➡ Teilweise Erstattung von Bewerbungskosten ✔
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Hallo
ich habe gehört, man kann vom arbeitsamt/ agentur für arbeit einen teil seiner bewerbungskosten erstattet bekommen , stimmt das??? wenn ja was muss ich dafür machen oder wo finde ich infos.
Vielen dank schon mal im voraus für eure hilfe!!!!
lg manti
ich habe gehört, man kann vom arbeitsamt/ agentur für arbeit einen teil seiner bewerbungskosten erstattet bekommen , stimmt das??? wenn ja was muss ich dafür machen oder wo finde ich infos.
Vielen dank schon mal im voraus für eure hilfe!!!!
lg manti
Supi, vielen dank , werde beim arbeitsamt danach fragen.
edit: habe jetzt das hier gefunden:
http://www.arbeitsagentur.de/RD-BY/Rose ... kosten.pdf
da steht der antrag muss gestellt weren bevor die kosten entstehen, allerdings habe ich meinen bewerbungen jetzt natürlich schon weggeschickt, habe ich eventuel trotzdem eine möglichkeit auf kostenerstattung ??? Wer hat erfahrungen ???
lg manti
edit: habe jetzt das hier gefunden:
http://www.arbeitsagentur.de/RD-BY/Rose ... kosten.pdf
da steht der antrag muss gestellt weren bevor die kosten entstehen, allerdings habe ich meinen bewerbungen jetzt natürlich schon weggeschickt, habe ich eventuel trotzdem eine möglichkeit auf kostenerstattung ??? Wer hat erfahrungen ???
lg manti
Hallo,
komisch, bei mir ging das rückwirkend. Ich habe davon nämlich auch erst Kürzlich erfahren und hatte schon ca. 20 Bewerbungen verschickt. Es geht aber wie schon genannt nur dann, wenn du Nachweise vorlegen kannst, dazu gehören Bewerbungsanschreiben, Absagen, Empfangsbestätigungen etc. Leider hatte ich diese Dokumente z. T. schon entsorgt. Werde sie jetzt also sorgfältig sammeln . Den Antrag habe ich vor wenigen Tagen verschickt. Bin mal gespann, wann das Geld kommt. Für eine Bewerbung gibts 5 Euro.
komisch, bei mir ging das rückwirkend. Ich habe davon nämlich auch erst Kürzlich erfahren und hatte schon ca. 20 Bewerbungen verschickt. Es geht aber wie schon genannt nur dann, wenn du Nachweise vorlegen kannst, dazu gehören Bewerbungsanschreiben, Absagen, Empfangsbestätigungen etc. Leider hatte ich diese Dokumente z. T. schon entsorgt. Werde sie jetzt also sorgfältig sammeln . Den Antrag habe ich vor wenigen Tagen verschickt. Bin mal gespann, wann das Geld kommt. Für eine Bewerbung gibts 5 Euro.
Manti... du glaubst doch nicht wirklich, dass die Dir was davon erzählen, wie Du den Geld abknöpfen kannst?! .... Nee nee, das Thema wird nicht angesprochen. Ich hatte es damals auch nur durch Zufall erfahren....und es werden Dir auch nur 50 Bewerbungen im Jahr erstattet.Zu mindest ist das hier so. Wer meint, dass das doch viel ist, der täuscht. Wenn man als Auflage hatte 25 Bewerbungen im Monat nachweisen zu müssen, dann waren die 50 schnell weg.
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- Beiträge: 9
- Registriert: 18.04.2007, 20:29
das Thema ist zwar etwas älter aber das sind trotzdem informationen die den nächsten helfen können
Bewerbungskosten bekommt man nur dann vom Arbeitsamt erstattet wenn du dort auch als Arbeitssuchend gemeldet bist. Das selbe gilt für Fahrtkosten.
Bewerbungskosten bekommst du auch nur erstattet wenn du BEVOR du die Bewerbungen abschickst den Antrag beim zuständigen AA gestellt hast.
Ein Antrag ist immer nur für ein Jahr gültig, in diesem Jahr hast du anspruch auf max 260 € Bewerbungskosten (das wären 52 Bewerbungen a 5 €). Ist dieser Betrag innerhalb eines Jahres ausgeschöpft bekommst du keine erstattungen mehr.
