Ausbildungsvertrag unterschreiben??

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David/Miri
Beiträge: 12
Registriert: 06.02.2007, 13:31

Ausbildungsvertrag unterschreiben??

Beitrag von David/Miri »

hallo,

ich steh vor folgendem problemchen..

ich hab mich um einen ausbildungsplatz als veranstaltungskaufmann beworben und letzte woche eine zusage von einer agentur bekommen.
soweit so gut..
ich habe aber nächste woche noch 2 vorstellungsgespräche bei anderen sehr interessanten unternehmen. - dazu noch in meiner wunschstadt.
ausserdem, sind noch ca. 10 meiner bewerbungen im umlauf, bei denen ich noch keine antwort bekommen hab.

nun soll ich ende nächster woche bei der 1. firma den ausbildungsvertrag unterschreiben und bin nicht sicher wie ich mich verhalten soll.

ich überlege den vertrag erstmal zu unterschreiben und wenn ich was besseres bekomme, wieder zu kündigen. -u. dann beim neuen unternehmen zu unterschreiben.

ist sicher nicht die feine art.. aber spricht etwas dagegen, dass nicht so zu machen? kann ich da irgendwelche probleme bekommen?


was denkt ihr? hat das schon jemand mal so gemacht?

danke für eure antworten..


aja mal an die mods..:
gibt es schon ein thema hier im forum, in dem ich was über die reisekostenerstattung der arge lesen kann? wenn ja in welche kategorie? konnt nix finden..
vg
Bewerber262
Beiträge: 98
Registriert: 18.03.2007, 20:39

Beitrag von Bewerber262 »

Hallo, evtl. könnte ich auch bald das gleiche Problem haben.
Wenn es überhaupt soweit kommt, dann muss man leider so handeln. Ich glaube, man muss hier einfach mal egoistisch sein. Aber das bin ich sonst eigentlich auch nicht ;-). Den Firmen, die schneller waren, gegenüber ist das natürlich unfair. Aber sieh das Problem nicht an dir, es ist einfach die Tatsache, dass sich die Unternehmen zu sehr unterschiedlichen Zeiten entscheiden. Und wenn du die Möglichkeit hast zu wählen, dann nimm das, wo du das beste Gefühl hast.

Unterschreib aber auf jeden Fall erstmal das, was du bekommst! Sonst stehst du am Ende ganz ohne etwas da.

Leider kann ich dir nicht wirklich weiterhelfen. Ich weiß nur, solange nichts konkretes dazu im Vertrag steht, kannst du auch vor Ausbildungsantritt kündigen. Mache das dann aber sobald wie möglich, damit ein anderer Bewerber die Chance auf einen Platz erhält. Wenn du dich dann im Kündigungsschreiben bei dem Unternehmen bedankst etc., dann brauchst und darfst du kein schlechtes Gewissen haben.

Was ich mich nur frage: Wann, nachdem ich den Vetrag unterschrieben habe/ eine mündlich Zusage gegeben habe, ist es denn "moralisch" noch in Ordnung wieder zu kündigen? Es kann ja durchaus sein, dass die Firma, zu der ich lieber möchte, sich erst 6 Wochen oder sogar noch später als die andere für mich entscheidet, bis man da dann auch wirklich nen Vertrag unterschreibt, kommen nochmal 1-2 Wochen dazu. Ist das dann trotzdem noch okay? Wenn ich jetzt z.B. Ende März einen Vetrag unterschreibe, bei der anderen Firma dann Mitte April eine Zusage erhalte und dort Ende April unterzeichne und der anderen unverzüglich absage, ist dass dann noch in Ordnung? Sicherlich hat die erste Firma dann schon allen anderen Bewerbern abgesagt, und dann kann sie ja diese nicht einfach wieder zurückfordern. Auf der anderen Seite, Ausbildungssuchende gibt es en masse und sie hätte ja dann noch den gesamten Mai, Juni und Juli Zeit, wieter zu suchen.


