Freistellung bei ordentlicher Kündigung

Auch im Berufsleben steht man immer wieder vor Herausforderungen und Problemen. Die könnt ihr hier diskutieren.
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f8274
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Freistellung bei ordentlicher Kündigung

Beitrag von f8274 »

Mir ist durchaus bewusst, dass ich mich im Berwerber- und nicht im Aussteiger-Forum befinde, dennoch möchte ich folgende Frage in die Runde geben:

Ich möchte eine ordentliche (unter Wahrung der Kdg.-Frist) Kündigung meines Arbeitsvertrages erklären, natürlich schriftlich aufgrund des Formerfordernisses seit 2000.

Sind Euch Tipps bekannt, mit denen man für eine einvernehmliche Freistellung unter Weiterzahlung der Bezüge argumentieren kann?

Da ich mich zum 1.1.2008 auch regional deutlich verändern werde, hätte ich so genug Zeit und ohne finanzielle Einbußen die Möglichkeit, mir ein neues Domizil zu suchen.

Danke schon jetzt für Euren input.
Marlenchen
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Beitrag von Marlenchen »

Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Bis eben hätte ich auch noch nicht gedacht, dass so was möglich wäre. Was hat der Arbeitgeber denn davon?

Aber auf alle Fälle gut, dass es anscheinend bei dir mit einer neuen Stelle geklappt hat. Wobei man natürlich nicht weiß, ob die Umzugsphase nicht doch noch stressiger als die Bewerbungsphase wird. :)
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FRAGEN
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Beitrag von FRAGEN »

Marlenchen hat geschrieben:Was hat der Arbeitgeber denn davon?
Das ist m. E. die entscheidende Frage! Der Sinn der Kündigungsfrist liegt ja darin, dass genau das, was Du vorhast, NICHT passiert! Dass halt nicht ein (in Deinem Falle vermutlich recht qualifizierter und dementsprechend schwer zu ersetzender?) Mitarbeiter von einem auf den nächsten Tag alles stehen und liegen lässt... das Thema "Bezahlung" einmal komplett aussen vor...

Von daher kann ich mir eigentlich keine "Argumentation" zur bezahlten "Freistellung" vorstellen... höchstens Kompensations-Deals verschiedener Art, die Dir bzgl. Wohnungssuche Luft verschaffen könnten.

Der Königsweg wäre wahrscheinlich die Präsentation eines geeigneten Nachfolgers... Abmachung sinngemäss, dass Du (ggf. bezahlt) gehen kannst, sobald die Geschäftsführung mit dem Kandidaten, den Du ihr besorgst (ggf. durch persönliche Kontakte sogar schon greifbar hast?), zufrieden ist...

Wenn Du irgend ein besonderes Expertenwissen besitzt, wäre es vielleicht auch eine Variante, eine Art Beratervertrag abzuschliessen: Du kannst sofort (oder mit verkürzter Kündigungsfrist) gehen, erklärst Dich im Gegenzug aber bereit, für die Kollegen über einen bestimmten Zeitraum (z. B. per Mail) in besonderen Fachfragen ansprechbar zu sein... für die Du dann wiederum in einer ebenfalls garantierten Antwortzeit Lageeinschätzungen, Lösungsvorschläge oder wasauchimmer lieferst...

Die riskante Variante: Du sagst Deinem Chef "Ich habe Sie gestern abend gesehen... und die Fotos sind gut geworden!" ;-)
f8274
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Beitrag von f8274 »

Ergoogelte mögliche Gründe für eine (sofortige) Freistellung unter Weiterzahlung der Bezüge sind:

1. Geheimnisse wahren. Je eher der AN geht, desto weniger Informationen der aktuellen Geschäftsstrategie kann der kündigende Mitarbeiter mitnehmen.

2. Gerüchte stoppen (Das war erst der Anfang, der Fa. geht es schlecht ...)

3. Der Krankheitsstand ist im allgemeinen in der Kündigungsfrist höher, die Motivation evtl. nicht mehr so hoch.

4. Für Mitarbeiter mit wichtigen Kundenkontakten: Verhindern, dass der scheidende Mitarbeiter noch eine Rundreise unternimmt, auf der er bereits für seinen neuen AG wirbt.

Obwohl die beschriebenen Verhaltensweisen für den Mitarbeiter unerklaubt sind, werden diese Gründe doch in verschiedenen Veröffentlichungen aufgeführt. Und es kommt gar nicht einmal so selten vor, dass kündigende Arbeitnehmer schon ab dem nächsten Tag keine Kundenbesuche u./o. wichtige Vertragsverhandlungen unternehmen dürfen bzw. gleich ganz zu Hause bleiben müssen (!).

Gekündigt habe ich in der letzten Juniwoche fristgerecht zum 1.1.2008 (mein neuer Arbeitsvertrag sieht eine Kdg-Frist von 12 Monaten zum Jahresende vor). Zum Jahresende werde ich etwas Urlaub nehmen, auch um mir vorrübergehend eine möblierte Whng. zu suchen. In den ersten Monaten kann ich mich dann vor Ort besser nach einem Haus umsehen.

Schön, dass der AG die Umzugskosten (Möbelspedition) übernimmt, so dass ich diesen nicht selbst in die Hand nehmen muss.

Von den durch "Fragen" genannten Kompensationsdeals gefallen mir die meisten kreativen Ansätze, danke dafür. Sie werden aber wohl nicht in meinem Fall zur Anwendung kommen. Die Nachfolgersuche ist binnen 6 Monaten kaum zu schaffen, daher werde ich meine Aufgaben auch noch weiter erfüllen. Ein Beratervertrag wäre für Außenstehende als Interessenkonflikt ein gefundenes Fressen, obwohl das unsere Politiker ja häufig praktizieren.

Vielen Dank für den Austausch und weiterhin viele User für dieses hilfreiche Forum, dem ich sicher nicht ganz fernbleiben werde.
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FRAGEN
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Beitrag von FRAGEN »

f8274 hat geschrieben:dem ich sicher nicht ganz fernbleiben werde.
Das wollen wir doch SCHWERSTENS hoffen! ;-)

Bei den ergoogelten Gründen sollte man sich allerdings vor Augen führen, dass es sich hierbei nur in den Augen der Geschäftsführung um nüchterne Abwägungen handelt... insbesondere dann, wenn es sich um eine unternehmensseitige Kündigung geht (und ganz besonders dann, wenn nicht auszuschliessen ist, dass diese als ungerecht/unbegründet empfunden wird).

Als offensiv eingesetzte "Argumente" eines freiwillig ausscheidenden Arbeitnehmers fielen sie juristisch wohl in den Bereich der Erpressung und wären damit genauso strafbar wie die beschriebenen Handlungen selbst...
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