Vorstellungsgespräch, Fahrtkosten-Formulierung?
Vorstellungsgespräch, Fahrtkosten-Formulierung?
Hallo zusammen!
Ich habe gerade eine Mail bekommen, in der ich gefragt werde, ob ich am xx. zeit für ein gemeinsames Kennenlernen habe und bin gerade dabei diese zu beantworten. Das Vorstellungsgespräch findet in ~85km Entfernung statt, was eine Fahrtstrecke von ~170km für Hin- und Rückweg ergibt. Da in der Mail nichts von der Fahrtkostenübernahme steht, möchte ich diesbezüglich nachfragen. (Andere Firmen haben diese Problematik oft von sich aus angesprochen ...) Ich bin mir unsicher wie ich dies geschickt formulieren kann, damit es nicht zu plump klingt. ... Oder würdet ihr dieses Thema erst im Gespräch bzw. im nachhinein ansprechen?!
Kann mir hier bitte jemand weiterhelfen bzw. ein paar Tips geben? Ich habe im Forum die Suchfunktion genutzt, aber wirklich etwas passendes gefunden.
mfg Manga
P.S: Ich weiß nicht ob es von Belange ist ... aber es ist ein Vorstellungsgespräch für ein Praktika
Ich habe gerade eine Mail bekommen, in der ich gefragt werde, ob ich am xx. zeit für ein gemeinsames Kennenlernen habe und bin gerade dabei diese zu beantworten. Das Vorstellungsgespräch findet in ~85km Entfernung statt, was eine Fahrtstrecke von ~170km für Hin- und Rückweg ergibt. Da in der Mail nichts von der Fahrtkostenübernahme steht, möchte ich diesbezüglich nachfragen. (Andere Firmen haben diese Problematik oft von sich aus angesprochen ...) Ich bin mir unsicher wie ich dies geschickt formulieren kann, damit es nicht zu plump klingt. ... Oder würdet ihr dieses Thema erst im Gespräch bzw. im nachhinein ansprechen?!
Kann mir hier bitte jemand weiterhelfen bzw. ein paar Tips geben? Ich habe im Forum die Suchfunktion genutzt, aber wirklich etwas passendes gefunden.
mfg Manga
P.S: Ich weiß nicht ob es von Belange ist ... aber es ist ein Vorstellungsgespräch für ein Praktika
fahrtkosten-zum-bewerbungsgespraech-t8060.html
P.S: Tip fürs Vorstellungsgespräch: Es heißt Praktikum. Praktika ist Plural.
P.S: Tip fürs Vorstellungsgespräch: Es heißt Praktikum. Praktika ist Plural.
@Dafür
Danke für deinen Tip, bezügl. Praktika ... Dies war mir nicht bewusst ...
Den Link den du gepostet hast, der hilft mir leider nicht viel weiter. Dass die Firmen dazu gesetzl. verpflichtet sind, wusste ich. Ich habe mich im ersten Post, denke ich, auch nicht deutlich genug ausgedrückt. Ich weiß halt nicht wann und vor allem wie ich dieses Thema ansprechen sollte. Irgendwie komm ich mir dabei komisch vor... Aber ich muss es ansprechen, da ich es mir nicht leisten kann auf private Kosten zu mehren Gesprächen zu reisen.
mfg Manga
Danke für deinen Tip, bezügl. Praktika ... Dies war mir nicht bewusst ...
Den Link den du gepostet hast, der hilft mir leider nicht viel weiter. Dass die Firmen dazu gesetzl. verpflichtet sind, wusste ich. Ich habe mich im ersten Post, denke ich, auch nicht deutlich genug ausgedrückt. Ich weiß halt nicht wann und vor allem wie ich dieses Thema ansprechen sollte. Irgendwie komm ich mir dabei komisch vor... Aber ich muss es ansprechen, da ich es mir nicht leisten kann auf private Kosten zu mehren Gesprächen zu reisen.
mfg Manga
Während des Gesprächs nach der Fahrtkostenerstattung zu fragen, kann problematisch sein. Also ganz am Anfang kommt das bestimmt nicht gut. Wenn überhaupt, dann ganz am Ende des Gespräch. Das kannst Du ja auch noch hinterher klären.