Also kurz gesagt:
Erst Antrag holen, Bewerbungen drauf packen (entweder das Schreiben von der Firma dazulegen oder dein Bewerbungsschreiben dazulegen). Rein theorestisch kannst du das Jahr warten bis du den Antrag weg gibst aber es ist blödsinnig denn das Geld brauchst du ja für deine Bewerbungen..
Bewerbungskosten bekommt man nur dann vom Arbeitsamt erstattet wenn du dort auch als Arbeitssuchend gemeldet bist. Das selbe gilt für Fahrtkosten.
Bewerbungskosten bekommst du auch nur erstattet wenn du BEVOR du die Bewerbungen abschickst den Antrag beim zuständigen AA gestellt hast.
Ein Antrag ist immer nur für ein Jahr gültig, in diesem Jahr hast du anspruch auf max 260 € Bewerbungskosten (das wären 52 Bewerbungen a 5 €). Ist dieser Betrag innerhalb eines Jahres ausgeschöpft bekommst du keine erstattungen mehr.
Also kurz gesagt:
Erst Antrag holen, Bewerbungen drauf packen (entweder das Schreiben von der Firma dazulegen oder dein Bewerbungsschreiben dazulegen). Rein theorestisch kannst du das Jahr warten bis du den Antrag weg gibst aber es ist blödsinnig denn das Geld brauchst du ja für deine Bewerbungen..
Als ehemalige Bewerbungskostensachbearbeiterin ( ) kann ich sagen, dass es ziemlich unterschiedlich ist und Bewerbungskosten freiwillige Leistungen sind, daher wird man meistens bei den Gesprächen auch nicht darauf hingewiesen.
Bei uns im Arbeitsamt sind es 5 Euro pauschal für eine Bewerbung, innerhalb eines Jahres max. 260 Euro
in der ARGE (Hartz IV) sind es allerdings nur 2,50 Euro und 130 Euro pro Jahr.
Manche Arbeitsämter rechnen die Kosten auch nach Belegen an (z.B. Portonachweise, Quittungen über den Kauf der Unterlagen usw.)
Bei uns im Arbeitsamt sind es 5 Euro pauschal für eine Bewerbung, innerhalb eines Jahres max. 260 Euro
in der ARGE (Hartz IV) sind es allerdings nur 2,50 Euro und 130 Euro pro Jahr.
Manche Arbeitsämter rechnen die Kosten auch nach Belegen an (z.B. Portonachweise, Quittungen über den Kauf der Unterlagen usw.)
Hallo manti
Ich habe mir jetzt die Antworten nicht durchgelesen, weil es doch eine ganze Menge sind. Auf jeden Fall kann ich dir die Antwort trotzdem mal sagen. Du musst im Arbeitsamt (muss nicht mal bei deiner Berufsberatung sein, geht auch an der Info) einen Antrag auf Bewerbungskostenerstattung verlangen. Dann bekommst du den Antrag ausgedruckt und du musst den ausfüllen und dann wieder zurückbringen. Und ab dem Tag der Austellung zählt dann der Antrag 1 Jahr lang. Du bekommst eine Liste, wo du deine Bewerbungsadressen aufschreiben musst, dann den Berufsberuf und das Bewerbungsdatum. Bewerbungen die vor Austellung dieses Datums erfolgt sind, werden nicht berücksichtigt. Nach etwa 1 Jahr, falls du früher eine Ausbildung findest, natürlich früher oder falls du erst nach 13 Monaten Zeit hast, ist es auch kein Problem (der Antrag zählt trotzdem nur für 12 Monate). Dann prüfen die deine Liste und dazu musst du immer die Absage legen und eine Kopie von deinem jeweiligen Bewerbungsanschreiben. Und die prüfen dann ob die Bewerbung in dem Zeitraum nach ERstellung des Antrages bis Ablauf des Antrages geschrieben wurde und ob du dazu auch wirklich eine Absage hast. Und einige Tage später hast du das Geld am Konto Früher hast du nur die Kassenzettel hinbringen müssen und hast den Betrag ausbezahlt bekommen. Jetzt ist es bei uns so, dass man pro Absage 5€ bekommt und die Höhe ist auch begrenzt, weiß jetzt aber nicht auf wieviel - 165€ oder so?