Hier ein guter Link, wo aus sicht einer Juristin etwas zum Thema steht: http://www.frag-einen-anwalt.de/K%C3%BC ... f1731.html

Weiß jemand, wie das mit der Schadensersatzpflicht ist? Wie sollte ich am besten vorgehen, um zu verhindern, dass ein Ausbilder Schadensersatz verlangt. Wird wohl in den seltensten Fällen vorkommen, aber möglich ist es ja, vorallem bei sehr kleinen Betrieben könnte ich mir das durchaus vorstellen. Schließlich haben die nicht immer soviel und gerade für die ist es besonders ärgerlich. Wie viel kostet denn die Eintragung bzw. die Löschung bei der IHK in etwa??? Wenn ich mir das leisten könnte, wäre ich ja notfalls auch bereit das zu zahlen!!!
Bewerber262
Beiträge: 98
Registriert: 18.03.2007, 20:39

Beitrag von Bewerber262 »

das hab ich eben in einer Ausbildungsvertragsvoröage im Netz gefunden:

------------------------------------
Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung:

Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der
Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die
Auflösung zu vertreten hat. Das gilt nicht bei Kündigung wegen Aufgabe oder Wechsels der
Berufsausbildung (Nr. 2 b). Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach
Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird.
-------------------------------------

Heißt Wechsel der Berufsausbildung anderer Beruf oder einfach nur Betriebswechsel? Dann wäre ich ja schonmal nicht zu schadensersatz verpflichtet. Außerdem würde ich ja, wenn es soweit kommt, bereits vor Ausbildungsantritt kündigen. Da hat die Probezeit ja noch nichtmal begonnen bzw. ist nochnichtmal rum. Also müsste ich ja dann nichts zahlen...

Wer kennt sich aus?

Hab gelesen, dass für Eintragung bei der IHk 100-200 Euro anfallen. Im Zweifelsfall könnte ich mir das ja noch gerade so leisten. Notfalls schicke ich das Geld einfach im Umschlag mit der Kündigung per Einschreiben mit :wink: . Oder ist dieser spontane Einfall ne Schwachsinnsidee :D :oops: :? ???
Kathrin
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Registriert: 09.03.2007, 11:58

Beitrag von Kathrin »

Ich würde erstmal kein Geld mitschicken.. Schreibe doch denen die Gründe in einen reumütigen Brief und hoffe dadurch auf ihr Verständnis. Vielleicht sehen sie ja auch davon ab, Dir das zu berechnen.. zahlen kannst Du dann immer noch... habe aber noch nie gehört, dass jemand dann wirklich bezahlen musste.
David/Miri
Beiträge: 12
Registriert: 06.02.2007, 13:31

Beitrag von David/Miri »

also, danke schonmal für die antworten..

ich werd dann wohl erstmal unterschreiben.
wär dann ja auch bereit die ihk-kosten zu übernehmen. viel mehr kann da ja an schadensersatzansprüchen nicht anfallen.

meine sorge war eher, dass ich probleme in dem neuen unternehmen bekommen könnte..
die anwältin schreibt ja, dass es da keine problem gibt.
Natürlich können Sie unter Berücksichtigung der Wahrung Ihres eigenen Vorteils den neuen Ausbildungsvertrag unterschreiben, bevor Sie den alten gekündigt haben, sofern nichts gegenteiliges in Ihrem bisherigen noch gültigen Ausbildungsvertrag vermerkt ist.

na denn..

:o

vg
Bewerber262
Beiträge: 98
Registriert: 18.03.2007, 20:39

Beitrag von Bewerber262 »

Guten Morgen,
ich habe gestern eine Zusage zu einem Ausbildungplatz bekommen. Juuhuuuuuu ! :D

Hab mich darüber natürlich erstmal total gefreut. Aber ich warte immer noch auf die Entscheidung von meinem Wunschunternehmen. Hoffe, dass sich da nächste Woche endlich mal was tut.