Je nachdem, wer im Gespräch sitzt, macht es auch keinen Sinn. Wenn mich (aus der Fachabteilung) ein Bewerber nach der Fahrtkostenerstattung fragt, verweise ich ihn an die Personalabteilung.
Ist ein Personaler dabei, dann kann man das so als kleine Nachfrage bei der Beendigung des Gespräches einfliessen lassen.
Vielleicht sprechen die Leute im VG auch das Thema von sich aus an.
Gruss Belanna
Je nachdem, wer im Gespräch sitzt, macht es auch keinen Sinn. Wenn mich (aus der Fachabteilung) ein Bewerber nach der Fahrtkostenerstattung fragt, verweise ich ihn an die Personalabteilung.
Ist ein Personaler dabei, dann kann man das so als kleine Nachfrage bei der Beendigung des Gespräches einfliessen lassen.
Vielleicht sprechen die Leute im VG auch das Thema von sich aus an.
Gruss Belanna
Du hast Dich sehr gut in Post 1 ausgedrückt.
Ich wollte nur nicht darauf eingehen. Weil, es ist Typsache.
Der Eine sagt, das er es gar nicht anspricht und das erst bei einer ggf. Absage macht (weil er das Geld dann eh bekommt) und der Nächste sagt, dass er das definitiv klären mag, weil er nicht bei einem Unternehmen arbeiten will, die sich in solchen Kleinigkeiten "verpieseln".
Ich kann beides nachvollziehen, daher war mir nur die rechtliche Seite wichtig. Und die wurde hier besprochen, deshalb der Link
Grüße, Dafür
Ich wollte nur nicht darauf eingehen. Weil, es ist Typsache.
Der Eine sagt, das er es gar nicht anspricht und das erst bei einer ggf. Absage macht (weil er das Geld dann eh bekommt) und der Nächste sagt, dass er das definitiv klären mag, weil er nicht bei einem Unternehmen arbeiten will, die sich in solchen Kleinigkeiten "verpieseln".
Ich kann beides nachvollziehen, daher war mir nur die rechtliche Seite wichtig. Und die wurde hier besprochen, deshalb der Link
Grüße, Dafür
Grundsätzlich ist das einladende Unternehmen gesetzlich verpflichtet Dir die Fahrkosten (und falls erforderlich auch Verpflegung und Unterkunft) zu ersetzen (Flugreisen sollte man allerdings vorher abklären).
Die einzige Ausnahme, daß Unternehmen erklärt in der Einladung die Kosten NICHT zu übernehmen.
Erfahrungsgemäß kann es aber auch mal sein, daß sich Unternehmen weigern diese Kosten zu ersetzen. In dem Fall bleiben dann nur zwei Möglichkeiten, entweder das Geld abschreiben oder den Rechtsweg einschlagen.
Die einzige Ausnahme, daß Unternehmen erklärt in der Einladung die Kosten NICHT zu übernehmen.
Erfahrungsgemäß kann es aber auch mal sein, daß sich Unternehmen weigern diese Kosten zu ersetzen. In dem Fall bleiben dann nur zwei Möglichkeiten, entweder das Geld abschreiben oder den Rechtsweg einschlagen.
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Fahrtkosten zum Vorstellungsgespraech
Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe Ihr koennt mir helfen.
Ich hatte am Mittwoch ein Vorstellungsgespraech, bei dem ich schriftlich sowohl auch telefonisch eingeladen wurde. Das Vorstellungsgespraech fand auf einer "privaten Sprachschule" statt, die eine schulische Ausbildung anbietet - die Sprachschule allerdings ist von meinem Wohnort ca. 130 km weit weg. Dadurch, dass ich kein Auto habe, war ich an oeffentliche Verkehrsmitteln gebunden, und musste somit mit Zug hin- und zurueckfahren. Die Bahnpreise waren allerdings nicht billig - habe 55 € fuer hin und zurueck zahlen muessen.
