Ich bin nach meinem Studium seit 9 Jahren bei einem Arbeitgeber tätig und möchte mich nun bei einem anderen Arbeitgeber bewerben.
In den 9 Jahren habe ich zwei Kinder bekommen, bin aber relativ schnell wieder auf Teilzeitbasis eingestiegen und habe immer nach ein paar Wochen/Monaten meine Stundenanzahl erhöht.
Bsp: nach 3 Monaten fing ich wieder mit 5h in der Woche an (8 Wochen davon waren Mutterschutzzeit nach der Geburt) 1 Jahr später erhöhte ich auf 12h/Woche, ein halbes Jahr später auf 18h/Woche ...
Wie gebe ich das richtig im Lebenslauf an, oder ist es nicht wichtig?
Ist es wichtig anzugeben, wann und wie ich mit meine Teilzeit-Stunden erhöhte?
Danke schonmal!
Gruß Kati
Elternzeit-Teilzeit im Lebenslauf angeben
Re: Elternzeit-Teilzeit im Lebenslauf angeben
Ich finde nicht.Kati22 hat geschrieben:Ist es wichtig anzugeben, wann und wie ich mit meine Teilzeit-Stunden erhöhte?
Wenn man eine Unterscheidung möchte, dann reicht eine Unterteilung in Teilzeit und Vollzeit aus.
https://www.bewerbung-forum.de/lebensla ... nzeit.html
Lebenslauf aus Elternzeit + Teilzeit + Lücken brauche Hilfe
Hallo zusammen,
bräuchte mal Hilfe bei meinem Lebenslauf.
Ich will mich aus meiner Elternzeit heraus bewerben und habe leider auch einige Lücken durch ewig befristete Verträge und dann Wiedereinstellung.
Diese Bewerbung soll an eine kirliche Einrichtung vom öffentlichen Dienst gehen, deshalb habe ich die Kirchenangehörigkeit mit angegeben:
jasi_lebenslauf.pdf
Ich habe gelesen, dass die Kopfzeile im Lebenslauf genauso wie die Kopfzeile auf dem Deckblatt aussehen soll - bei mir ist das aus "Designgründen" jetzt halt unterschiedlich. Ist das denn wirklich schlimm?
Ausserdem bin ich mir unsicher, ob 4 Seiten zu einem Ausscheiden führen könnten.
Bin für eure Kritik sehr dankbar !
Bitte nicht auf den großen Download-Button klicken, sondern auf den kleinen rechts daneben, sorry für den Umstand!
Viele Grüße,
Jasi
bräuchte mal Hilfe bei meinem Lebenslauf.
Ich will mich aus meiner Elternzeit heraus bewerben und habe leider auch einige Lücken durch ewig befristete Verträge und dann Wiedereinstellung.
Diese Bewerbung soll an eine kirliche Einrichtung vom öffentlichen Dienst gehen, deshalb habe ich die Kirchenangehörigkeit mit angegeben:
jasi_lebenslauf.pdf
Ich habe gelesen, dass die Kopfzeile im Lebenslauf genauso wie die Kopfzeile auf dem Deckblatt aussehen soll - bei mir ist das aus "Designgründen" jetzt halt unterschiedlich. Ist das denn wirklich schlimm?
Ausserdem bin ich mir unsicher, ob 4 Seiten zu einem Ausscheiden führen könnten.
Bin für eure Kritik sehr dankbar !
Bitte nicht auf den großen Download-Button klicken, sondern auf den kleinen rechts daneben, sorry für den Umstand!
Viele Grüße,
Jasi
Hallo,
für was hast du dich denn zwischen 07/2010 - 03/2011 beworben?
Wenn von den ersten 4 Einträgen unter Beruflicher Praxis 3 Einträge nichts mit beruflicher Praxis zu tun haben, dann sieht das unschön und nicht überzeugend aus.
Diesbzgl. könntest du eine Trennung vornehmen, so dass unter Beruflicher Praxis nur Berufliches steht.
Dass zwischen Beschäftigungsverhältnissen Bewerbungsphasen oft Bewerbungsphasen liegen, ergibt sich doch von selbst. Eine Unterscheidung "Aktive Bewerbungsphase" und "Bewerbungsphase" ist auch nicht so sinnvoll. Wenn alle Beschäftungsverhältnisse befristet waren, dann ist eine fortwährende Angabe dieses Umstandes auch nicht sehr sinnvoll.
Bei den Stellenangaben solltest du erst die Stellenbezeichnung nennen und dann den AG.
"Anliegenklärung" ist kein schönes Wort mit Aussagekraft. Außerdem solltest du bei dieser letzten Beschäftigung auch mehr Tätigkeiten nennen, denn sie fällt ja direkt ins Auge und ging immerhin über eineinhalb Jahre.
