Bewerbung - wie Aufhebungsvertrag erklären?

Informationen und Fragen zum Bewerbungsablauf, zu einzelnen Elementen der Bewerbungsmappe und zu individuellen Formulierungen. Wie soll eine Bewerbungsmappe aufgebaut sein? Welche Fakten gehören in ein Anschreiben? Welche Formulierungen sollten unbedingt vermieden werden?
Antworten
pari70
Beiträge: 7
Registriert: 17.03.2010, 08:51

Bewerbung - wie Aufhebungsvertrag erklären?

Beitrag von pari70 »

Guten Tag liebe Forumsmitglieder,

mir geht es bei meiner Frage weniger um die Bewerbungsmappe an sich, sondern mehr um die Frage, wie man bei einem evtl. zukünftigen Vorstellungsgespräch den Aufhebungsvertrag dem potentiellen neuen Arbeitgeber plausibel erklärt.

Folgende Situation liegt bei mir vor:

- Bin 39 Jahre alt und Betriebswirt
- Bin im 8 Jahr in einem Chemiekonzern im Vertrieb tätig(mein 3. Arbeitgeber in meiner Laufbahn) und mir hat die Arbeit immer sehr viel Spass gemacht
- Vor etwa 2,5 Jahren wurde aus mir bis heute unerklärlichen Gründen sukzessive das komplette Management ausgetauscht (das alte wurde gekündigt bzw. einvernehmlich beendet)
- Dieses neue Management hat daraufhin sukzessive Personal in den letzten 2 jahren abgebaut, und zwar sog. "Low-Perfomer" bzw. "Bewohner" (insg. 2 Personen in meinem Bereich)
- Im Januar diesen Jahres bin ich selbst als eine "Low-Perfomer" eingestuft worden, obwohl ich Nachweisslich durch die jährlichen Zielvorgaben und Zielvorgabegespräche immer "die Erwartung voll erfüllt" habe
- Das neue Management lässt sich aber darauf nicht ein und will mich partout los werden
- Der eingeschaltet Betriebsrat versteht die Argumenation des Managements auch nicht, vermutet aber dahinter bestimmte "Seilschaften", welche mich hier nicht mehr sehen wollen und das "Haar in der Suppe" suchen

Wie auch immer, die Beschäftigung wird aller Voraussicht nach mit einem Aufhebungsvertrag zum 31.12.10 enden, welcher allerdings noch auszuhandeln ist. Da nunmehr ich mit dieser Situation seit über 2 Monate lebe und mir in dieser Zeit bewusst geworden ist, das eine weitere Beschäftigung in diesem Hause keinen wirklichen Sinn mehr macht, werde ich mich nun wieder bewerben.

Meinen Fragen hierzu sind:

1) Muss ich den Aufhebungsvertrag in einem Anschreiben erwähnen? Ich denke eher nicht und sollte wie üblich "eine neue Herausforderung suchen", oder?

2) Wann ist der Zeitpunkt gekommen, wo ich diesen Aufhebungsvertrag erwähnen sollte (Hintergrund ist ja, das im ausstehenden qual. Zeugnis der Hinweiss stehen wird und der zukünftige AG spätestens dann dies erfahren wird)

3) Wie kann man einen Aufhebungsvertrag - wie in meinem Falle oben beschrieben - in einem Gespräch plausibel und einfachst dem neuem AG erklären?

Vielen Dank im voraus für die Antworten!

Gruss
PaRi
pari70
Beiträge: 7
Registriert: 17.03.2010, 08:51

Beitrag von pari70 »

Up!!!

Keiner eine Idee oder so einen Fall schonmal gehabt? Danke!

Gruss
PaRi
Romanum
Bewerbungshelfer
Beiträge: 8983
Registriert: 12.09.2008, 19:20

Beitrag von Romanum »

