Gehaltsvorstellung immer nennen?

Informationen und Fragen zum Bewerbungsablauf, zu einzelnen Elementen der Bewerbungsmappe und zu individuellen Formulierungen. Wie soll eine Bewerbungsmappe aufgebaut sein? Welche Fakten gehören in ein Anschreiben? Welche Formulierungen sollten unbedingt vermieden werden?
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ichbindabei
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Gehaltsvorstellung immer nennen?

Beitrag von ichbindabei »

Hallo,

wollte mal wissen wie Ihr das so handhabt mit der Gehaltsvorstellung. Ich bewerbe mich auf ausgeschriebene Stellenangebote, bei denen meist nicht angegeben wird was man verdient oder welcher Tarif gilt.

Soll ich jetzt generell einfach mal meine Gehaltsvorstellung mit in das Anschreiben zum Schluß mit anführen oder weiterhin weglassen und warten bis es im Gespräch angesprochen wird?

Hat man bessere Chancen zum Gespräch zu kommen, wenn man die Gehaltsvorstellung mit angibt. Was meint ihr? Wie sind eure Erfahrungen?

Danke für die Antworten

Lg
Rhodus
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Beitrag von Rhodus »

Hallo ichbindabei,

von mir gibt es ein ganz klares Nein. Ich empfehle meinen Kunden regelmäßig auch dann keine Gehaltsvorstellung anzugeben, wenn in der Stellenanzeige darum gebeten wird.

Die Gehaltsvorstellung des Bewerbers wird von den Personalverantwortlichen ausschließlich als Ausschlusskriterium verwendet, um so die Anzahl der Bewerbungen zügig zu reduzieren. Wer eine zu hohe oder zu niedrigere Zahl nennt, wandert ungelesen auf den Stapel "Absage". warum also soll ein Bewerber, der sich viel Mühe mit seiner Bewerbung macht, dem Personalverantwortlichen die Arbeit vereinfachen?

Davon abgesehen! Welches Gehalt ist angemessen? Zahlt das Unternehmen ein 13. Gehalt? Bonifikationen? Sind in der Stellenanzeige alle Indikatoren aufgeführt, um ein angemessenes Gehalt ermitteln zu können? Letzteres eher selten. Oft erfährt man erst im Verlauf des Vorstellungsgespräches den tatsächlichen aufgaben- und Verantwortungsumfang. Hat ein Bewerber im Vorfeld eine konkrete Zahl genannt, ist er nun in einer schlechteren Ausgangsposition, wenn er feststellt, dass tatsächlich ein höheres Gehalt angemessen ist. Nun muss er sich fast schon rechtfertigen, um auch das angemessene Gehalt zu erzielen.

Wer in dem Anschreiben darauf hingewiesen hat, dass man sich gerne im Rahmen des persönlichen Gespräches über die Gehaltsvorstellung unterhalten könne, hat es da ungleich leichter. Er kann sofort die Zahl nennen, die er für angemessen erachtet. Und selbst, wenn diese aus Sicht des Unternehmens höher ausfällt und im Vorfeld sogar ein Ko-Kriterium gewesen wäre, besteht nun eine realistische Chance, dass diese Zahl akzeptiert wird. Denn das Unternehmen hat den Bewerber nun persönlich kennen gelernt, weiss um sein Können und ist durchaus bereit, das Mehr zu zahlen.

Einem unserer Kunden ist es so etwa gelungen, sein bisheriges Jahreseinkommen von 50 T€ bei einem neuen Arbeitgeber auf 60 T€ zu erhöhen; und das aus der Arbeitslosigkeit heraus.

Deshalb zusammengefasst mein Tipp: Nie eine konkrete Gehaltsvorstellung im Anschreiben angeben.

Viele Grüße aus Duisburg
bart
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Beitrag von bart »

Sehe ich grundsätzlich genauso.

