➡ Kündigung während der Probezeit - wie am besten? ✔
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Kündigungsfrist von 2 Monaten in der Probezeit???
Hallo,
ich habe gerade einen ähnlichen Fall und könnte ebenfalls eure Hilfe gebrauchen.
Ich habe am 01.03.12 ein Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit von 6 Monaten angetreten.
Nun habe ich unerwartet ein sehr lukratives Angebot bekommen und möchte gerne kündigen.
Allerdings ist in meinem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 2 Monaten in der Probezeit festgelegt.
Ist das Rechtens??? Oder gilt hier auch die 2 Wochenfrist??
Da der Fall gerade etwas brenzlich ist und ich nicht unvorbereitet in ein Gespräch zu meiner Kündigung gehen möchte, könnte ich euer Wissen und eure Erfahrung sehr gut gebrauchen.
LG Katharina
ich habe gerade einen ähnlichen Fall und könnte ebenfalls eure Hilfe gebrauchen.
Ich habe am 01.03.12 ein Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit von 6 Monaten angetreten.
Nun habe ich unerwartet ein sehr lukratives Angebot bekommen und möchte gerne kündigen.
Allerdings ist in meinem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 2 Monaten in der Probezeit festgelegt.
Ist das Rechtens??? Oder gilt hier auch die 2 Wochenfrist??
Da der Fall gerade etwas brenzlich ist und ich nicht unvorbereitet in ein Gespräch zu meiner Kündigung gehen möchte, könnte ich euer Wissen und eure Erfahrung sehr gut gebrauchen.
LG Katharina
Hallo katharina591,
die Kündigungsfristen sind primär zum Schutz des Arbeitnehmers, um zu vermeiden, dass er von heute auf morgen auf "Der Strasse steht". Eine Verkürzung der Fristen zum Nachteil des Arbeitnehmers sind deshalb unzulässig. Da die Verlängerung der Kündigungsfrist den grundsätzlichen Schutz des Arbeitnehmers erhöht, dürfte dieses auch rechtens sein.
Unabhängig davon besteht immer die Möglichkeit zu einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag. Deshalb solltst du das Gespräch suchen und um einen solchen Aufhebungsvertrag nachsuchen. Normalerweise sollte da ein Arbeitgeber mitmachen. deenn von einem abwanderungswilligen Mitarbeiter kann er nicht mehr viel erwarten. Finanziell dürfte es sich für ihn auch rechnen, ad er sich die Kosten der Einarbeitung sparen kann.
Andererseits solltest du Dir die Sache noch einmal gründlich überlegen. sollte sich das "lukrative Angebot" als Flop herausstellen, der neue Chef ein Choleriker, die Kolleginen die reinsten Edelzicken sein, stehst Du mit leeren Händen da. Der Spatz ist aus der Hand geschlüpft und die taube auf dem Dach sich in Wohlgefallen aufgelöst.
Viele Grüße aus Duisburg
die Kündigungsfristen sind primär zum Schutz des Arbeitnehmers, um zu vermeiden, dass er von heute auf morgen auf "Der Strasse steht". Eine Verkürzung der Fristen zum Nachteil des Arbeitnehmers sind deshalb unzulässig. Da die Verlängerung der Kündigungsfrist den grundsätzlichen Schutz des Arbeitnehmers erhöht, dürfte dieses auch rechtens sein.
Unabhängig davon besteht immer die Möglichkeit zu einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag. Deshalb solltst du das Gespräch suchen und um einen solchen Aufhebungsvertrag nachsuchen. Normalerweise sollte da ein Arbeitgeber mitmachen. deenn von einem abwanderungswilligen Mitarbeiter kann er nicht mehr viel erwarten. Finanziell dürfte es sich für ihn auch rechnen, ad er sich die Kosten der Einarbeitung sparen kann.
