Hallo zusammen!
Ich wollte mich mal erkundigen, wie das mit der Erstattung der Fahrtkosten ist.
Ich habe ein Bewerbungsgespräch an einem Ort, der ca 300 km weit weg ist von da wo ich jetzt wohne (und was in den Bewerbungsunterlagen angegeben ist).
Jedenfalls würde ich nach dem Gespräch gerne weiter fahren und ein paar Freunde besuchen (ca 200 km).
Ich werde das ganze mit der Bahn fahren, weil ich kein Auto habe.
Jetzt ist die Frage, ob ich da jetzt diese Bahntickets einreichen kann. Also wo das eine wieder nicht zu meinem Wohnort fürht.
Oder soll ich angeben, dass ich mit dem privaten Auto gefahren bin (wenn ich 30 ct/km bekommen würde, wäre ich hinterher sogar ein bisschen im plus).
Villeicht weiss da ja einer von euch Rat.
Ich weiß nicht genau wie ich das am besten machen soll. Wenn ich beide Zugtickets bezahlt bekomme ist das natürlich auch OK. Wäre nur blöde, wenn die Firma hinterher sagt, dass die nur eins von den Tickets übernimmt.
Liebe Grüße
Mattes
Fahrtkosten Erstattung bei anderem Rückfahrtziel
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- Beiträge: 9
- Registriert: 08.12.2010, 11:59
Wenn die Rückfahrt genau so teuer ist wie die Hinfahrt (wäre bei manchem Bahntarif bei normalen Preisen nicht so ungewöhnlich) könnte ich mir schon vorstellen, dass die das bezahlen.
Wenn die Rückfahrt aufgrund der 200km mehr teurer ist werden sie wohl höchstens den Satz der Hinfahrt bezahlen (kannst ja erwähnen, dass du ein anderes Rückfahrtziel hast, welches nicht deinem Heimatort entspricht).
Wenn du dir sicher bist, dass sie die Kilometerpauschale bezahlen (also auch wirklich 30 cent/km) und das mehr ist dann gib das an würde ich sagen. Dann erzähl denen aber auch, dass du mitm Auto gekommen bist und überleg dir wo du geparkt haben könntest usw .
Wenn die Rückfahrt aufgrund der 200km mehr teurer ist werden sie wohl höchstens den Satz der Hinfahrt bezahlen (kannst ja erwähnen, dass du ein anderes Rückfahrtziel hast, welches nicht deinem Heimatort entspricht).
Wenn du dir sicher bist, dass sie die Kilometerpauschale bezahlen (also auch wirklich 30 cent/km) und das mehr ist dann gib das an würde ich sagen. Dann erzähl denen aber auch, dass du mitm Auto gekommen bist und überleg dir wo du geparkt haben könntest usw .
Nein, sorry, ich habe mich falsch ausgedrückt:
Die Weiterfahrt, die nicht zu meinem Wohnort geht, ist billiger (200 km im Gegensazu zu 300 km).
Ja mal schauen, will die irgendwie auch nicht bescheissen.
Spielt das eigentlich eine Rolle, ob man selber den Job absagt oder nicht.
Also mal angenommen, die Firma offeriert einem einen Job man selber lehnt diesen jedoch ab, kommt die Firma dann nichtmehr für die Fahrtkosten auf(bzw muss die Firma dann nichtmehr dafür aufkommen)?
Danke und Gruß
Die Weiterfahrt, die nicht zu meinem Wohnort geht, ist billiger (200 km im Gegensazu zu 300 km).
Ja mal schauen, will die irgendwie auch nicht bescheissen.
Spielt das eigentlich eine Rolle, ob man selber den Job absagt oder nicht.
Also mal angenommen, die Firma offeriert einem einen Job man selber lehnt diesen jedoch ab, kommt die Firma dann nichtmehr für die Fahrtkosten auf(bzw muss die Firma dann nichtmehr dafür aufkommen)?
Danke und Gruß
Als Arbeitgeber mit einer guten Buchhaltung zahlt man erstmal nix, wofür es keinen Beleg gibt, ansonsten muss man das als Arbeitgeber selbst versteuern.
Wenn es günstiger ist, kann ich mir vorstellen, dass sie dir aus Kulanz die Fahrt zu einem anderen Zielort bezahlen, aber genau genommen ist es ja keine Rückfahrt von einem Vorstellungsgespräch sondern dein privates Vergnügen, wenn du noch woanders hinfährst.
Mein Rechtsempfinden: warum sollte dir ein potentieller Arbeitgeber mit einer Reisekostenübernahme noch deinen Privatbesuch bezahlen?
Wenn es günstiger ist, kann ich mir vorstellen, dass sie dir aus Kulanz die Fahrt zu einem anderen Zielort bezahlen, aber genau genommen ist es ja keine Rückfahrt von einem Vorstellungsgespräch sondern dein privates Vergnügen, wenn du noch woanders hinfährst.
Mein Rechtsempfinden: warum sollte dir ein potentieller Arbeitgeber mit einer Reisekostenübernahme noch deinen Privatbesuch bezahlen?