Bewerbung während Kündigungsschutzklage
Bewerbung während Kündigungsschutzklage
Hallo Community,
ich habe eine verzwickte Situation und brauche dringend Hilfe.
Ich möchte mich auf eine neue Stelle bewerben, habe jedoch einen schwierigen Hintergrund.
Mir wurde vor kurzem fristlos gekündigt, woraufhin ich Kündigungsschutzklage eingelegt habe. (Hierzu ist anzumerken, dass bei mir eine ordentliche Kündigung vertraglich ausgeschlossen ist und ich noch einen unkündbaren Beschäftigungsanspruch von über zwei Jahren habe. Auch die Kündigungsgründe halten der Klage definitiv nicht stand (frei erfunden, ich soll einfach nur weg, da ich heraus bekommen habe, dass mein Vorgesetzter Scheiße gebaut hat!).
Nun habe ich eine sehr attraktive Stellenausschreibung gesehen, auf welche ich mich jetzt bewerben möchte. Die Frage, die sich mir stellt ist jedoch, wie formuliere ich meine Situation in dem Anschreiben.
Ich halte es für denkbar ungünstig zu schreiben: Ja, ich wurde fristlos gekündigt, verklage gerade meinen Arbeitgeber, werde gewinnen und bitte Sie meine Bewerbung vertraulich zu behandeln, da Ihnen mein Vorgesetzter eh nur Scheiße erzählt und Sie ihn auch noch im Prozess stärken, da ich mich im laufenden Prozess beworben habe.
Also ich würde mich dann nicht zum Gespräch einladen!
Ich kenne aber wirklich keine dezenten Formulierungen für das ganze Problem. Ich sehe aber auch nicht ein, auf Bewerbungen auf zukunftsweisende neue Stellen zu verzichten, welche ich sonst auch genutzt hätte. Nee, warten bis ich meine Anstellung zurück habe damit es besser aussieht, kann ich nicht!
Vielen Dank für jeden konstruktiven Vorschlag!
Lieben Gruß
schnierda
ich habe eine verzwickte Situation und brauche dringend Hilfe.
Ich möchte mich auf eine neue Stelle bewerben, habe jedoch einen schwierigen Hintergrund.
Mir wurde vor kurzem fristlos gekündigt, woraufhin ich Kündigungsschutzklage eingelegt habe. (Hierzu ist anzumerken, dass bei mir eine ordentliche Kündigung vertraglich ausgeschlossen ist und ich noch einen unkündbaren Beschäftigungsanspruch von über zwei Jahren habe. Auch die Kündigungsgründe halten der Klage definitiv nicht stand (frei erfunden, ich soll einfach nur weg, da ich heraus bekommen habe, dass mein Vorgesetzter Scheiße gebaut hat!).
Nun habe ich eine sehr attraktive Stellenausschreibung gesehen, auf welche ich mich jetzt bewerben möchte. Die Frage, die sich mir stellt ist jedoch, wie formuliere ich meine Situation in dem Anschreiben.
Ich halte es für denkbar ungünstig zu schreiben: Ja, ich wurde fristlos gekündigt, verklage gerade meinen Arbeitgeber, werde gewinnen und bitte Sie meine Bewerbung vertraulich zu behandeln, da Ihnen mein Vorgesetzter eh nur Scheiße erzählt und Sie ihn auch noch im Prozess stärken, da ich mich im laufenden Prozess beworben habe.
Also ich würde mich dann nicht zum Gespräch einladen!
Ich kenne aber wirklich keine dezenten Formulierungen für das ganze Problem. Ich sehe aber auch nicht ein, auf Bewerbungen auf zukunftsweisende neue Stellen zu verzichten, welche ich sonst auch genutzt hätte. Nee, warten bis ich meine Anstellung zurück habe damit es besser aussieht, kann ich nicht!
Vielen Dank für jeden konstruktiven Vorschlag!
Lieben Gruß
schnierda
Das ist fürwahr eine spannende Situation, Schnierda...
Gehe ich zunächst einmal recht in der Annahme, dass der vertragliche Kündigungsausschluss in beide Richtung gilt? D. h. Du den Laden auf legalem Wege genau so wenig verlassen kannst, wie der AG seine Kündigung durchbekommt? Wenn ja, schiene mir die Schwierigkeit eher hier (d. h. im weiteren Prozedere) zu liegen. Ich meine... wenn Du mit Deiner Klage Erfolg hast, wird Dein Chef ja in diesem Leben nichts mehr tun, um Dir bei irgend etwas zu helfen. Oder legt Ihr die Klage von vornherein nicht auf Weiterbeschäftigung, sondern eine möglichst hohe Abfindung an? Egal... das ist ohnehin ein Thema für Deinen Anwalt. Da kann ich nichts zu sagen...