Andererseits solltest du Dir die Sache noch einmal gründlich überlegen. sollte sich das "lukrative Angebot" als Flop herausstellen, der neue Chef ein Choleriker, die Kolleginen die reinsten Edelzicken sein, stehst Du mit leeren Händen da. Der Spatz ist aus der Hand geschlüpft und die taube auf dem Dach sich in Wohlgefallen aufgelöst.
Viele Grüße aus Duisburg
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Kündigung
ich habe am 1.3. einen neuen Job angetreten, bei dem ich von Anfang an ein mulmiges Gefühl hatte und es hat sich leider auch bewahrheitet. wirklich wohl fühl ich mich dort nicht und es geht alles drunter und drüber.
nun habe ich allerdings ein neues Jobangebot bekommen. quasi mein Traumjob und ich werde dies auch annehmen. da ich mich momentan noch in der Probezeit befinde, könnte ich auch rel. schnell wechseln.
1. Frage:
mein direkter Vorgesetzer ist NICHT Geschäftsführer des Unternehmens und der Vertrag wurde auch nicht mit ihm abgeschlossen, sondern mit dem Geschäftsführer. Diesen habe ich aber bisher noch nie zu Gesicht bekommen. es gab noch nicht einmal ein Telefonat oder eine Email. das Vorstellungsgesrpäch hatte ich bei meinem direkten Vorgesetzten.
natürlich werde ich die Kündigung auch dann ihm gegenüber aussprechen. aber an wen muss ich die schriftliche Küdigung richten?
reicht es, wenn ich es meinem direkten Vorgsetzten gebe oder sollte ich es besser direkt an den Geschäftsführer schicken?
2. Frage:
während der kurzen Zeit hatte ich nun auch schon 2 Schulungen. und 2 weitere sind angedacht. die eine findet nächste Woche statt und die andere wenn ich bereits nicht mehr in dem Unternehmen sein möchte.
wie sieht es damit aus? muss ich die Kosten (ggfls Stornierungskosten) zahlen?
vielen dank schon mal
nun habe ich allerdings ein neues Jobangebot bekommen. quasi mein Traumjob und ich werde dies auch annehmen. da ich mich momentan noch in der Probezeit befinde, könnte ich auch rel. schnell wechseln.
1. Frage:
mein direkter Vorgesetzer ist NICHT Geschäftsführer des Unternehmens und der Vertrag wurde auch nicht mit ihm abgeschlossen, sondern mit dem Geschäftsführer. Diesen habe ich aber bisher noch nie zu Gesicht bekommen. es gab noch nicht einmal ein Telefonat oder eine Email. das Vorstellungsgesrpäch hatte ich bei meinem direkten Vorgesetzten.
natürlich werde ich die Kündigung auch dann ihm gegenüber aussprechen. aber an wen muss ich die schriftliche Küdigung richten?
reicht es, wenn ich es meinem direkten Vorgsetzten gebe oder sollte ich es besser direkt an den Geschäftsführer schicken?
2. Frage:
während der kurzen Zeit hatte ich nun auch schon 2 Schulungen. und 2 weitere sind angedacht. die eine findet nächste Woche statt und die andere wenn ich bereits nicht mehr in dem Unternehmen sein möchte.
wie sieht es damit aus? muss ich die Kosten (ggfls Stornierungskosten) zahlen?
vielen dank schon mal
Hallo Apfelsine1981,
zunächst einmal würde ich an deiner Stelle direkt das Gespräch suchen, dem Arbeitgeber mitteilen, dass Du festgestellt hast, das der Job nicht der richtige für Dich sei und Du deshalb um einen Aufhebungsvertrag ersuchst. In der Regel werden Unternehmen da sofort mitspielen, denn was hat man von einem nicht mehr motivierten Mitarbeiter? Im gegenteil, da kann man sich das Gehalt wenigstens gleich einsparen.
Und was die Erstattung der Schulungskosten betrifft, da solltest Du einmal in Deinem Arbeitsvertrag nachsehen, was da geregelt ist. Denn in Deutschland gilt der Grundsatz, das Vertragsrecht vorgeht.
