Sich als Mann bewerben, auch wenn eine Frau gesucht wird?
Sich als Mann bewerben, auch wenn eine Frau gesucht wird?
Ich bin Student und habe relativ wenig Erfahrung mit Bewerbungen.
Zu meiner Frage: Ich sehe viele Stellenanzeigen, in denen eine Frau gesucht wird, z.B.:
Praktikantin im Bereich Sozialwesen
Anwaltsassistentin 50%
Macht da eine Bewerbung als Mann überhaupt Sinn?
Hat das jemand von euch schon versucht? Und Erfolg damit gehabt?
Zu meiner Frage: Ich sehe viele Stellenanzeigen, in denen eine Frau gesucht wird, z.B.:
Praktikantin im Bereich Sozialwesen
Anwaltsassistentin 50%
Macht da eine Bewerbung als Mann überhaupt Sinn?
Hat das jemand von euch schon versucht? Und Erfolg damit gehabt?
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- Beiträge: 23
- Registriert: 13.08.2009, 17:20
hmm hast du nicht einfach das große I übersehen?
also PraktikantIn, AssistentIn,...
Eigentlich sind alle Stellenanzeigen geschlechtsneutral forumuliert....
ich hab wirklich viele Anzeigen gesehen in den letzten Monaten und bei keinem war (jetzt mal abgesehen von Unseriösen Escort-Sachen, in der Zeitung ) explizit ein Mann oder ne Frau gesucht.
Mag ja sein, dass dann bei der Einstellung doch das Geschlecht entscheidet manchmal, aber in der Anzeige können sie es eigentlich nicht machen, wegen Diskriminierung.
also PraktikantIn, AssistentIn,...
Eigentlich sind alle Stellenanzeigen geschlechtsneutral forumuliert....
ich hab wirklich viele Anzeigen gesehen in den letzten Monaten und bei keinem war (jetzt mal abgesehen von Unseriösen Escort-Sachen, in der Zeitung ) explizit ein Mann oder ne Frau gesucht.
Mag ja sein, dass dann bei der Einstellung doch das Geschlecht entscheidet manchmal, aber in der Anzeige können sie es eigentlich nicht machen, wegen Diskriminierung.
Ne, ich hab schon richtig gelesen.Seppolazus hat geschrieben:hmm hast du nicht einfach das große I übersehen?
also PraktikantIn, AssistentIn,...
z.B.:
http://www.arbeitsvermittlung.unizh.ch/ ... 001418.pdf
http://www.arbeitsvermittlung.unizh.ch/ ... c10_001508
http://www.arbeitsvermittlung.unizh.ch/ ... 008193.pdf
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- Bewerbungshelfer
- Beiträge: 1962
- Registriert: 02.09.2008, 20:58
Ja, das sind aber alles Stellen in der Schweiz.ablaze hat geschrieben:Ne, ich hab schon richtig gelesen.Seppolazus hat geschrieben:hmm hast du nicht einfach das große I übersehen?
also PraktikantIn, AssistentIn,...
z.B.:
http://www.arbeitsvermittlung.unizh.ch/ ... 001418.pdf
http://www.arbeitsvermittlung.unizh.ch/ ... c10_001508
http://www.arbeitsvermittlung.unizh.ch/ ... 008193.pdf
Keine Ahnung wie das dort ist; in Deutschland würde ich Seppolazus recht geben. Kann sein, dass die gerne ne Assistentin und keinen Assistent haben, aber schreiben werden sie das i.d.R. nicht so deutlich.
Wenn wie hier geschehen würde ich sagen, dass du nichts verlieren kannst. Wenn du dich nicht bewirbst kriegst du den Job auf keinen Fall
Und falls es nichts wird und man begegnet sich ein zweites Mal kannst du sagen, du wärst schon immer an einer Zusammenarbeit interessiert gewesen
... und wenn Du richtig hart drauf bist, bewirbst Du Dich, empfängst die Absage und verklagst das Unternehmen unter Berufung auf das AGG wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung auf Zahlung einiger Monatsgehälter...
Es soll Leute geben, die von der regelmässigen Anwendung exakt dieser Vorgehensweise bis vor Kurzem recht gut gelebt haben. Soweit ich das mitbekommen habe, sind aber gerade Gerichtsurteile im Schwange (oder sogar schon ergangen), die diesem ebenso bequemen wie einträglichen Broterwerb den Riegel vorschieben...
Es soll Leute geben, die von der regelmässigen Anwendung exakt dieser Vorgehensweise bis vor Kurzem recht gut gelebt haben. Soweit ich das mitbekommen habe, sind aber gerade Gerichtsurteile im Schwange (oder sogar schon ergangen), die diesem ebenso bequemen wie einträglichen Broterwerb den Riegel vorschieben...
Ähmm, das sind alles Schweizer Anzeigen... ich weiß nicht wie weit den TS da die Berufung auf das deutsche AGG bringt... wobei auch erst mal nachweisen muss, dass wirklich das Geschlecht (und nicht allgemeine Unfähigkeit) der Grund für die Absage waren!FRAGEN hat geschrieben:... und wenn Du richtig hart drauf bist, bewirbst Du Dich, empfängst die Absage und verklagst das Unternehmen unter Berufung auf das AGG wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung auf Zahlung einiger Monatsgehälter...
Es soll Leute geben, die von der regelmässigen Anwendung exakt dieser Vorgehensweise bis vor Kurzem recht gut gelebt haben. Soweit ich das mitbekommen habe, sind aber gerade Gerichtsurteile im Schwange (oder sogar schon ergangen), die diesem ebenso bequemen wie einträglichen Broterwerb den Riegel vorschieben...
Der grosse Durchbruch auf Seiten der Gesetzesinitiatoren bestand schon in der Beweislastumkehr. Es war (wie gesagt, ich kenne nicht den ALLERaktuellsten Stand) schon so, dass NICHT der Kläger den Absagegrund nachweisen musste, sondern das Unternehmen positiv dokumentieren musste, dass die Auswahl nach nüchtern-fachlichen Kriterien erfolgt war.
Ich muss allerdings gestehen, die Musteranzeigen des TS jetzt nicht gelesen zu haben. Sind allerdings in einem deutschen Forum hier...
Ich muss allerdings gestehen, die Musteranzeigen des TS jetzt nicht gelesen zu haben. Sind allerdings in einem deutschen Forum hier...