➡ Kündigung während der Probezeit - wie am besten? ✔

Auch im Berufsleben steht man immer wieder vor Herausforderungen und Problemen. Die könnt ihr hier diskutieren.
KaJane
Beiträge: 2
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➡ Kündigung während der Probezeit - wie am besten? ✔

Beitrag von KaJane »

Hallo ins Rund -

ich bin seit 1.2. in einem Institut beschäftigt und nicht wirklich glücklich. Habe auch eine Bewerbung in 'meiner' ursprünglichen Branche laufen.

Heute ruft mich der Chef rein und sagt mir, dass man nicht sehr zufrieden sei mit mir - das kam jetzt wirklich äußerst plötzlich, denn obwohl selbst nicht glücklich dort, habe ich doch eigentlich alles gegeben.
Gut - ich kann ein bisschen damit leben, manche Dinge passen halt einfach nicht zusammen.

Wie ist das jetzt mit der Kündigung? Wir haben uns also geeinigt, das Arbeitsverhältnis zu beenden, mein Chef überlässt es aber mir, wie es ablaufen soll. Sprich, ich hätte die Freiheit, noch ein paar Wochen dort zu bleiben UND ich hätte die Freiheit, mir auszusuchen, SELBST zu kündigen, mir kündigen ZU LASSEN oder die Sache in beiderseitigem Einvernehmen zu formulieren.

LASSE ich mir kündigen, wäre es für ein evtl. Arbeitslosengeld ja günstig, sähe aber nicht gut aus in Bezug auf weitere Bewerbungen. Sprich, ich würde wohl bei einem evlt. Vorstellungsgespräch besser fahren, wenn ICH gekündigt habe?

Vielleicht kann mir jemand etwas raten - momentan bin ich noch ganz schön durch den Wind...

Herzlichen Dank schonmal - und Gruß aus Köln

Anja
Büroangestellte
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Beitrag von Büroangestellte »

Hallo,

schade, dass Dir noch niemand geantwortet hat! Ich bin nämlich in ähnlicher Situation und wüßte auch gerne, wie ich meinen sonst gradliniegen Lebenslauf nicht durch sowas zerstöre. Bist Du schon zu einem Ergebnis gekommen? Ich recherchiere auf jeden Fall weiter und wenn ich was weiß, gebe ich es weiter.

Was mir auch etwas Kummer macht: Was steht am Besten im Zeugnis drin? Man könnte sich ja kündigen lassen (wegen ALG) und im Zeugnis steht nur: Das Arbeitsverhältnis endet am ... (ohne Grund). So ein Tipp einer Freundin. Ob einem das dann wieder zum Nachteil ausgelegt werden kann, wäre ganz interessant.

viele Grüße
derWolf
Bewerbungshelfer
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Beitrag von derWolf »

Hallo Anja & Büroangestellte,

...den Vorteil einer Eigenkündigung oder eines Aufhebungsvertrages sehe ich ohne Anschlussanstellung nicht... was ich jedoch sehe ist eine Sperre bei der AA.


Wolf
Tessa
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Kündigen während der Probezeit?

Beitrag von Tessa »

Hallo zusammen,

Hab da mal eine Frage.
Und zwar haben 2 Freundinnen von mir ihre Ausbildung abgebrochen. Eine nach einer Woche und die zweite nach der 3. Woche. Was ich persönlich schwach finde ^^. Naja. und meine Frage wäre da:
Steht das denn irgendwo geschrieben dass man die 1. Ausbildung abgebrochen hat? Da ich meine Freundin fragte ob Sie denkt dass das wo geschrieben steht, war ihr Kommentar, dass sie eher weniger denkt, da sie innerhalb der Probezeit gekündigt hat/haben, und dass das dann wohl nirgends steht? mh. Ich dachte immer dass das schon trotzdem irgendwo geschrieben steht oder nicht?
Mich betrifft diese Sache ja nicht direkt, ich habe ja nicht vor meine Ausbildung nach der 4. Woche zu schmeissen :P. Aber wollte nur mal interessehalber nachfragen? Weil ich hab da von anderen gehört, dass die schon immer bei anderen Vorstellungsgesprächen sich rechtfertigen mussten, wieso und weshalb sie das damals getan haben?(gekündigt). Aber ist es dann innerhalb der Probezeit anderst?
Weil wenn man 1x eine Ausbildung abgebrochen hat, ist das doch schwieriger ein Jahr später die nächste zu finden oder? (eben wenn es irgendwo geschrieben ist). Weil der "neue" Betrieb würde ja dann zweifeln, und denken :"Die hat ja gar kein durchhaltevermögen" oder so.