Alle user, die das hier lesen, sollten dann wenigstens von Apfelsine1981 lernen: nie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, wenn man sich nicht wohl fühlt. wenn man von Anfang an ein ungutes Gefühl hat, ist das ein sicheres Zeichen, dass es dort nicht gut ausgehen wird.
Viele Grüße aus Duisburg
zunächst einmal würde ich an deiner Stelle direkt das Gespräch suchen, dem Arbeitgeber mitteilen, dass Du festgestellt hast, das der Job nicht der richtige für Dich sei und Du deshalb um einen Aufhebungsvertrag ersuchst. In der Regel werden Unternehmen da sofort mitspielen, denn was hat man von einem nicht mehr motivierten Mitarbeiter? Im gegenteil, da kann man sich das Gehalt wenigstens gleich einsparen.
Und was die Erstattung der Schulungskosten betrifft, da solltest Du einmal in Deinem Arbeitsvertrag nachsehen, was da geregelt ist. Denn in Deutschland gilt der Grundsatz, das Vertragsrecht vorgeht.
Alle user, die das hier lesen, sollten dann wenigstens von Apfelsine1981 lernen: nie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, wenn man sich nicht wohl fühlt. wenn man von Anfang an ein ungutes Gefühl hat, ist das ein sicheres Zeichen, dass es dort nicht gut ausgehen wird.
Viele Grüße aus Duisburg
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Hallo Andreas,
danke für deine Antwort.
in meinem Vertrag steht nichts wegen Schulungskosten oder ähnlichem. also dürfte ich da mit keiner Zahlung rechnen, oder?
dass mein AG einem Aufhebngsvertrag zustimmt glaube ich eher weniger. denn im moment bin ich die einzige, die mein Aufgabenfeld beherrscht. somit müsste man nach Ersatz suchen und das geht nicht von heute auf morgen. meine Demotivation bringe ich natürlich auch nicht zum Ausdruck. also glaube ich, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird. das wäre ja auch nicht so das Problem.
der neue Vertrag liegt noch nicht unterschrieben vor. habe die Zusage bisher nur per Mail und ich will noch warten, bis ich meinen jetzigen AG informiere.
kann mir irgendjemand etwas darüber sagen, an wen ich die Küdnigung nun adressiere?
danke für deine Antwort.
in meinem Vertrag steht nichts wegen Schulungskosten oder ähnlichem. also dürfte ich da mit keiner Zahlung rechnen, oder?
dass mein AG einem Aufhebngsvertrag zustimmt glaube ich eher weniger. denn im moment bin ich die einzige, die mein Aufgabenfeld beherrscht. somit müsste man nach Ersatz suchen und das geht nicht von heute auf morgen. meine Demotivation bringe ich natürlich auch nicht zum Ausdruck. also glaube ich, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird. das wäre ja auch nicht so das Problem.
der neue Vertrag liegt noch nicht unterschrieben vor. habe die Zusage bisher nur per Mail und ich will noch warten, bis ich meinen jetzigen AG informiere.
kann mir irgendjemand etwas darüber sagen, an wen ich die Küdnigung nun adressiere?
Hallo Apfelsine1981,
zunächst einmal wirst du das mit der Aufhebung nur dann herausbekommen, wenn Du nachfragst. Schließlich kannst du ja nicht verlieren. Und da Du ja kaum morgen die neue Stelle antreten wirst, ist es nicht gänzlich ausgeschlossen.
Was die andere frage betrifft: was steht denn im Arbeitsvertrag? Der Geschäftsführer. Und an den musst du die ündigung auch richten, um auf Nummer sicher zu gehen.
Denn eine Kündigung wird nur dann wirksam, wenn Sie auch gegenüber der empfangsberechtigten Person ausgesprochen wird.
Viele Grüße aus Duisburg
zunächst einmal wirst du das mit der Aufhebung nur dann herausbekommen, wenn Du nachfragst. Schließlich kannst du ja nicht verlieren. Und da Du ja kaum morgen die neue Stelle antreten wirst, ist es nicht gänzlich ausgeschlossen.
