Hallo zusammen,
mal eine etwas speziellere Frage:
Macht es Sinn in einem Anschreiben zu erwähnen, dass der eigene Freund in einem Bereich (Hier: IT) tätig ist und dadurch das eigene Interesse darin geweckt worden bzw. schon einiges an Wissen aufgegriffen worden ist?
Es geht nämlich um eine redaktionelle Stelle zu technischen Themen bei der auch Grundkenntnisse zu Digitalisierungsthemen erwartet werden. Meine Freundin möchte sich auf die Stelle bewerben und weiß einiges über dieses Thema durch mich, da ich (im selben Konzern sogar) in der IT tätig bin.
Kann man daher das Interesse und gewisses Know-How also auch mit dem eigenen Freund "begründen"?
Ich freue mich auf eure antworten.
Liebe Grüße
Interesse an Themenbereich mit Freund begründen
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Interesse an Themenbereich mit Freund begründen
Zuletzt geändert von therealalpaca am 10.03.2019, 16:28, insgesamt 2-mal geändert.
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Nein vom Fach ist Sie nicht; das wird auch eigentlich nicht in diesem Umfang erwartet. Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass es sich um ein Praktikum handelt.
In der Stellenbeschreibung wird in dem Kontext das "Interesse an digitalen Innovationen" und das wissbegierige Lesen von Trendthemen erwartet.
Aber ich merke an deiner Aussage schonmal, dass eine geringe Fachkundigkeit (die ohnehin nicht direkt gefordert, aber natürlich ein Plus) nicht nur durch Bekanntschaft darzulegen ist...
In der Stellenbeschreibung wird in dem Kontext das "Interesse an digitalen Innovationen" und das wissbegierige Lesen von Trendthemen erwartet.
Aber ich merke an deiner Aussage schonmal, dass eine geringe Fachkundigkeit (die ohnehin nicht direkt gefordert, aber natürlich ein Plus) nicht nur durch Bekanntschaft darzulegen ist...
Zumindest müsste sie sehr gut argumentativ dargelegt werden. Was ja auch gewissermaßen die im Praktikum erforderliche Kernkompetenz wäre.therealalpaca hat geschrieben:Aber ich merke an deiner Aussage schonmal, dass eine geringe Fachkundigkeit (die ohnehin nicht direkt gefordert, aber natürlich ein Plus) nicht nur durch Bekanntschaft darzulegen ist...
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