Gesetzt den Fall, Du kämst da rechtzeitig raus (vermutlich soll der Arbeitsantritt ja vor dem voraussichtlichen Urteilsspruch liegen?!?)... kannst Du Dich angesichts der juristisch nichtigen Kündigungsgründe (< Anwalt fragen!) doch ganz einfach aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis bewerben... so als "wär nix"... und notfalls die Klage fallenlassen...
Ungünstig wäre es natürlich, wenn es dem Wunschbetrieb bekannt wäre, dass man Deinen - offenbar sehr speziellen - Arbeitgeber eigentlich nicht regulär verlassen kann. Man kann den Namen des aktuellen Arbeitgebers zwar verschweigen... aber einen guten Eindruck macht das natürlich nicht...
Gehe ich zunächst einmal recht in der Annahme, dass der vertragliche Kündigungsausschluss in beide Richtung gilt? D. h. Du den Laden auf legalem Wege genau so wenig verlassen kannst, wie der AG seine Kündigung durchbekommt? Wenn ja, schiene mir die Schwierigkeit eher hier (d. h. im weiteren Prozedere) zu liegen. Ich meine... wenn Du mit Deiner Klage Erfolg hast, wird Dein Chef ja in diesem Leben nichts mehr tun, um Dir bei irgend etwas zu helfen. Oder legt Ihr die Klage von vornherein nicht auf Weiterbeschäftigung, sondern eine möglichst hohe Abfindung an? Egal... das ist ohnehin ein Thema für Deinen Anwalt. Da kann ich nichts zu sagen...
Gesetzt den Fall, Du kämst da rechtzeitig raus (vermutlich soll der Arbeitsantritt ja vor dem voraussichtlichen Urteilsspruch liegen?!?)... kannst Du Dich angesichts der juristisch nichtigen Kündigungsgründe (< Anwalt fragen!) doch ganz einfach aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis bewerben... so als "wär nix"... und notfalls die Klage fallenlassen...
Ungünstig wäre es natürlich, wenn es dem Wunschbetrieb bekannt wäre, dass man Deinen - offenbar sehr speziellen - Arbeitgeber eigentlich nicht regulär verlassen kann. Man kann den Namen des aktuellen Arbeitgebers zwar verschweigen... aber einen guten Eindruck macht das natürlich nicht...
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- Beiträge: 18
- Registriert: 25.07.2010, 13:34
Aaaaalso - das ist natürlich wirklich eine Sache für einen Anwalt und nicht für uns hier.
In Deiner spezifischen Situation würde ich es so sehen, dass Du ja noch nicht abschließend geklärt hast wie Du Deinen letzten Arbeitgeber verlässt. Ggf ist die Kündigung ja in der Tat ungerechtfertigt und dann steht am Ende eh etwas anderes in Deinem Lebenslauf. Es ist eher selten, dass am Ende einer Kündigungsschutzklage (KSK) eine Weiterbeschäftigung steht. Vielmehr ist durch den ganzen Vorgang das Vertrauensverhältnis derart zerrüttet, dass man sich auf eine Trennung unter neuen Voraussetzungen einigt. Ich würde es also so darstellen, dass Du Dich derzeit in Trennungsverhandlungen mit Deinem letzten Arbeitgeber befindest (bei einem nicht ordentlich kündbaren Vertrag ist das ja auch plausibel).
Im Rahmen der Güteverhandlung der KSK kannst Du ja, wenn Du bis dahin eine neue Stelle gefunden hast, zusätzlich zu der Abfindung die Du natürlich haben möchtest auch vorschlagen, dass das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einverständnis aufgehoben wurde. Und dann bist Du aus der Kündigungsnummer raus.
Schwierige Gratwanderung - egal was Du am Ende tust, ich rate natürlich davon ab irgendwelche Dinge in die Bewerbung zu schreiben die Du hinterher nicht plausibel erklären kannst. Allerdings gibt es natürlich Spielraum.
In Deiner spezifischen Situation würde ich es so sehen, dass Du ja noch nicht abschließend geklärt hast wie Du Deinen letzten Arbeitgeber verlässt. Ggf ist die Kündigung ja in der Tat ungerechtfertigt und dann steht am Ende eh etwas anderes in Deinem Lebenslauf. Es ist eher selten, dass am Ende einer Kündigungsschutzklage (KSK) eine Weiterbeschäftigung steht. Vielmehr ist durch den ganzen Vorgang das Vertrauensverhältnis derart zerrüttet, dass man sich auf eine Trennung unter neuen Voraussetzungen einigt. Ich würde es also so darstellen, dass Du Dich derzeit in Trennungsverhandlungen mit Deinem letzten Arbeitgeber befindest (bei einem nicht ordentlich kündbaren Vertrag ist das ja auch plausibel).