Naja würde mich sehr freuen wenn ich eine oder mehr antworten bekommen würde :D

Liebste Grüsse Tessa
derWolf
Bewerbungshelfer
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Beitrag von derWolf »

Hallo liebste Tessa,

...ob denn irgendwo geschrieben steht dass man die 1. Ausbildung abgebrochen hat?

Aber ja... es steht geschrieben in der Personalakte des (ehemaligen) Ausbildungsbetriebes, es steht geschrieben in deinem diesbezüglichen Zeugnis, es steht geschrieben in deiner Akte deiner (ehemaligen) Berufsschule, es steht geschrieben in deiner Akte bei der IHK (dort wurdest du schließlich angemeldet)... es steht auch in deinem Lebenslauf geschrieben- und sei es nur durch eine Lücke!

Möglich dass ich hier noch das eine oder andere vergessen habe...

Liebste Grüsse,
Wolf
Tessa
Beiträge: 35
Registriert: 13.04.2007, 21:10

Beitrag von Tessa »

dankeschön für die antwort.

ok, also ist das egal ob man während der probezeit oder nicht gekündigt hat!?
dachte ich nämlich auch aber meine freundin war einer anderen meinung deswegen war ich verunsichert. eigentlich klar dass es irgendwo geschrieben steht, da man sonst ja andauernd eine ausbildung abrechen und wieder eine neue (solang man immer wieder was findet) beginnen. aber das wird dann wohl bestimmt NOCH schwerer sein eine zu finden wenn man schonmals eine abgebrochen hat. naja. zum glück ist das nich mein problem. hab da nur mal interessehalber nachfragen wollen :D.

liebe Grüsse
rosarot
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Registriert: 15.12.2008, 15:17

Kündigung in der Probezeit.

Beitrag von rosarot »

Hallo,
leider muss ich meinen neuen Job schon wieder kündigen, aus familiären Gründen, auf die ich jetzt nicht näher eingehen möchte.

Ich bin noch in der Probezeit und in meinem Arbeitsvertrag steht "Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits täglich gekündigt werden."

Jetzt lese ich überall etwas von 2 Wochen Kündigungsfrist, aber bei mir ist das doch, laut Vertrag, nicht der Fall, oder?

Könnte ich die Kündigung dann morgen so abgeben?


Kündigung meines Arbeitsverhältnisses vom 16.03.2009

Sehr geehrter Herr xxx,

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund von privaten und familiären Gründen zum 31.03.2009. Da ich noch in der Probezeit bin, erfolgt meine Kündigung, wie im Arbeitsvertrag vermerkt, ohne eine einzuhaltende Kündigungsfrist.

Für das mir entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich.


Mit freundlichen Grüßen,
xxx xxx
Dural
Beiträge: 124
Registriert: 18.01.2009, 10:47

Beitrag von Dural »

Ich bin kein Jurist. Aber afaik sind die gesetzlichen Regelungen (2 Wochen Kündigungsfrist) dazu da, um den schwächeren Vertragspartner, also den Arbeitnehmer, zu schützen. Eine vertragliche Vereinbarung kann davon abweichen, wenn sie günstiger ist aus Sicht des Arbeitnehmers, sie darf aber nicht ungünstiger sein als die gesetzliche Regelung. Afaik ist es so, dass du aufgrund der besonderen Regelung im Vertrag ohne Frist kündigen darfst, denn der Arbeitgeber hat es ja ausdrücklich so gewollt. Aber der Arbeitgeber kann dir nicht ohne Frist kündigen, weil das Gesetz zum Schutz des Schwächeren eine Frist von zwei Wochen vorschreibt.
Lena_M.
Beiträge: 5
Registriert: 10.12.2008, 09:40

Beitrag von Lena_M. »

Aber man kann doch auch in beiderseitigem Einvernehmen den Arbeitsvertrag auflösen, ohne Frist, oder?
Angie30loe
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Registriert: 21.11.2009, 17:23

Probezeit gekuendigt ohne Angaben

Beitrag von Angie30loe »

