doppelte Staatsangehörigkeit im Lebenslauf angeben?
doppelte Staatsangehörigkeit im Lebenslauf angeben?
Ich habe bei meinem lebenslauf für den öffentlichen Dienst nur meine deutsche Staatsangehörigket angegeben. (ich die doppelte besitze)
weil im Grunde ist diese angabe doch nur für den Personaler gedacht, damit er den administrativen Aufwand einschätzen kann, oder?
Zumindest habe ich nicht mit Absicht dies verschweigen wollen.
(Zusatz: Mein Nachname ist ausländisch)
Außerdem habe ich in meinem Lebenslauf nicht angegeben, dass ich die Sprache (zugehörig zur anderen Staatsangehörigkeit) behersche, weil ich diese Sprache nicht so gut behersche, dass ich damit im Beruf arbeiten könnte. Ich behersche diese Sprache nur für den privaten Bereich.
Könnten diese fehlenden Angaben zu einer Kündigung führen?
weil im Grunde ist diese angabe doch nur für den Personaler gedacht, damit er den administrativen Aufwand einschätzen kann, oder?
Zumindest habe ich nicht mit Absicht dies verschweigen wollen.
(Zusatz: Mein Nachname ist ausländisch)
Außerdem habe ich in meinem Lebenslauf nicht angegeben, dass ich die Sprache (zugehörig zur anderen Staatsangehörigkeit) behersche, weil ich diese Sprache nicht so gut behersche, dass ich damit im Beruf arbeiten könnte. Ich behersche diese Sprache nur für den privaten Bereich.
Könnten diese fehlenden Angaben zu einer Kündigung führen?
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- Bewerbungshelfer
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- Registriert: 02.09.2008, 20:58
die doppelte Staatsangehörigkeit muss nicht angegeben werden, wobei ich sagen, würde, dass dies für dich zu 99% neutral oder vorteilhaft ist. Kann schlicht in die persönlichen Angaben rein.
Das mit der Sprache sehe ich jetzt nicht so wild. Erstens bedeutet dass ja, dass dir nur Fachbegriffe fehlen (die du sicherlich relativ schnell aufnehmen wirst) und zweitens schreibst du ja nicht, dass du hier gelogen hast. Oder hast du "Muttersprache" angegeben?
Wenn der AG Annahmen trifft, die nicht stimmen, die du aber nicht unterstützt hast, ist das nicht dein Schuld.
Und v.a., dass du überhaupt auf die Idee kommst nach einer Kündigung zu fragen finde ich erschreckend.
Das einzige Szenario das ich mir vorstellen kann ist wenn du die doppelte Staatsbürgerschaft Deutsch-Amerikanisch hast und bei Sprachen bei Englisch Muttersprache (obwohl du nie damit aufgewachsen bist, sondern dich lediglich "durschlagen" könntest) angibst und du daraufhin als Simultandolmetscherin angestellt wirst.
Aber du siehst schon, dass hier ne ganze Menge zusammen kommen muss![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Das mit der Sprache sehe ich jetzt nicht so wild. Erstens bedeutet dass ja, dass dir nur Fachbegriffe fehlen (die du sicherlich relativ schnell aufnehmen wirst) und zweitens schreibst du ja nicht, dass du hier gelogen hast. Oder hast du "Muttersprache" angegeben?
Wenn der AG Annahmen trifft, die nicht stimmen, die du aber nicht unterstützt hast, ist das nicht dein Schuld.
Und v.a., dass du überhaupt auf die Idee kommst nach einer Kündigung zu fragen finde ich erschreckend.
Das einzige Szenario das ich mir vorstellen kann ist wenn du die doppelte Staatsbürgerschaft Deutsch-Amerikanisch hast und bei Sprachen bei Englisch Muttersprache (obwohl du nie damit aufgewachsen bist, sondern dich lediglich "durschlagen" könntest) angibst und du daraufhin als Simultandolmetscherin angestellt wirst.
Aber du siehst schon, dass hier ne ganze Menge zusammen kommen muss
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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Würdet ihr meinen, dass man die Staatsangehörigkeit auch ganz weglassen kann? Ich wurde in Deutschland geboren und sehe auch deutsch aus (auch wenn es sich etwas komisch anhört). Und unter "Kenntnissen" wird bei mir Deutsch dann ja auch als "Muttersprache" gekennzeichnet.
Was meint ihr? Aus meiner Sicht ist es lächerlich, dass noch anzugeben. Besonders wenn man sich nicht im Ausland bewerben möchte.
Danke im Voraus.
Was meint ihr? Aus meiner Sicht ist es lächerlich, dass noch anzugeben. Besonders wenn man sich nicht im Ausland bewerben möchte.
Danke im Voraus.
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Wo dahinterschreiben? Ich würde sie in dem Fall ganz weglassen.TheGuide hat geschrieben:Also wenn du die Sprache deiner Eltern im Privaten gebrauchst, dann wirst du sie auch gut genug können, um sie anzugeben. Kannst ja ein mdl. in Klammern dahinterschreiben, dann weiß jeder, dass du sie "nur" mündlich kannst.
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Ich hatte übersehen, dass es sich bei dir nicht um den Original-Fragesteller handelte. Die Original-Fragestellering von 2009 wollte nämlich ihre Muttersprache nicht angeben, weil sie diese nur im privaten Bereich verwendete.
Wenn du meinst, dass dir die doppelte Staatsbürgerschaft bei dem Arbeitgeber nutzt, dann schreib sie in den Lebenslauf, wenn du der Meinung bist, dass sie dir schadet, lass sie raus.
Wenn du meinst, dass dir die doppelte Staatsbürgerschaft bei dem Arbeitgeber nutzt, dann schreib sie in den Lebenslauf, wenn du der Meinung bist, dass sie dir schadet, lass sie raus.