➡ Bewerbung ohne Arbeitszeugnis verschicken

Informationen und Fragen zum Bewerbungsablauf, zu einzelnen Elementen der Bewerbungsmappe und zu individuellen Formulierungen. Wie soll eine Bewerbungsmappe aufgebaut sein? Welche Fakten gehören in ein Anschreiben? Welche Formulierungen sollten unbedingt vermieden werden?
Romanum
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Beitrag von Romanum »

Moinsen92 hat geschrieben:Nun habe ich gelesen, das man eine zusätzliche Seite mit der Firmenbezeichnung, der Positionsbezeichnung und der Beschäftigungsdauer
einfügen soll.

Für die paar Informationen braucht man doch keine zusätzliche Seite. Das sind doch die normalen Angaben für einen Lebenslauf.

Es kommt bei einer Bewertung auch immer darauf an, wie lange du dort gearbeitet hast und was du sonst noch so gemacht hast und als Nachweise mitschickst.

Adams
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keine Arbeitszeugnisse für Bewerbung vorhanden

Beitrag von Adams »

Hallo,

ich möchte mich um einen Ausbildungsplatz zur Steuerfachangestellten bewerben. Ich habe Soziologie scheinfrei studiert und auch etliche Weiterbildungszertifikate, aber keine Arbeitszeugnisse, da ich meistens freiberuflich oder auf Honorarbasis gearbeitet habe.

Passt es wenn ich nur den Lebenslauf und das Anschreiben versende (im Email Anhang)?
Ich schreibe jedoch in der Email dazu: "[...] Falls Sie noch weitere Bewerbungsunterlagen benötigen oder Nachfragen haben, dann schicken Sie mir bitte eine E-Mail oder rufen Sie mich unter meiner Telefonnummer 0123/4567 an."


Danke!
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TheGuide
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Beitrag von TheGuide »

Personaler haben so ihre Arbeit. Wenn ein Bewerber ihnen unnötige Extraarbeit aufhalst, dann muss der schon seeeeeeeeeehr gute Argumente haben, weshalb er der beste ist. Also besorg dir Arbeitszeugnisse von deinen Arbeitgebern. Es wird dir niemand wegen eines Zeugnisses hinterhertelefonieren. Du schießt dich mit dem Weglassen von Zeugnissen nur selber ab.
Adams
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Beitrag von Adams »

das problem ist ja, dass ich keine Zeugnisse von Arbeitgebern habe, außer von einem alten Praktikum für die Uni, freie Übersetzerin eher online und privat für Kanzleien gearbeitet. Und als Interviewerin bekommt man nur einen Honorarcheck.

Ich war noch nie fest angestellt. Deswegen ist mir diese Ausbildung umso wichtiger. Ich weiß ja dass ich mein Leben aus persönlichen Gründen/ Krankheit verschlafen habe...


Ich kann also mit 32 nur 4 Modulzertifikate, Abitur, ein abgebrochenes Studium, und ein Praktikumsnachweis (über ein Jahr) vorzeigen...war halt klassisch Hausfrau (keine Kinder)
katerfreitag
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Beitrag von katerfreitag »

Könntest Du ein paar Kanzleien als Referenzgeber nennen?
Adams
Beiträge: 31
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Beitrag von Adams »

nein, war online alles über ein Portal. *seufz*

ok, eine Business Firma könnte ich als Referenz im meinem Lebenslauf nennen, für die ich heute noch übersetze.
Deethree
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Bewerben ohne Zeugnis

Beitrag von Deethree »

Morgen,

wollte da mal eure Meinung wissen.
Arbeite seit 12 Jahren in der Position des Sys-Admins in einem mittelständischen Unternehmen. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit und wollte mich anderweitig bewerben, da mein derzeitiger Chef es mir übel nimmt das ich in Elternzeit gegangen bin und meinte er auch das er mich danach nicht beschäftigen wird. Ein Zwischenzeugnis welches ich mir vor Beginn meiner Elternzeit geschrieben habe wollte er nicht unterschreiben

Nun habe ich mehrfach (>10 Stk) erfolglos beworben jeweils mit Absage. Meine Frage nun wie seht ihr wenn sich jemand bewirb und kein Zwischenzeugnis (arbeite da ja noch) oder Nachweise über Fortbildungen (halt gearbeitet ohne Fortbildungen) vorlegen kann ?