Falls es dann zu dem gleichen Problem wie bei dir kommen sollte, würde ich auch so vorgehen. Weiß du oder jemand anderes denn wieviel die IHK-Kosten sind??? Und würdet ihr das dann gleich in den Kündigungsbrief mit reinschreiben?
Alecchboy
Beiträge: 18
Registriert: 13.08.2008, 22:07

Beitrag von Alecchboy »

halli, hallo liebe community!

zu meiner großen freude habe ich gestern die nachricht bekommen, dass ich einen ausbildungsplatz als industriekaufmann sicher habe

soweit so gut.

nun, jetzt möchte ich natürlich noch die job interviews der anderen (größeren) companys abwarten, um mich dann für das beste angebot entscheiden zu können.

die personalchefin des besagten unternehmens bat mich jetzt darum, ein schreiben aufzusetzen, in dem ich zu verstehen gebe, dass ich das angebot ihrerseits erhalten habe und damit einverstanden bin.

den ausbildungsvertrag solle ich dann sobald es geht unterschreiben sagte sie mir.
da ich zur zeit in england arbeite, sollte sich das aber noch etwas hinauszögern lassen.

jetzt ist meine frage: wie weit habe ich denn noch spielraum mich evtl. für etwas anderes zu entscheiden, nach abschicken des besagten schreibens und unterzeichnung des ausbildungsvertrages?

wenn ich ihr sage, dass ich noch nicht unterzeichnen möchte, da es ja noch ein dickerer fisch werden könnte, würde sie sich für den nächsten entscheiden. soweit meine annahme.
das kann es also nicht sein...

falls es dieses thema schon gibt tut es mir leid. die sufu hat nichts brauchbares ausgespuckt

ich danke wie immer recht herzlich im Voraus für eure hilfe

ps: ich habe was davon gehoert, dass die companys eines auf schadenersatz verklgen koennen, wenn man zum ausbildungsbeginn einfach nicht hingeht und stattdessen zu nem anderen unternehmen. stimmt das? hat irgendwer was offizielles im internet, wo man die ganze thematik nochmal nachlesen koennte?
Knightley
Bewerbungshelfer
Beiträge: 13502
Registriert: 16.03.2004, 18:52

Beitrag von Knightley »

ich habe was davon gehoert, dass die companys eines auf schadenersatz verklgen koennen, wenn man zum ausbildungsbeginn einfach nicht hingeht und stattdessen zu nem anderen unternehmen. stimmt das?
Das wäre nicht das große Problem: Du könntest einfach am ersten Ausbildungstag erscheinen und deine formlose Kündigung einreichen, da der erste Tag in die Probezeit fällt. Schwierig ist da eher die Frage, was für Folgen es hat, wenn man mehrere Ausbildungsverträge unterschreibt, da das so nicht erlaubt ist.

Mögliche Variante: Bevor du einen neuen Ausbildungsvertrag unterschreibst, musst du deinen vorherigen kündigen: http://www.junge-ngg.net/interaktiv/dr_ ... sbeginn_1/

Alles zur Kündigung von Ausbildungsverhältnissen, wo das alles erläutert wird: http://www.hannover.ihk.de/themen/aus-w ... /page.html
Alecchboy
Beiträge: 18
Registriert: 13.08.2008, 22:07

Beitrag von Alecchboy »

Knightley hat geschrieben:
ich habe was davon gehoert, dass die companys eines auf schadenersatz verklgen koennen, wenn man zum ausbildungsbeginn einfach nicht hingeht und stattdessen zu nem anderen unternehmen. stimmt das?
Das wäre nicht das große Problem: Du könntest einfach am ersten Ausbildungstag erscheinen und deine formlose Kündigung einreichen, da der erste Tag in die Probezeit fällt. Schwierig ist da eher die Frage, was für Folgen es hat, wenn man mehrere Ausbildungsverträge unterschreibt, da das so nicht erlaubt ist.

Mögliche Variante: Bevor du einen neuen Ausbildungsvertrag unterschreibst, musst du deinen vorherigen kündigen: http://www.junge-ngg.net/interaktiv/dr_ ... sbeginn_1/

Alles zur Kündigung von Ausbildungsverhältnissen, wo das alles erläutert wird: http://www.hannover.ihk.de/themen/aus-w ... /page.html
auf deine hilfe hab ich gewartet! vielen dank :D
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