Im Rahmen der Güteverhandlung der KSK kannst Du ja, wenn Du bis dahin eine neue Stelle gefunden hast, zusätzlich zu der Abfindung die Du natürlich haben möchtest auch vorschlagen, dass das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einverständnis aufgehoben wurde. Und dann bist Du aus der Kündigungsnummer raus.
Schwierige Gratwanderung - egal was Du am Ende tust, ich rate natürlich davon ab irgendwelche Dinge in die Bewerbung zu schreiben die Du hinterher nicht plausibel erklären kannst. Allerdings gibt es natürlich Spielraum.
Nochmal: Es geht nächsten Monat vor Gericht, wie es aus geht ist klar abzusehen: Ich werde den Prozess gewinnen, da es keinerlei Gründe gibt diese Kündigung auch nur im geringsten zuzulassen.
Aus dem Arbeitsverhältnis herauszukommen wäre auch nicht das Problem, da mir schon Unsummen an Abfindung geboten wurden.
Mein Problem ist einfach "nur": Wie verpacke ich diese Situation in einer Bewerbung auf eine bessere Stelle. Ich kann ja nicht einfach über meinen Vorgesetzten schreiben: Irre Leute tun irre Dinge!
Gruß
S.
Aus dem Arbeitsverhältnis herauszukommen wäre auch nicht das Problem, da mir schon Unsummen an Abfindung geboten wurden.
Mein Problem ist einfach "nur": Wie verpacke ich diese Situation in einer Bewerbung auf eine bessere Stelle. Ich kann ja nicht einfach über meinen Vorgesetzten schreiben: Irre Leute tun irre Dinge!
Gruß
S.
Das wäre doch mal ein cooles Motto für eine Bewerbung...schnierda hat geschrieben:Irre Leute tun irre Dinge!
Aber wenn Du Dir 100%ig sicher bist, dass a) die Kündigung keinerlei Substanz hat und b) Du zu jedem beliebigen Zeitpunkt aus der Sache rauskommst... warum überhaupt irgend etwas dazu schreiben? Die Dinge, die Du weisst und kannst, die Gründe für das Zielunternehmen, den möglichen Antrittszeitpunkt... und alles ist in Ordnung...
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- Beiträge: 12
- Registriert: 02.07.2007, 17:33
Anschreiben während laufdendem bzw. angestrebten Prozess
Guten Tag allerseits,
leider bin ich nun schon wieder in diesem Forum unterwegs, allerdings nicht in eigener Sache sondern wegen meines Mannes.
Die Problematik ist folgende: Meinem Mann wurde vor 2 Wochen fristlos gekündigt. Der Verdacht liegt nahe, dass er einfach zu viel krank war (dieses und letztes Jahr) und man nun versucht ihn loszuwerden. Ihm wurde ein Diebstahl (mindestens versuchter Diebstahl) untergeschoben. Glücklicherweise sind wir rechtschutzversichert und befinden uns nun im Kündigungsschutzverfahren.
Jetzt versuche ich hier irgendwie Bewerbungen zusammenzustellen und weiß überhaupt nicht, wie und ob man soetwas in einer Bewerbung unterbringt. Im Lebenslauf steht ja quasi, dass mein Mann bis 11/2010 bei xxx beschäftigt war. Wir haben aber ja nun noch kein Zeugnis zum beifügen.
Schreibt er jetzt am besten, dass er sich aus persönlichen Gründen neu orientieren möchte? Oder schreibt man einfach eine Bewerbung aus Sicht eines Arbeitssuchenden und sagt bei eventuellem Nachfragen, dass das Zeugnis nachgereicht wird. Solange der Prozess nicht entschieden ist, wird das Zeugnis ja wahrscheinlich eher schlecht ausfallen.
Ich hoffe jemand hat einen hilfreichen Tip für mich.
Grüße
die etwas verzweifelte Sunshine
PS: Großartiges Forum, habe schon viel Hilfe erfahren hier und arbeite nun schon seit über 2 Jahren wieder in Vollzeit.
leider bin ich nun schon wieder in diesem Forum unterwegs, allerdings nicht in eigener Sache sondern wegen meines Mannes.
Die Problematik ist folgende: Meinem Mann wurde vor 2 Wochen fristlos gekündigt. Der Verdacht liegt nahe, dass er einfach zu viel krank war (dieses und letztes Jahr) und man nun versucht ihn loszuwerden. Ihm wurde ein Diebstahl (mindestens versuchter Diebstahl) untergeschoben. Glücklicherweise sind wir rechtschutzversichert und befinden uns nun im Kündigungsschutzverfahren.
Jetzt versuche ich hier irgendwie Bewerbungen zusammenzustellen und weiß überhaupt nicht, wie und ob man soetwas in einer Bewerbung unterbringt. Im Lebenslauf steht ja quasi, dass mein Mann bis 11/2010 bei xxx beschäftigt war. Wir haben aber ja nun noch kein Zeugnis zum beifügen.