Jetzt im Nachhinein habe ich per Zufall im Internet gelesen, dass man sogar die Reisekosten zum Vorstellungsgespraech erstattet bekommen kann?
Ist das wahr? Kurz zu meiner Person: Ich bin 20, und momentan als arbeitsuchend angemeldet, da ich erst aus Amerika (Auslandsaufenthalt) zurueckgekehrt bin. Ich bekomme aber keine staatliche Unterstuetzung, wie bsp. Arbeitslosengeld, Hartz 4 und so. Ich bekomme Kindergeld.
Habe ich ein Recht darauf, diesen Antrag auf Reisekosten-Erstattung zu fordern, oder nicht? Und wo soll ich dies anfordern? Dadurch, dass ich die Ausbildung bekommen habe, habe ich vor, demnaechst dorthin zu ziehen, um mir dort einen Nebenjob zu suchen, bevor die Schule wieder beginnt. Das kann allerdings bald passieren, wenn ich eine Zusage fuer eine WG bekomme - soll ich den Antrag hier, wo ich momentan angemeldet bin, anfordern, oder dort, wohin ich umziehe?
Ich waere Euch fuer jeden Tipp und Ratschlag dankbar.
Liebe Gruesse,
Naschkaetzchen
ich hoffe Ihr koennt mir helfen.
Ich hatte am Mittwoch ein Vorstellungsgespraech, bei dem ich schriftlich sowohl auch telefonisch eingeladen wurde. Das Vorstellungsgespraech fand auf einer "privaten Sprachschule" statt, die eine schulische Ausbildung anbietet - die Sprachschule allerdings ist von meinem Wohnort ca. 130 km weit weg. Dadurch, dass ich kein Auto habe, war ich an oeffentliche Verkehrsmitteln gebunden, und musste somit mit Zug hin- und zurueckfahren. Die Bahnpreise waren allerdings nicht billig - habe 55 € fuer hin und zurueck zahlen muessen.
Jetzt im Nachhinein habe ich per Zufall im Internet gelesen, dass man sogar die Reisekosten zum Vorstellungsgespraech erstattet bekommen kann?
Ist das wahr? Kurz zu meiner Person: Ich bin 20, und momentan als arbeitsuchend angemeldet, da ich erst aus Amerika (Auslandsaufenthalt) zurueckgekehrt bin. Ich bekomme aber keine staatliche Unterstuetzung, wie bsp. Arbeitslosengeld, Hartz 4 und so. Ich bekomme Kindergeld.
Habe ich ein Recht darauf, diesen Antrag auf Reisekosten-Erstattung zu fordern, oder nicht? Und wo soll ich dies anfordern? Dadurch, dass ich die Ausbildung bekommen habe, habe ich vor, demnaechst dorthin zu ziehen, um mir dort einen Nebenjob zu suchen, bevor die Schule wieder beginnt. Das kann allerdings bald passieren, wenn ich eine Zusage fuer eine WG bekomme - soll ich den Antrag hier, wo ich momentan angemeldet bin, anfordern, oder dort, wohin ich umziehe?
Ich waere Euch fuer jeden Tipp und Ratschlag dankbar.
Liebe Gruesse,
Naschkaetzchen
Hallo Naschkaetzchen,
so weit ich weiß, ist kein Arbeitsgeber verpflichtet, die Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch zu tragen Einige Firmen machen das, andere leider nicht...
Versuch denn, das günstigste Angebot zu finden und eine Farhrtkarte schon zu kaufen - je früher du eine kaufst, desto günstiger sein kann. Und dann, vielleicht hast du Glück und bekommst zumindest einen Fahrtkostenzuschuss...
Viel Glück beim Vorstellungsgespräch
so weit ich weiß, ist kein Arbeitsgeber verpflichtet, die Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch zu tragen Einige Firmen machen das, andere leider nicht...