Was die andere frage betrifft: was steht denn im Arbeitsvertrag? Der Geschäftsführer. Und an den musst du die ündigung auch richten, um auf Nummer sicher zu gehen.
Denn eine Kündigung wird nur dann wirksam, wenn Sie auch gegenüber der empfangsberechtigten Person ausgesprochen wird.
Viele Grüße aus Duisburg
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Hallo Apfelsine1981,
der Vorteil des Aufhebungsvertrages liegt vor allem darin, dass man die Kündigungsfrist verkürzen kann.
Wenn Du am 01.05. bei dem neuen Unternehmen anfangen möchtest, dürfte das mit den Kündigungsfristen von 14 Tagen nicht mehr hinhauen.
Im Rahmen eines Aufhebungsvertrages können sich die Vertragsparteien aber etwa einigen, dass das arbeitsverhältnis einvernehmlich am 31.04. endet.
Viele Grüße aus Duisburg
der Vorteil des Aufhebungsvertrages liegt vor allem darin, dass man die Kündigungsfrist verkürzen kann.
Wenn Du am 01.05. bei dem neuen Unternehmen anfangen möchtest, dürfte das mit den Kündigungsfristen von 14 Tagen nicht mehr hinhauen.
Im Rahmen eines Aufhebungsvertrages können sich die Vertragsparteien aber etwa einigen, dass das arbeitsverhältnis einvernehmlich am 31.04. endet.
Viele Grüße aus Duisburg
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Hallo Apfelsine1981,
Dein beitrag hat halt den eindruck vermittelt, dass Du da so schnell wie möglich weg möchtest.
Da es aber offensichtlich nicht so schlimm ist, so dass Du die Kündigung so datieren kannst, dass Du mehr oder weniger nahtlos wechseln kannst, ist ein Aufhebungsvertrag in der Tat keine akzeptable Alternative.
Viele Grüße und viel Erfolg im neuen Job aus Duisburg
Dein beitrag hat halt den eindruck vermittelt, dass Du da so schnell wie möglich weg möchtest.
Da es aber offensichtlich nicht so schlimm ist, so dass Du die Kündigung so datieren kannst, dass Du mehr oder weniger nahtlos wechseln kannst, ist ein Aufhebungsvertrag in der Tat keine akzeptable Alternative.
Viele Grüße und viel Erfolg im neuen Job aus Duisburg
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Kündigungsfrsit lt BGB - Probezeit berücksichtigen?
Hallo,
in meinem Vertrag steht drin, dass sich die Kündigungsfrist nach BGB §622 ABs 2 richtet.
Das heißt für mich also 1 Monat zum Monatsende.
Ich befinde mich bis Mitte März in der Probezeit. Im BGB steht der Teil mit der 2wöchigen Kündigungsfrist während der Probezeit aber in Abs. 3. Bedeutet das jetzt für mich, dass die verkürzte Frist für mich nicht gilt, da in meinem Vertrag nur von Abs. 2 geschrieben wurde?
Und wann müßte ich die Kündigung einreichen, wenn ich bis Mitte März draussen sein will? Das ginge doch nur am 31.01.13, damit ich dann am 28.02.13 draussen bin (wegen "zum Ende des Monats)
LG ichbindabei
in meinem Vertrag steht drin, dass sich die Kündigungsfrist nach BGB §622 ABs 2 richtet.
Das heißt für mich also 1 Monat zum Monatsende.
Ich befinde mich bis Mitte März in der Probezeit. Im BGB steht der Teil mit der 2wöchigen Kündigungsfrist während der Probezeit aber in Abs. 3. Bedeutet das jetzt für mich, dass die verkürzte Frist für mich nicht gilt, da in meinem Vertrag nur von Abs. 2 geschrieben wurde?
