Ausbildungsvertrag rückgängig machen?
Ausbildungsvertrag rückgängig machen?
hallo,
kann mir jemand helfen???
Ich könnte einen Ausbildungsvertrag unterschreiben, hab allerdings noch Optionen offen für meinen Traumjob.
Jetzt die Frage: Könnte ich einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag rückgängig machen falls ich doch noch eine Zusage für meinen Traumjob erhalte?
Bitte um schnelle Antwort
Lg
kann mir jemand helfen???
Ich könnte einen Ausbildungsvertrag unterschreiben, hab allerdings noch Optionen offen für meinen Traumjob.
Jetzt die Frage: Könnte ich einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag rückgängig machen falls ich doch noch eine Zusage für meinen Traumjob erhalte?
Bitte um schnelle Antwort
Lg
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- Registriert: 20.01.2006, 22:27
Hallo Naomi,
da brauchst du dir keine Sorgen machen. Auch wenn du einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, hast du immer die Möglichkeit ihn innerhalb der Probezeit (und auch vor Antritt der Ausbildung) ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. (Siehe ggf. §20 und §22 Berufsbildungsgesetzt)
Viele Grüße
da brauchst du dir keine Sorgen machen. Auch wenn du einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, hast du immer die Möglichkeit ihn innerhalb der Probezeit (und auch vor Antritt der Ausbildung) ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. (Siehe ggf. §20 und §22 Berufsbildungsgesetzt)
Viele Grüße
Hallo,
du kannst so viele Ausbildungsvertraege unterschreiben wie du magst. Umso mehr es sind umso besser fuer dich. Du musst dich lediglich zum Schluss entscheiden zu welchen Betrieb du gehen moechtest. Anschliessend dann aber bitte nicht vergessen bei allen anderen Stellen abzusagen. Die planen dich ja schliesslich bis zu diesem Zeitpunkt mit ein, und erst wenn du abgesagt hast ist dein Platz wieder fuer jemand anderen frei. Es suchen viele Leute ne Ausbildung, und die haben dann ne neue Chance.
du kannst so viele Ausbildungsvertraege unterschreiben wie du magst. Umso mehr es sind umso besser fuer dich. Du musst dich lediglich zum Schluss entscheiden zu welchen Betrieb du gehen moechtest. Anschliessend dann aber bitte nicht vergessen bei allen anderen Stellen abzusagen. Die planen dich ja schliesslich bis zu diesem Zeitpunkt mit ein, und erst wenn du abgesagt hast ist dein Platz wieder fuer jemand anderen frei. Es suchen viele Leute ne Ausbildung, und die haben dann ne neue Chance.
Im BBiG steht dazu nichts. Dort wird ausdrücklich nur die Kündigung WÄHREND und NACH der Probezeit angesprochen.
Daher hat sich das Bundesarbeitsgericht (17.09.1987, EzB BBiG 1969 § 15 Abs. 1, Nr. 18) dieser Frage angenommen und dahin entschieden, dass ein Berufsausbildungsvertrag entsprechend § 22 Abs. 1 BBiG bereits vor Beginn der Berufsausbildung von beiden Vertragsparteien ordentlich entfristet gekündigt werden kann, wenn die Parteien keine abweichende Regelung vereinbart haben.
Daher hat sich das Bundesarbeitsgericht (17.09.1987, EzB BBiG 1969 § 15 Abs. 1, Nr. 18) dieser Frage angenommen und dahin entschieden, dass ein Berufsausbildungsvertrag entsprechend § 22 Abs. 1 BBiG bereits vor Beginn der Berufsausbildung von beiden Vertragsparteien ordentlich entfristet gekündigt werden kann, wenn die Parteien keine abweichende Regelung vereinbart haben.
Jein
Laut BBiG bist du zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet (§23 BBiG), wenn du vorzeitig nach der Probezeit deinen Ausbildungsvertrag kündigst. Bspw. habt ihr einen Auftrag in der Firma, du kündigst, ihm fehlt Personal um den Auftrag abzuwickeln. Oder er muss eben jemanden extra vergüten der deine Arbeit übernehmen musste. Diese Schäden müsstest du ersetzen.
Das Gesetz regelt aber eben nicht die Zustände VOR Ausbildungsbeginn.
Innerhalb der Probezeit kannst du kündigen wie du lustig bist.
Nach der Probezeit nur im gesetzlichen Rahmen.
Vor der Probezeit stellt eher eine "Grauzone" dar.
Je länger du wartest und zögerst, desto "gefährlicher" wird es.
Laut BBiG bist du zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet (§23 BBiG), wenn du vorzeitig nach der Probezeit deinen Ausbildungsvertrag kündigst. Bspw. habt ihr einen Auftrag in der Firma, du kündigst, ihm fehlt Personal um den Auftrag abzuwickeln. Oder er muss eben jemanden extra vergüten der deine Arbeit übernehmen musste. Diese Schäden müsstest du ersetzen.
Das Gesetz regelt aber eben nicht die Zustände VOR Ausbildungsbeginn.
Innerhalb der Probezeit kannst du kündigen wie du lustig bist.
Nach der Probezeit nur im gesetzlichen Rahmen.
Vor der Probezeit stellt eher eine "Grauzone" dar.
Je länger du wartest und zögerst, desto "gefährlicher" wird es.
Der Ausbildungsbetrieb muss den Auszubildenden aber bei der zuständigen Kammer melden, stimmt's? Deswegen würde ich nur dann mehrere Verträge unterschreiben, wenn es sich Ausbildungen handelt, für die eine ganz andere Kammer zuständig ist. Sonst kriegen die Betriebe das ganz schnell raus, dass man bei mehreren unterschrieben hat. Und das macht sicher einen komischen Eindruck.