Hallo,
Ich hab sehr viele Absagen. Daher bin ich dazu übergegangen, ganz viele Stellen anzuschreiben. Aus Angst, dass mich niemand haben will. Ich bewerbe mich nicht bei Stellen, bei denen ich eh keine Chancen habe. Z. B. Jahresabschluss in der Buchhaltung selber erstellen. Auch nicht auf Stellen, die 2 Stunden für die Hinfahrt umfassen.
Ich hab nun die Schwierigkeit, dass ich Einladungen zu Videottelefonaten oder Gesprächen vor Ort erhalte und diese koordinieren muss. An einigen Tagen hab ich Bus zu drei Gespräche.
Wieviel Tage entfernt kann man ein Vorstellungsgespräch festlegen? Wenn man einen Termin in dieser Woche angeboten bekommt, kann man beruhigt sagen, diese Woche ist es ungünstig?
Ich hab das Problem, dass ich langsam die Firmen durch habe. Aber wenn ich mich nicht bei allen bewerbe, befürchte ich, die Firma nicht zu erwischen, die mich haben will. Ich hab ein wenig Panik
Massenhaft bewerben auf Stellen
Re: Massenhaft bewerben auf Stellen
Drei Gespräche an einigen Tagen ist doch gut. Also liegen die Absagen schon mal nicht an Abschreiben und Lebenslauf. Es kann sich einfach um Pech handeln, das bisher nicht mehr daraus wurde. Du solltest dir aber, nur um alle Eventualitäten auszuschließen, überlegen, ob irgendetwas an deinem Kommunikationsverhalten im VG schief läuft. Antwortest du ausweichend? Druckst du herum? Machst du dich selber schlecht? Relativierst du deine Leistungen? Sprichst du schlecht über ehem. Arbeitgeber?
Re: Massenhaft bewerben auf Stellen
Ich sage offen, dass ich bei meiner vorherigen Stelle bestimmte Aufgaben ausführen sollte, ich aber doch zu wenig Kenntnisse hatte. Und dass der Arbeitgeber mich nicht weiterqualifizieren, sondern jemand anderes suchen wollte. Ich hab aber auch offen gesagt, dass es Arbeitsweisen gibt bei dem früheren Arbeitgeber, die ich persönlich widersprüchlich zu meinem Berufsverständnis als Buchhalter ansehe, z. B. unsauberes Buchen. Daher habe ich auch das Gefühl, dass es nicht mein Wunsch-Unternehmen war.
Re: Massenhaft bewerben auf Stellen
Dann warst du deinem Aktarbeitgeber gegenüber- und dabei ist es völlig egal, ob du inhaltlich im Recht warst oder nicht - illoyal. Der Zielarbeitgeber muss damit rechnen, dass du ihm gegenüber ebenfalls illoyal sein könntest.
Man spricht im Bewerbungsprozess niemals, nicht einmal dann/besonders nicht dann, wenn man in VG explizit danach gefragt wird, schlecht über den Altarbeitgeber, egal wie richtig man objektiv damit liegt.
Man spricht im Bewerbungsprozess niemals, nicht einmal dann/besonders nicht dann, wenn man in VG explizit danach gefragt wird, schlecht über den Altarbeitgeber, egal wie richtig man objektiv damit liegt.