Darf der Arbeitgeber einfach meine Bewerbung behalten?

Welche anderen Bewerbungsstrategien kennt ihr noch? Fragen dazu bitte hier reinschreiben.
Antworten
Lollygirl
Beiträge: 2
Registriert: 17.07.2007, 17:17

Darf der Arbeitgeber einfach meine Bewerbung behalten?

Beitrag von Lollygirl »

Habe mich auf eine Stellenanzeige beworben, in der vermerkt war, dass der Arbeitgeber die Bewerbungen nur zurückschickt, wenn man einen frankierten Rückumschlag beilegt.
Meines erachtens ist das nicht rechtens und ich habe mich natürlich ohne diesen Rückumschlag beworben (bin auch nur ein armer Arbeitssuchender)
Jetzt habe ich meine Bewerbung wieder angefordert, aber der Arbeitgeber möchte sie nicht rausrücken, da der Umschlag fehlt.
Dürfen die das?
Es sind meine Unterlagen - mein teures Passfoto, meine teure Bewerbungsmappe = MEIN EIGENTUM. Ist das nicht sogar Diebstahl?
derWolf
Bewerbungshelfer
Beiträge: 1455
Registriert: 05.04.2007, 13:52

Re: Darf der Arbeitgeber einfach meine Bewerbung behalten?

Beitrag von derWolf »

Hallo Lollygirl,
Lollygirl hat geschrieben:Habe mich auf eine Stellenanzeige beworben, in der vermerkt war, dass der Arbeitgeber die Bewerbungen nur zurückschickt, wenn man einen frankierten Rückumschlag beilegt.
Meines erachtens ist das nicht rechtens und ich habe mich natürlich ohne diesen Rückumschlag beworben (bin auch nur ein armer Arbeitssuchender)
Jetzt habe ich meine Bewerbung wieder angefordert, aber der Arbeitgeber möchte sie nicht rausrücken, da der Umschlag fehlt.
Dürfen die das?
...uneingeschränkt JA!!! ..warum auch nicht?


Die "Spielregeln" wurden genannt, du hast sie ignoriert.
Das ist eine Praxis auf die m.E. zukünftig vermehrt zurückgegriffen werden wird und die ich,
ganz nebenbei, für wesentlich fairer halte als die Unsitte des "einfach mal eben so nicht zurückschickens", die immermehr um sich greift.


Lollygirl hat geschrieben:Es sind meine Unterlagen - mein teures Passfoto, meine teure Bewerbungsmappe = MEIN EIGENTUM. Ist das nicht sogar Diebstahl?
...Diebstahl? Spassvogel!
... hier sehe ich eine Holschuld, was bedeutet dass es dir frei steht deine Bewerbungsmappe abzuholen die, bedingt durch o.g. Klausel, natürlich nicht in das Eigentum des Stellenausschreibers übergegangen ist .



Wolf
Antworten