Versuch denn, das günstigste Angebot zu finden und eine Farhrtkarte schon zu kaufen - je früher du eine kaufst, desto günstiger sein kann. Und dann, vielleicht hast du Glück und bekommst zumindest einen Fahrtkostenzuschuss...
Viel Glück beim Vorstellungsgespräch
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- Bewerbungshelfer
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- Registriert: 27.06.2007, 18:08
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- Beiträge: 91
- Registriert: 09.12.2009, 12:37
Ich würde an deiner Stelle mal bei der Agentur für Arbeit anrufen, also ich bin auch arbeitslos gemeldet, bekomme aber kein Geld wegen Sperre und habe trotzdem alle meine Fahrtkosten zu meinen Gesprächen eingereicht und erstattet bekommen.
Dafür gibt es aber spezielle Ausdrucke, die du bei der Agentur für Arbeit bekommst. Die füllen dann auch noch so einen Antrag aus und dann braucht man die ausgefüllten Zettel später nur hinschicken oder abgeben.
Ein Vorstellungsgespräch hatte ich auch, bevor ich beim Arbeitsamt war und der Antrag von meinem Vermittler wurde erst danach ausgefüllt und trotzdem habe ich alles erstattet bekommen.
Ich bin immer erst zu den Gesprächen, habe da den Zettel ausfüllen lassen von der Firma, einen muss man noch selbst ausfüllen und dann abgeben. Hat bisher immer geklappt, also kann ich das mit "rückwirkend geht nicht" nicht bestätigen
Ruf einfach kurz an beim Amt, die können dir das sicherlich am Telefon sagen, wie das in deinem Fall ist.
Gruß, Schlumpf
Dafür gibt es aber spezielle Ausdrucke, die du bei der Agentur für Arbeit bekommst. Die füllen dann auch noch so einen Antrag aus und dann braucht man die ausgefüllten Zettel später nur hinschicken oder abgeben.
Ein Vorstellungsgespräch hatte ich auch, bevor ich beim Arbeitsamt war und der Antrag von meinem Vermittler wurde erst danach ausgefüllt und trotzdem habe ich alles erstattet bekommen.
Ich bin immer erst zu den Gesprächen, habe da den Zettel ausfüllen lassen von der Firma, einen muss man noch selbst ausfüllen und dann abgeben. Hat bisher immer geklappt, also kann ich das mit "rückwirkend geht nicht" nicht bestätigen
Ruf einfach kurz an beim Amt, die können dir das sicherlich am Telefon sagen, wie das in deinem Fall ist.
Gruß, Schlumpf
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- Bewerbungshelfer
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- Registriert: 27.06.2007, 18:08
Die Aussage nehme ich zurück. Lies mal hier:Gilt auch nur für betriebliche Ausbildungen und nicht für schulische, soviel ich weiß.
http://www.bvaa-online.de/obj/Arbeitsmarktneu/2
LG
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- Beiträge: 10
- Registriert: 26.03.2010, 19:18
Hallo Ihr Lieben,
vielen Dank fuer Eure Antwort. Ich habe es zeitlich nicht eher geschafft, mich eher zu melden.
Ich habe soeben dort angerufen, und mir wurde gesagt, dass ich abgemeldet wurde, weil ich zum Termin, den ich am Freitag hatte, nicht erschienen bin. Ich habe dennoch abgesagt, darf man mich einfach so abmelden?
Was heisst in dem Falle abmelden, dass ich gesperrt bin, oder wie?
Und ich wollte mich wegen Fahrtkostenerstattung, u.a. weil ich in naechster Zeit wieder zwei Vorstellungsgespraeche habe (wird wieder teuer) erkundigen, und sie meinte, da kann man jetzt garnichts machen, da ich jetzt abgemeldet bin. Weder fuer das Vorstellungsgespraech, was ich hatte, noch die, die folgen :/
Was soll ich jetzt Eurer Meinung nach tun? Ich bin ratlos, vorallem geschockt, dass man mich einfach so abgemeldet hat und ich darueber keine Mitteilung mitgeteilt bekommen habe, owbohl die Frau am Freitag am Telefon meinte, dass ich einen neuen Termin bekommen wuerde...