Und wann müßte ich die Kündigung einreichen, wenn ich bis Mitte März draussen sein will? Das ginge doch nur am 31.01.13, damit ich dann am 28.02.13 draussen bin (wegen "zum Ende des Monats)
LG ichbindabei
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- Bewerbungshelfer
- Beiträge: 339
- Registriert: 04.01.2013, 10:03
Ich sage mal so. Wenn du einen Monat vorher kündigst, bist du auf der sicheren Seite. Auch wird dein Arbeitgeber sicherlich nicht abgeneigt sein, früh genug zu wissen, ab wann ein Arbeitnehmer im Betrieb fehlt.
Außerdem steht da die Kündigung von seiten des Arbeitgebers. Also wenn dein Chef dich kündigt und zu guter letzt erst ab einem Beschäftigugnsverhältnis von einem Jahr.
Außerdem steht da die Kündigung von seiten des Arbeitgebers. Also wenn dein Chef dich kündigt und zu guter letzt erst ab einem Beschäftigugnsverhältnis von einem Jahr.
Hallo ichbindabei,
die Regeln zum Kündigungsschutz sind ausschließlich als Schutz des "schwachen" Arbeitnehmers konzipiert. Zulässig ist es deshalb nur, die Frist zu verlängern, denn Vertragsrecht geht immer vor.
In deinem Fall hat also der Arbeitgeber auf sein Recht verzichtet, innerhalb der Probezeit Dir mit einer 2wöchigen Kündigungsfrist zu kündigen.
Damit dürfte auch für Dich die Monatsfrist gelten.
Willst Du in kürzerer zeit raus, hilft das Gespräch. Denn die meisten Arbeitgeber halten abwanderungswillige Mitarbeiter aus nachvollziehbaren Gründen nicht auf.
Viele Grüße aus Duisburg
die Regeln zum Kündigungsschutz sind ausschließlich als Schutz des "schwachen" Arbeitnehmers konzipiert. Zulässig ist es deshalb nur, die Frist zu verlängern, denn Vertragsrecht geht immer vor.
In deinem Fall hat also der Arbeitgeber auf sein Recht verzichtet, innerhalb der Probezeit Dir mit einer 2wöchigen Kündigungsfrist zu kündigen.
Damit dürfte auch für Dich die Monatsfrist gelten.
Willst Du in kürzerer zeit raus, hilft das Gespräch. Denn die meisten Arbeitgeber halten abwanderungswillige Mitarbeiter aus nachvollziehbaren Gründen nicht auf.
Viele Grüße aus Duisburg
Kündigen in der Probezeit
Hallo,
Ich hoffe ich bin hier richtig aber ich brauche einfach mal Hilfe
Ich bin seit Anfang diesen Jahres bei einer neuen Firma angestellt, davor war ich 2,5 Jahre bei einer Bank angestellt. Ich habe eine neue Herausforderung gesucht und mich deshalb beworben.
Nebenbei mache ich ein Studium. Hier sind die Vorlesungen 2-5 mal die Wocje abends, das würde im Vorstellunggespräch auch angesprochen.
Es hieß die Arbeitszeit geht bis 18 Uhr, so würde ich es auch schaffen zu meinen Vorlesungen pünktlich zu kommen.
Leider stellt sich jetzt nach ein paar Tagen schon heraus, dass die Erwartungshaltung bei einer täglichen Arbeitszeit bis 18:30 - 19:30 liegt. Ich würde so es nicht mehr zu meinen Vorlesungen schaffen. Der Chef ist allerdings der Meinung, dass man dann halt bleiben muss, wenn es mehr zu tun gibt. Seit ich da Bin, ist das jeden Tag der Fall. Ich komme so auf eine 45-50 Stunden Woche.
Nun möchte ich mich in der Probezeit bewerben, wie schreibe ich das in meiner Bewerbung und wie argumentiere ich im Vorstellungsgespräch?