Ich arbeite seit 2 Monaten im Altenheim habe alles mitgemacht die ganzen ueberstunden und was noch so anlag . Jetzt bin ich durch die schwaere Arbeit erkrankt so das ich Operiert werden muss am Handgelenk. Ich war ca 7 Tage Krankgewschrieben weil ich die Schmerzen nicht mehr ausgehalten habe. Bin dann trotz starker Schmerzen wieder zu arbeit erscheinen fuer 4 Tage bis ich es nicht mehr aushilt. Teilte der Personalabteilung mit das ich jetzt Operiert werde. Ging nach Hause paar Stunden spaeter klingelt es an meiner Tuer einer von der Personalabteillung gab mir meine Kuendigung in die Hand. Nun meine Frage ist es rechtens mich in der Probzeit zu Kuendigen wenn ich Krank bin. Ich dachte Sie duerfen mich erst Keundigen wenn ich wieder Gesund bin. Also in der Keundig steht das ich zum 12.12.09 gekuendigt bin. Die Kuendigung habe ich am 20.11.09 erhalten und ohne angaben von gruenden.

Kann mir jemand rat geben oder soll ich gleich einen anwalt einschalten

Danke gruss angie
sebcoe
~
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Registriert: 10.03.2009, 16:05

Beitrag von sebcoe »

bin kein Jurist, aber m.E. kannste dir die Anwaltskosten ersparen, in der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 2 Wochen, in dieser Hinsicht biste also besser dran als die gesetzliche Regelung vorsieht. Deine Erkrankung führt ja nun nicht zu einem erweiterten Kündigungsschutz, Bewerbungsmaschine anschmeißen.
ice_and_fire
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Beitrag von ice_and_fire »

Ich hege leider auch die Befürchtung, dass dein AG eine für dich schwere Entscheidung getroffen hat, aber nichts gegen das Gesetzt verstoßen hat.

Was anderes wäre es, wenn in der Kündigung stünde, du wurdest wegen deiner Erkrankung gefeuert. Das macht dein AG aus gutem Grunde nicht

In der Probezeit kannst du leider recht kurzfristig gekündigt werden und das auch ohne Angabe von Gründen.

Verstehe mich jetzt bitte nicht falsch; aber ich kann sogar nachvollziehen, dass dein AG dir kündigt. Du kannst sicher nichts dazu und hast immer gut gearbeitet, aber als AG brauche ich hier halt auch jemanden der körperlich belastbar ist und ich hege evtl. die Befürchtung, dass du auch nach der OP viele Tage fehlen wirst und schließlich sowieso kündigst, da du natürlich keine Schmerzen haben willst.
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FRAGEN
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Beitrag von FRAGEN »

Unabhängig von dem bereits Gesagten würde ich auch noch einmal ganz grundsätzlich über meine Berufswahl nachdenken. Wenn ich Dich richtig verstehe, bist Du in unmittelbarem Zusammenhang mit den (absolut üblichen und unvermeidbaren) Belastungen Deiner Arbeit krank geworden?

Ich meine: Jeder weiss, dass die Altenpflege hart ist... und über längere Zeiträume nur von Menschen mit einer überdurchschnittlichen körperlichen Belastbarkeit durchgestanden werden kann! Wenn Du nun zu den Zarteren gehörst (was ja nichts Böses ist) können die Probleme langfristig nur grösser werden: Niemals vernünftig auskurierte Verletzungen, immer wieder gleichartige Belastungen der gleichen Körperteile... und Du selbst wirst ja auch nicht jünger während all dem. Irgendwann sind Deine Beschwerden dann chronisch... sodass Du auch nichts anderes mehr findest...

Von daher würde ich dieses - im ersten Moment fraglos äusserst unangenehme - Erlebnis als Warnschuss betrachten... und als Anstoss für neue Überlegungen. Im Rückblick werden die Dir mit dieser Kündigung einen Gefallen getan haben!
Sweetie_EF
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Kündigung in der Probezeit

Beitrag von Sweetie_EF »

Hallo Ihr Lieben!

Nach einiger Zeit möchte ich mich auch mal wieder bei Euch zu Wort melden, denn ich stecke in einem Dilemma.

Und zwar habe ich mich vor 2 Monaten von zwei festen Jobzusagen - im nachhinein gesehen - für den falschen Job entschieden. Egal...

