ᐅ Kein Arbeitszeugnis erhalten, wie in Bewerbung erwähnen? ✔
ᐅ Kein Arbeitszeugnis erhalten, wie in Bewerbung erwähnen? ✔
Hallo,
in meinem Werkstudentenvertrag, der auf ein halbes Jahr befristet ist, steht, daß ich nach Vertragsende keinen Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses habe.
In § 630 BGB steht jedoch, daß man einen Anspruch darauf hat, weil der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist. Meiner Meinung nach ist die Aussage in meinem Vertrag nicht rechtens. Wahrscheinlich wollen sie sich damit die Verwaltungskosten und den Aufwand für die Erstellung eines Zeugnisses sparen, indem sie den Großteil der Studenten, der den genannten Paragraphen nicht kennt, von der Bitte um die Ausstellung eines Arbeistzeugnisses abschrecken wollen.
Was meint Ihr dazu? Vorab schon mal danke für Eure Antworten.
Gruß
Lexa
in meinem Werkstudentenvertrag, der auf ein halbes Jahr befristet ist, steht, daß ich nach Vertragsende keinen Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses habe.
In § 630 BGB steht jedoch, daß man einen Anspruch darauf hat, weil der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist. Meiner Meinung nach ist die Aussage in meinem Vertrag nicht rechtens. Wahrscheinlich wollen sie sich damit die Verwaltungskosten und den Aufwand für die Erstellung eines Zeugnisses sparen, indem sie den Großteil der Studenten, der den genannten Paragraphen nicht kennt, von der Bitte um die Ausstellung eines Arbeistzeugnisses abschrecken wollen.
Was meint Ihr dazu? Vorab schon mal danke für Eure Antworten.
Gruß
Lexa
Hallo Lexa,
Der Arbeitnehmer kann nicht vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses auf seinen Zeugnisanspruch verzichten. Eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam. Der Arbeitnehmer kann dann trotzdem ein Zeugnis verlangen. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist ein Verzicht auf ein Zeugnis dagegen möglich.
Wolf
IANAL
Der Arbeitnehmer kann nicht vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses auf seinen Zeugnisanspruch verzichten. Eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam. Der Arbeitnehmer kann dann trotzdem ein Zeugnis verlangen. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist ein Verzicht auf ein Zeugnis dagegen möglich.
Wolf
IANAL
Hallo Wolf,
ich dachte mir, das Zeugnis erst nach bzw. am Ende meines Arbeitsverhältnisses austellen zu lassen weil ich es dann am ehesten gebrauchen kann - nämlich für die Bewerbungen beim neuen potentiellen Arbeitgeber. Oder für welchen Zweck meist Du, daß ich es schon früher ausstellen lassen sollte? Außerdem ist mein momentaner Arbeitsvertrag eh nur für ein halbes Jahr befristet.
Gruß
Lexa
ich dachte mir, das Zeugnis erst nach bzw. am Ende meines Arbeitsverhältnisses austellen zu lassen weil ich es dann am ehesten gebrauchen kann - nämlich für die Bewerbungen beim neuen potentiellen Arbeitgeber. Oder für welchen Zweck meist Du, daß ich es schon früher ausstellen lassen sollte? Außerdem ist mein momentaner Arbeitsvertrag eh nur für ein halbes Jahr befristet.
Gruß
Lexa
Die Befürchtung habe ich auch...Die Aufnahme einer unwirksamen Klausel im Arbeitsvertertrag signalisiert vorab schon, daß sie keine große Lust darauf haben, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Ich werde auf jeden Fall dran bleiben und möchte - wenn es soweit ist - ein qualifiziertes Arbeitszeugnis haben (oder ist das bei einem Werkstudentenvertrag eher unüblich, da man i.d.R. bestenfalls ein einfaches bekommen kann?). Wenn dort was geschrieben wird, worüber ich anderer Meinung bin, kann ich mich doch rühren, damit die Stelle im Zeugnis hoffentlich geändert wird, oder?
Gruß
Lexa
Gruß
Lexa
Hallo Lexa,
Also worauf willst du warten???
... es geht nicht darum was die wollen sondern darum was rechtens ist- und wenn es um die Formulierung deines dir zustehenden Zeugnisses geht kannst du dich gerne wieder melden!
