die Suchfunktion hat mich leider zu keinem aktuellen Thread zu meinem Anliegen geführt, daher eröffne ich hier ein eigenes Thema.
Ich habe mich auf eine Ausbildungsstelle als Regierungsinspektoranwärter (Duales Studium) beim Land NRW, genauer eine Bezirksregierung, beworben.
Das schriftliche Auswahlverfahren habe ich bestanden und wurde fürs Frühjahr "mündlichen Auswahlverfahren" eingeladen, das "mehrere Stunden" dauern wird.
Daraus schließe ich, dass es sich im Grunde um ein relativ typisches Assessement-Center handeln wird, korrekt?
Könnte jemand vielleicht Einblicke gewähren, was die da so alles verlangen (Gruppendiskussion, Einzelinterview, Einzelvotrag etc.pp.)?
Auch war vereinzelt in älteren Threads zu dem Thema zu lesen, dass es sich beim mündlichen Auswahlverfahren "Stufe 2" direkt um ein reines Vorstellungsgespräch ohne den ganzen Selbstpräsentations-Kram handele; ist diese Information veraltet?
Ich bedanke mich im Vorfeld für Eure Hilfe!

Liebe Grüße.