Keine Sprachkenntnisse gefordert - trotzdem angeben?
Keine Sprachkenntnisse gefordert - trotzdem angeben?
Wenn in einer Ausschreibung nichts zu Sprachkenntnissen steht, dann im Anschreiben auch nicht erwähnen?! Im cv steht natürlich was dazu...
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- Bewerbungshelfer
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Natürlich ist Sprachkenntnis immer ein Pluspunkt. Aber deshalb muss sie nicht zwingend im Anschreiben erwähnt werden. Steht in der Ausschreibung irgendetwas, was darauf hindeutet, dass Sprachkenntnisse günstig sind, etwa weil sie explizit eingefordert sind oder weil darauf hingewiesen wird, dass es sich um eine Stelle mit internationalen Handelskonakten handelt, dann muss man diese natürlich im Anschreiben unterbringen. Auch jemand, der sich in einem Hotel bewirbt, hat besser Fremdsprachenkenntnisse. Aber man sollte diese wenn schon denn schon in die Argumentation einbauen und nicht einfach nennen. Wenn sie im Lebenslauf enthalten sind, reicht das, sofern nicht ein klarer Stellenbezug hergestellt werden kann.
Da steht u.a.
Also im Anschreiben kurz erwähnen, dass ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber mit Kunden oft in Englisch in Wort und Schrift kommuniziere?
Heute wird im Ingenieursbereich fast ausschließlich auf Englisch publiziert. Die Firma hat mehrere Niederlassungen im Ausland und Projektteams sind oft international besetzt. Außerdem ist die Wissenschaftsprache ja bekanntlich Englisch.Zusammenarbeit mit den Projektteams in der Entwicklung
Mitarbeit bei Forschungsprojekten
Also im Anschreiben kurz erwähnen, dass ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber mit Kunden oft in Englisch in Wort und Schrift kommuniziere?
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- Bewerbungshelfer
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Vielleicht werden die englischen Fremdsprachenkenntnisse dann in deiner Branche auch einfach vorausgesetzt, so wie das Schreiben, Lesen, Rechnen oder die Computerarbeit.
Erst mal auf die genannten Anforderungen der Stellenanzeige eingehen, denn darauf legt der AG offensichtlich besonderen Wert. Wenn dann noch Platz ist, dann könntest du auf die Fremdsprachenkenntnisse eingehen. Aber die Formulierung "dass ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber mit Kunden oft in Englisch in Wort und Schrift kommuniziere" kommt mehr einer Nennung als einer richtigen Argumentation nahe. Es fehlt der Zusammenhang bzw. die Schlussfolgerung. Ok, du kommunizierst mit den Kunden. Aber was ist der Vorteil für den AG, dass du ein Mitarbeiter mit ausgezeichneten und nicht nur mit mittelmäßigen Englischkenntnissen bist? Daher ist die Angabe der Fremdsprachenkenntnisse im Lebenslauf wohl mehr als ausreichend.
Erst mal auf die genannten Anforderungen der Stellenanzeige eingehen, denn darauf legt der AG offensichtlich besonderen Wert. Wenn dann noch Platz ist, dann könntest du auf die Fremdsprachenkenntnisse eingehen. Aber die Formulierung "dass ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber mit Kunden oft in Englisch in Wort und Schrift kommuniziere" kommt mehr einer Nennung als einer richtigen Argumentation nahe. Es fehlt der Zusammenhang bzw. die Schlussfolgerung. Ok, du kommunizierst mit den Kunden. Aber was ist der Vorteil für den AG, dass du ein Mitarbeiter mit ausgezeichneten und nicht nur mit mittelmäßigen Englischkenntnissen bist? Daher ist die Angabe der Fremdsprachenkenntnisse im Lebenslauf wohl mehr als ausreichend.