Wolf
... der hier greifende §109 GewO sagt aus... der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis... hier steht nicht nach- sondern bei Beendigung!!!Lexa hat geschrieben:Hallo Wolf,
ich dachte mir, das Zeugnis erst nach bzw. am Ende meines Arbeitsverhältnisses austellen zu lassen weil ich es dann am ehesten gebrauchen kann - nämlich für die Bewerbungen beim neuen potentiellen Arbeitgeber. Oder für welchen Zweck meist Du, daß ich es schon früher ausstellen lassen sollte? Außerdem ist mein momentaner Arbeitsvertrag eh nur für ein halbes Jahr befristet.
Gruß
Lexa
Also worauf willst du warten???
... es geht nicht darum was die wollen sondern darum was rechtens ist- und wenn es um die Formulierung deines dir zustehenden Zeugnisses geht kannst du dich gerne wieder melden!
Wolf
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- Beiträge: 18
- Registriert: 27.06.2008, 01:45
Bekomme kein Arbeitszeugnis
Ein grosses Manko an meiner Bewerbung wird sicherlich das Fehlen meiner Arbeitszeugnisse sein. In den USA sind Arbeitszeugnisse nicht ueblich und mein letzter Arbeitgeber hat es abgelehnt, mir ein Arbeitszeugnis auszustellen. Das Einzige was hier gemacht wird ist, dass man anrufen und sich bestaetigen lassen kann, dass ich dort gearbeitet habe.
Waere es okay, wenn ich meine jaehrlichen Bewertungen (wenn's um die Gehaltserhoehung geht) stattdessen an die Bewerbung anhaenge?
Waere es okay, wenn ich meine jaehrlichen Bewertungen (wenn's um die Gehaltserhoehung geht) stattdessen an die Bewerbung anhaenge?
Finde ich etwas merkwürdig. Mein Freund hat auch in den USA gearbeitet. Er hat von seinem Chef eine Art Empfehlungsschreiben bekommen. Ist etwas anders wie ein deutsches Zeugnis, eher ein Brief und ohne inhaltliche Verklausulierungen...
Bitte doch mal nett darum. Falls denen das zu viel Arbeit ist, könnten sie Dir ja vielleicht wenigstens einen Tätigkeitsnachweis geben, den Du dann vorher formulierst: Name, Dauer und Art der Tätigkeit, Aufgaben.
Bitte doch mal nett darum. Falls denen das zu viel Arbeit ist, könnten sie Dir ja vielleicht wenigstens einen Tätigkeitsnachweis geben, den Du dann vorher formulierst: Name, Dauer und Art der Tätigkeit, Aufgaben.
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Hatte ich versucht, und die Firma macht so etwas nicht. Wie gesagt, jeder potentielle Arbeitgeber kann dort anrufen und sich bestaetigen lassen, dass ich dort gearbeitet habe und als was.Kathrin hat geschrieben:Finde ich etwas merkwürdig. Mein Freund hat auch in den USA gearbeitet. Er hat von seinem Chef eine Art Empfehlungsschreiben bekommen. Ist etwas anders wie ein deutsches Zeugnis, eher ein Brief und ohne inhaltliche Verklausulierungen...
Bitte doch mal nett darum. Falls denen das zu viel Arbeit ist, könnten sie Dir ja vielleicht wenigstens einen Tätigkeitsnachweis geben, den Du dann vorher formulierst: Name, Dauer und Art der Tätigkeit, Aufgaben.
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Das hast du ganz richtig gelesen, Faena
NACH RÜCKSPRACHE kann man heute auch gut und gerne Referenzen mit angeben. Name+Telefonnummer+Position. Das alles sollte aber mit demjenigen abgesprochen sein, damit er nicht aus allen Wolken fällt.
@Sternenfee
Was steht denn in den jährlichen Bewertungen drin? Sagen die etwas über deine Tätigkeiten, deine Leistung und die Zufriedenheit deiner Vorgesetzten aus? Dann könnte man da vielleicht drüber nachdenken, ansonsten gib ihn einfach als Referenz an.
NACH RÜCKSPRACHE kann man heute auch gut und gerne Referenzen mit angeben. Name+Telefonnummer+Position. Das alles sollte aber mit demjenigen abgesprochen sein, damit er nicht aus allen Wolken fällt.
@Sternenfee
Was steht denn in den jährlichen Bewertungen drin? Sagen die etwas über deine Tätigkeiten, deine Leistung und die Zufriedenheit deiner Vorgesetzten aus? Dann könnte man da vielleicht drüber nachdenken, ansonsten gib ihn einfach als Referenz an.
