niedrig qualifizierten Job im Lebenslauf angeben

Fragen zum Lebenslauf: Wie sieht ein tabellarischer Lebenslauf und wie ein handschriftlicher Lebenslauf aus? Welche Daten müssen unbedingt in den Lebenslauf und welche nicht?
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wildpix
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niedrig qualifizierten Job im Lebenslauf angeben

Beitrag von wildpix »

Hallo zusammen!

Ich habe nun einige Monate in einem englischsprachigen Land verbracht, um die Sprache praktisch aufzubessern. Um dort zu überleben habe ich als Putzmann gearbeitet, da ich abgesehen von meiner allgemeinen Hochschulreife und einer Lebensrettungsausbildung noch keine beruflichen Qualifikationen vorweisen kann.

Jetzt möchte ich mich für eine Ausbildung als Fluglotse bewerben. Gehört dieser Job in den Lebenslauf? Und wenn ja, wie formuliere ich das: nehme ich die Origialbezeichnung „Room Attendant“ bzw. „Housekeeper“ oder nutze ich eine deutsche Formulierung (z. B. „Haushalter“ oder „Haushälter“)?

Ich für meinen Teil habe nach sieben Monaten großen Respekt für die Leute, die das auf Dauer aushalten (müssen) und ihren Körper zu einem Minimallohn zerstören, aber wie sieht es mit den Personalern aus?

Vielen Dank im Voraus!
schattenmann
~
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Registriert: 02.06.2008, 17:15

Beitrag von schattenmann »

da ich eine negativ-karriere machte ("mittlere ausbildung" -> geringerer job -> noch geringerer job -> jetzt gar nix mehr) kann ich dir nur folgenden tip geben:

halte den sprachaufenthalt im vordergrund; bsp. wenn du nebst dem aufenthalt auch gleich eine schule m. zertifikat gemacht hast dieses, und die putzarbeiten sozusagen unter "ferner liefen" -> (sprachaufenthalt an schule xy mit zertifikat z, und gelegenheitsjobs)

denn MIR ergab sich in all den jahren nämlich folgendes bild bez. jobsuche: wenn du ohne job da stehst, gibts nur eins: abwärtsspirale... kommst du als arbeitsloser aus nem "höheren job", gehts in die mittleren. kommst du aus mittleren gehts in die niedrigeren, etc... und wenn du nen job aus diesen bereichen hast, wird dieser als begründung genommen... immer mit dem vorurteil "muss doch nen grund geben, warum der mit abschluss x in nem "niedrigeren beruf" arbeitete"...
Ich für meinen Teil habe nach sieben Monaten großen Respekt für die Leute, die das auf Dauer aushalten (müssen) und ihren Körper zu einem Minimallohn zerstören,
gute erkenntnis; den meisten ist gar nicht klar, was diese "niederen jobs" ohne "grosse qualifikation" den menschen abverlangt; nicht nur körperlich und buchhalterisch (mit nem kleinen lohn muss man haushalten können!), sondern auch geistig (stell dir vor du kannst wegen x umständen, die man nicht wirklich beeinflussen konnte, nur noch putzen gehen - trotz aller qualis, ausbildung, etc; nur um hören zu müssen "hättest hald mal ne ausbildung gemacht und dir mühe gegeben"... dabei geht man innerlich drauf.)
Stylewalker
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Beitrag von Stylewalker »

Ich denke, Du musst da gar nichts verstecken. Du hast ja keine Berufsausbildung, von der aus Du jetzt eine Stufe tiefer auf der Karriereleiter stehst, sondern Du hast Dein Abi gemacht und dann im Ausland gejobbt. Das ist großartig, denn gerade für den Fluglotsenjob werden Dir die dort gewonnenen Englischkenntnisse eine groooße Hilfe sein!

Also: Stell Dein Licht nicht unter den Scheffel.

Ich würde im Anschreiben die sieben Monate Auslandsaufenthalt erwähnen, und dass Du die Sprache jetzt fließend beherrschst, und im Lebenslauf schreiben: xx.xx.2010 - xx.xx.2011: Auslandsaufenthalt in England/USA/Kanada/Wherever als Roomkeeper (nicht, dass die sonst denken, Du hast monatelang auf der faulen Haut gelegen ;) )
schattenmann
~
Beiträge: 649
Registriert: 02.06.2008, 17:15

Beitrag von schattenmann »

... mit anderen worten wie ich schrieb: "sprachaufenthalt in X" im vordergrund, und gejobbt als roomkeeper eher im hintergrund der position... (wichtig: er machte nen sprachaufenthalt und kann die sprache, gleichzeitig hat er als roomkeeper gejobbt; nicht "er hat als roomkeeper gejobbt, kann aber auch die sprache" - denn du kannst gift drauf nehmen: sonst kommt mindestens einmal die frage "warum sind sie in's ausland um als roomkeeper zu jobben?"

(glaub mir - als ich den kurzeinsatz bei der müllabfuhr noch im CV hatte (und nicht unter gelegenheitsjobs führte) kam ständig die frage "mit nem gymnasialen fachabi - warum waren SIE bei der müllabfuhr?" wenn der punkt "müllabfuhr" nicht gleich als absagegrund kam)

eben: stichwort: vordergrund/hintergrund... :wink:
wildpix
Beiträge: 2
Registriert: 13.04.2011, 04:53

Beitrag von wildpix »

Hallo ihr beiden!

Vielen Dank, eure Antworten helfen mir sehr. Ich werde also den Sprachaufenthalt in den Vordergrund stellen und erwähnen, dass ich währenddessen als Housekeeper gearbeitet habe. Also schlicht und einfach den Punkt „Aufenthalt in Kanada“ Unter „Ehrenamtliche Tätigkeiten und eigenständige Weiterbildungen“ um ein „– währenddessen Tätigkeit als Room Attendant“ erweitern.

Wie sieht es mit der Begrifflichkeit aus? Soll ich einfach bei dem hier verwendeten Begriff „Room Attendant“ bleiben? Ich denke, dass eine Übersetzung trotz vorhandenem deutschen Äquivalent fehl am Platze ist.

Schattenmann, da hast du absolut Recht. Wenn du einen Job hast, der gedanklich nicht viel abverlangt (aber mental dafür vermutlich ein vielfaches so fordernd ist), wirst du direkt als jemand abgestempelt, der auch sonst nichts kann. Ich habe in diesem Job hochgebildete Menschen kennengelernt. Traurig, so etwas mit anzusehen.

Viele Grüße in die Schweiz und – ich vermute – nach Deutschland!
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