Ich habe mir jetzt die Antworten nicht durchgelesen, weil es doch eine ganze Menge sind. Auf jeden Fall kann ich dir die Antwort trotzdem mal sagen. Du musst im Arbeitsamt (muss nicht mal bei deiner Berufsberatung sein, geht auch an der Info) einen Antrag auf Bewerbungskostenerstattung verlangen. Dann bekommst du den Antrag ausgedruckt und du musst den ausfüllen und dann wieder zurückbringen. Und ab dem Tag der Austellung zählt dann der Antrag 1 Jahr lang. Du bekommst eine Liste, wo du deine Bewerbungsadressen aufschreiben musst, dann den Berufsberuf und das Bewerbungsdatum. Bewerbungen die vor Austellung dieses Datums erfolgt sind, werden nicht berücksichtigt. Nach etwa 1 Jahr, falls du früher eine Ausbildung findest, natürlich früher oder falls du erst nach 13 Monaten Zeit hast, ist es auch kein Problem (der Antrag zählt trotzdem nur für 12 Monate). Dann prüfen die deine Liste und dazu musst du immer die Absage legen und eine Kopie von deinem jeweiligen Bewerbungsanschreiben. Und die prüfen dann ob die Bewerbung in dem Zeitraum nach ERstellung des Antrages bis Ablauf des Antrages geschrieben wurde und ob du dazu auch wirklich eine Absage hast. Und einige Tage später hast du das Geld am Konto Früher hast du nur die Kassenzettel hinbringen müssen und hast den Betrag ausbezahlt bekommen. Jetzt ist es bei uns so, dass man pro Absage 5€ bekommt und die Höhe ist auch begrenzt, weiß jetzt aber nicht auf wieviel - 165€ oder so?
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- Beiträge: 13
- Registriert: 30.03.2007, 14:10
antrag auf erstattung der bewerbungskosten
hallo!
ich war gerade auf meinen zuständigen arbeitsamt und habe mir ein formular dafür geben lassen.
jetzt habe ich von denen einen termin bei einem vermittlerbekommen - was ist das? was mach ich dort?
ich will doch gar nichts von denen vermittelt bekommen, sondern mir selber was suchen.
ich weiß, wo ich mich bewerben möchte!
ich war gerade auf meinen zuständigen arbeitsamt und habe mir ein formular dafür geben lassen.
jetzt habe ich von denen einen termin bei einem vermittlerbekommen - was ist das? was mach ich dort?
ich will doch gar nichts von denen vermittelt bekommen, sondern mir selber was suchen.
ich weiß, wo ich mich bewerben möchte!
Bist evtl. bei der Berufsberatung eingeladen?
Bin da einmal gewesen seit dem bekomme ich ständig "Vermittlungsvorschläge" ... sprich die geben mir nen paar Adressen wo ich mich bewerben soll. Größten Teils ist das aber wirklich nicht mein Fall und ich schreib da höchstens in 20 % der Fälle mal ne Bewerbung hin.
Ich suche mir die Firmen auch selber, bei denen ich mich bewerbe.
Der Vermittler könnte auch irgendnen Sachbearbeiter beim Arbeitsamt sein, je nachdem wo du gewesen bist und dir den Antrag geholt hast.
Aber ich glaube nicht, dass der da mehr macht als dich mal auszufragen was für ne Schulbildung etc du hast und ob du weißt was du machen willst.
So war's jedenfalls bei mir immer
Bin da einmal gewesen seit dem bekomme ich ständig "Vermittlungsvorschläge" ... sprich die geben mir nen paar Adressen wo ich mich bewerben soll. Größten Teils ist das aber wirklich nicht mein Fall und ich schreib da höchstens in 20 % der Fälle mal ne Bewerbung hin.
Ich suche mir die Firmen auch selber, bei denen ich mich bewerbe.
Der Vermittler könnte auch irgendnen Sachbearbeiter beim Arbeitsamt sein, je nachdem wo du gewesen bist und dir den Antrag geholt hast.
Aber ich glaube nicht, dass der da mehr macht als dich mal auszufragen was für ne Schulbildung etc du hast und ob du weißt was du machen willst.