Lieben Gruss,
Naschkaetzchen
vielen Dank fuer Eure Antwort. Ich habe es zeitlich nicht eher geschafft, mich eher zu melden.
Ich habe soeben dort angerufen, und mir wurde gesagt, dass ich abgemeldet wurde, weil ich zum Termin, den ich am Freitag hatte, nicht erschienen bin. Ich habe dennoch abgesagt, darf man mich einfach so abmelden?
Was heisst in dem Falle abmelden, dass ich gesperrt bin, oder wie?
Und ich wollte mich wegen Fahrtkostenerstattung, u.a. weil ich in naechster Zeit wieder zwei Vorstellungsgespraeche habe (wird wieder teuer) erkundigen, und sie meinte, da kann man jetzt garnichts machen, da ich jetzt abgemeldet bin. Weder fuer das Vorstellungsgespraech, was ich hatte, noch die, die folgen :/
Was soll ich jetzt Eurer Meinung nach tun? Ich bin ratlos, vorallem geschockt, dass man mich einfach so abgemeldet hat und ich darueber keine Mitteilung mitgeteilt bekommen habe, owbohl die Frau am Freitag am Telefon meinte, dass ich einen neuen Termin bekommen wuerde...
Lieben Gruss,
Naschkaetzchen
Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch - Bitte um Übernahme
Hallo ihr Lieben,
vorab ein großes Danke. Dieses Forum hilft wirklich sehr viel!
Nun habe ich eine Frage, die ich auch in der Suche nicht gefunden habe. Ich bewerbe mich gerade aus familiären Gründen von Hamburg aus nach Frankfurt.
Heute kam tatsächlich eine Einladung. Ein wenig Skepsis, aber ich sollte jede Chance nutzen. In der Einladung steht nichts von der Übernahme der Fahrtkosten.
Da mich diese Fahrt aber mindestens 100 Euro Benzin kosten wird (Bahnfahrt zu umständlich, da nicht direkt in der Stadt), würde ich mich gerne absichern. Auch weil man soviel liest, dass Firmen sich oft etwas schwierig anstellen.
Nun würde ich gerne das Gespräch per Mail bestätigen und gleichzeitig um Bestätigung von der Übernahme der Fahrtkosten bitten. Wie schreibt man das am schönsten?
Danke & LG
Suzi
vorab ein großes Danke. Dieses Forum hilft wirklich sehr viel!
Nun habe ich eine Frage, die ich auch in der Suche nicht gefunden habe. Ich bewerbe mich gerade aus familiären Gründen von Hamburg aus nach Frankfurt.
Heute kam tatsächlich eine Einladung. Ein wenig Skepsis, aber ich sollte jede Chance nutzen. In der Einladung steht nichts von der Übernahme der Fahrtkosten.
Da mich diese Fahrt aber mindestens 100 Euro Benzin kosten wird (Bahnfahrt zu umständlich, da nicht direkt in der Stadt), würde ich mich gerne absichern. Auch weil man soviel liest, dass Firmen sich oft etwas schwierig anstellen.
Nun würde ich gerne das Gespräch per Mail bestätigen und gleichzeitig um Bestätigung von der Übernahme der Fahrtkosten bitten. Wie schreibt man das am schönsten?
Danke & LG
Suzi
-
- Beiträge: 51
- Registriert: 14.04.2015, 17:59
Hey, frag einfach "Wie handhaben Sie es mit der Fahrtkostenerstattung?".
Die Frage ist auch deshalb nicht dumm, weil manche unbedingt die Orginal-Bahnfahrkarten haben wollen und anderen reicht die eingescannte Version. Du fährst ja mit dem Auto - sollte 30 Cent pro km geben.
Üblicherweise erstatten Unternehmen aber die Fahrtkosten - ich meine, das müssen sie sogar, wenn sie einladen und vorher nicht ausdrücklich erklären, dass sie es nicht tun werden. Eine Ausnahme ist der öffentliche Dienst - hier werden die Kosten meist nicht erstattet.