Besten Dank
Jameson
Beiträge: 145
Registriert: 10.04.2017, 12:22

Beitrag von Jameson »

Guten Morgen Deethree,

>>>Derzeit befinde ich mich in Elternzeit und wollte mich anderweitig bewerben, da mein derzeitiger Chef es mir übel nimmt das ich in Elternzeit gegangen bin und meinte er auch das er mich danach nicht beschäftigen wird.

"einfach so" geht das nicht.

>>>Ein Zwischenzeugnis welches ich mir vor Beginn meiner Elternzeit geschrieben habe wollte er nicht unterschreiben

Wer weiß ob er dir damit, dein Eigenentwurf zu akzeptieren, nicht einen Gefallen getan hat. Welche Anforderungen an den Text eines langjährigen Mitarbeiters abseits der gängigen Blabla-Floskeln gestellt werden weißt du? Insbesondere bei einem ITler? :wink:
Ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis bestand jedoch- und besteht m.E. noch immer.

>>>Nun habe ich mehrfach (>10 Stk) erfolglos beworben jeweils mit Absage. Meine Frage nun wie seht ihr wenn sich jemand bewirb und kein Zwischenzeugnis (arbeite da ja noch) oder Nachweise über Fortbildungen (halt gearbeitet ohne Fortbildungen) vorlegen kann ?

Ein ITler der bereits seit 12 Jahren vor sich hin wurschtelt ohne sich weiterzubilden und sein Wissen auf aktuellem Stand zu halten, das ist es zumindest was der Empfänger deiner Bewerbung wahrnimmt. Auch wenn ein Zwischenzeugnis nicht zwingend erwartet wird, könnte es dies aber in deinem Fall vielleicht ein Stück weit kompensieren.
Deethree
Beiträge: 2
Registriert: 20.09.2018, 08:00

Beitrag von Deethree »

Morgen, da hast du schon recht mit der Weiterbildung. Habe letztes Jahr ein Studium neben dem Beruf angefangen. Mal schauen wie das aufgenommen wird. Ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hat man nicht. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ja. Dieses muss wohlwollend und wahrheitsgemäß sein.
Jameson
Beiträge: 145
Registriert: 10.04.2017, 12:22

Beitrag von Jameson »

>>>Ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hat man nicht.

Das ist so nicht richtig, "Elternzeit" z.B. ist ein ausreichender Grund.
pueppichen
Beiträge: 1
Registriert: 08.10.2018, 14:33

Keine oder schlechte Arbeitszeugnisse in Bewerbung mitsenden?

Beitrag von pueppichen »

Hallo,
Ich hab ein Problem. Zur Vorgeschichte. Ich hab nach meinem Realschulabschluss eine Ausbildung zur Hotelfachfrau gemacht. Leider nahm es mein Arbeitgeber nicht so genau mit dem Jugendschutzgesetz und dem Arbeitsschutz. Irgendwann hat es mir dann gereicht und ich hab ab und zu den Mund aufgemacht, wenn wir wieder mal mit unter 18 20Stunden Im Laden standen oder über Monate als Klo Frau mißbraucht wurden. Leider sieht auch das Arbeitszeugnisse so aus und ist voller "bemühte sich" obwohl das Berufsschulzeugnis und das Zeugnis der IHK Bestnoten ausgaben.
Dann ging ich in den Einzelhandel und arbeitet 6 Jahre treu bei einem Arbeitgeber. Dieser war auch immer sehr zufrieden. Bis zu dem Tag, an demise erfuhren, dass ich schwanger bin. Plötzlich machte ich nichts mehr richtig. Als sie mich damit nicht mürbe bekamen, fuhren sie eine Schmutz Kampagne gegen mich. Irgendwann konnte ich nicht mehr und ging. Nach der Elternzeit fand ich eine neue Arbeit ging auch in der Arbeit auf-ja, bis ich wieder schwanger wurde. Die Personaldame freute sich mit mir, doch mein Teamleiter hatte mich deshalb auf dem Kieker. Plötzlich brachte ich keine Leistung mehr, was vorher richtig war, war plötzlich falsch und zu allem Übel kündigten sie mich. Und so ging ich vor Gericht.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich bin seit kurzem noch mal auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Ich möchte gern Verwaltungsfachangestellte werden. Ich habe auch schon eine potenzielle Stelle bei einer großen Behörde. Aber die wollen Arbeitszeugnisse und das auch noch innerhalb 2er Tage. Was soll ich denn nur machen? Soll ich Farbe bekennen? Natürlich könnte ich Arbeitszeugnisse noch nach verlangen? Aber wie würden die dann aussehen? Ich will es ehrlich gesagt gar nicht wissen. Dabei ist diese Ausbildung doch so wahnsinnig wichtig für mich. Ich will endlich wieder erfüllen arbeiten. Also Dreck fressen und ehrlich sein? Ich hab keine Ahnung, was ich jetzt machen soll!
Jameson
Beiträge: 145
Registriert: 10.04.2017, 12:22

