Bewerbungsgeld vom Arbeitsamt?
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Der Antrag für Reisekosten besteht aus zwei Teilen, einen Teil musst du selbst ausfüllen mit Angaben wo du warst, km-Angaben und wie du gefahren bist, Kontendaten. Den zweiten Teil muss der Ausbildungsbetrieb ausfüllen (wann du da warst, als was du dich beworben hast, ob sie Fahrkosten übernehmen und Angaben wann sie entscheiden.
Dieses Formular kannst du dir nicht aus dem Internet ziehen. Das bekommst du nur bei der Arbeitsagentur ausgehändigt.
LG
Dieses Formular kannst du dir nicht aus dem Internet ziehen. Das bekommst du nur bei der Arbeitsagentur ausgehändigt.
LG
So hab heut Antrag zurückbekommen. Krieg 10€, bin ich mit zufrieden^^
Also den Ablauf wie du beschrieben hast is wenn die arbeitsagentur die Reisekosten übernimmt oder?
Wie is das wenn der AG in der Einladung schreibt "übernehmen Fahrtkosten bis Bahn 2.Klasse".Und ich dann auch nur mit Bahn und Straßenbahn oder so fahre.
Dann das gleiche mit den 2.Teilen oder brauch ich dann garnix von der AA, da ja eh der AG das zahlt?
Also den Ablauf wie du beschrieben hast is wenn die arbeitsagentur die Reisekosten übernimmt oder?
Wie is das wenn der AG in der Einladung schreibt "übernehmen Fahrtkosten bis Bahn 2.Klasse".Und ich dann auch nur mit Bahn und Straßenbahn oder so fahre.
Dann das gleiche mit den 2.Teilen oder brauch ich dann garnix von der AA, da ja eh der AG das zahlt?
Dann das gleiche mit den 2 Teilen
Allerdings wird dann auf dem einen Zettel vermerkt:
"Frau lenavieh hat Reisekosten erstattet bekommen. [ ] JA [ ] NEIN
Wenn ja, in Höhe von _________ Euro
Wenn nein, bitte Begründung angeben ( Arbeitgeber sind in der Regel zur Erstattung aller Aufwendungen verpflichtet, wenn sie den Arbeitnehmer zur Vorstellung aufgefordert haben -§670 BGB-)
___________________________________________________________
___________________________________________________________"
Allerdings wird dann auf dem einen Zettel vermerkt:
"Frau lenavieh hat Reisekosten erstattet bekommen. [ ] JA [ ] NEIN
Wenn ja, in Höhe von _________ Euro
Wenn nein, bitte Begründung angeben ( Arbeitgeber sind in der Regel zur Erstattung aller Aufwendungen verpflichtet, wenn sie den Arbeitnehmer zur Vorstellung aufgefordert haben -§670 BGB-)
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So nun habich den Wisch, aber hmpf neues Prob!
Hab mir die Strecke nun ma genau zum Arbeitsgeber angeschaut.
Ich müsste erstma mim Auto 16km in größere Stadt zum Bahnhof Punkt A(oder wenn ichs ganz genau nehm auch noch mim bus dahin...), dann eben mim Zug nach Nbg Punkt B. Dann von dort zur U-Bahn(C) mit der zu ner Punkt D, von dort dann zu ieiner Bushaltestelle(E) latschen und bis zu ner Haltestelle Punkt F fahren udn DANN auch noch von der Bushaltestelle bestimmt 10min zufuß noch zum ZIEL latschen.
Da ich in großen fremden Städten sowieso ziemlich orientierungslos bin und dann ah hock ich im richitgen bus wo muss ich aussteigen, hab ich mir überlegt bevor ich mim halben Nervenzusammenbruch und womöglich vll noch zu spät weil ich iwas verpasst hab oder rumirre dort ankomme (um 9Uhr morgens, ab 7Uhr auf Achse) fahr ich lieber doch mitm Auto. Strecke is VIEEEEEL unkomplizierter, mir können keine Busse vor der Nase wegfahren und die Anfahrt dauert auch nich fast 2Stunden.
Nun hat aber der Arbeitsgeber in die Einladung geschrieben Kostne werden bis max. 2.Klasse Bahn übernommen - also kein Auto.
Wie is das nun, wollen die Belege oder sowas für die Rückerstattung oder ka? Also si denen egal wie ich komm, is zahlen halt höchstens den Preis was ein Bahnticket kosten würde. Oder krieg ich wenn ich mim Auto fahr garnix?
Hab mir die Strecke nun ma genau zum Arbeitsgeber angeschaut.
Ich müsste erstma mim Auto 16km in größere Stadt zum Bahnhof Punkt A(oder wenn ichs ganz genau nehm auch noch mim bus dahin...), dann eben mim Zug nach Nbg Punkt B. Dann von dort zur U-Bahn(C) mit der zu ner Punkt D, von dort dann zu ieiner Bushaltestelle(E) latschen und bis zu ner Haltestelle Punkt F fahren udn DANN auch noch von der Bushaltestelle bestimmt 10min zufuß noch zum ZIEL latschen.
Da ich in großen fremden Städten sowieso ziemlich orientierungslos bin und dann ah hock ich im richitgen bus wo muss ich aussteigen, hab ich mir überlegt bevor ich mim halben Nervenzusammenbruch und womöglich vll noch zu spät weil ich iwas verpasst hab oder rumirre dort ankomme (um 9Uhr morgens, ab 7Uhr auf Achse) fahr ich lieber doch mitm Auto. Strecke is VIEEEEEL unkomplizierter, mir können keine Busse vor der Nase wegfahren und die Anfahrt dauert auch nich fast 2Stunden.
Nun hat aber der Arbeitsgeber in die Einladung geschrieben Kostne werden bis max. 2.Klasse Bahn übernommen - also kein Auto.
Wie is das nun, wollen die Belege oder sowas für die Rückerstattung oder ka? Also si denen egal wie ich komm, is zahlen halt höchstens den Preis was ein Bahnticket kosten würde. Oder krieg ich wenn ich mim Auto fahr garnix?
Doch Die erstatten dir die Kosten "BIS" max. 2. Klasse Bahn. Die schreiben dir nicht vor, dass du mit der Bahn fahren musst, sondern sie sagen: "Ich als Arbeitgeber bin gesetzlich verpflichtet dir die Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch zu erstatten. Du kannst mit der Bahn fahren, die Kosten übernehmen wir."
Du suchst dir jetzt raus was die Bahnfahrt 2.Klasse ohne BahnCard kosten würde. DEN Preis bekommst du dann von denen. Ob du mit der Bahn, dem Auto oder mit Helikopter kommst, ist denen egal
Du suchst dir jetzt raus was die Bahnfahrt 2.Klasse ohne BahnCard kosten würde. DEN Preis bekommst du dann von denen. Ob du mit der Bahn, dem Auto oder mit Helikopter kommst, ist denen egal