Als ich arbeitslos war, durfte ich übrigens mal die Erfahrung machen, dass das Arbeitsamt die Fahrtkosten zu einer Behörde auch nicht übernommen hat - dass ich von der Behörde keine Fahrtkosten bekomme, darauf war ich schon eingestellt, aber der besondere "Witz" war: Ich wäre dort nicht mit einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit eingestellt worden, sondern als Beamter auf Probe - und das zahlt einem dann niemand. Dabei hätte ich dann wahrscheinlich nie wieder etwas mit dem Arbeitsamt zu tun gehabt...
Die Frage ist auch deshalb nicht dumm, weil manche unbedingt die Orginal-Bahnfahrkarten haben wollen und anderen reicht die eingescannte Version. Du fährst ja mit dem Auto - sollte 30 Cent pro km geben.
Üblicherweise erstatten Unternehmen aber die Fahrtkosten - ich meine, das müssen sie sogar, wenn sie einladen und vorher nicht ausdrücklich erklären, dass sie es nicht tun werden. Eine Ausnahme ist der öffentliche Dienst - hier werden die Kosten meist nicht erstattet.
Als ich arbeitslos war, durfte ich übrigens mal die Erfahrung machen, dass das Arbeitsamt die Fahrtkosten zu einer Behörde auch nicht übernommen hat - dass ich von der Behörde keine Fahrtkosten bekomme, darauf war ich schon eingestellt, aber der besondere "Witz" war: Ich wäre dort nicht mit einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit eingestellt worden, sondern als Beamter auf Probe - und das zahlt einem dann niemand. Dabei hätte ich dann wahrscheinlich nie wieder etwas mit dem Arbeitsamt zu tun gehabt...
Zuletzt geändert von Nostradamus am 02.06.2015, 18:46, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Nostradamus, hörte sich super an. Genau so habe ich es gemacht.
Die Antwort war ernüchternd. Sie zahlen die Fahrtkosten nicht und würden sich dennoch freuen, wenn ich den Termin wahrnehme.
Ich warte jetzt noch bis Ende der Woche, vielleicht kommt zufällig noch ein weiterer Termin
Ansonsten werde ich absagen. Ich bin nicht in der Situ, dass ich alles in Kauf nehmen muss und mein Gefühl ist bei der Firma eh nicht das Beste.
Die Antwort war ernüchternd. Sie zahlen die Fahrtkosten nicht und würden sich dennoch freuen, wenn ich den Termin wahrnehme.
Ich warte jetzt noch bis Ende der Woche, vielleicht kommt zufällig noch ein weiterer Termin
Ansonsten werde ich absagen. Ich bin nicht in der Situ, dass ich alles in Kauf nehmen muss und mein Gefühl ist bei der Firma eh nicht das Beste.
Ohne einen Hinweis in der Einladung die Fahrtkosten nicht zu übernehmen ist natürlich dreist. Gemäß §670 BGB müsste das Unternehmen die Fahrtkosten übernehmen, wenn die Fahrtkostenübernahme nicht in der Einladung ausgeschlossen wurde. Du hast von der Nicht-Übernahme erst durch Nachfragen erfahren. Das heißt, dass die Firma dieses Gesetz nicht kennt oder bewusst missachtet.Suzi hat geschrieben:Die Antwort war ernüchternd. Sie zahlen die Fahrtkosten nicht und würden sich dennoch freuen, wenn ich den Termin wahrnehme.
Ich warte jetzt noch bis Ende der Woche, vielleicht kommt zufällig noch ein weiterer Termin
Ansonsten werde ich absagen. Ich bin nicht in der Situ, dass ich alles in Kauf nehmen muss und mein Gefühl ist bei der Firma eh nicht das Beste.
Jetzt hast du die Möglichkeit, die Kostenerstattung bei der Arbeitsagentur zu beantragen, wenn du arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet bist. Aber wenn du keinen Druck hast, etwas Neues zu finden und bei der Firma sowieso kein gutes Gefühl hast, kannst du das Gespäch wirklich absagen.