Darf ein Lebenslauf gekürzt sein?

Fragen zum Lebenslauf: Wie sieht ein tabellarischer Lebenslauf und wie ein handschriftlicher Lebenslauf aus? Welche Daten müssen unbedingt in den Lebenslauf und welche nicht?
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asm
Beiträge: 2
Registriert: 10.05.2010, 17:08

Darf ein Lebenslauf gekürzt sein?

Beitrag von asm »

Hallo,

dringende Frage:

Ich möchte mich an einer neuen Uni bewerben.

1) Mitte der 90er hab ich leider im Abitur 279 der erforderlichen 280 Punkte bekommen. Mhh, ja - naja. u.a. auch aus gesundheitlichen Gründen. - Aber wer fragt schon danach? ...
Dadruch war ich erstmal durchgerasselt.
Mittlere Reife hab ich vorher auf ner Realschule gemacht.
Um erstmal eine solide Berufsgrundlage zu haben, hab ich eine med.soziale Fach-Ausbildung gemacht (erfolgr.) und dann mein Abitur nochmal nachgemacht (gut bestanden).

2) a) hab dann zu studieren begonnen - dann nach 1 Jahr die Uni wechseln dürfen.

b) und nach 8 Jahren Studium (mhh, leider bis jetzt auch nicht erfolgreich) das Examen nicht gepackt.

Jetzt möchte ich mich woanders bewerben.
Möchte natürlich nicht als Blödmann abgestempelt werden.
1-er Knadidaten können manchmal solzial größere Arschlöcher sein, als Leute, die der Schulzeit falsche Lehrer gehabt haben und auch mal ein paar Klausuren nicht gepackt haben. Trotz Lernen.

A ) Darf ich weglassen, daß ich das erste Mal durch's Abi gefallen bin?
Muß ich dieses Gymnasium erwähnen?
Reicht das, wenn ich das Gymnasium mit dem Abitur eintrage?

B) Darf ich den weniger erfolgreichen Unibesuch weglassen? bzw. kürzen (in den ersten Jahren habe ich einige Scheine erreicht (die ich mir gerne anrechnen lassen möchte))
Ich habe schließlich eh in dem Zeitraum selbständig gearbeitet - die Uni versucht nebenher zu machen.

Ist das rechtlich zulässig?
oder wie lückenlos muß der sein? (außerdem geht der auch schon mittlerweile über mehrere Seiten...)


PS: Ich habe ein reines Führungszeugnis und bin nie sozial auffällig gewesen - immer ein ordentlicher Schüler und Student gewesen.
Hoffe, das glaubt mir jemand.....
EDIT: Ich war auch übringens immer ehrllich und hab auch nie geschummelt oder mir was erschlichen. (daher auch die schlechten Noten)
daß viele andere sich aber sehr wohl was ergaunern steht ja immer wieder in den Medien. Ja, ich weiß - das sind immer und immer wiede NUR Einzelfälle.
Chancen
Bewerbungshelfer
Beiträge: 679
Registriert: 16.04.2010, 21:00

Beitrag von Chancen »

In meinen Augen ist das eher eine rechtliche Frage und dafür gibts andere Foren.
Pendergast
Beiträge: 24
Registriert: 24.03.2010, 10:35

Beitrag von Pendergast »

Also ich denke mal nicht das es strafbar ist, Dinge im Lebenslauf wegzulassen.
Allerdings sollte dir natürlich klar sein, dass eine riesengroße Lücke im Lebenslauf klafft, wenn du die 8 Jahre Studium und das Abi unterschlägst. Und JEDER Arbeitgeber wird dich fragen, was du in dieser Zeit gemacht hast...
asm
Beiträge: 2
Registriert: 10.05.2010, 17:08

Beitrag von asm »

Danke schon mal für die Antworten.