Wenn man vor dem Vorstellungsgespräch eine Absage kassiert ohne ein Gehalt genannt zu haben, dann kann man immerhin schon einmal ausschließen, daß man zu viel oder zu wenig gefordert hat.
claudi10
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Beitrag von claudi10 »

hallo,

habe zu diesem thema auch noch fragen:

wieso bekommt man automatisch eine absage wenn man zu wenig angibt bei gleicher/ähnlicher qualifikation wie z.b. ein anderer bewerber?

kommt es nicht komisch rüber wenn eine gehaltsvorstellung ausdrücklich erwünscht ist und man sich vor dieser angabe "drückt"?

weihnachtsgeld/urlaubsgeld und boni sind keine sicheren einkommen und können in bestimmten zeiten gekürzt / gestrichen werden (musste ich schon selbst erfahren). wieso sollte ich dieses dann einrechnen?

gruß

claudi
Rhodus
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Beitrag von Rhodus »

Hallo claudi10,

nun die Absage wegen "zu wenig Gehalt" hat etwas mit unserer Einsterllung zu tun. In den meisten Köpfen ist halt immer noch der Gedanke drin, dass "billig" = geringere Qualität bedeutet.

Marktforscher haben schon in den 70er Jahren festgestellt, dass etwa der Umsatz des "Weißen Riesen" stark zurückgehen würde, wenn die Firma Henkel das Produkt preiswerter anbieten würde. Die befragten Verbraucher haben als Grund unisono angegeben, die Qualität müsste ja wohl schlechter sein, weshalb das Produkt auch folglich günstiger angeboten würde.

Für Personalverantwortliche gilt ein "zu geringes Gehalt" als zeichen, dass mit dem Bewerber etwas nicht stimmen könne, wenn er sich denn unter Preis anbiete. Denn warum sollte ein Mensch freiwillig weniger verlangen, wenn er mehr bekommen könne.

Und definitiv "NEIN", es kommt nicht komisch rüber. Im Gegenteil, Personalverantwortliche sehen dies als Zeichen von selbstbewusstsein, wenn ein Bewerber signalisiert, dass er selber bestimme, wann er was kundtue.

Und da es ja bei der Gehaltsvorstellung in gewisser Weise auch um Gehaltsverhandlungen geht, sollte ein Bewerber erst einmal alles in seiner Vorstellung berücksichtigen. Im Rahmen des Gespräches kann er dann ja immer noch Abstriche machen. Habe ich alles miteinberechnet und nenne im Vorstellungsgespräch eine entsprechende Zahl, die dem arbeitgeber zu hoch erscheint, kann ich die Zahl auf Nachfrage plausibel begründen. Für einen Prsonalverantwortlichen ist das im Gespräch plausibel.

Viele Grüße aus Duisburg
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FRAGEN
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Beitrag von FRAGEN »

Rhodos hat geschrieben:Und definitiv "NEIN", es kommt nicht komisch rüber. Im Gegenteil, Personalverantwortliche sehen dies als Zeichen von selbstbewusstsein, wenn ein Bewerber signalisiert, dass er selber bestimme, wann er was kundtue.
Ich denke, dass man hier (wie bei eigentlich fast jedem Bewerbungsthema) kaum fein genug differenzieren kann! So ungerecht und traurig das auch sein mag: Das "Selbstbewusstsein, selbst zu bestimmen, wann man was kundtut" wird ganz bestimmt NICHT in jedem Fall positiv gewertet... nicht für jede Position... und noch viel weniger für jede Person!

Das Beispiel dieses 60.000-Ingenieurs, der sein Gehalt auf diesem Weg noch einmal deutlich optimiert hat, lässt sich ganz sicher nicht auf die Mehrheit der User *hier* übertragen. So etwas kann m. E. dann (und nur dann) funktionieren, wenn beide Seiten wissen, dass sie hier erstens einen TOP-KANDIDATEN vor sich haben... und zweitens dringend einen solchen brauchen. Aber warum sollte es irgendjemand "positiv werten", wenn jemand, dessen Voraussetzungen ohnehin schon an (oder unter!) der Grenze liegen, zu allem Überfluss auch noch gleich zur Begrüssung die Antwort auf Fragen verweigert? Bei solchen Leuten dürfte diese Taktik nicht mehr und nicht weniger als ein weiterer Minuspunkt sein...

