Hallo Zusammen,
ich arbeite als Kundenberater bei einer gesetzlichen Krankenkasse und möchte mich gern als Vollstreckungsbeamter bewerben.
Im Anforderungsprofil für die neue Stelle sind u.a. Erfahrungen im Rechnungswesen und Buchführung sowie Kenntnisse im Mahnverfahren und Insolvenzrecht gefordert.
Vor meiner Tätigkeit als Kundenberater (seit 2009) habe ich u.a die o.g. Tätigkeiten als Sachbearbeiter übernommen. Als Kundenberater werde ich nur sehr wenig mit diesen Themen konfrontiert.
Nun bin ich mir nicht sicher, wie ich dies in der Bewerbung zum Ausdruck bringen kann. Wenn ich schreibe, dass ich diese Aufgaben früher mal übernommen habe und jetzt wenig mache, bin ich vielleicht schon gescheitert. Andersrum möchte ich auch auf keinen Fall lügen.
Hat hier vielleicht jemand einen Tipp ? Im voraus besten Dank !!!
Bisherige Erfahrungen und Qualifikationen korrekt wiedergebe
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- Registriert: 14.08.2014, 11:33
Hallo,
an dieser Stelle würde ich schreiben:
In meiner Position/Anstellung als Sachbearbeiter bei xy war ich unter anderem zuständig für.....
Was man einmal gelernt hat, kann man in der Regel auch. Das Du das nun nicht mehr im beruflichen Altag machst, spielt keine Rolle. Einfach immer selbstbewusst formulieren. Auf keinen Fall Wörter wie "kaum, selten, wenig" verwenden.
VG
an dieser Stelle würde ich schreiben:
In meiner Position/Anstellung als Sachbearbeiter bei xy war ich unter anderem zuständig für.....
Was man einmal gelernt hat, kann man in der Regel auch. Das Du das nun nicht mehr im beruflichen Altag machst, spielt keine Rolle. Einfach immer selbstbewusst formulieren. Auf keinen Fall Wörter wie "kaum, selten, wenig" verwenden.
VG
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Vielen Dank für die Antwort.
Wie schon beschrieben, übernehme ich in meiner jetzigen Tätigkeit als Kundenberater immer noch einige der genannten Aufgaben - halt nur nicht so intensiv. Ich kenne mich in der Materie allerdings noch gut aus.
Habe ein wenig Angst, wenn ich mich als Kundenberater bezeichne, ich die Vorauswahl nicht überstehe. Ich hatte vorher telefonisch nachgefragt und als Antwort bekommen, dass schon Fachkenntnisse vorhanden sein sollten.
Daher würde ich am liebsten schreiben, dass ich noch als Sachbearbeiter tätig bin ich die Fachkenntnisse habe. Habe nur auch hier ein wenig die Sorge, dass falls meine Bewerbung auf Interesse stößt, dies irgendwann als "nicht ganz korrekt" rauskommt. Muss dazu aber nochmal betonen, dass ich die geforderten Kenntnisse habe.
Wie kann ich das glaubhaft wiedergeben ?
Wie schon beschrieben, übernehme ich in meiner jetzigen Tätigkeit als Kundenberater immer noch einige der genannten Aufgaben - halt nur nicht so intensiv. Ich kenne mich in der Materie allerdings noch gut aus.
Habe ein wenig Angst, wenn ich mich als Kundenberater bezeichne, ich die Vorauswahl nicht überstehe. Ich hatte vorher telefonisch nachgefragt und als Antwort bekommen, dass schon Fachkenntnisse vorhanden sein sollten.
Daher würde ich am liebsten schreiben, dass ich noch als Sachbearbeiter tätig bin ich die Fachkenntnisse habe. Habe nur auch hier ein wenig die Sorge, dass falls meine Bewerbung auf Interesse stößt, dies irgendwann als "nicht ganz korrekt" rauskommt. Muss dazu aber nochmal betonen, dass ich die geforderten Kenntnisse habe.
Wie kann ich das glaubhaft wiedergeben ?
Also im 1. Absatz solltest du schreiben, warum du nun Vollstreckungsbeamter werden willst. Das ist ja nicht selbstverständlich.
Im 2. Absatz gehst du dann darauf ein, dass du durch deine Tätigkeit als Sachbearbeiter schon Erfahrungen mit den Aufgaben im Rechnungswesen und Buchführung sowie Kenntnisse im Mahnverfahren und Insolvenzrecht hast.
Im 3. Absatz stellst du dann eben die Gemeinsamkeiten zwischen Kundenberater und Vollstreckungsbeamter dar, denn auch als Vollstreckungsbeamter hast du ja mit den unterschiedlichsten Menschen zu tun, die du auch informieren und beraten musst, oder?
So wäre eine sinnvolle Argumentation...
Im 2. Absatz gehst du dann darauf ein, dass du durch deine Tätigkeit als Sachbearbeiter schon Erfahrungen mit den Aufgaben im Rechnungswesen und Buchführung sowie Kenntnisse im Mahnverfahren und Insolvenzrecht hast.
Im 3. Absatz stellst du dann eben die Gemeinsamkeiten zwischen Kundenberater und Vollstreckungsbeamter dar, denn auch als Vollstreckungsbeamter hast du ja mit den unterschiedlichsten Menschen zu tun, die du auch informieren und beraten musst, oder?
So wäre eine sinnvolle Argumentation...