ᐅ Kein Arbeitszeugnis erhalten, wie in Bewerbung erwähnen? ✔

Informationen und Fragen zum Bewerbungsablauf, zu einzelnen Elementen der Bewerbungsmappe und zu individuellen Formulierungen. Wie soll eine Bewerbungsmappe aufgebaut sein? Welche Fakten gehören in ein Anschreiben? Welche Formulierungen sollten unbedingt vermieden werden?
Eule123
Beiträge: 2
Registriert: 13.11.2014, 16:26

Kein Arbeitszeugnis erhalten, wie in Bewerbung erwähnen ?

Beitrag von Eule123 »

Guten Tag,

bin neu hier und hoffe auf Hilfe !

Von meiner letzten Arbeitgeberin habe ich kein Arbeitszeugnis erhalten, auch wegen ausstehenden Gehaltszahlungen ist das Ganze momentan vor Gericht ! Nun muss ich mich natürlich bewerben, weiß aber nicht wie ich das in der Bewerbung erwähnen soll dass ich kein aktuelles Arbeitszeugnis habe ! Ein Zwischenzeugnis das ca. 1 Jahr alt ist habe ich allerdings vorliegen! Das lege ich natürlich bei, aber wie kommt es nicht allzu komisch rüber dass kein aktuelles Arbeitszeugnis beiliegt ? In einem persönlichen Gespräch könnte man das natürlich gleich klären, ich habe Angst dass das im ersten Eindruck der Bewerbungsunterlagen natürlich nicht gut ankommt wenn es fehlt !

Hat jemand vielleicht sowas schon erlebt ... oder weiß jemand wie man damit am Besten umgeht ?
Romanum
Bewerbungshelfer
Beiträge: 8983
Registriert: 12.09.2008, 19:20

Beitrag von Romanum »

Wie lange ist deine letzte Beschäftigung denn her und wie lange hast du dort gearbeitet?

Du könntest im Lebenslauf vermerken, dass das Endzeugnis nach Erstellung gerne nachgereicht werden kann.

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, dem Arbeitnehmer mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis auszustellen. Ob es anderweitige Streitigkeiten gibt, spielt dabei keine Rolle.

Hier gibt es auch noch Tipps: https://www.bewerbung-forum.de/arbeitsz ... bschnitt13
wiederbewerber
Beiträge: 6
Registriert: 18.05.2014, 01:28

Beitrag von wiederbewerber »

Hi,
weiß aber nicht wie ich das in der Bewerbung erwähnen soll dass ich kein aktuelles Arbeitszeugnis habe
naja..dass du das aktuelle bzw. das Arbeitszeugnis des letzten AG's nachreichst sobald du es hast.
Genauso machst due es ja schließlich auch oder? :)

hmm..ich würde die Gründe für das fehlende Zeugnis nicht in der Bewerbung erwähnen aber besser zumindest das Nachreichen erwähnen statt gar nix.

Frag deinen Anwalt..wie Romanum schon schrieb..meiner Erinnerung nach, sind ausstehende Gehaltszahlungen und fehlendes Arbeitszeugnis zweierlei Dinge.
Wenns Zeugnis nicht taugt, kann der AG auch gerichtlich zur Nachbesserung angehalten werden.

Beim Punkt Zeugnisausstellung würde ich vermutlich mal etwas drängen. :wink:
Du könntest im Lebenslauf vermerken, dass das Endzeugnis nach Erstellung gerne nachgereicht werden kann.
da war vermutlich das Anschreiben statt der Lebenslauf gemeint? wenn nicht, ist es eine interessante Variante
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TheGuide
Bewerbungshelfer
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Registriert: 12.07.2013, 12:44

Beitrag von TheGuide »

Die Problematik ist schon die, dass man Rückschlüsse daraus zieht, wenn ein Zeugnis nicht eingereicht werden kann. Ein Zeugnis, welches nicht zum Datum des offiziellen Ausscheidens aus einem Betrieb datiert ist, also früher oder später, wird interpretiert. Früher: "Der brauchte gar nicht bis zum letzten Arbeitstag zu kommen, solchen Kappes hat der gebaut"; später: "da mangelt es einfach an Wertschätzung gegenüber dem Arbeitnehmer, auch das wird seinen Grund haben". Insofern sitzt der Bewerber in der Zwickmühle. Kein Zeugnis sieht nach "So schlecht, dass er es nicht einzureichen wagt" aus, dem Arbeitgeber, selbst wenn es berechtigt ist, ihm die Schuld zuzuschieben wird als Illoyalität verstanden. Es interessiert den neuen Arbeitgeber auch schlechthin nicht, ob der Altarbeitgeber ein Sauhund ist, was ihn interessiert, sind die Kompetenzen. Da hat man als Arbeitnehmer mitunter echt die ...karte gezogen.

Also egal, wann man das Arbeitszeugnis tatsächlich bekommt, darauf achten, dass es auf den letzten offiziellen Arbeitstag datiert ist, am besten immer den letzten eines Monats, nicht auf den tatsächlichen letzten Arbeitstag (selbst dann nicht, wenn man Resturlaub aufbraucht und im Guten geht) und auf keinen Fall Tage oder gar Wochen später.

Das hilft jetzt alles der Eule in ihrer augenblicklichen Situation nicht, aber da weiß ich wirklich keinen Rat.
Eule123
Beiträge: 2
Registriert: 13.11.2014, 16:26

Beitrag von Eule123 »

Schönen guten Abend und zum einen Danke für Eure Antworten, zum anderen Sorry für meine späte Rückmeldung !

Ja, fehlendes Arbeitszeugnis und fehlende Gehaltszahlungen sind natürlich zweierlei Dinge, werden aber momentan zusammen über Gericht eingeklagt da sich von Seiten der ehem. Arbeitgeberin garnix tut ! Scheint also alles auch noch etwas zu dauern.

Ich habe nach längerem Suchen im www eine Seite gefunden, in dem ein netter Text stand den man Anstelle des Arbeitszeugnisses in der Bewerbungsmappe ausgedruckt einfügt ! U.a. weise ich dort auch darauf hin, dass ich das Zeugnis nachreiche sobald ich dieses bekomme ! Im Anschreiben erwähne ich dass das Beschäftigungsverhältnis leider aus wirtschaftlichen Gründen beendet wurde, und ich nun schnellstmöglich neue Arbeit suche (natürlich entsprechend bewerbungstauglich formuliert ;-) ) !

Ich hatte zuletzt einen Termin auf dem Arbeitsamt und habe meinen Sachbearbeiter darauf angesprochen, habe ihm das Blatt mit dem Text zum fehlenden Arbeitszeugnis gezeigt, er meinte dass das so ok ist und meinte auch dass man das sogar erst ab dem neuen Jahr beilegen müsste, da es heutzutage garkeine Besonderheit mehr wäre dass man das Arbeitszeugnis zeitnah erhält ! Naja .... ich lege es aber jetzt schon bei, ist mir lieber !

Schönen 1. Advent und einen schönen Abend wünsche ich !
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