Wenn die Frage nicht gestellt wird, finde ich ebenfalls nicht, dass man mit solch einem Statement nach vorne preschen müsste... schon gar nicht, wenn die Aufgabenstellung tatsächlich ungenau umschrieben ist. Aber selbst in letzterem Fall würde ich persönlich nicht einfach "sagichnicht" sagen... sondern entweder die vorliegende Unklarheit bzgl. der Aufgabenstellung präzise benennen... oder (noch besser) in meinem Anschreiben deutlich machen, wie ich diese Position für mich auffassen würde - und DAFÜR dann wiederum einen greifbaren Preis nennen... und zwar in Form des Jahresgehaltes, was unter'm Strich dafür herum kommen sollte. Wenn der Arbeitgeber diesen Preis dann nicht in Form von 12 gleichen Monatsgehältern zahlen (sondern Teile davon auf Gratifikationen, Prämien und sonstige verzögerte und/oder unsichere Komponenten auslagern möchte), ist das DESSEN Verhandlungsinteresse... zu dem er in einem eventuellen VG dann seine Vorschläge unterbreiten kann... ;-)
Dr.Lego
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Beitrag von Dr.Lego »

Mahlzeit,

intressante Diskussion, ich klinke mich mal ein. In vielen Stellenanzeigen heißt es "..nennen Sie uns Ihre Gehaltsvorstellung...", es wäre eine Missachtung der Stellenanzeige, hier keine Gehaltsvorstellung zu nennen. Ich würde die Gehaltsvorstellung aber auch bei keiner Nennung in der Stellenanzeige immer angeben.

Gibts auch den umgekehrten Fall, also dass ich (in einer Stellenanzeige oder im Vorstellungsgespräch) nach meinem aktuellen Gehalt gefragt werde? Gibt man sich dann nicht auch in die Gefahr, dass man derzeit einfach "zu billig" angestellt ist?
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FRAGEN
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Beitrag von FRAGEN »

Dr.Lego hat geschrieben:Ich würde die Gehaltsvorstellung aber auch bei keiner Nennung in der Stellenanzeige immer angeben.
Aus Personalersicht ist das - hohe Aussagekraft von Inserat und Bewerbung vorausgesetzt - mit Sicherheit die Mercedes-Lösung, die den Vorsprung erkennbar "passender" Bewerber noch einmal deutlich ausbaut. Im Grunde ist das ein ähnliches Thema wie mit dem Passbild - wozu man rein juristisch ebenfalls nicht gezwungen werden kann... und was man ebenfalls "selbstbewusst" unter'm Tisch halten könnte. Und in beiden Fällen (Gehaltswunsch und Bild) würde ich die positiven Seiten von Transparenz und Kooperationsbereitschaft deutlich stärker gewichten als die negativen Aspekte von Abweichungen gegenüber dem Idealfall... solange sie so halbwegs im Rahmen bleiben... ;-)
Dr.Lego hat geschrieben:Gibts auch den umgekehrten Fall, also dass ich (in einer Stellenanzeige oder im Vorstellungsgespräch) nach meinem aktuellen Gehalt gefragt werde? Gibt man sich dann nicht auch in die Gefahr, dass man derzeit einfach "zu billig" angestellt ist?
"Gefahr" herrscht m. E. bei jeder Frage. In diesem Fall kann man sowohl "zu billig" als auch "zu teuer" sein... oder genau "richtig" für eine Aufgabe, die sich mit der zu vergebenden als nicht vergleichbar heraus stellt. Ich würde es BTW auch absolut nicht zwingend als oberstes Ziel betrachten, jeden einzelnen Job um jeden Preis haben zu wollen... und daraus folgend auch nicht, auf jede denkbare Frage den bestmöglichen Eindruck hinterlassen zu wollen. Es kann sich in so einem Gespräch ja durchaus von BEIDEN Seiten zeigen, dass sich die Vorstellungen der Beteiligten nicht vereinbaren lassen... und solch ein grundlegendes "Mismatch" frühzeitig klar zutage treten zu lassen, ist m. E. auch im Sinne des Bewerbers...
ichbindabei
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gute Antworten

Beitrag von ichbindabei »

Vielen Dank für eure Antworten.

Manchmal denke ich auch, dass egal wie man es macht, macht man es verkehrt. Auch die Personaler sind nur Menschen. Jeder hat ne andere Auffassung. Somit kann man bei dem einen richtig liegen, wenn man dies oder jenes reinschreibt, beim anderen Personaler eben total falsch liegen.

