Dann hat der Typ keine Ahnung von der rechtlichen Situation. Und sowas rächt sich früher oder später auch IMMER, wenn man für ihn arbeitet, weil er z.B. noch nie was von Lohnfortzahlung gehört hat oder meint, er kann Lohn einbehalten wie es ihm gefällt...
Wenn du eine Wahl hast, würde ich drauf verzichten in diesem Betrieb zu arbeiten.
Die Fragen:
Was für Allergien habe ich?
Geht ihn absolut nichts an UND ist eine unerlaubte Frage zur Krankengeschichte, sofern die Allergie nicht DIREKT deine Arbeitsfähigkeit für ihn beeinflusst - du darfst lügen.
In welchen Zusammenhang wurde die Allergie festgestellt?
Das geht ihn gleich zweimal nichts an - auch hier muss du nicht antworten.
Wo wurde ich schon operiert?
Das ist auch eine klassisch unerlaubte Frage zur Krankenvorgeschichte. Du darfst lügen.
Werde ich leicht krank?
Die Frage ist so lasch formuliert, dass du darauf antworten kannst, was du willst - er kann dir keinen Strick draus drehen.
Wie lange dauert eine Krankheit bei mir?
Unerlaubte Frage. Du darfst lügen.
Bekomme ich im Winter schnell schnupfen?
Und noch eine. Und du darfst immernoch lügen.
Habe ich zur Zeit eine Freundin?
Welcher Nachteil soll dir aus der Antwort entstehn?
Grundsätzlich ist es keine verbotene Frage auf die du offiziell lügen darfst, aber mit einer Kündigung wegen Falschbeantwortung käm er nie und nimmer durch.
Wann habe ich mich von meiner letzten Freundin getrennt?
Das geht ihn absolut nichts an - gleiches Spiel wie bei der vorherigen Frage.
Habe ich Geschwister?
Nicht unerlaubt, kann aber nicht ausschlaggebend für ein Vertragsangebot sein, also kann dir bei Falschantwort eigentlich nichts passieren.
Was arbeiten die Eltern?
s.o.
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Ernsthaft..
Für jemanden der so wenig Ahnung von dem hat, was er tut (Personal beschäftigen) würd ICH nicht arbeiten, wenn ich es vermeiden kann.
Gruß
Eauvive