Der Kernsatz zur zusammenfassenden Leistungsbeurteilung muss sich mit den Beurteilungen zu einzelnen Aspekten der Leistung (und gegebenenfalls zur Führung) decken. Zu diesen Aspekten gehören
- die Arbeitsbefähigung,
- die Arbeitsbereitschaft,
- das Arbeitsvermögen,
- die Arbeitsweise,
- das Arbeitsergebnis und gegebenenfalls
- die Arbeitserwartung.
Der Kernsatz zur zusammenfassenden Leistungsbeurteilung sollte am besten in einem eigenständigen Absatz erwähnt werden.
Welche Note zur Beurteilung der Leistung im Arbeitszeugnis?
In der Praxis haben sich Notenskalen entwickelt, die die Einteilung der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung anhand von Noten vornimmt. Eine häufig genutzte Notenskala für die Gesamtbeurteilung sieht folgendermaßen aus:
➤ Sehr gute Leistungen im Arbeitszeugnis
„Frau Müller hat die ihr übertragenen Aufgaben stets/ immer/ in jeder Hinsicht zu unserer vollsten/ außerordentlichen Zufriedenheit erledigt.“
➤ Gute Leistungen im Arbeitszeugnis
„Herr Schulz hat die ihm übertragenen Aufgaben stets/ immer/ in jeder Hinsicht zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.“
➤ Voll befriedigende Leistungen im Arbeitszeugnis
„Frau Meyer hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.“
➤ Befriedigende Leistungen im Arbeitszeugnis
„Herr Schmidt hat die ihm übertragenen Aufgaben stets/ immer/ in jeder Hinsicht zu unserer Zufriedenheit erledigt.“
➤ Ausreichende Leistungen im Arbeitszeugnis
„Frau Schneider hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.“
➤ Mangelhafte Leistungen im Arbeitszeugnis
„Herr Fischer hat die ihm übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.“
➤ Ungenügende Leistungen im Arbeitszeugnis
„Frau Weber hat sich bemüht, die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.“