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Ja, da steht genau drin, was von mir erwartet wurde und wie diese Erwartungen erfuellt wurden. Die Taetigkeiten sind natuerlich auch erwaehnt.planlos81 hat geschrieben:Das hast du ganz richtig gelesen, Faena
NACH RÜCKSPRACHE kann man heute auch gut und gerne Referenzen mit angeben. Name+Telefonnummer+Position. Das alles sollte aber mit demjenigen abgesprochen sein, damit er nicht aus allen Wolken fällt.
@Sternenfee
Was steht denn in den jährlichen Bewertungen drin? Sagen die etwas über deine Tätigkeiten, deine Leistung und die Zufriedenheit deiner Vorgesetzten aus? Dann könnte man da vielleicht drüber nachdenken, ansonsten gib ihn einfach als Referenz an.
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Klingt gut, sollte ich die uebersetzen lassen oder selbst uebersetzen oder gar nicht uebersetzen? Im Falle der Uebersetzung wird eine Kopie in Originalsprache natuerlich auch beigefuegt.planlos81 hat geschrieben:Wenn die also deine Qualifikation nachweisen, deine Tätigkeiten beschreiben usw. dann würde ich die anstelle des Qualifizierten Arbeitszeugnisses mit angeben.
Re: Bekomme kein Arbeitszeugnis
Hallo Sternenfee,
... auch wenn in den USA ein Letter of Reference nicht unüblich ist besteht darauf m.W. keinerlei Anspruch weswegen er auch nur in Abhängigkeit von Status, Position, der Firmenphilosophie oder warumauchimmer ausgestellt wird.
In deinem Fall würde ich je Arbeitsverhältnis ein Tätigkeitsprofil erstellen und statt der Signatur die jeweilige Referenz einfügen.
Wolf
... auch wenn in den USA ein Letter of Reference nicht unüblich ist besteht darauf m.W. keinerlei Anspruch weswegen er auch nur in Abhängigkeit von Status, Position, der Firmenphilosophie oder warumauchimmer ausgestellt wird.
In deinem Fall würde ich je Arbeitsverhältnis ein Tätigkeitsprofil erstellen und statt der Signatur die jeweilige Referenz einfügen.
Wolf
Sternenfee hat geschrieben:Ein grosses Manko an meiner Bewerbung wird sicherlich das Fehlen meiner Arbeitszeugnisse sein. In den USA sind Arbeitszeugnisse nicht ueblich und mein letzter Arbeitgeber hat es abgelehnt, mir ein Arbeitszeugnis auszustellen. Das Einzige was hier gemacht wird ist, dass man anrufen und sich bestaetigen lassen kann, dass ich dort gearbeitet habe.
Waere es okay, wenn ich meine jaehrlichen Bewertungen (wenn's um die Gehaltserhoehung geht) stattdessen an die Bewerbung anhaenge?
Kommt drauf an, wo Du Dich bewirbst, also wie groß das Unternehmen ist. Doch in der Regel kann ja mit Englisch jeder was anfangen. Selbst übersetzen geht aber gar nicht...Klingt gut, sollte ich die uebersetzen lassen oder selbst uebersetzen oder gar nicht uebersetzen? Im Falle der Uebersetzung wird eine Kopie in Originalsprache natuerlich auch beigefuegt.
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Chef verweigert Arbeitszeugnis
Hm, also ich hab meine Stelle jetzt fristlos gekündigt und möchte natürlich ein Arbeitszeugnis. Der Chef stellt sich taub bzw. weigert sich.
Immerhin war ich fast 5 Jahre da. Kann ich ihm ein von mir verfaßtes Zeugnis vorlegen, mit der Bitte um Durchsicht und Unterschrift?
Es handelt sich um eine kleine Versicherungsagentur einer großen Gesellschaft.
Ist ziemlich unschön zu Ende gegangen, ich mußte einfach kündigen, war nicht mehr auszuhalten, aber das ist ja kein Grund für kein Zeugnis....
Danke für Eure Meinung/en.
Immerhin war ich fast 5 Jahre da. Kann ich ihm ein von mir verfaßtes Zeugnis vorlegen, mit der Bitte um Durchsicht und Unterschrift?
Es handelt sich um eine kleine Versicherungsagentur einer großen Gesellschaft.
Ist ziemlich unschön zu Ende gegangen, ich mußte einfach kündigen, war nicht mehr auszuhalten, aber das ist ja kein Grund für kein Zeugnis....