So war's jedenfalls bei mir immer
Du hast doch grundsätzlich die Möglichkeit, dem Vermittler zu erklären, dass Du seine Hilfe in der Vermittlung nicht brauchst, sondern Eigeninitiativ was machst. So lange Du Deine Nachweise bringst, würd er Dich auch in Ruhe lassen. Ich würde es aber auf jeden Fall als Möglichkeit sehen, neuen Input zu bekommen, neue Sichtweisen - zugegeben, das hängt auch von den seinen Fähigkeiten ab. Also hingehen, sagen ich brauch es nicht, ich mache es allein und suchen.
D
D
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- Registriert: 18.10.2007, 12:28
arbeitsagentur bewerbungskostenerstattung
ich hoffe ihr könnt mir helfen,
also ich brauch wieder einen antrag auf bewerbungskostenerstattung und würde es ehrlich gesagt gern umgehen zum arbeitsamt zu gehen.
ich war letztens da und wollte den andrag nur ausgedruckt bekommen.
was bekam ich eine nummer durfte ne gute 1/2st. warten nur um gesagt zu bekommen ich bräuchte einen beratungstemin bei der zuständigen beraterin.
das kann doch nicht ehrlich nicht wahr sein.
ich weis was ich werden will und m. quote ist gut nur ne zusage hab ich bis jetzt nicht,da muss ich doch ncht ehrlich mich nochmals zu texten lassen oder ?
im internet hab ich einen antrag gefunden würde der nicht evtl. gehen ?
http://www.workliner.de/bewerbungskoste ... rks&page=1
für eure hilfe wäre ich sehr dankbar und wünsch euch schon mal nen guten rutsch.
also ich brauch wieder einen antrag auf bewerbungskostenerstattung und würde es ehrlich gesagt gern umgehen zum arbeitsamt zu gehen.
ich war letztens da und wollte den andrag nur ausgedruckt bekommen.
was bekam ich eine nummer durfte ne gute 1/2st. warten nur um gesagt zu bekommen ich bräuchte einen beratungstemin bei der zuständigen beraterin.
das kann doch nicht ehrlich nicht wahr sein.
ich weis was ich werden will und m. quote ist gut nur ne zusage hab ich bis jetzt nicht,da muss ich doch ncht ehrlich mich nochmals zu texten lassen oder ?
im internet hab ich einen antrag gefunden würde der nicht evtl. gehen ?
http://www.workliner.de/bewerbungskoste ... rks&page=1
für eure hilfe wäre ich sehr dankbar und wünsch euch schon mal nen guten rutsch.
-
- Bewerbungshelfer
- Beiträge: 2101
- Registriert: 27.06.2007, 18:08
Hallo, ich habe von dem zuständigen Berufsberater die Email-Adresse bekommen und fordere da alle Anträge (Reisekosten) an, kommen dann innerhalb von 2 Tagen per Post.
Den erforderlichen Bewerbungskostenantrag bekommst du tatsächlich nur von der zuständigen Beraterin, der Maximalbetrag von 260 € steht dir ohnehin nur in einem Jahreszeitraum zu. Solange das in deinen Unterlagen nicht vermerkt ist, werden die Kosten nicht übernommen. Auf den von dir gefundenen würde ich mich nicht verlassen.
Die Leute bei der Arbeitsagentur machen doch auch nur ihre Arbeit.
Dir auch einen guten Rutsch und laß den Kopf nicht hängen.
LG
Dani
Den erforderlichen Bewerbungskostenantrag bekommst du tatsächlich nur von der zuständigen Beraterin, der Maximalbetrag von 260 € steht dir ohnehin nur in einem Jahreszeitraum zu. Solange das in deinen Unterlagen nicht vermerkt ist, werden die Kosten nicht übernommen. Auf den von dir gefundenen würde ich mich nicht verlassen.
Die Leute bei der Arbeitsagentur machen doch auch nur ihre Arbeit.
Dir auch einen guten Rutsch und laß den Kopf nicht hängen.
