Justizwachtmeister & Justizhelfer, Abgrenzung Unterschie

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frankthetank84
Beiträge: 4
Registriert: 08.07.2014, 12:19

Justizwachtmeister & Justizhelfer, Abgrenzung Unterschie

Beitrag von frankthetank84 »

Hallo, klingt etwas blöd die Frage, aber Google konnte mir echt nicht helfen.
Wenn ich das richtig verstehe, die Ausbildung zum Justizwachtmeister erfolgt im Angestelltenverhältnis als Justizhelfer.
Aber, wird wirklich jeder Justizhelfer nach bestandenen Lehrgang Justizwachtmeister oder gibt es auch Stellen in denen man für immer ein Justizhelfer bleibt?
Und, für was bewerbe ich mich dann eigentlich? Für eine "Ausbildung zum Justizwachmeister im einfachen nichttechnischen Dienst" oder Bewerbe ich mich einfach auf eine Angestelltenstelle Justizhelfer? Oder ist beides nicht richtig?
Klingt blöd, aber mir ist das nicht so eindeutig und wenn man da was falsches in den Betreff reinschreibt hat man gleich 100 Minuspunkte und landet bei den 1000 Bewerber irgendwo ganz hinten hin.
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TheGuide
Bewerbungshelfer
Beiträge: 12806
Registriert: 12.07.2013, 12:44

Beitrag von TheGuide »

Helfer ist normalerweise ein Job mit weniger Kompetenzen und natürlich auch weniger Gehalt, häufig ist das quasi die arbeitsmarktpolitische Rettung für Leute ohne Schulabschluss. Ob das in diesem Fall auch so ist, weiß ich nicht. Schau mal bei Berufenet.
frankthetank84
Beiträge: 4
Registriert: 08.07.2014, 12:19

Beitrag von frankthetank84 »

Auf der Seite war ich schon. Da steht nicht viel. Zum Justizhelfer finde ich da nichts und zum Justizwachtmeister ist da ein heftiger Fehler
...Justizwachtmeister/in ist eine Ausbildung im einfachen Dienst,...
Wie ich schon geschrieben habe, ich vermute, das der Justizhelfer die Ausbildung (im Angestelltenverhältnis) zum Justizwachtmeister ist. So würde ich das verstehen. Wenn dem nicht so ist, bitte berichtigt mich.
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