1) Muss ich den Aufhebungsvertrag in einem Anschreiben erwähnen? Ich denke eher nicht und sollte wie üblich "eine neue Herausforderung suchen", oder?
Genau, eine Erwähnung ist nicht sinnvoll.
2) Wann ist der Zeitpunkt gekommen, wo ich diesen Aufhebungsvertrag erwähnen sollte (Hintergrund ist ja, das im ausstehenden qual. Zeugnis der Hinweiss stehen wird und der zukünftige AG spätestens dann dies erfahren wird)
Im Arbeitszeugnis darf die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur auf Wunsch des Arbeitnehmers genannt werden. Bei dir bietet es sich an, "Anstellungsverhältnis wurde zum ... auf seinen Wunsch beendet" oder "Leider verlässt Herr X unser Unternehmen mit dem heutigen Tag, um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu widmen." zu schreiben.
3) Wie kann man einen Aufhebungsvertrag - wie in meinem Falle oben beschrieben - in einem Gespräch plausibel und einfachst dem neuem AG erklären?
Kennst du diesen Artikel schon: http://www.ingenieurkarriere.de/bewerbe ... umber=1842 Der scheint ganz passend.
pari70
Beiträge: 7
Registriert: 17.03.2010, 08:51

Beitrag von pari70 »

Hallo Romanum,

vielen Dank für Deine Tips und dem Link, welcher sehr interessant ist und mir auch schon ein paar gute Ideen gegeben hat.

Allerdings wird dort primär über eine Aufhebung im Sinne von Arbeitsplatz abbau gesprochen, wo ich prinzipiell keine Probleme hätte, dieses einem neuen Arbeitgeber zu erklären.

Bei mir sieht die Sache ja so aus, das ich unter dem Vorwand "Schlechtleistung" hier rausgeekelt werden soll. Ich denke, dies zu erklären ist eindeutig schwieriger als im genannten Link erwähnt. Der neue AG könnte ja davon ausgehen, das hier "eine Niete" bei ihm anfangen möchte, was dem ja nicht ist.

Hast Du vielleicht hierzu noch einen Tip?

Wie auch immer, die o.g. Antwort hilft mir schon definitv weiter und ich weiss jetzt zumindest, wie ich mich verhalten muss. DANKE!

Gruss
PaRi
Werbine
Beiträge: 31
Registriert: 11.07.2008, 20:00

BR + freiwilliger Aufhebungsvertrag - Frage zum Anschreiben

Beitrag von Werbine »

Hallo,

so nun ist es auch bei mir soweit.
Nach vielen Jahren als Betriebsrat und etlichem Kopfzerbrechen über meine berufliche Zukunft habe ich mich für einen Aufhebungsvertrag entschieden.
Das Arbeitsklima in der Firma wurde jedes Jahr schlimmer, so dass mich die Arbeit sehr belastete.
Ich bin nun noch bis Ende des Jahres beschäftigt und möchte die Zeit nutzen, um eine neue Stelle zu finden.
Das Problem ist allerdings, dass ich außerdem eine berufliche Neuorientierung wagen möchte. Ich habe in der Zwischenzeit noch Arbeitsrecht und Wirtschaftstheorien studiert, da es kein staatliches Studium war, gibt es kein Diplom, aber eine Urkunde mit Angabe aller Studienfächer.

Eigentlich würde ein Job in einer Personalabteilung meinen in den letzten Jahren erworbenen Kenntnissen gerecht, aber mir ist die Tatsache durchaus bewusst, dass sich Arbeitgeber selten bewusst ehem. Betriebsräte ins Haus holen.
Andererseits kann ich mit meinem dort erworbenen Wissen und dem meines Studiums Kenntnisse vorweisen, die ich ohne das Amt nicht erlangt hätte. Hat da jemand vielleicht Erfahrungen?

Nun habe ich eine Stellenanzeige im Sekretariat eines Wirtschaftsprüfers entdeckt. Ich werde wohl wahrheitsgemäß schreiben müssen, dass ich meine Kenntnisse über mein Ehrenamt und das Studium erhielt, denn mein ursprünglicher Beruf hat leider gar keine Ähnlichkeit mit dieser Tätigkeit.

Eigentlich müsste es doch einen guten Eindruck machen, wenn man trotz des Kündigungsschutzes eine Entscheidung für eine Neuorientierung trifft, oder? Nur wie schreibe ich es so, dass ich mich nicht selbst abwerte?


Es geht vor Allem um folgenden Absatz aus meinem Anschreiben:
Obwohl ich durch meine betrieblichen Ehrenämter in gesicherter Anstellung war, entschied ich mich für einen Aufhebungsvertrag. Mein Arbeitsverhältnis endet somit zum 31.12.2011, doch kann ich in Absprache mit dem Arbeitgeber auch zu einem früheren Zeitpunkt ein neues Anstellungsverhältnis beginnen.
Schon länger spiele ich mit dem Gedanken, mich beruflich zu verändern. Eine Tätigkeit als Sekretärin in Ihrer Kanzlei wäre für mich eine neue Herausforderung.