Heute hatte ich ein Gespräch mit meinem Geschäftsführer, weil ich auf der jetztigen Stelle total unterfordert bin und ich nicht wirklich das mache, was im Vorstellungsgespräch vereinbart wurde. Mit meiner direkten Vorgesetzten habe ich schon vorher mehrfach das Gespräch gesucht, sie versprach Änderungen, welche aber nicht in Kraft traten.

Das habe ich auch im heutigen Gespräch direkt angesprochen, bevor mir mein Chef mangelndes Engagement vorwarf und mir die Kündigung in der Probezeit plus Freistellung aushändigte. Ehrlich gesagt, bin ich froh darüber, weil die Situation im Unternehmen selbst eher angespannt und kein positiver Umgang mit den Kollegen möglich ist (Angst davor, den Job zu verlieren, denn das Unternehmen verfolgt eine rigide Hire+Fire-Politik).

Mir geht es jetzt darum: Erwähne ich die zwei Monate in dem Unternehmen (bringt mich jetzt beruflich nicht wirklich weiter) oder lasse ich es unter den Tisch fallen? Am Montag habe ich bereits ein Zweitgespräch in einem potentiell neuen Unternehmen. Kann ich im VG daraufhin weisen, dass ich mich auf meiner (Noch-)-Stelle einfach unterfordert fühle und deshalb etwas Neues suche?

Liebe Grüße
eine ratlose Sweetie
Romanum
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Beitrag von Romanum »

Sweetie_EF hat geschrieben:Kann ich im VG daraufhin weisen, dass ich mich auf meiner (Noch-)-Stelle einfach unterfordert fühle und deshalb etwas Neues suche?
Ja, vor allem könntest du dann auch direkt mit gezielten Fragen zum Aufgabengebiet, zur Arbeitsorganisation usw. anknüpfen, um besser herauszufinden, ob die Stelle dir bieten kann, was du dir beruflich wünscht. Du weißt aktuell aus eigener Erfahrung, worauf man vorher achten muss, damit man nicht so leicht übers Ohr gehauen wird. :?
Faiv
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Kündigungsfrist Probezeit

Beitrag von Faiv »

Hallo,
ich habe eine Frage zur Formlierung der Kündigungsfrist während der Probezeit.
Laut Gesetz beträgt diese ja 14 Tage. Bei mir allerdings steht im Arbeitsvertrag 14 Tage zum Ende des Monats.
Was bedeutet die Formulierung genau? Dass ich zum Ende des Monats kündigen muss oder erst mit Ende des Monats dann die Firma verlassen kann?
Wenn ich also am 1. eines Monats kündige, heißt es dann, dass ich zum 15. gehen kann oder erst "zum Ende des Monats" ?

Danke!
Rhodus
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Beitrag von Rhodus »

Hallo Faiv,

da Du ja offensichtlich kündigen willst, sollte die Kündigungsfrist eigentlich kein Problem sein.

Wie Du schon richtig vermutet hast, kann das AV laut Vertrag nur zum Monatsende hin gekündigt werden. Wurde das AV nicht 14 Tage vor Ablauf des Monats gekündigt, etwa erst am 22.09., endet das AV mit dem 31.10.

Wenn aber nun der Arbeitgeber seinerseits kündigt, dürfte ein einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zu einem früheren Zeitpunkt möglich sein. Denn ein Arbeitgeber kann ja nicht mehr viel Arbeitseinsatz von einem abwanderungswilligen Arbeitnehmer erwarten und dürfte deshalb froh sein, wenn er noch ein wenig arbeitslohn einsparen kann.

ALLERDINGS!!!!!!!!!!!!! Achtung mit den Sperrfristen der Arbeitsagentur. Ein arbeitgeber sollte nur dann von sich aus kündigen, wenn er bereits eine neue Arbeitsstelle hat.

Viele Grüße aus Duisburg
Faiv
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Registriert: 22.09.2010, 01:32

Beitrag von Faiv »

Also bedeutet das, dass ich bei einer Kündigung zum 1. des Monats noch den vollen Monat beim Arbeitgeber arbeiten muss?
Im Gesetz steht doch eine Kündigungsfrist von 14 Tagen innerhalb der Probezeit. Genau betrachtet habe ich in dem Fall doch aber eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, oder?
Anders gesagt könnte man als AG vertraglich doch das dann auch so regeln, dass man 14 Tage Kündigungsfrist zum Ende eines Jahres vereinbart und der AN sozusagen erst Ende des Jahres ausscheiden könnte. Oder interpretiere ich das falsch?
Rhodus
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Beitrag von Rhodus »

Also noch gilt in Deutschland der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Das Gesetz schafft in so weit nur die Rahmenbedingungen, die nicht unterschritten werden dürfen.