Ich zum Beispiel hatte bisjetzt sogar schon 2 Vorstellungsgespräche auf Bewerbungen von mir, wo ich im Nachhinein tatsächlich doch noch eigentlich recht auffällige Tippfehler gefunden habe. Und dabei gelten doch Gerade die RECHTSCHREIBFEHLER als absolutes Ausschlußkriterium. Was mir sagt - Personaler sind auch nur Menschen und können auch mal Fehler übersehen!
Smoothie2011
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Beitrag von Smoothie2011 »

Hallo! Ich glaube, es gibt hier keine pauschal richtige Antwort. Unsere Personalleiterin z. B. schickt allen Bewerbern SOFORT eine Absage, wenn sie keine Gehaltsvorstellung nennen. (In unseren Stellenanzeigen wird um Angabe des Gehaltswunschs gebeten). Die Begründung lautet einfach "Passt der Bewerber ins Gehaltsgefüge unseres Unternehmens oder nicht?". Das ist eben genauso wichtig wie seine Qualifikation. Und das wollen unsere Personalleute eben vorher wissen. Aber das handhabt wahrscheinlich jede Firma anders.

Viele Grüße, Smoothie2011
Tom Sailor
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Registriert: 19.10.2011, 17:09

Beitrag von Tom Sailor »

Was haltet Ihr von der Lösung, ein Gehalt zu nennen aber Verhandlungsbereitschaft in jeder Richtung zu signalisieren? Auf der einen Seite will die Firma wissen, was der zukünftige Arbeitnehmer sie kosten wird. Auf der anderen Seite wäre es mir manchmal leichter mich zu entscheiden, wenn ich vorher wüsste was ich verdienen werde. Ich hatte jetzt zweimal das Pech, dass die potenziellen zukünftigen AG mir ein Gehalt weit unter meinen Vorstellungen zahlen wollten, wobei in beiden Fällen die Gehaltsvorstellungen vorher NICHT abgefragt wurden. Ok, davor ist man leider nie gefeit. Grundsätzlich gedacht möchte ich mich natürlich nicht unter Wert verkaufen, bin aber bei entsprechend perspektivreichem Job auch zum Handeln bereit. Ich denke also wenn ich eine Hausnummer nenne aber Verhandlungsbereitschaft signalisiere, fliege ich zwar bei einigen Firmen gleich hinaus, wahre mir aber bei anderen die Chance, die vielleicht nicht allzu deutlich unter meinen Vorstellungen liegen.
UteSch
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Registriert: 22.12.2020, 15:30

Angabe Gehaltsvorstellung verlangt, aber Gehalt in Stellenanzeige angegeben

Beitrag von UteSch »

Hallo zusammen. Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage, bei der mir Google gerade nicht weiterhelfen kann (oder ich bin zu doof zum Suchen).

Ich hab von der Arbeitsagentur einen Vermittlungsvorschlag bekommen und am Ende steht die übliche Forderung nach einer Gehaltsvorstellung. Aber im Vermittlungsvorschlag selbst ist bereits ein (Monats)Gehalt genannt und ich wüsste jetzt gerne, was ich damit anfangen soll. Schreibe ich in der Bewerbung, dass das genannte Gehalt (hochgerechnet aufs Jahr) auch meinen Vorstellungen entspricht? Ignorier ich die Forderung nach Angabe einer Gehaltsvorstellung? Oder schreib ich meine eigenen Vorstellungen in die Bewerbung? In der selben Stellenanzeige auf der Homepage der Firma steht übrigens keine Gehaltsangabe.

Ich hab auf gehalt.de nach der Spanne in dem Beruf gesucht und das genannte Gehalt liegt innerhalb der unteren 25%. Da ich allerdings in dem Job ungelernt bin (nur etwas Berufserfahrung von meinem letzten Job) und es auch nach einer Anlerntätigkeit aussieht (mit 15 freien Stellen), wäre ich mit dem genannten Gehalt durchaus zufrieden. Zumal es so ziemlich dem Gehalt von meiner letzten Arbeitsstelle entspricht.

Danke schonmal im Voraus für jeglichen Tip. :)
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TheGuide
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Re: Angabe Gehaltsvorstellung verlangt, aber Gehalt in Stellenanzeige angegeben

Beitrag von TheGuide »

Handelt es sich um eine Stelle, die bei der jobbboerse zu finden ist? Dann hat man vermutlich die Anzeige auf der eigenen HP nochmal redaktionell überarbeitet.Ich würde das als CHance nutzen (vorausgesetzt, du wärst mit dem Gehalt zufrieden), du bewirbst dich auf die Stellenausschreibung ohne Gehaltsanageb und beantwortest die Frage mit einer Angabe in der etwaigen Nähe der Geahltsangabe aus der anderen Ausschreibung.
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