Mitgliedschaft Freiwillige Feuerwehr im Lebenslauf nennen?
Mitgliedschaft Freiwillige Feuerwehr im Lebenslauf nennen?
Hallo,
ich habe jetzt schon einige Bewerbungen geschrieben und leider immer nur Absagen erhalten, obwohl ich vom Arbeitgeber und in der Schule wirklich gute Zeugnisse bekommen habe.
Jetzt frag ich mich, ob es daran liegen kann, dass ich Mitglied der freiwilligen Feuerwehr bin und dieses auch im Lebenslauf genannt habe. Muss ich das in einer Bewerbung erwähnen oder reicht es, wenn ich es dem Arbeitgeber bei einer eventuellen Einstellung davon in Kenntnis setze?
Danke für eure rasche Antwort.
Gruß
Schaali
ich habe jetzt schon einige Bewerbungen geschrieben und leider immer nur Absagen erhalten, obwohl ich vom Arbeitgeber und in der Schule wirklich gute Zeugnisse bekommen habe.
Jetzt frag ich mich, ob es daran liegen kann, dass ich Mitglied der freiwilligen Feuerwehr bin und dieses auch im Lebenslauf genannt habe. Muss ich das in einer Bewerbung erwähnen oder reicht es, wenn ich es dem Arbeitgeber bei einer eventuellen Einstellung davon in Kenntnis setze?
Danke für eure rasche Antwort.
Gruß
Schaali
Stimmt, könnte daran liegen. Deshalb wäre eine Möglichkeit, das aus der Bewerbung herauszunehmen und erst im Vorstellungsgespräch anzusprechen. Natürlich mit der Erwähnung der durchschnittlichen Einsätze pro Jahr. Das dürften ja nicht so viele sein. Außerdem kannst du ja anbieten, einen bestimmten Anteil der verpassten Arbeit im Unternehmen nachzuholen, obwohl du das ja eigentlich nicht musst.
Eine andere Möglichkeit wäre, schon im Anschreiben auf die Anzahl der Einsätze pro Jahr einzugehen und dann eine Verbindung zwischen deiner Ehrenamtlichkeit und der zukünftigen Beschäftigung zu finden. Etwa indem du auf Eigenschaften (engagiert, schnelles Handeln, anderen helfen, Teamarbeit) eingehst, die du nun nicht nur mehr bei der Feuerwehr einsetzen willst, sondern auch im neuen Unternehmen.
Eine andere Möglichkeit wäre, schon im Anschreiben auf die Anzahl der Einsätze pro Jahr einzugehen und dann eine Verbindung zwischen deiner Ehrenamtlichkeit und der zukünftigen Beschäftigung zu finden. Etwa indem du auf Eigenschaften (engagiert, schnelles Handeln, anderen helfen, Teamarbeit) eingehst, die du nun nicht nur mehr bei der Feuerwehr einsetzen willst, sondern auch im neuen Unternehmen.
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- Bewerbungshelfer
- Beiträge: 4175
- Registriert: 11.03.2004, 17:50
Das würde ich auch empfehlen. Wenn die Mitgliedschaft in der FF wirklich der Grund für die Nichtbeachtung sein sollte, dann kannst du eigentlich froh sein, nicht dort zu arbeiten. Anscheinend wird dort kein Wert auf Teamarbeit gelegt.Caroline hat geschrieben:Eine andere Möglichkeit wäre, schon im Anschreiben auf die Anzahl der Einsätze pro Jahr einzugehen und dann eine Verbindung zwischen deiner Ehrenamtlichkeit und der zukünftigen Beschäftigung zu finden. Etwa indem du auf Eigenschaften (engagiert, schnelles Handeln, anderen helfen, Teamarbeit) eingehst, die du nun nicht nur mehr bei der Feuerwehr einsetzen willst, sondern auch im neuen Unternehmen.
Hallo,
wir haben in unserer Firma auch einen Feuerwehrmann. Der letzte Einsatz ist schon etwas her, daher weiß ich nicht ob dass noch so stimmt. Aber wenn er deswegen fehlte, haben wir von der Gemeinde so eine Art Entschädigung bekommen. Weiß nicht wie es genau heißt, wieviel und ob das von der Gemeinde abhängig ist???