Sinn der 14 Tage-Regelung ist es zu verhindern, dass der Arbeitnehmer von heute auf morgen vor die Tür gesetzt wird. Deshalb ist es auch zulässig, diese Frist zu verlängern, weil der Sinn des Gesetzes durch die Verlängerung nicht entkräftet wird.

Aner NOCH EINMAL:

Wer redet ist klar im Vorteil. Sag dem Chef, du willst nicht mehr und Du möchtestam liebsten heute, denn morgen aufhören. Kein normaler chef wird da Nö sagen
Faiv
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Beitrag von Faiv »

Genau diesen Schritt habe ich getan. Bereits vor Vertragsbeginn! Mir wird jetzt mit arbeitsgerichtlichen Folgen gedroht wegen Vertragsbruch, wirtschaftlichem Schaden usw. :?
Rhodus
Bewerbungshelfer
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Beitrag von Rhodus »

Okay Faiv,

also die Kündigung ist kein Vertragsbruch. Und einen wirtschaftlichen Schaden stellt die Kündigung ebenfalls nicht dar.

Wenn der Chef es so möchte, dann bekommt er von Dir die Kündigung und Du hlolst dir beim Arzt einen gelben Schein.

Du bist krank, bleibst zu Hause und bekommst dafür Lohn.

An den fristen ändert das nichts.
Faiv
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Beitrag von Faiv »

Die Kündigung ist in der Tat kein Vertragsbruch. Allerdings habe ich angestrebt, meinen Vertrag vor Vertragsbeginn aufzulösen, um dem AG Lohnkosten ersparen zu können.
Mir wurde es so ausgelegt, dass ich nicht auf Arbeit erscheinen möchte und dies bitte schriftlich mitteilen soll (wahrscheinlich um handfeste Beweise haben zu können).
Allerdings wollte ich "nur" einen Aufhebungstrag erwirken, um bei einem neuen AG anfangen zu können und nicht auf Grund der Kündigungsfrist einen Monat warten muss.
Es ist sehr ärgerlich für mich, dass ich so ehrlich war und die Wahrheit gesagt habe, da mir nun mit rechtlichen Konsequenzen gedroht wird.
Sollte kein Aufhebungsvertrag erzielt werden können oder rechtliche Schritte eingeleitet werden, dann werde ich die Arbeit antreten und kündigen. Damit bin ich rechtlich auf der sicheren Seite...Allerdings liegt das nicht in meiner Art, jemand anderes auszunutzen. Aber sei's drum...
Faiv
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Beitrag von Faiv »

Hallo, ich bin es nochmal.
Ich bin gerade dabei, einen entsprechenden Aufhebungsvertrag zu verfassen. Dabei habe ich Vorlagen aus dem Internet verwendet. Jedoch sind diese alle aus Arbeitgebersicht verfasst. Zusätzlich dazu ist dort immer die Rede von Abfindung, Freistellung, Urlaub etc.

All diese Punkte benötige ich nicht, da mein Arbeitsverhätlnis ja noch nicht begonnen hat.

Deshalb besitzt mein Vertrag nur 3 Punkte (Zustimmung der Auflösung mit sofortiger Wirkung im gegenseitigen Einvernehmen, Ausgleich aller Ansprüche und Nebenbestimmungen).

Ist es legitim die restlichen Punkte wegzulassen, oder sollten sie obligatorisch vorhanden sein?
schallundrauch
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Registriert: 21.06.2011, 13:29

Beitrag von schallundrauch »

ganz ehrlich: das sind jetzt Details, über die nur ein Anwalt Auskunft geben sollte. Da würde ich mich auf nichts verlassen, was hier kommt, es sei denn, es ist von einem Rechtsanwalt.
Faiv
Beiträge: 15
Registriert: 22.09.2010, 01:32

Beitrag von Faiv »

Wie es aussieht werde ich vom Aufhebungsvertrag absehen und kündigen.
Wie kann ich den Erhalt der Kündigung bestätigen lassen? Wenn per Post, dann als Einschreiben? Was ist, wenn die Annahme bzw. eine Bestätigung verweigert wird?
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