Beitrag von Jameson »

Hallo Pueppichen,

>>>Hallo,
Ich hab ein Problem. Zur Vorgeschichte. Ich hab nach meinem Realschulabschluss eine Ausbildung zur Hotelfachfrau gemacht. Leider nahm es mein Arbeitgeber nicht so genau mit dem Jugendschutzgesetz und dem Arbeitsschutz. Irgendwann hat es mir dann gereicht und ich hab ab und zu den Mund aufgemacht, wenn wir wieder mal mit unter 18 20Stunden Im Laden standen oder über Monate als Klo Frau mißbraucht wurden. Leider sieht auch das Arbeitszeugnisse so aus und ist voller "bemühte sich" obwohl das Berufsschulzeugnis und das Zeugnis der IHK Bestnoten ausgaben.

dein Ausbildungszeugnis -nicht Arbeitszeugnis- hättest du nicht akzeptieren dürfen wenn es falsch ist.

>>>Dann ging ich in den Einzelhandel und arbeitet 6 Jahre treu bei einem Arbeitgeber. Dieser war auch immer sehr zufrieden. Bis zu dem Tag, an demise erfuhren, dass ich schwanger bin. Plötzlich machte ich nichts mehr richtig. Als sie mich damit nicht mürbe bekamen, fuhren sie eine Schmutz Kampagne gegen mich. Irgendwann konnte ich nicht mehr und ging. Nach der Elternzeit fand ich eine neue Arbeit ging auch in der Arbeit auf-ja, bis ich wieder schwanger wurde. Die Personaldame freute sich mit mir, doch mein Teamleiter hatte mich deshalb auf dem Kieker. Plötzlich brachte ich keine Leistung mehr, was vorher richtig war, war plötzlich falsch und zu allem Übel kündigten sie mich.

Dass du als Schwangere einen besonderen Kündigungsschutz geniest weißt du inzwischen sicherlich selbst.

>>> Und so ging ich vor Gericht.

Würde in dem Zusammenhang denn nicht auch darüber entschieden für welcher Wertung dein Zeugnis stehen soll?

>>>Lange Rede, kurzer Sinn: Ich bin seit kurzem noch mal auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Ich möchte gern Verwaltungsfachangestellte werden. Ich habe auch schon eine potenzielle Stelle bei einer großen Behörde. Aber die wollen Arbeitszeugnisse und das auch noch innerhalb 2er Tage. Was soll ich denn nur machen? Soll ich Farbe bekennen? Natürlich könnte ich Arbeitszeugnisse noch nach verlangen? Aber wie würden die dann aussehen? Ich will es ehrlich gesagt gar nicht wissen. Dabei ist diese Ausbildung doch so wahnsinnig wichtig für mich. Ich will endlich wieder erfüllen arbeiten. Also Dreck fressen und ehrlich sein? Ich hab keine Ahnung, was ich jetzt machen soll!

"Innerhalb 2er Tage" ist zu knapp, ein Arbeitszeugnis musst du aber natürlich anfordern. Sollte dieses dann unvollständig oder unrichtig sein, was du jetzt aber noch nicht sicher wissen kannst, ist es zurückzuweisen und muss überarbeitet werden. Darum solltest du dich zeitnah kümmern, ein Anspruch auf Erstellung eines Arbeitszeugnisses kann recht bald verwirkt sein.
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