trotz Einladung noch eine Bewerbung schicken

Informationen und Fragen zum Bewerbungsablauf, zu einzelnen Elementen der Bewerbungsmappe und zu individuellen Formulierungen. Wie soll eine Bewerbungsmappe aufgebaut sein? Welche Fakten gehören in ein Anschreiben? Welche Formulierungen sollten unbedingt vermieden werden?
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afrahde
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trotz Einladung noch eine Bewerbung schicken

Beitrag von afrahde »

Liebes Forum,

ich habe ein kleines Problem. Ich habe mich bei einer öffentlichen Institution, also kein privatwirtschaftliches Unternehmen beworben und glücklicherweise eine Einladung bekommen. Und zwar für den nächsten Donnerstag.
Nun habe ich eine andere Stelle gefunden, die mich auch interessiert und dessen Bewerbungsschluss der nächste Freitag ist. Also ein Tag nach dem Gespräch. Die beiden Stellen sind sich außer das Fachgebiet nicht wirklich ähnlich. Das eine ist mehr eine analytische Stelle und das andere eher pädagogisch.

Meine Frage nun, kann ich mich auf die andere Stelle auch noch bewerben? Und wenn ja, soll ich das schon jetzt machen und mich darauf einstellen, dass sie mich im Gespräch darauf ansprechen oder soll ich mich erst am letzten Tag darauf bewerben? Wie gesagt, weiß ich grade nicht wirklich was ich da machen soll.

Danke für eure Tipps!!!!
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TheGuide
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Beitrag von TheGuide »

Natürlich kannst du dich auf die andere Stelle noch bewerben. Die Einladung zum Gespräch ist noch keine Vertragsunterzeichnung. Zudem, sollte es zur Vertragsbindung kommen und du bekommst das Angebot, auch bei der zweiten Stelle einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, solltest du dich bei der ersten Stelle noch in der Probezeit (6 Wochen) befinden und hättest damit eine zweiwöchige Kündigungsfrist. Beim Vorstellungsgespräch würde ich nur dann von der anderen Stelle erzählen, wenn ich wüsste, die wollen MICH und ich kann pokern. Sich nicht auf offene Stellen zu bewerben, weil man ja ne Bewerbung laufen hat wäre, als würdest du von der Firma respektive Institution erwarten pro Arbeitsplatz nur einen Bewerber einzuladen... Nee, nee, gleiches Recht für alle!
afrahde
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Beitrag von afrahde »

Danke für die schnelle Antwort.
Deine Argumentation ist sehr einleuchtend und da gehe ich auch mit. Nun haben mich das Lesen diverser Bewerbungsbücher und die Ratschläge von Coaches schon ein wenig verwirrt. Da heißt es ja immer man soll wissen was man will und zielstrebig seine Richtung verfolgen und das auch so präsentieren. Die beiden Stellen sind nun aber nicht unbedingt das selbe... Außerdem habe ich mittlerweile auch meine Anstellung nicht mehr, was in der ersten Bewerbung noch nicht der Fall ist. Aber das finden Sie ja auch spätestens im Gespräch raus. Vielleicht sollte ich mich einfach auf eine Nachfrage vorbereiten und selbstbewusst und proaktiv bei der Suche voran gehen.
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TheGuide
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Beitrag von TheGuide »

afrahde hat geschrieben:Deine Argumentation ist sehr einleuchtend und da gehe ich auch mit. Nun haben mich das Lesen diverser Bewerbungsbücher und die Ratschläge von Coaches schon ein wenig verwirrt. Da heißt es ja immer man soll wissen was man will und zielstrebig seine Richtung verfolgen und das auch so präsentieren. Die beiden Stellen sind nun aber nicht unbedingt das selbe...
Das steht doch in keinem Widerspruch zueinander. Du präsentierst dich jedem Arbeitgeber seinen Bedürfnissen nach zielstrebig. D.h. vor allem, dass du für eine Stelle überflüssige Informationen auslässt, die du vielleicht bei einer anderen Stelle anbringen kannst. Etwa wenn du Erfahrungen auf dem Bau gesammelt hast, aber dich auf einen Bürojob bewirbst, brauchst du nicht zu erwähnen, dass du geschickt mit der Maurerkelle bist. Das ist dagegen wiederum von Interesse, wenn du dich für handwerkliche Stellen oder im Baumarkt bewirbst.
afrahde hat geschrieben:Außerdem habe ich mittlerweile auch meine Anstellung nicht mehr, was in der ersten Bewerbung noch nicht der Fall ist. Aber das finden Sie ja auch spätestens im Gespräch raus.
So ganz checke ich das Problem grad nicht.
afrahde
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Beitrag von afrahde »

Als ich mich auf die erste Stelle (Einladung erhalten) beworben habe war ich noch in Anstellung und habe mich aus ungekündigter Position beworben. Das hat sich nun mitlerweile geändert (nach ein paar Wochen) und ich bewerbe mich auf die zweite Stelle aus der Arbeitslosigkeit heraus. Nun weiß ich nicht inwieweit das von Bedeutung ist und ob die einzelnen Abteilungen sich untereinander austauschen und mir das negativ auslegen werden. (Was in einem anderen Gespräch schonmal passiert ist).
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TheGuide
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Beitrag von TheGuide »

Natürlich macht Erfolg s e x y aber solange du deine Arbeitslosigkeit nicht durch Fehlverhalten jeglicher Art verschuldest hast, sollte sie kein Hinderungsgrund sein, dich einzustellen. Arbeitslosigkeit ist einer der Hauptgründe dafür, sich zu bewerben. Wer sollte dir daraus einen Strick drehen?
afrahde
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Beitrag von afrahde »

Das stimmt! Die Sache ist nur blöd gelaufen, sodass ich am Ende der Probezeit die Reißleine gezogen habe. Ich rede darüber halt nicht so gerne...
Aber ich werde jetzt die Bewerbung schreiben. Und mich intensiv auf alle Eventualitäten im Gespräch intensiv vorbereiten.
Danke für die Antworten!
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