Gucke auch noch hier: https://www.bewerbung-forum.de/lebenslauf.html und https://www.bewerbung-forum.de/lebensla ... zeile.html
für was hast du dich denn zwischen 07/2010 - 03/2011 beworben?
Wenn von den ersten 4 Einträgen unter Beruflicher Praxis 3 Einträge nichts mit beruflicher Praxis zu tun haben, dann sieht das unschön und nicht überzeugend aus.
Diesbzgl. könntest du eine Trennung vornehmen, so dass unter Beruflicher Praxis nur Berufliches steht.
Dass zwischen Beschäftigungsverhältnissen Bewerbungsphasen oft Bewerbungsphasen liegen, ergibt sich doch von selbst. Eine Unterscheidung "Aktive Bewerbungsphase" und "Bewerbungsphase" ist auch nicht so sinnvoll. Wenn alle Beschäftungsverhältnisse befristet waren, dann ist eine fortwährende Angabe dieses Umstandes auch nicht sehr sinnvoll.
Bei den Stellenangaben solltest du erst die Stellenbezeichnung nennen und dann den AG.
"Anliegenklärung" ist kein schönes Wort mit Aussagekraft. Außerdem solltest du bei dieser letzten Beschäftigung auch mehr Tätigkeiten nennen, denn sie fällt ja direkt ins Auge und ging immerhin über eineinhalb Jahre.
Gucke auch noch hier: https://www.bewerbung-forum.de/lebenslauf.html und https://www.bewerbung-forum.de/lebensla ... zeile.html
Hallo Jasman52,
zunächst einmal ist es schon viorteilhaft, wenn die Kopfzeilen auf dem Deckblatt, im Anschreiben und dem Lebenslauf einheitlioch sind. Eine uneinheitliche Präsentation verschafft selten Pluspunkte.
Mein Tipp: Lege nicht drei verschiedene doc-Dokumente an, sondern eines, mit der ersten seite dem Deckblatt, Seite 2 dem Anschreiben und ab Seite 3 dem Lebenslauf. So ist zum einen eine einheitliche Kopfzeile gesichert, zum anderen kannst Du dann dieses eine Dokument ganz leicht in ein pdf zwecks Email-Bewerbung umwandeln.
Durch die Kopfzeile entfallen die Angaben zum Namen und den Kontaktdaten, da ansonsten doppelt.
Was naturgemäß nicht so gut ankommt, ist die ständig Wiederholung der "Bewerbungsphasen". Denn ein Personalverantwortlicher setzt diese zeit immer mit Nichtstun gleich.
Aus diesem Grund solltest Du zunächst angeben, dass Du Dich seit der Geburt 04/2011 durchgehend in Familienzeit befindest. Jemand, der sich aus einem Arbeitsverhältnis heraus bewirbt, gibt dann ja auch nicht eine Bewerbungsphase an.
Die Phase 07/2006-11/2006 könnte man auch glaubhaft als Orientierungsphase angeben, als Du Dir überlegt hast, wie es nun beruflich weitergehen soll: weiter in der freien Wirtschaft oder wieder zurück in den Verwaltungsdienst.
Die Phase 07/2004, als Du nur einen Monat arbeitslos warst, könnte man geflissentlich ganz unter den Tisch fallen lassen. um einen ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass einem Personalverantwortlichen dieser eine Monat auffällt; und falls doch, wird er sofort sehen, dass es eben nur ein Monat ist, in dem Du Dich augenscheinlich bewirben hast.
Ich vermute einmal, bei der Kirche geht es um eine Verwaltungstätigkeit. Deshalb dürfte sich bei Dir ein themenzentrierter Lebenslauf anbieten, mit der berufsbezogenen Praxis, unter der Du alle Verwaltungstätigkeiten auflistest, und einen zweiten Punkt "Weitere Berufserfahrung", unter dem dann alle anderen Tätigkeiten aufgelistet werden. Am Ende dieses Punktes kann man dann noch die ergänzende Angabe machen, dass die restlichen Zeiten Zeiten der aktiven Bewerbungsphase waren. Der Lebenslauf ist so unter drei Seiten, der Arbeitgeber findet auf seite 1 alle relevanten Informationen und die Zeiten der Arbeitssuche werden geschickt kaschiert.
Viele Grüße aus Duisburg
zunächst einmal ist es schon viorteilhaft, wenn die Kopfzeilen auf dem Deckblatt, im Anschreiben und dem Lebenslauf einheitlioch sind. Eine uneinheitliche Präsentation verschafft selten Pluspunkte.