Danke für Eure Meinung/en.
Eventuell solltest du noch einmal schriftlich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern, denn ein wohlwollendes Arbeitszeugnis steht dir mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 630 BGB und § 109 GewO zu. Wenn dein Arbeitgeber dieser Aufforderung nicht nachkommt, kannst du Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Eventuell könnte man den Arbeitgeber auch noch darauf hinweisen, dass du einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen könntest, wenn ein verspätetes oder unrichtiges Arbeitszeugnis deine Einstellungschancen nachweislich negativ beeinflusst haben.
Wenn der Arbeitgeber sich vor der Arbeitsbelastung der Arbeitszeugnis-Erstellung scheut, dann kann man in Absprache auch einen eigenen Arbeitszeugnis-Entwurf vorlegen, aber der Arbeitgeber muss nicht unterschreiben.Kann ich ihm ein von mir verfaßtes Zeugnis vorlegen, mit der Bitte um Durchsicht und Unterschrift?
Arbeitszeugnis wurde nicht ausgestellt
Hallo,
ich hatte zum 31.12.2011 meine Arbeitsstelle gekündigt und war bei dem AG nur 5 Monate beschäftigt. Es war der reinste Haufen dort und wie Gang und Gebe habe ich kein AZ erhalten. Die Firma hat für AN unter 6 Monaten Beschäftigung das Ausstellen von AZ grundsätzlich verweigert.
Damals war es mir egal, da ich direkt in einen neuen Job gewechselt bin. Jetzt bin ich wieder arbeitssuchend und befürchte, dass das fehlende Zeugnis trotz Angabe im CV, dass ich selbst gekündigt habe, sehr negativ auffällt.
Wie komme ich noch an das AZ? Brauche ich das tatsächlich oder kann man sich hier 1 und 1 zusammen reimen? Ich habe ansonsten Zeugnisse und AZ ausschließlich mit Note 1-2. Der Wisch wäre dann unter aller Sau.
ich hatte zum 31.12.2011 meine Arbeitsstelle gekündigt und war bei dem AG nur 5 Monate beschäftigt. Es war der reinste Haufen dort und wie Gang und Gebe habe ich kein AZ erhalten. Die Firma hat für AN unter 6 Monaten Beschäftigung das Ausstellen von AZ grundsätzlich verweigert.
Damals war es mir egal, da ich direkt in einen neuen Job gewechselt bin. Jetzt bin ich wieder arbeitssuchend und befürchte, dass das fehlende Zeugnis trotz Angabe im CV, dass ich selbst gekündigt habe, sehr negativ auffällt.
Wie komme ich noch an das AZ? Brauche ich das tatsächlich oder kann man sich hier 1 und 1 zusammen reimen? Ich habe ansonsten Zeugnisse und AZ ausschließlich mit Note 1-2. Der Wisch wäre dann unter aller Sau.
Wie viele Zeugnisse hast du denn insgesamt und in welcher Branche auf was für eine Position bewirbst du dich? Wenn du keine Akademikerin bist, kannst du als Faustregel für Bewerbungsunterlagen folgende Zeugnisse beilegen:
- Schulabschlusszeugnis (bei angehenden Auszubildenen das davor)
- Ausbildungsabschlusszeugnis
- die letzten drei Arbeitszeugnisse
Es gibt natürlich Ausnahmen. Angenommen du hast ein Handwerk gelernt, dann über mehrere Arbeitsstellen im Büro gearbeitet und kehrst ins Handwerk zurück, würdest du natürlich auch die letzten drei Handwerksarbeitszeugnisse beilegen, weil sich der Arbeitgeber sonst überhaupt kein Bild deines handwerklichen Könnens machen könnte. Wenn du aber der Branche immer treu warst reichen die letzten drei.
Schwäche meiner Ausführungen: Ich habe das aus keinem Bewerbungsratgeber sondern von der Mutter eines Freundes, die als Verkäuferin arbeitet und dies, nachdem ihr ein Arbeitgeber mal gesagt hat, dass für nichtakademische Positionen ein Stapel an Arbeitszeugnissen uninteressant ist und nur die letzten drei Zeugnisse von Belang sind, mit Erfolg so handhabt.