Wäre das in Ordnung so, oder soll ich lieber noch nichts vom Aufhebungsvertrag schreiben, da ja bis Ende es Jahres noch viel Zeit ist?

Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte. Ein liebes Dankeschön schon einmal!


Liebe Grüße
Werbine
Benutzeravatar
FRAGEN
Bewerbungshelfer
Beiträge: 12148
Registriert: 22.07.2006, 18:18

Re: BR + freiwilliger Aufhebungsvertrag - Frage zum Anschrei

Beitrag von FRAGEN »

Hallo Werbine!
Werbine hat geschrieben:Ich werde wohl wahrheitsgemäß schreiben müssen, dass ich meine Kenntnisse über mein Ehrenamt und das Studium erhielt, denn mein ursprünglicher Beruf hat leider gar keine Ähnlichkeit mit dieser Tätigkeit.
Was ist denn Dein ursprünglicher Beruf und wie alt bist Du?

Was den "Betriebsrat" angeht, denke ich ebenfalls, dass der Dir vermutlich eher schadet als nutzt. Viele werden vermutlich sogar denken, dass es Deine diesbezüglichen Aktivitäten waren, aus denen man Dich loswerden wollte. Das Wort "Aufhebungsvertrag" macht an dieser Stelle noch einmal ganz besonders stutzig. Insofern wäre es sicher geschickter, NUR mit den Kenntnissen aus der privaten Fortbildung zu argumentieren... die ich BTW auch nicht "Studium" nennen würde, wenn es keins war.
Werbine hat geschrieben:Eigentlich müsste es doch einen guten Eindruck machen, wenn man trotz des Kündigungsschutzes eine Entscheidung für eine Neuorientierung trifft, oder?
Hmmmm... es gibt ja sehr verschiedene Arten von "guten Eindrücken". Man kann durchaus den Mut einer Person respektieren, ohne sie für eine bestimmte Tätigkeit als geeignet einzustufen. Unabhängig finde ich es auch seltsam, wenn sich jemand für eine sehr "normale" Stelle fast ein Jahr im Voraus bewirbt.

Ich würde mich an Deiner Stelle so "harmlos" wie möglich bewerben... sinngemäss in etwa so, dass ich diese rechtliche Fortbildung gemacht habe und nun eine Stelle suche, an der ich diese einsetzen kann. Zur Vertragslage mit meinem Noch-Arbeitgeber würde ich gar nichts sagen - einfach nur das frühestmögliche Eintrittsdatum und fertig... ;-)

Nichts von "Aufhebungsvertrag", noch weniger von "Betriebsrat"... und um Himmels Willen nichts von der Kombination dieser beiden... ;-)

Einzige Ausnahme: Du bewirbst Dich bei einem Arbeitsrechtler, der Leute vertritt, die wegen Betriebsratstätigkeiten geschasst wurden. Hast Du da übrigens schon dran gedacht? Jetzt, wo ich es gerade so schreibe, würde ich sagen: Das ist die Idee überhaupt! Damit ergäbe alles einen Sinn... ;-)
wolkenkranich
Beiträge: 4
Registriert: 18.10.2017, 07:00

Aufhebungsvertrag im Bewerbungsverfahren angeben

Beitrag von wolkenkranich »

Hallo,
seit meinem Studienabschluss arbeite ich in einem größeren Unternehmen in Österreich. Jetzt ist es so dass nach einem Abteilungswechsel (alte Abteilung wurde aufgelöst) ich immer Probleme mit meinem neuen Vorgesetzten
hatte, er hat mir nie was zugetraut und mich beim Kennenlerngespräch auch mit "was wollen Sie als Frau in der IT" begrüßt. Das hat mich natürlich schon von Anfang an alles etwas demotiviert. Auch musste ich dann
ständig vor anderen aus meiner Abteilung mit teilweise sinnlosen Aufgaben beweisen, dass ich meine Arbeit gut ist, was auch jedes mal gut geklappt hat. Aber es ist halt nicht schön wenn jemand andauernd an deiner
eigenen Leistung zweifelt und dir nichts zutraut. Nun ist es so da in Österreich der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen dem Arbeitnehmer jederzeit kündigen kann. Und da mein Chef ja "gnädig" war hat er mir anstatt
mir zu kündigen einen Auflösungsvertrag angeboten, welchen ich unterschrieben habe (die Alternative wäre ja gekündigt zu werden) zum Ende diesen Jahres.