Mein Tipp: Lege nicht drei verschiedene doc-Dokumente an, sondern eines, mit der ersten seite dem Deckblatt, Seite 2 dem Anschreiben und ab Seite 3 dem Lebenslauf. So ist zum einen eine einheitliche Kopfzeile gesichert, zum anderen kannst Du dann dieses eine Dokument ganz leicht in ein pdf zwecks Email-Bewerbung umwandeln.
Durch die Kopfzeile entfallen die Angaben zum Namen und den Kontaktdaten, da ansonsten doppelt.
Was naturgemäß nicht so gut ankommt, ist die ständig Wiederholung der "Bewerbungsphasen". Denn ein Personalverantwortlicher setzt diese zeit immer mit Nichtstun gleich.
Aus diesem Grund solltest Du zunächst angeben, dass Du Dich seit der Geburt 04/2011 durchgehend in Familienzeit befindest. Jemand, der sich aus einem Arbeitsverhältnis heraus bewirbt, gibt dann ja auch nicht eine Bewerbungsphase an.
Die Phase 07/2006-11/2006 könnte man auch glaubhaft als Orientierungsphase angeben, als Du Dir überlegt hast, wie es nun beruflich weitergehen soll: weiter in der freien Wirtschaft oder wieder zurück in den Verwaltungsdienst.
Die Phase 07/2004, als Du nur einen Monat arbeitslos warst, könnte man geflissentlich ganz unter den Tisch fallen lassen. um einen ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass einem Personalverantwortlichen dieser eine Monat auffällt; und falls doch, wird er sofort sehen, dass es eben nur ein Monat ist, in dem Du Dich augenscheinlich bewirben hast.
Ich vermute einmal, bei der Kirche geht es um eine Verwaltungstätigkeit. Deshalb dürfte sich bei Dir ein themenzentrierter Lebenslauf anbieten, mit der berufsbezogenen Praxis, unter der Du alle Verwaltungstätigkeiten auflistest, und einen zweiten Punkt "Weitere Berufserfahrung", unter dem dann alle anderen Tätigkeiten aufgelistet werden. Am Ende dieses Punktes kann man dann noch die ergänzende Angabe machen, dass die restlichen Zeiten Zeiten der aktiven Bewerbungsphase waren. Der Lebenslauf ist so unter drei Seiten, der Arbeitgeber findet auf seite 1 alle relevanten Informationen und die Zeiten der Arbeitssuche werden geschickt kaschiert.
Viele Grüße aus Duisburg
Hallo,
erstmal vielen Dank für die Kritik und die Tipps!!
Da weiss ich ja, dass ich noch einiges Verbessern muss, wäre da so gar nicht drauf gekommen .
Wenn ich jedoch im Anschreiben auch die gleiche Kopfzeile verwende,
dann wäre dies ja keine Bewerbung mehr nach DIN5008 Norm oder?
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann benötige ich im Anschreiben keinen Absender mehr, sobald die Kopfzeile oben schon vorhanden ist ?
Viele Grüße,
Jasman
erstmal vielen Dank für die Kritik und die Tipps!!
Da weiss ich ja, dass ich noch einiges Verbessern muss, wäre da so gar nicht drauf gekommen .
Wenn ich jedoch im Anschreiben auch die gleiche Kopfzeile verwende,
dann wäre dies ja keine Bewerbung mehr nach DIN5008 Norm oder?
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann benötige ich im Anschreiben keinen Absender mehr, sobald die Kopfzeile oben schon vorhanden ist ?
Viele Grüße,
Jasman
Hallo Jasman52,
die DIN5008 gilt für Geschäftsbriefe. es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass es für Bewerbungen eine DIN-Norm gebe. Mit Ausnahme von Sekretärinnen ist mithin jeder Bewerber in der optischen Gestaltung seiner Bewerbung frei. Lediglich bei Sekretärinnen und Schreibkräften empfiehlt sich die Berücksichtigung der DIN um dem arbeitgeber so direkt zu signalisiern, dass man diese kennt und beherrscht.
Und richtig. Die Kopfzeile, vergleichbar mit dem Briefkopf der Unternehmen, macht eine weitere Nennung des adressaten im Anschreiben überflüssig.
Viele grüße aus Duisburg
die DIN5008 gilt für Geschäftsbriefe. es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass es für Bewerbungen eine DIN-Norm gebe. Mit Ausnahme von Sekretärinnen ist mithin jeder Bewerber in der optischen Gestaltung seiner Bewerbung frei. Lediglich bei Sekretärinnen und Schreibkräften empfiehlt sich die Berücksichtigung der DIN um dem arbeitgeber so direkt zu signalisiern, dass man diese kennt und beherrscht.
Und richtig. Die Kopfzeile, vergleichbar mit dem Briefkopf der Unternehmen, macht eine weitere Nennung des adressaten im Anschreiben überflüssig.
Viele grüße aus Duisburg