Schreibt er jetzt am besten, dass er sich aus persönlichen Gründen neu orientieren möchte? Oder schreibt man einfach eine Bewerbung aus Sicht eines Arbeitssuchenden und sagt bei eventuellem Nachfragen, dass das Zeugnis nachgereicht wird. Solange der Prozess nicht entschieden ist, wird das Zeugnis ja wahrscheinlich eher schlecht ausfallen.
Ich hoffe jemand hat einen hilfreichen Tip für mich.
Grüße
die etwas verzweifelte Sunshine
PS: Großartiges Forum, habe schon viel Hilfe erfahren hier und arbeite nun schon seit über 2 Jahren wieder in Vollzeit.
Re: Anschreiben während laufdendem bzw. angestrebten Prozess
Das ist doch mal eine gute Nachricht, sunshine1977! Die zufriedenen Menschen melden sich ansonsten ja eher selten zurück...sunshine1977 hat geschrieben:habe schon viel Hilfe erfahren hier und arbeite nun schon seit über 2 Jahren wieder in Vollzeit
Was Deine aktuelle Frage angeht: Ich weiss nicht, ob es so klug ist, jetzt sofort + auf eigene Faust mit weiteren Bewerbungen nach vorne zu preschen. An Deiner Stelle würde ich darüber mit meinem Anwalt sprechen, wie das bestmögliche Vorgehen aussieht... und mit ihm zusammen die verschiedenen Varianten durchspielen. Vermutlich wird er ja auf "Weiterbeschäftigung" klagen wollen, um dann am Ende einen Vergleich zu erreichen. Das könnte sich timingtechnisch m. E. leicht mit dem Eintritt in ein neues Arbeitsverhältnis ins Gehege kommen. Wenn Dein Mann sich auf jetzt inserierte Stellen bewirbt, werden die entsprechenden Arbeitgeber ja vermutlich kurzfristig jemanden suchen. Wenn Dein Mann aber eine Stelle annimmt, bevor das Anfechtungsverfahren zu einem Ende gekommen ist, kann es sein, dass Eurem Anwalt quasi das Pferd im Sprung verstirbt... wenn Du verstehst, was ich meine...
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- Beiträge: 12
- Registriert: 02.07.2007, 17:33
Re: Anschreiben während laufdendem bzw. angestrebten Prozess
Unser Anwalt hat geraten jetzt schon Bewerbungen zu schreiben um schnell einen neuen Job zu bekommen. Wir klagen nicht auf Wiedereinstellung, da das Vertrauensverhältnis komplett zerstört ist. Es gibt Schuldzuweisungen eines Zeugen der meinen Mann gesehen haben will beim Diebstahl und mein Mann beschuldigt genau denjenigen, dass er ihm den Diebstahl unterschieben wollte. Die beiden haben nur das nötigste miteinander gesprochen, konnten quasi nicht miteinander. In der Kündigung schreibt auch der AG, dass eine Weiterbeschäftigung seitens des AG nicht zumutbar ist, aufgrund dieser Beschuldigungen. Für meinen Mann wäre es Horror, dort wieder zu arbeiten, da er nichts getan hat und mit der ganzen Situation völlig überfordert ist.Ich weiss nicht, ob es so klug ist, jetzt sofort + auf eigene Faust mit weiteren Bewerbungen nach vorne zu preschen. An Deiner Stelle würde ich darüber mit meinem Anwalt sprechen, wie das bestmögliche Vorgehen aussieht... und mit ihm zusammen die verschiedenen Varianten durchspielen. Vermutlich wird er ja auf "Weiterbeschäftigung" klagen wollen
Wir wollen jediglich Gerechtigkeit und einen Vergleich erziehlen. Eine ordentliche Kündigung in Verbindung mit einem guten Zeugnis.
Re: Anschreiben während laufdendem bzw. angestrebten Prozess
Wenn Ihr Euch schon so weit unterhalten habt, würde ich ihn auch noch fragen, wie man den derzeitigen Status Deines Mannes juristisch korrekt umschreiben würde... ob er die Kündigung quasi als "nichtig" erachtet und es demzufolge für denkbar hielte, sich bis zum Abschluss des Verfahrens aus "laufender Anstellung" heraus zu bewerben. Das wäre natürlich der eleganteste Weg... der BTW auch jegliche Fragen nach dem Zeugnis weiträumig umfahren würde. Das hat man ja relativ selten, wenn man noch irgendwo arbeitet. Mich würde wirklich interessieren, was ein Kenner der Materie dazu sagt...sunshine1977 hat geschrieben:Unser Anwalt hat geraten jetzt schon Bewerbungen zu schreiben um schnell einen neuen Job zu bekommen.