LG
Erdbeere
wir haben in unserer Firma auch einen Feuerwehrmann. Der letzte Einsatz ist schon etwas her, daher weiß ich nicht ob dass noch so stimmt. Aber wenn er deswegen fehlte, haben wir von der Gemeinde so eine Art Entschädigung bekommen. Weiß nicht wie es genau heißt, wieviel und ob das von der Gemeinde abhängig ist???
LG
Erdbeere
Die Einsätze sind ja sehr beschränkt und nicht permanent. Natürlich bleibt die Arbeit erstmal liegen, aber bei guter Unternehmensführung sollte man das alles gut organisieren können. Wenn ein Arbeitnehmer krank wird, muss die Arbeit auch anders verteilt werden.
Wie gesagt, könnte man es so schreiben: Engagiert im Ehrenamt, engagiert bei der Arbeit.
Wer als Arbeitgeber die Vorzüge ehrenamtlich engagierter Mitarbeiter nicht sieht, hat einen Lattenschuss - meiner bescheidenen Meinung nach.
Wie gesagt, könnte man es so schreiben: Engagiert im Ehrenamt, engagiert bei der Arbeit.
Wer als Arbeitgeber die Vorzüge ehrenamtlich engagierter Mitarbeiter nicht sieht, hat einen Lattenschuss - meiner bescheidenen Meinung nach.
Hallo,
ich bin auch bei der Freiwilligen Feuerwehr. Wohne in einem Dörfchen und bewerbe mich aber in der Regel nur bei Unternehmen die weiter weg sind. Worauf ich hinaus will, wenn nun wirklich ein Einsatz wäre, dann wäre es eigentlich kein Thema für mich, da ich ich eben zu weit weg wäre um zum Einsatz zu kommen. Aber soll ich das ganze trotzdem irgendwie ansprechen oder komplett die Feuerwehr rauslassen?
ich bin auch bei der Freiwilligen Feuerwehr. Wohne in einem Dörfchen und bewerbe mich aber in der Regel nur bei Unternehmen die weiter weg sind. Worauf ich hinaus will, wenn nun wirklich ein Einsatz wäre, dann wäre es eigentlich kein Thema für mich, da ich ich eben zu weit weg wäre um zum Einsatz zu kommen. Aber soll ich das ganze trotzdem irgendwie ansprechen oder komplett die Feuerwehr rauslassen?
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- Beiträge: 1
- Registriert: 23.01.2007, 12:14
Hätte noch etwas hinzuzufügen:
Ich persönlich bin Mitglied beim THW, was der FF ja sehr nahe kommt.
Dort heißte es zum einen in der gesetzlichen Regelung (nicht wortwörtlich):
- Dem Arbeitnehmer darf durch die Mitgliedschaft im Technischen Hilfswerk kein Nachteil in seinem Beruf entstehen.
Und der andere wichtige Punkt ist:
- Im Falle eines Einsatzes während der Arbeitszeit oder kurz davor werden der Firma alle Kosten durch den Arbeitsausfall erstattet.
Natürlich kann niemand garantieren, dass ein Arbeitgeber unvoreingenommen an so ein Thema ran geht, doch würde ich persönlich sowas immer vormerken und im Bewerbungsgespräch an passender Stelle kurz ansprechen bezüglich Anzahl der Einsätze usw.
Hoffe dir geholfen zu haben,
Grüße Andreas
Ich persönlich bin Mitglied beim THW, was der FF ja sehr nahe kommt.
Dort heißte es zum einen in der gesetzlichen Regelung (nicht wortwörtlich):
- Dem Arbeitnehmer darf durch die Mitgliedschaft im Technischen Hilfswerk kein Nachteil in seinem Beruf entstehen.
Und der andere wichtige Punkt ist:
- Im Falle eines Einsatzes während der Arbeitszeit oder kurz davor werden der Firma alle Kosten durch den Arbeitsausfall erstattet.
Natürlich kann niemand garantieren, dass ein Arbeitgeber unvoreingenommen an so ein Thema ran geht, doch würde ich persönlich sowas immer vormerken und im Bewerbungsgespräch an passender Stelle kurz ansprechen bezüglich Anzahl der Einsätze usw.
Hoffe dir geholfen zu haben,
Grüße Andreas