LG
Dani
Re: arbeitsagentur bewerbungskostenerstattung
so ist der lauf der dinge aufm amtvanissi hat geschrieben:ich hoffe ihr könnt mir helfen,
also ich brauch wieder einen antrag auf bewerbungskostenerstattung und würde es ehrlich gesagt gern umgehen zum arbeitsamt zu gehen.
ich war letztens da und wollte den andrag nur ausgedruckt bekommen.
was bekam ich eine nummer durfte ne gute 1/2st. warten nur um gesagt zu bekommen ich bräuchte einen beratungstemin bei der zuständigen beraterin.
also ich kann dir sagen, dass es bei vielen freunden von mir genauso wie bei dir war, aber bei mir war das anderes: ich bin zum AA und die haben mir ohne mucken den antrag gleich an der anmeldung ausgedruckt, ohne das ich vorher einen besuch beim berufsrater abgestattet habe...
kostenrückerstattung für fahrtkosten??
hallo!
ich bewerbe mich zur zeit in einem umkreis von 60 km. jetzt habe ich schon einen einstellungstest was weiter weg ist. leider erstattet diese firma die kosten nicht, was ja die meisten nicht tun -.-
frage ist nur, wie ich mir das selber finanzieren soll. ich bin schülerin und habe nur mein eigenes taschengeld im monat zur verfügung. kann das geld vom arbeitsamt zurückerstattet werden? wenn ja, muss ich das vorher bescheid geben oder geht das auc wenn das gespräch schon gelaufen ist?
noch eine frage: ist es zur zeit billiger mit der deutschen bahn oder mit dem auto zu fahrn?? ich hab echt kein plan was ich machen soll wenn evtl. andere bewerbungsgespräche auf mich zu kommen
ich bewerbe mich zur zeit in einem umkreis von 60 km. jetzt habe ich schon einen einstellungstest was weiter weg ist. leider erstattet diese firma die kosten nicht, was ja die meisten nicht tun -.-
frage ist nur, wie ich mir das selber finanzieren soll. ich bin schülerin und habe nur mein eigenes taschengeld im monat zur verfügung. kann das geld vom arbeitsamt zurückerstattet werden? wenn ja, muss ich das vorher bescheid geben oder geht das auc wenn das gespräch schon gelaufen ist?
noch eine frage: ist es zur zeit billiger mit der deutschen bahn oder mit dem auto zu fahrn?? ich hab echt kein plan was ich machen soll wenn evtl. andere bewerbungsgespräche auf mich zu kommen
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- Bewerbungshelfer
- Beiträge: 2101
- Registriert: 27.06.2007, 18:08
Das Arbeitsamt kann dir Fahrkosten erstatten, wenn du als ausbildungsplatzsuchend gemeldet bist. Wichtig die Reisekostenanträge sind immer vor den Gesprächen zu stellen. Im Nachhinein ist es nicht mehr möglich. Auf die Rückerstattung des Geldes wirst du evtl. länger warten müssen.kann das geld vom arbeitsamt zurückerstattet werden? wenn ja, muss ich das vorher bescheid geben oder geht das auc wenn das gespräch schon gelaufen ist?
LG
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- Bewerbungshelfer
- Beiträge: 1962
- Registriert: 02.09.2008, 20:58
Hier gibt es nur ein Problem.Schnee-Wittchen hat geschrieben:Das Arbeitsamt kann dir Fahrkosten erstatten, wenn du als ausbildungsplatzsuchend gemeldet bist. Wichtig die Reisekostenanträge sind immer vor den Gesprächen zu stellen. Im Nachhinein ist es nicht mehr möglich. Auf die Rückerstattung des Geldes wirst du evtl. länger warten müssen.kann das geld vom arbeitsamt zurückerstattet werden? wenn ja, muss ich das vorher bescheid geben oder geht das auc wenn das gespräch schon gelaufen ist?
LG
Erstens sind die wenigsten Schüler arbeitssuchend gemeldet; aber okay, das kann man ja ändern.
Nur ist das einzige Problem nicht nur, dass Sie die Kosten vorher beantragen muss, sondern, dass sie sich auch eine Unterschrift / Bestätigung von dem AG holen muss, dass sie "auch da war".
Da kann cherry nun wirklich gar nichts dafür; aber ich finde, dass das nicht gerade eine Hilfe ist, wenn man sich dem AG präsentieren will