Bisher habe ich keinen Grund gesehen diese Tatsache mit dem Auflösungsvertrag bei einer Bewerbung oder in einem Vorstellungsgespräch anzugeben, die Frage wann ich starten könnte habe ich auch wahrheitsgemäß immer mit dem
01.01.2018 beantwortet. Meine Frage ist aber nun, da ich evtl einen Job in Aussicht habe ob ich im aktuell laufenden Bewerbungsverfahren (ich war schon beim Vorstellungsgespräch) das mit dem Auflösungsvertrag noch
angeben soll oder ob ich das verschweigen kann - ich meine im Grunde ist das ja nicht so wichtig für den neuen Job und ich bin ja auch nicht Arbeitslos, etc? Wie würdet ihr das handhaben? Und wenn ihr das angeben würdet wie würdet ihr das jetzt zu dem Zeitpunkt noch einbringen?

Grüße wolkenkranich
Benutzeravatar
TheGuide
Bewerbungshelfer
Beiträge: 12803
Registriert: 12.07.2013, 12:44

Beitrag von TheGuide »

Du bist gegenüber dem Arbeitgeber zur Wahrheit verpflichtet (in D gibt es da Ausnahmen bzgl. die Arbeit nicht einschränkender Krankheiten und Familienplanung, wie das in AU ist, weiß ich nicht). Allerdings heißt zur Wahrheit verpflichtet zu sein nicht, dass du ihm, solange er nicht nachfrägt, alles offenlegen musst.
Dein Abteilungsleiter scheint ja ein ziemlicher STOP zu sein. Ist das Kündigungsrecht bei euch wirklich so arbeitnehmerfeindlich? Hast du eine Abfindung ausgehandelt?
wolkenkranich
Beiträge: 4
Registriert: 18.10.2017, 07:00

Beitrag von wolkenkranich »

Wie gesagt, sie haben mich halt gefragt wie meine Kündigungsfrist ist und das habe ich gesagt und dann halt dass ich gern zum 01.01. anfangen würde. Ich hab es ihn damit ja nicht angelogen, hätte er mich gefragt ob ich aktuell in einem ungekündigten Verhältnis bin hätte ich nein sagen müssen das ist mir klar. Aber so dürfte es ja auch kein Problem geben oder kann das im Nachhinein noch ein Problem sein? (Im Arbeitszeugnis würde es ja drin stehen aber das will er normalerweise ja nicht haben?)

Mein Abteilungsnleiter ist menschlich echt nicht gut und die andere Frau in meiner Abteilung ist schon im März gegangen (hat studiert und wollte das Praxissemester in der Firma machen, Chef hat das Gespräch mit ihr so lang rausgezogen bis sie sich was anderes gesucht hat) und auch schon ein paar andere haben zumindest mal die Abteilung gewechselt. Abfindung gibts so direkt in Österreich auch nicht, nur eine Abfertigung, welche im Grunde später auf die Rente gerechnet wird. In AU ist es halt so gedacht, dass ein Arbeitsverhältnis von beiden Seiten aus passen muss und auch beide Seiten die Möglichkeit haben, dieses ohne Angabe von Gründen zu beenden. Finde ich auch nicht so super aber kann man nicht ändern.
Benutzeravatar
TheGuide
Bewerbungshelfer
Beiträge: 12803
Registriert: 12.07.2013, 12:44

Beitrag von TheGuide »

Das Wort, was mir die Forensoftware zensiert hat, war im Übrigen S E X I S T. Ich würde an deiner Stelle (am besten erst nach Erhalt des Arbeitszeugnisses), den S E X I Smus des Vorgesetzten im Übrigen mal in der Personalabteilung zur Sprache bringen. Das ist keiner der sich zum Vorgesetzten eignet.

Man stelle sich vor, dies wäre ein Forum über historische Nautik und man müsste jedesmal, wenn man S E X T A N T schreiben wollte so ein Bohei machen: STOP.
Antworten