Notnageljob bei Weiterbewerbung angeben?

Informationen und Fragen zum Bewerbungsablauf, zu einzelnen Elementen der Bewerbungsmappe und zu individuellen Formulierungen. Wie soll eine Bewerbungsmappe aufgebaut sein? Welche Fakten gehören in ein Anschreiben? Welche Formulierungen sollten unbedingt vermieden werden?
Antworten
Schnubbert
Beiträge: 3
Registriert: 02.01.2019, 17:43

Notnageljob bei Weiterbewerbung angeben?

Beitrag von Schnubbert »

Hi, ich habe anfang Dezember einen Notnageljob angenommen, um von der Arbeitslosigkeit wegzukommen. Ich würde micht gerne weiter bewerben, nur ich weiss nicht wie ich den Notnageljob begründen soll.
Schnubbert
Beiträge: 3
Registriert: 02.01.2019, 17:43

Beitrag von Schnubbert »

Schnubbert hat geschrieben:Hi, ich habe anfang Dezember einen Notnageljob angenommen, um von der Arbeitslosigkeit wegzukommen. Ich würde mich gerne weiter bewerben, nur ich weiss nicht wie ich den Notnageljob begründen soll.
Benutzeravatar
TheGuide
Bewerbungshelfer
Beiträge: 12803
Registriert: 12.07.2013, 12:44

Beitrag von TheGuide »

Sagen wir mal so, wenn du dich jetzt bewirbst, tut der Monat mehr Arbeitslosigkeit im Lebenslauf nicht weh. Sprich, tu einfach so, als sei dieser "Notnageljob" nicht existent. Wenn die Situation in drei Monaten noch dieselbe ist - ist ein Notnageljob an sich oder speziell dieser Notnageljob ehrenrührig?
Schnubbert
Beiträge: 3
Registriert: 02.01.2019, 17:43

Beitrag von Schnubbert »

TheGuide hat geschrieben:Sagen wir mal so, wenn du dich jetzt bewirbst, tut der Monat mehr Arbeitslosigkeit im Lebenslauf nicht weh. Sprich, tu einfach so, als sei dieser "Notnageljob" nicht existent. Wenn die Situation in drei Monaten noch dieselbe ist - ist ein Notnageljob an sich oder speziell dieser Notnageljob ehrenrührig?
Wie begründe ich dann, warum ich erst ab datum x verfügbar bin? Wegen der zwei Wochen Kündigungsfrist.
Benutzeravatar
TheGuide
Bewerbungshelfer
Beiträge: 12803
Registriert: 12.07.2013, 12:44

Beitrag von TheGuide »

Ich weiß ja nicht, auf was für einen Job du dich bewirbst, aber meiner Erfahrung nach liegen zwischen Bewerbung, VG und Einstellung immer ein paar Zeiträume.
Antworten