Trotz Aufforderung werden Unterlagen nicht zurückgeschickt

Informationen und Fragen zum Bewerbungsablauf, zu einzelnen Elementen der Bewerbungsmappe und zu individuellen Formulierungen. Wie soll eine Bewerbungsmappe aufgebaut sein? Welche Fakten gehören in ein Anschreiben? Welche Formulierungen sollten unbedingt vermieden werden?
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Loop
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Trotz Aufforderung werden Unterlagen nicht zurückgeschickt

Beitrag von Loop »

Hallo,

hat auch jemand diese Erfahrung gemacht?
Ich habe bei einer Bewerbung dreimal gebeten, mir die Unterlagen zurück zu schicken und bei der anderen (erst) einmal.
Ich meine, die Mappe ohne Inhalt kostet bereits 3,99 Euro.
Was sind das für Unternehmen, die weder Absagen, noch trotz Aufforderung die Unterlagen nicht zurück schicken.

Kann ich hier was tun, ausser gebetsmühlenartig anzurufen, mails zu schicken oder Briefe?

Bin wirklich langsam ratlos und finde sowas auch sehr unfhöflich :cry:
Knightley
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Beitrag von Knightley »

Hast du dich initiativ beworben? Dann hast du keinen Anspruch.

Ansonsten:
Nach § 985 BGB besteht ein Herausgabeanspruch der Bewerbungsunterlagen. Das Besitzrecht des Arbeitgebers im Sinne des § 986 BGB erlischt mit dem Scheitern der Vertragsverhandlungen.

...
http://www.die-personalie.de/pageID_3005906.html

Nicht so eindeutig ist aber, wer die Kosten der Rücksendung trägt.
KillrAngel

Beitrag von KillrAngel »

ich habe bei Zurückforderung meiner Bewerbungen gleich die 145 ct für die Post mitgeschickt. Habe auch alles zurück bekommen. Manche schicken es auch ohne geforderte Briefmarke, aber wenn das von Anfang an wegfällt muss man die Kosten selber tragen.
Deshalb nehme ich die einfachen Mappen für 1,49 €, die genauso ihren Zweck erfüllen und dessen Verlust nicht soo teuer ist.
Loop
Beiträge: 10
Registriert: 01.03.2008, 13:31

Beitrag von Loop »

Danke für die Antworten...

Nein, ich habe micht nicht initiativ beworben, immer auf Anzeigen.

Das mit dem Porto zuschicken ist eine gute Idee.....
Das werde ich wohl noch versuchen.
Ich benutze die teuren Mappen, weil sie einfach sehr schick sind.

Meine Bewerbung soll sofort ins Auge fallen.

Ach Mensch, ich finde das echt doof, dass die Firmen sich da "tot" stellen. Aber ändern kann ich es leider nicht :wink:
Knightley
Bewerbungshelfer
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Beitrag von Knightley »

Ein Anwalt für Arbeitsrecht lässt Tote sehr schnell wieder lebendig werden... :wink:
Loop
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Beitrag von Loop »

oh Wunder, gestern ist die eine Bewerbung zurück gekommen.....
Die, die ich dreimal zurück gefordert hatte....

tja, so ein Anwalt ist aber so ziemlich das letzte Mittel, oder?
Kostet ja auch Geld?!

Ich hatte schon mal überlegt einfach eine Rechnung hin zu schicken.....
Hilft vielleicht auch auf die Sprünge?!

Aber ich mache das natürlich auch nicht. Hier hilft nur ein wenig ärgern und abregen :oops:
Ge823n
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Beitrag von Ge823n »

Kann ich gut verstehen.
Das Problem das man die Unterlagen nicht zurückbekommt habe ich leider auch immer und immer wieder!
BlueLight
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Registriert: 24.02.2008, 10:25

Bewerbungsunterlagen einbehalten.

Beitrag von BlueLight »

Hallo,

Dürfen Firmen trotz einer Absage die Bewerbungsunterlagen (Bilder, Zeugnisse) behalten? Kostet Alles schließlich auch viel Geld.

MfG Krissi
Knightley
Bewerbungshelfer
Beiträge: 13502
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Beitrag von Knightley »

Hast du dich initiativ bewerben? Dann eher ja.

Ansonsten nicht: Die Bewerbungsunterlagen sind dein Eigentum und müssen herausgegeben werden. U.U. muss man aber die Kosten der Rücksendung (frankierter Rückumschlag) tragen.
BlueLight
Beiträge: 10
Registriert: 24.02.2008, 10:25

Beitrag von BlueLight »

Nee war keine Initiativbewerbung. Dann werd ich mal anfragen, warum ich meine Sachen nicht wieder bekomm´.
planlos81
Bewerbungshelfer
Beiträge: 395
Registriert: 13.04.2008, 12:51

Beitrag von planlos81 »

NEIN!

Rein rechtlich gehört die Bewerbungsmappe DIR!!!
Deshalb legt man ja auch das Anschreiben oben LOSE drauf. Eben aufgrund der rechtlichen Trennung des "Eigentums". Das Anschreiben geht in das Eigentum des AG über, die Mappe ist deine.

Möglich ist allerdings, wenn Sie dir schreiben:
"Sehr geehrter Herr ......

vielen Dank für Ihre Bewerbung..blabla.
Leider haben wir derzeit keine geeignete Stelle für Sie.
Da uns Ihre Bewerbung aber sehr angesprochen hat, würden wir diese gerne ... damit wir bei der nächsten freiwerdenden Stelle wieder bei Ihnen melden können...."

Rechtlich dürfte das über §662 BGB iVm §670 BGB geregelt sein :)
Sendest du die Unterlagen unaufgefordert (initiativ) zu, so muss er dir die Unterlagen NICHt zurückschicken. Daher ggf. einen frankierten Rückumschlag beilegen.
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