Hallo!
Ich möchte mich gerne auf eine Stelle bewerben. Nun steht dort, dass ich eine Gehaltsvorstellung angeben soll. Gleichzeitig steht da aber auch: Die Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst (TVöD). Ist das so üblich, dass man trotzdem ne Gehaltsvorstellung angibt? Kann mich da schwer einordnen. Es ist eine Stelle als Pressesprecherin und ich habe ein Studium abgeschlossen und etwa 1 Jahr Berufserfahrung, allerdings nicht im öffentlichen Dienst.
Bisher verdiene ich 2700 im Monat bei 13 Gehältern, ab August würde ich aber im jetzigen Job 2800 verdienen. So intuitiv würde ich 37.000 p.a. angeben (2800*13 und dann aufgerundet). Meint ihr, das passt?
Danke schonmal!
Gehaltsvorstellung öffentlicher Dienst?
-
- Beiträge: 24
- Registriert: 05.01.2012, 11:07
Hallo Winterfan2,
Du hast zwei Möglichkeiten:
a) Meine Gehaltsvorstellung orientiert sich am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
b) freue mich auf die Einladung zu einem persönlichen Gespräch, in dem wir uns auch gerne über meine Gehaltsvorstellung unterhalten können.
Viele grüße aus Duisburg
Du hast zwei Möglichkeiten:
a) Meine Gehaltsvorstellung orientiert sich am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
b) freue mich auf die Einladung zu einem persönlichen Gespräch, in dem wir uns auch gerne über meine Gehaltsvorstellung unterhalten können.
Viele grüße aus Duisburg
-
- Beiträge: 24
- Registriert: 05.01.2012, 11:07
Hallo Winterfan2,
die frage ist ja, warum ein Arbeitgeber einerseits mitteilt, er werde nach dem TöVD eingruppieren; andererseits aber eine Gehaltsvorstellung wünscht.
Es ist jedenfalls grundsätzlich nicht negativ, wenn man auf das Vorstellungsgespräch verweist, was der Umstand belegt, dass Bewerber, die so vorgehen, gleichwohl zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.
Viele Grüße aus Duisburg
die frage ist ja, warum ein Arbeitgeber einerseits mitteilt, er werde nach dem TöVD eingruppieren; andererseits aber eine Gehaltsvorstellung wünscht.
Es ist jedenfalls grundsätzlich nicht negativ, wenn man auf das Vorstellungsgespräch verweist, was der Umstand belegt, dass Bewerber, die so vorgehen, gleichwohl zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.
Viele Grüße aus Duisburg
Da steht doch nicht mal eine Tarifgruppe. Also ist doch alles offen. Damit will man sicherlich nur sagen: Es gibt einen Tarifvertrag!Die Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst (TVöD)
Gehaltsvorstellungen sollten sich am bisherigen Gehalt +10% orientieren. In deinem Fall dann also eher bei 40.000.
-
- Beiträge: 97
- Registriert: 21.06.2011, 13:29
Hm, Eingruppierungen werden nach bestimmten Kriterien vorgenommen. Im TVöD gibt es dafür (wie in vielen anderen TVs) eine Eingruppierungstabelle. Die richtet sich meist nach der Ausbildung (Studienabschluss und auch ob Uni oder FH), der Berufserfahrung etc. Von daher wird man dich wohl da eingruppieren, wo du mit deiner Ausbildung hinpasst. deswegen ist auch keine Stufe in der Ausschreibung. Wenn du Bachelor FH hast, bist du automatisch niedriger eingestuft als Master Uni. Da man ja vorher nicht weiß, wer sich bewirbt, kann man keine Stufe angeben.
Wenn ein deutlich anderes Gehalt vereinbart wird, das mit den Stufen gar nicht hinhaut, dann bekommt an idR einen AT-Vertrag (außertariflich).
Wenn ein deutlich anderes Gehalt vereinbart wird, das mit den Stufen gar nicht hinhaut, dann bekommt an idR einen AT-Vertrag (außertariflich).
So aus dem Bauch heraus:
Angeben würde ich defintiv etwas, wenn es gefordert ist.
(Man schickt ja auch Zeugnisse mit, wenn es gefordert wird und verweist nicht auf ein evt. Gespräch.)
Du kannst/musst dich grob am TvÖD orientieren, normalerweise geht es aber relativ streng nach Tabelle.
Ab EG (Entgeltgruppe) 9 sind die Tarife für Bachelor, EG 13 gilt für Diplom/Master.
Die Stufen richten sich nach Berufserfahrung und man wird mit "einschlägiger Berufserfahrung" gleich in Stufe 2 gepackt.
Hier ist eine Übersicht, damit kannst du etwas "rumspielen" und auf der Basis einen ca.-Wert festsetzen:
oeffentlicher-dienst.info/tvoed/
Dein gewünschter Verdienst erscheint mir da recht realistisch zu sein.
Angeben würde ich defintiv etwas, wenn es gefordert ist.
(Man schickt ja auch Zeugnisse mit, wenn es gefordert wird und verweist nicht auf ein evt. Gespräch.)
Du kannst/musst dich grob am TvÖD orientieren, normalerweise geht es aber relativ streng nach Tabelle.
Ab EG (Entgeltgruppe) 9 sind die Tarife für Bachelor, EG 13 gilt für Diplom/Master.
Die Stufen richten sich nach Berufserfahrung und man wird mit "einschlägiger Berufserfahrung" gleich in Stufe 2 gepackt.
Hier ist eine Übersicht, damit kannst du etwas "rumspielen" und auf der Basis einen ca.-Wert festsetzen:
oeffentlicher-dienst.info/tvoed/
Dein gewünschter Verdienst erscheint mir da recht realistisch zu sein.