immer selbst entscheiden, was du davon angibst.

Du hast drei Optionen zur Gestaltung der Rubrik “Persönliche Daten”:

  • du präsentierst eben nur sehr wenige Informationen in der Kategorie “Zur Person”
  • du verzichtest auf eine Kopfzeile und schreibst Name und Kontaktinformationen in die Rubrik “Persönliches”
  • du gibst Name und Kontaktinformationen in Kopfzeile und Rubrik doppelt an

Staatsangehörigkeit klein oder groß schreiben?

Deine Staatsangehörigkeit gibst du nicht als Land an, also zum Beispiel nicht Deutschland, Türkei, Polen, Syrien, Ukraine oder Portugal.

Stattdessen nutzt du das jeweilige Adjektiv in Kleinschreibung, also beispielsweise deutsch, türkisch, polnisch, syrisch, ukrainisch oder portugiesisch.

Das kannst du auch beim Duden nachlesen.

Im Gegensatz dazu wird “Deutsch” als substantiviertes Adjektiv im Sinne von “deutsche Sprache” verwendet. Sprachkenntnisse gibst du daher im Lebenslauf in Großschreibung an.

Bewerbung mit “ausländisch” klingenden Namen und als Ausländerin

Auch mit einem “ausländisch” klingenden Namen musst du im Lebenslauf nicht “beweisen”, dass du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Ja, es stimmt: Es gibt Studien, die belegen, dass Menschen mit einem “ausländisch” klingenden Namen in Bewerbungsverfahren diskriminiert werden.

Aber willst du für einen Arbeitgeber tätig sein, der einen “Beweis” deiner deutschen Staatsangehörigkeit für eine vorurteilsfreie Bewertung deiner Bewerbungsunterlagen benötigt?

So ein “Beweis” ist nur notwendig, wenn du erst kürzlich die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, keinen Bildungsabschluss in Deutschland abgeschlossen und auch keine Berufserfahrung in Deutschland hast.

In diesem Spezialfall solltest du deine (deutsche) Staatsangehörigkeit im Lebenslauf angeben.

Das ist aber sehr selten der Fall.

Als Staatsbürgerin eines Landes der EU, des EWR oder der Schweiz genießt du in Deutschland Arbeitnehmerfreizügigkeit. Dann kannst du auch deine Staatsangehörigkeit im Lebenslauf weglassen.

Als Nicht-EU-Ausländerin beachtest du natürlich die Regeln für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Du weißt, wann die Voraussetzungen erfüllst und dich bewerben darfst.

In der Regel hattest du als Nicht-EU-Ausländerin aber schon vor der Bewerbung Kontakt zum Arbeitgeber. In diesem Fall solltest du deine ausländische Nationalität im Lebenslauf erwähnen.

Bewerbung im Ausland als Deutsche

Wenn du dich als Deutsche im Nicht-EU-Ausland bewerben willst, dann halte dich an die Regeln im jeweiligen Land. Es gibt Länder, bei denen die Angabe der Staatsangehörigkeit in der Bewerbung sogar ein No-Go ist.

Bei einer Bewerbung im Nicht-EU-Ausland bringst du sowieso die notwendigen Qualifikationen und Sprachkenntnisse mit. Das ist für Arbeitgeber am wichtigsten. Andernfalls würdest du dich nicht bewerben.

Bei einer Bewerbung in der EU brauchst du ebenso nicht deine deutsche Staatsangehörigkeit im Lebenslauf anzugeben. Denn es gilt in der EU Arbeitnehmerfreizügigkeit. Wichtiger sind deine Sprachkenntnisse.

Nationalität im Lebenslauf angeben

Manchmal identifizierst du dich stark mit deiner ethnischen Herkunft. Oder du fühlst dich einer nationalen Minderheit (im Land deiner Vorfahren) zugehörig.

Wenn du dann dementsprechend deine (gefühlte) Nationalität im Lebenslauf angeben willst, dann ist das nicht korrekt. Es zählt alleine deine Staatsangehörigkeit.

Bei einer doppelten Staatsbürgerschaft kannst du auch beide Staatsangehörigkeiten angeben.

Gehörst du beispielsweise zur dänischen Minderheit im Norden Deutschlands, aber besitzt nur die deutsche Staatsangehörigkeit, dann gibst du auch nur diese an. Du kannst im Lebenslauf nicht “Nationalität: dänisch” schreiben.

Persönliche Daten Lebenslauf
Persönliche Daten Lebenslauf

Mythos: Im Anschreiben Staatsangehörigkeit nicht angeben

Dieser Ratschlag ist pauschal so nicht richtig. Denn gerade als ausländische Staatsbürgerin kannst du im Anschreiben erläutern, warum du in Deutschland arbeiten willst oder wie du dich zum Beispiel als Flüchtling in den letzten Jahren erfolgreich integriert hast.

Im letzteren Fall kannst du das Bewerbungsschreiben eben dazu nutzen, deine Erfolge beim Spracherwerb und bei Bildungsgängen und deine Motivation zum Arbeiten zu thematisieren.

Als Bewerberin mit deutscher Staatsangehörigkeit musst du dagegen natürlich deine Staatsangehörigkeit nicht im Anschreiben erwähnen.

Zum guten Schluss: Staatsangehörigkeit im Lebenslauf

Zur Angabe deiner Staatsangehörigkeit im Lebenslauf besteht keine Pflicht. In Einzelfällen kann eine Angabe sinnvoll sein. Das gilt in drei Fällen:

  • du bist Nicht-EU-Ausländer
  • du lebst erst ein paar Jahre in Deutschland
  • du hast erst kürzlich die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten

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