Über Hilfe bin ich sehr dankbar
Ich hoffe ich bin hier richtig aber ich brauche einfach mal Hilfe
Ich bin seit Anfang diesen Jahres bei einer neuen Firma angestellt, davor war ich 2,5 Jahre bei einer Bank angestellt. Ich habe eine neue Herausforderung gesucht und mich deshalb beworben.
Nebenbei mache ich ein Studium. Hier sind die Vorlesungen 2-5 mal die Wocje abends, das würde im Vorstellunggespräch auch angesprochen.
Es hieß die Arbeitszeit geht bis 18 Uhr, so würde ich es auch schaffen zu meinen Vorlesungen pünktlich zu kommen.
Leider stellt sich jetzt nach ein paar Tagen schon heraus, dass die Erwartungshaltung bei einer täglichen Arbeitszeit bis 18:30 - 19:30 liegt. Ich würde so es nicht mehr zu meinen Vorlesungen schaffen. Der Chef ist allerdings der Meinung, dass man dann halt bleiben muss, wenn es mehr zu tun gibt. Seit ich da Bin, ist das jeden Tag der Fall. Ich komme so auf eine 45-50 Stunden Woche.
Nun möchte ich mich in der Probezeit bewerben, wie schreibe ich das in meiner Bewerbung und wie argumentiere ich im Vorstellungsgespräch?
Über Hilfe bin ich sehr dankbar
Wer zwingt dich denn zu sagen, dass du dich in einem Arbeitsverhältnis befindest? Du hast 2,5 Jahre in deiner Bank gearbeitet und dies zu Gunsten eines Studiums aufgegeben (weil sich beides nicht miteinander vereinbaren ließ, was du aber bitte implizit lässt und nicht explizit ausdrückst). Trotzdem möchtest du deinen Lebensunterhalt natürlich selber bestreiten (bist du evtl. berechtigt für elternunabhängiges BAFöG?!) und deshalb strebst du eine Arbeit bei ??? an. Achtung: Werkstudenten arbeiten i.d.R. so um die 15 - 19 Stunden/Woche. Wie bist du versichert? Studentische Pflichtversicherung? Musst du uns nicht mitteilen, ist aber für dich wichtig, wie, wo und als was du dich bewirbst.
Also, rein von der Bewerbungsstory her würde ich mich einfach für nicht mehr und nicht weniger als einen "Studentenjob" bewerben. Ganz klare Nummer: Du studierst! Dass Du vor Deinem Studium woanders gearbeitet hast, ist ein Thema für den Lebenslauf... und dass Du da unterfordert warst, geht indirekt schon aus der Tatsache des Studiums hervor. Auf vorangegangene Arbeitsverhältnisse würde ich mich im Anschreiben ausschliesslich in Form von "Kenntnisnachweisen" beziehen. So nach dem Motto "Dies und jenes habe ich bei meiner früheren Tätigkeit als Wasweissich gelernt..."...
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Hätte vielleicht erwähnen sollen, dass mein Studium berufsbegleitend ist, somit habe ich einen ganz normalen Vollzeitjob und ich möchte auch weiterhin Vollzeit arbeiten. Die Vorlesungen sind abends und am Wochenende.
Im Vorstellungsgespräch hieß es, dass um 6 Uhr Schluss ist, hätte damit die Vorlesungen geschafft, bin jetzt seit 1,5 Wochen hier und die Erwartingshaltung ist jeden Tag 1-2 Stunden länger unbezahlt zu arbeiten
Hätte vielleicht erwähnen sollen, dass mein Studium berufsbegleitend ist, somit habe ich einen ganz normalen Vollzeitjob und ich möchte auch weiterhin Vollzeit arbeiten. Die Vorlesungen sind abends und am Wochenende.
Im Vorstellungsgespräch hieß es, dass um 6 Uhr Schluss ist, hätte damit die Vorlesungen geschafft, bin jetzt seit 1,5 Wochen hier und die Erwartingshaltung ist jeden Tag 1-2 Stunden länger unbezahlt zu arbeiten
Ja er weiß von dem Studium habe das im Vorstellungsgespräch auch erwähnt.