Ich habe direkt nach dem versemmelten, mhh, eher .. versauten Abi eine Ausbildung gemacht.
Die steht ja im Lebenslauf. Dann hab ich mich selbständig gemacht und gearbeitet.
Und danach hab ich mein Top-Abi wiederholt und gemacht - neben der Arbeit.
Und dann angefangen zu studieren - und weiterhin gearbeitet - auch die ganzen 8 Jahre - bis jetzt.
Darum könnte ich auch statt Uni schreiben - fortwährend gearbeitet. "Arbeit seit bla"
Und JEDER Arbeitgeber wird dich fragen, was du in dieser Zeit gemacht hast...
mhh, ja, aber was sollen sie gegen Abeit haben?

Diese "Lücken" kann ich ja durch fortwährende Arbeit und Steuerabgaben nachweisen. (und nein, ich muß nicht wegen der Schweizer-CD bibbern :D)
dumdidum123
Beiträge: 86
Registriert: 29.07.2009, 20:11

Re: Darf ein Lebenslauf gekürzt sein?

Beitrag von dumdidum123 »

Hallo,
asm hat geschrieben: 1) Mitte der 90er hab ich leider im Abitur 279 der erforderlichen 280 Punkte bekommen [...] und dann mein Abitur nochmal nachgemacht (gut bestanden).
Das sollte erst mal kein Problem sein. Wenn Du nicht frisch von der Schule kommst, darf der Lebenslauf mit dem Abi beginnen.
asm hat geschrieben: 2) a) hab dann zu studieren begonnen - dann nach 1 Jahr die Uni wechseln dürfen.

b) und nach 8 Jahren Studium (mhh, leider bis jetzt auch nicht erfolgreich) das Examen nicht gepackt.
Und das möchtest Du jetzt weglassen. Generell ist es erst mal nicht verboten, etwas *nicht* in den Lebenslauf zu schreiben. Du darfst dann natürlich nicht das Gegenteil versprechen.

Eventuelle Lücken musst Du aber erklären; die andere Frage ist ob das Studium für die jetzige Bewerbung relevant ist. Falls ja kann es gut passieren dass Du im Bewerbungsgespräch in eine unangenehme Situation kommst.

Wenn Du Dich für das gleich Fach bewirbst, schaue auch ob Du Deinen Prüfungsanspruch noch hast. Das sollte man lieber nicht verschweigen.

asm hat geschrieben: 1-er Knadidaten können manchmal solzial größere Arschlöcher sein, als Leute, die der Schulzeit falsche Lehrer gehabt haben und auch mal ein paar Klausuren nicht gepackt haben. Trotz Lernen.

[...]

EDIT: Ich war auch übringens immer ehrllich und hab auch nie geschummelt oder mir was erschlichen. (daher auch die schlechten Noten)
daß viele andere sich aber sehr wohl was ergaunern steht ja immer wieder in den Medien. Ja, ich weiß - das sind immer und immer wiede NUR Einzelfälle.

[...]

PS: Ich habe ein reines Führungszeugnis und bin nie sozial auffällig gewesen - immer ein ordentlicher Schüler und Student gewesen.
Hoffe, das glaubt mir jemand.....
Ein ernsthafter Rat: Versuche nicht, solche Argumente bei einem potentiellen Arbeitgeber anzubringen. Den interessiert was *Du* *kannst*, und das was Du *kannst* soll im Lebenslauf herauskommen.

Zu Fehlern und Rückschlägen bekennt man sich wenn nötig, aber man reitet nicht darauf herum. Das gibt nur Peinlichkeitspunkte. Und ob andere doofer, gemeiner oder sonstwas sind steht nicht zur Diskussion.

Für Dich heisst das: Keine Rechtfertigungen, warum Du das Examen jetzt nicht hast. Stattdessen *beweise* mit Deinem Lebenslauf, das Du das neue Studium trotzdem zügig und ohne Probleme durchziehen kannst.
asm hat geschrieben: Ist das rechtlich zulässig?
oder wie lückenlos muß der sein? (außerdem geht der auch schon mittlerweile über mehrere Seiten...)
Wie gesagt, Rechtsrat kann und darf Dir hier niemand geben. Mein Rat: Überleg' Dir lieber, ob die Aktion für Dich ein Bumerang werden kann oder nicht.

Und noch was: Wenn Dein Lebenslauf mehr als zwei Seiten füllt, machst Du (wahrscheinlich) irgendwas falsch.

Viel Erfolg,

D.
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