Unverschuldete Probezeitkündigung in Bewerbungsanschreiben

Informationen und Fragen zum Bewerbungsablauf, zu einzelnen Elementen der Bewerbungsmappe und zu individuellen Formulierungen. Wie soll eine Bewerbungsmappe aufgebaut sein? Welche Fakten gehören in ein Anschreiben? Welche Formulierungen sollten unbedingt vermieden werden?
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joker-black
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Unverschuldete Probezeitkündigung in Bewerbungsanschreiben

Beitrag von joker-black »

Hi, ich bin nun seit fast 4 jahren in einem Krankenhaus beschäftigt. 6 Monate als praktikant, 3 Jahre als Azubi für Gesundheits- und Krankenpflege und anschließend für 3 monate als ausgelernte kraft tätig. das praktikum wurde damals dank meiner lernerfolge um ein halbes jahr verkürzt und man hatte mir die gewünsche lehrstelle angeboten. das staatsexamen habe ich mit note 2 abgeschlossen und ich wurde erstmal befristet für ein jahr mit einer halbjährrigen probezeit übernommen.

nun hat ein neuer krankenhausbetreiber im betrieb einzug gehalten und viele arbeitsverträge nicht verlängert und einige sogar gekündigt.

... unter anderem auch meinen und da ich in der probezeit bin auch ohne nennung eines grundes.
die entlassungen kamen für niemanden wirklich unerwartet aber dennoch extrem traurig.

ich war nur 3 monate dort als pfleger beschäftigt und habe eine kündigungsfrist von 3 wochen erhalten

nun meine fragen:

1. war er zuläüssig nach der ausbildungszeit ein halbes jahr probezeit vertraglich zu vereinbaren?

2. wie kann man den kündigungsgrund nett und ohne anklage im bewerbungsanschreiben erwähnen?

3. wie sollte ich diesbezüglich am besten in einem bewerbungsgespräch reagieren?

Danke im vorraus
Romanum
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Beitrag von Romanum »

1. war er zuläüssig nach der ausbildungszeit ein halbes jahr probezeit vertraglich zu vereinbaren?

Ja


2. wie kann man den kündigungsgrund nett und ohne anklage im bewerbungsanschreiben erwähnen?

Gar nicht

3. wie sollte ich diesbezüglich am besten in einem bewerbungsgespräch reagieren?

Mit der Wahrheit: neuer Betreiber hat aus betriebswirtschaftlichen Gründen Personalabbau betrieben
joker-black
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Beitrag von joker-black »

was kann man dann in der bewerbung schreiben? "... wurde betriebsbedingt gekündigt ..." ?
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TheGuide
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Beitrag von TheGuide »

Warum willst du das denn überhaupt in die Bewerbung schreiben? Zwingt dich da jemand zu?
Eigentlich ist doch wichtig, warum du für das Khs XY arbeiten möchtest und nicht, warum du nicht mehr für das Khs AB arbeitest.
joker-black
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Beitrag von joker-black »

der grund ist doch die arbeitslosigkeit warum ich für das neue krankenhaus arbeiten möchte.

ich brauche bitte einen passenden satz den ich da schreiben könnte

hat jemand ne idee wie ich das schreiben könnte?
Holger
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Beitrag von Holger »

Hallo,
der grund ist doch die arbeitslosigkeit warum ich für das neue krankenhaus arbeiten möchte.

ich brauche bitte einen passenden satz den ich da schreiben könnte
das ist doch sehr oft der Grund, dass man sich bewirbt und
der Status (hier arbeitslos) wird doch aus dem Lebenslauf ersichtlich

z.B.
seit 05-2014 Bewerbungsphase
02-2012 bis 04-2014 Tätigkeit bei xxx

vielmehr solltest du u.a. im Anschreiben erwähnen, dass das aktuellste Zeugnis (unaufgefordert) nachgereicht wird.
joker-black
Beiträge: 5
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Beitrag von joker-black »

klingt gut danke :)
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TheGuide
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Beitrag von TheGuide »

joker-black hat geschrieben:der grund ist doch die arbeitslosigkeit warum ich für das neue krankenhaus arbeiten möchte.

ich brauche bitte einen passenden satz den ich da schreiben könnte

hat jemand ne idee wie ich das schreiben könnte?
Nein, Arbeitslosigkeit ist eine negative Begründung. Du hast dich doch irgendwann einmal für den Pflegeberuf entschieden. Warum? Warum hast du nicht Schreiner gelernt oder angefangen zu studieren oder bist zur Schauspielschule gegangen? Warum hast du unter hunderttausend Berufen den des Pflegers erlernt?

Gut, du bist aus betriebswirtschaftlichen Gründen gekündigt worden. Aber ist das ein Grund sich nicht mal die anderen Krankenhäuser anzusehen und zu sehen, was bei denen vielleicht besser ist als in dem Haus in dem du ausgebildet wurdest? (Achtung, im Anschreiben und VG nicht illoyal werden.) Oder wo du noch etwas dazu lernen kannst?

Es gibt kommunale Krankenhäuser, Universitätskliniken und konfessionelle (meist katholische) Krankenhäuser. Auch hier gibt es sicher noch Gründe sich bewerben, die einen Bezug zum jeweiligen Haus haben. Manche Kliniken haben besondere Abteilungen, die es nicht überall gibt...
Schmitti0802
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Beitrag von Schmitti0802 »

Hallo joker-black,

wie schon geschrieben wurde, würde auch ich den Kündigungsgrund im Bewerbungsanschreiben gar nicht erwähnen.

Im Anschreiben stellst du doch dich und deine Motivation für den neuen AG zu arbeiten vor. Also z.B. warum gerade dieser AG dein Interesse geweckt hat und in wiefern du mit deiner beruflichen Erfahrung ins Unternehmen passt.
joker-black
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Beitrag von joker-black »

also könnte ich z.B. schreiben dass ich mich beruflich weiterentwickeln möchte?!
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TheGuide
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Beitrag von TheGuide »

Das ist eine beliebte Phrase, die jeder Personaler kennt. Ob aus dieser Phrase mehr als nur eine Phrase wird, hängt davon ab, ob die berufliche Weiterentwicklung wirklich möglich ist.

Wenn du vom "normalen" Pfleger zum Intensiv- oder OP-Pfleger dich weiterbilden möchtest und das in dem Haus möglich ist, dann kannst du das schreiben, oder in diesem Fall:
TheGuide hat geschrieben: Manche Kliniken haben besondere Abteilungen, die es nicht überall gibt...
Vorausgesetzt entsprechende Stelle sind zu besetzen.

Wenn du einfach nur deinem Job als Pflegefachkraft weiter nachgehen willst, ist die Phrase Unsinn.
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FRAGEN
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Beitrag von FRAGEN »

TheGuide hat geschrieben:Wenn du einfach nur deinem Job als Pflegefachkraft weiter nachgehen willst, ist die Phrase Unsinn.
Selbst dann, wenn es die Möglichkeit gäbe, sich dort zum OP-Pfleger zu entwickeln, ginge die Phrase als Argument noch nicht weit über besagten "Unsinn" hinaus... gerade weil halt jeder Personaler weiss, dass sie in 95% der Fälle schlicht und einfach gelogen ist. Wenn es tatsächlich ein beiderseits plausibles Weiterentwicklungs-Szenario gäbe, würde ich dies grundsätzlich immer beim Namen nennen!
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