Formulierung Arbeitsbeginn, wenn unsicher?

Informationen und Fragen zum Bewerbungsablauf, zu einzelnen Elementen der Bewerbungsmappe und zu individuellen Formulierungen. Wie soll eine Bewerbungsmappe aufgebaut sein? Welche Fakten gehören in ein Anschreiben? Welche Formulierungen sollten unbedingt vermieden werden?
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Svenja278
Beiträge: 11
Registriert: 26.09.2012, 12:17

Formulierung Arbeitsbeginn, wenn unsicher?

Beitrag von Svenja278 »

Hallo zusammen,

mein Arbeitgeber hat mir fristlos gekündigt bzw. hilfsweise zum 30.11. Nun habe ich bereits meinen Anwalt eingeschaltet und ich werde den Prozess wohl zu 99 % gewinnen. Mein Ziel ist es aber, nicht mehr bei meinem Arbeitgeber anzufangen sondern sich auf eine Abfindung zu einigen. Nun habe ich ein ganz tolles Stellenangebot entdeckt, auf das ich mich gern bewerben würde, natürlich möchte ich aber nicht erwähnen, dass ich mich gerade in einem Kündigungsschutzverfahren befinde. Da vor Gericht meine Kündigung wohl in eine ordentlich zum 30.11. umgewandelt wird, wäre ich ab 01.12. verfügbar, jedoch hab ich nun Angst, dass das dem neuen Arbeitgeber zu spät ist. Daher würde ich gern erwähnen, dass ich evtl. bzw. nach Absprache auch schon eher zur Verfügung stehe, aber wie kann man das vernünftig formulieren? Es soll ja auch so aussehen, als sei ich noch ganz normal bei meiner momentanen Firma angestellt (was ich ja letztendlich sogar auch bin). Könnte ich das in etwa folgendermaßen formulieren?

"Aufgrund der Kündigungsfrist meines aktuellen Arbeitgebers stehe ich für Ihre angebotene Stelle ab 01.12.2012 zur Verfügung. Sollte Ihnen dieser Eintrittszeitpunkt zu spät sein, kläre ich gern mit meinem Arbeitgeber ab, ob ich schon vorzeitig aus meinem aktuellen Arbeitsverhältnis entlassen werden kann"...so in etwa? Oder klingt das blöd?

Danke für Eure Hilfe :)!

LG,
Svenja
Romanum
Bewerbungshelfer
Beiträge: 8983
Registriert: 12.09.2008, 19:20

Beitrag von Romanum »

Im Prinzip nicht falsch, aber ich würde es etwas kürzer fassen:

"Aufgrund meiner Kündigungsfrist stehe ich für Ihre Stelle ab dem 01.12.2012 zur Verfügung. Allerdings gehe ich davon aus, dass durch einen Aufhebungsvertrag auch ein früherer Eintrittstermin sehr realistisch ist."
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