- Schulabschlusszeugnis (bei angehenden Auszubildenen das davor)
- Ausbildungsabschlusszeugnis
- die letzten drei Arbeitszeugnisse
Es gibt natürlich Ausnahmen. Angenommen du hast ein Handwerk gelernt, dann über mehrere Arbeitsstellen im Büro gearbeitet und kehrst ins Handwerk zurück, würdest du natürlich auch die letzten drei Handwerksarbeitszeugnisse beilegen, weil sich der Arbeitgeber sonst überhaupt kein Bild deines handwerklichen Könnens machen könnte. Wenn du aber der Branche immer treu warst reichen die letzten drei.
Schwäche meiner Ausführungen: Ich habe das aus keinem Bewerbungsratgeber sondern von der Mutter eines Freundes, die als Verkäuferin arbeitet und dies, nachdem ihr ein Arbeitgeber mal gesagt hat, dass für nichtakademische Positionen ein Stapel an Arbeitszeugnissen uninteressant ist und nur die letzten drei Zeugnisse von Belang sind, mit Erfolg so handhabt.
Hallo Guide,
ich bin "leider" Akademiker.
Ich habe nun herausgefunden, dass die damalige Firma insolvent ist und auch die Personalleiterin ersetzt wurde. Habe mit der neuen telefoniert und diese versprach mir ein AZ auszustellen. Sollte nochmal per Email schreiben. Habe gleich geschrieben, einfaches Zeugnis mit Persönlichen Daten, Stellenbeschreibung und Beendigungsgrund reicht.
Hoffe, dass das klappt. Sie klang sehr freundlich, was nichts heißen muss, aber hoffen lässt.
Die andere PL hätte mir keines ausgestellt, die war immer der Meinung unter 6 Monate kein Zeugnis. Gesetzestexte haben sie auch nicht interessiert. Ich saß ja direkt in der Abteilung. ICH habe ja immer die Zeugnisse geschrieben, weil sie keine Lust und auch keine Ahnung hatte. War eine lustige Arbeit ... ich als in Personalwesen studierter Mensch musste mich mit einer fachfremden weniger gebildeten Chefin rumstreiten über Gesetze. Deshalb hab ich dort auch noch während der PZ selbst gekündigt. Ich habe eine extrem schlechte Zwischenbewertung bekommen, aber man wollte mich auf jedenfall nach der PZ übernehmen. Es ging wohl darum mich als Akademiker angestellt unter Nicht-Akademiker klein zu halten. Man denkt auch, man ist im falschen Film. Da habe ich recht zügig die Konsequenzen gezogen.
Drückt mir die Daumen! Ein einfaches Zeugnis ohne Abwertung meiner Arbeit wegen Eigenkuendigung wäre der Idealfall für mich.
Hat jemand eine Ahnung ... ich fand heraus, die Verjährungsfrist endet zum 31.12.2014???
ich bin "leider" Akademiker.
Ich habe nun herausgefunden, dass die damalige Firma insolvent ist und auch die Personalleiterin ersetzt wurde. Habe mit der neuen telefoniert und diese versprach mir ein AZ auszustellen. Sollte nochmal per Email schreiben. Habe gleich geschrieben, einfaches Zeugnis mit Persönlichen Daten, Stellenbeschreibung und Beendigungsgrund reicht.
Hoffe, dass das klappt. Sie klang sehr freundlich, was nichts heißen muss, aber hoffen lässt.
Die andere PL hätte mir keines ausgestellt, die war immer der Meinung unter 6 Monate kein Zeugnis. Gesetzestexte haben sie auch nicht interessiert. Ich saß ja direkt in der Abteilung. ICH habe ja immer die Zeugnisse geschrieben, weil sie keine Lust und auch keine Ahnung hatte. War eine lustige Arbeit ... ich als in Personalwesen studierter Mensch musste mich mit einer fachfremden weniger gebildeten Chefin rumstreiten über Gesetze. Deshalb hab ich dort auch noch während der PZ selbst gekündigt. Ich habe eine extrem schlechte Zwischenbewertung bekommen, aber man wollte mich auf jedenfall nach der PZ übernehmen. Es ging wohl darum mich als Akademiker angestellt unter Nicht-Akademiker klein zu halten. Man denkt auch, man ist im falschen Film. Da habe ich recht zügig die Konsequenzen gezogen.
Drückt mir die Daumen! Ein einfaches Zeugnis ohne Abwertung meiner Arbeit wegen Eigenkuendigung wäre der Idealfall für mich.
Hat jemand eine Ahnung ... ich fand heraus, die Verjährungsfrist endet zum 31.12.2014???