Habe dann hier von dem, der mich einlernt, erst erfahren dass man diese Überstunden machen muss, weil man sonst sein Zeug nicht fristgerecht schafft.
Er möchte obwohl ich nicht einmal eingelernt bin, die Arbeit allerdings jetzt schon aufteilen, sodass ich nicht pünktlich hier rauskomme.
Offiziell laut Arbeitsvertrag geht die Arbeitsteit eigentlich sogar nur bis 17:30
Habe dann hier von dem, der mich einlernt, erst erfahren dass man diese Überstunden machen muss, weil man sonst sein Zeug nicht fristgerecht schafft.
Er möchte obwohl ich nicht einmal eingelernt bin, die Arbeit allerdings jetzt schon aufteilen, sodass ich nicht pünktlich hier rauskomme.
Offiziell laut Arbeitsvertrag geht die Arbeitsteit eigentlich sogar nur bis 17:30
Strange. Woher will er das vorher wissen?Sandi_x3 hat geschrieben:Habe dann hier von dem, der mich einlernt, erst erfahren dass man diese Überstunden machen muss, weil man sonst sein Zeug nicht fristgerecht schafft.
Was heisst das?Sandi_x3 hat geschrieben:Er möchte obwohl ich nicht einmal eingelernt bin, die Arbeit allerdings jetzt schon aufteilen
Unabhängig davon kann Dir das Gleiche natürlich auch noch aus der Gegenrichtung passieren. Ich habe jedenfalls schon oft von Bekannten gehört, dass eine angeblich "berufsbegleitende" Fortbildung sich ihrerseits auch weit über das angekündigte Pensum hinaus ausgedehnt hat. Da kann man ganz schnell ganz böse zwischen Boden und Deckel des Burgers geraten...
Der jenige, der mich einlernt, erzählt mir das aus Erfahrung und hat mir das erzählt, dass es normal ist nicht pünktlich raus zu kommen.
Heute kam für mich die Höhe, er hat heute mich ernsthaft gefragt ob ich nicht ein urlaubssemester einlegen möchte ...
Ist es ratsam sich zu bewerben ? Hat man überhaupt Chancen, wenn man grad erst angefangen hat?
Soll ich in meine Bewerbungsanschreiben irgendetwas dazu reinschreiben oder es neutral legen und auf eine neue Herausforderung legen und erst im Vorstellungsgespräch ansprechen?
Heute kam für mich die Höhe, er hat heute mich ernsthaft gefragt ob ich nicht ein urlaubssemester einlegen möchte ...
Ist es ratsam sich zu bewerben ? Hat man überhaupt Chancen, wenn man grad erst angefangen hat?
Soll ich in meine Bewerbungsanschreiben irgendetwas dazu reinschreiben oder es neutral legen und auf eine neue Herausforderung legen und erst im Vorstellungsgespräch ansprechen?
Ich würde dir auf jeden Fall raten, dich zu bewerben. Vollzeitjob + Überstunden + berufsbegleitendes Studium sind einfach nicht zu schaffen.
Von deinem Chef finde ich es unverantwortlich und asozial, dich hinsichtlich der Arbeitszeiten im Vorstellungsgespräch belogen zu haben.
Im Anschreiben würde ich neutral bleiben. Im VG kannst du ja dann auf Nachfrage hin sagen, dass es einfach nicht gepasst hat. Das hast du relativ schnell gemerkt und suchst dir deshalb eine neue Stelle.
Von deinem Chef finde ich es unverantwortlich und asozial, dich hinsichtlich der Arbeitszeiten im Vorstellungsgespräch belogen zu haben.
Im Anschreiben würde ich neutral bleiben. Im VG kannst du ja dann auf Nachfrage hin sagen, dass es einfach nicht gepasst hat. Das hast du relativ schnell gemerkt und suchst dir deshalb eine neue Stelle.