Sich als Mann bewerben, auch wenn eine Frau gesucht wird?

Informationen und Fragen zum Bewerbungsablauf, zu einzelnen Elementen der Bewerbungsmappe und zu individuellen Formulierungen. Wie soll eine Bewerbungsmappe aufgebaut sein? Welche Fakten gehören in ein Anschreiben? Welche Formulierungen sollten unbedingt vermieden werden?
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ablaze
Beiträge: 15
Registriert: 17.08.2009, 16:14

Sich als Mann bewerben, auch wenn eine Frau gesucht wird?

Beitrag von ablaze »

Ich bin Student und habe relativ wenig Erfahrung mit Bewerbungen.
Zu meiner Frage: Ich sehe viele Stellenanzeigen, in denen eine Frau gesucht wird, z.B.:

Praktikantin im Bereich Sozialwesen
Anwaltsassistentin 50%

Macht da eine Bewerbung als Mann überhaupt Sinn?
Hat das jemand von euch schon versucht? Und Erfolg damit gehabt?
Seppolazus
Beiträge: 23
Registriert: 13.08.2009, 17:20

Beitrag von Seppolazus »

hmm hast du nicht einfach das große I übersehen?
also PraktikantIn, AssistentIn,...

Eigentlich sind alle Stellenanzeigen geschlechtsneutral forumuliert....

ich hab wirklich viele Anzeigen gesehen in den letzten Monaten und bei keinem war (jetzt mal abgesehen von Unseriösen Escort-Sachen, in der Zeitung ;) ) explizit ein Mann oder ne Frau gesucht.
Mag ja sein, dass dann bei der Einstellung doch das Geschlecht entscheidet manchmal, aber in der Anzeige können sie es eigentlich nicht machen, wegen Diskriminierung.
ablaze
Beiträge: 15
Registriert: 17.08.2009, 16:14

Beitrag von ablaze »

Seppolazus hat geschrieben:hmm hast du nicht einfach das große I übersehen?
also PraktikantIn, AssistentIn,...
Ne, ich hab schon richtig gelesen.

z.B.:
http://www.arbeitsvermittlung.unizh.ch/ ... 001418.pdf
http://www.arbeitsvermittlung.unizh.ch/ ... c10_001508
http://www.arbeitsvermittlung.unizh.ch/ ... 008193.pdf
CTB Ace
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Registriert: 21.08.2009, 21:46

Beitrag von CTB Ace »

naja muss man einfach mal versuchen is dann halt so wie ne Initiativbewerbung
ablaze
Beiträge: 15
Registriert: 17.08.2009, 16:14

Beitrag von ablaze »

CTB Ace hat geschrieben:naja muss man einfach mal versuchen is dann halt so wie ne Initiativbewerbung
Ok. Also in dem Fall so etwas wie "In Anlehnung an Ihr Inserat vom usw. usw." nehme ich Mal an.
ice_and_fire
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Registriert: 02.09.2008, 20:58

Beitrag von ice_and_fire »

ablaze hat geschrieben:
Seppolazus hat geschrieben:hmm hast du nicht einfach das große I übersehen?
also PraktikantIn, AssistentIn,...
Ne, ich hab schon richtig gelesen.

z.B.:
http://www.arbeitsvermittlung.unizh.ch/ ... 001418.pdf
http://www.arbeitsvermittlung.unizh.ch/ ... c10_001508
http://www.arbeitsvermittlung.unizh.ch/ ... 008193.pdf
Ja, das sind aber alles Stellen in der Schweiz.
Keine Ahnung wie das dort ist; in Deutschland würde ich Seppolazus recht geben. Kann sein, dass die gerne ne Assistentin und keinen Assistent haben, aber schreiben werden sie das i.d.R. nicht so deutlich.

Wenn wie hier geschehen würde ich sagen, dass du nichts verlieren kannst. Wenn du dich nicht bewirbst kriegst du den Job auf keinen Fall ;-)
Und falls es nichts wird und man begegnet sich ein zweites Mal kannst du sagen, du wärst schon immer an einer Zusammenarbeit interessiert gewesen
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FRAGEN
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Beitrag von FRAGEN »

... und wenn Du richtig hart drauf bist, bewirbst Du Dich, empfängst die Absage und verklagst das Unternehmen unter Berufung auf das AGG wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung auf Zahlung einiger Monatsgehälter... ;-)

Es soll Leute geben, die von der regelmässigen Anwendung exakt dieser Vorgehensweise bis vor Kurzem recht gut gelebt haben. Soweit ich das mitbekommen habe, sind aber gerade Gerichtsurteile im Schwange (oder sogar schon ergangen), die diesem ebenso bequemen wie einträglichen Broterwerb den Riegel vorschieben... ;-)
Calla
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Beitrag von Calla »

FRAGEN hat geschrieben:... und wenn Du richtig hart drauf bist, bewirbst Du Dich, empfängst die Absage und verklagst das Unternehmen unter Berufung auf das AGG wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung auf Zahlung einiger Monatsgehälter... ;-)

Es soll Leute geben, die von der regelmässigen Anwendung exakt dieser Vorgehensweise bis vor Kurzem recht gut gelebt haben. Soweit ich das mitbekommen habe, sind aber gerade Gerichtsurteile im Schwange (oder sogar schon ergangen), die diesem ebenso bequemen wie einträglichen Broterwerb den Riegel vorschieben... ;-)
Ähmm, das sind alles Schweizer Anzeigen... ich weiß nicht wie weit den TS da die Berufung auf das deutsche AGG bringt... wobei auch erst mal nachweisen muss, dass wirklich das Geschlecht (und nicht allgemeine Unfähigkeit) der Grund für die Absage waren!
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FRAGEN
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Beitrag von FRAGEN »

Der grosse Durchbruch auf Seiten der Gesetzesinitiatoren bestand schon in der Beweislastumkehr. Es war (wie gesagt, ich kenne nicht den ALLERaktuellsten Stand) schon so, dass NICHT der Kläger den Absagegrund nachweisen musste, sondern das Unternehmen positiv dokumentieren musste, dass die Auswahl nach nüchtern-fachlichen Kriterien erfolgt war.

Ich muss allerdings gestehen, die Musteranzeigen des TS jetzt nicht gelesen zu haben. Sind allerdings in einem deutschen Forum hier... ;-)
ablaze
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Beitrag von ablaze »

Ist zwar ne Weile her, aber ich will mich noch bei allen für die Diskussion/Klarstellung bedanken!
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