Aufhebungsvertrag machen? Wisst Ihr Bescheid?

Auch im Berufsleben steht man immer wieder vor Herausforderungen und Problemen. Die könnt ihr hier diskutieren.
Antworten
MissFirefly
Beiträge: 7
Registriert: 23.03.2007, 12:46

Aufhebungsvertrag machen? Wisst Ihr Bescheid?

Beitrag von MissFirefly »

Hallo an alle!
Wie ist das wenn ich momentan noch arbeite (unbefristet) und im Oktober in ein anderes Bundesland ziehe, aber bis jetzt noch keine Arbeit dort habe. Meine Chefin weiß Bescheid und hat gesagt sie würde mit mir einen Aufhebungsvertrag machen ,damit ich zur Not in der neuen Stadt Arbeitslosengeld beziehen könnte, denn das würde nicht gehen wenn ich kündige oder sie mir kündigt.
Weiß da jemand Bescheid wie das funktioniert? Muss ich das über die Arbeitsagentur machen? Wielange würde so ein Antrag auf AG dauern? (Ich weiß eben leider noch nicht ob ich was bekomme).. :?
Benutzeravatar
FRAGEN
Bewerbungshelfer
Beiträge: 12148
Registriert: 22.07.2006, 18:18

Beitrag von FRAGEN »

Hallo Miss Firefly!

M. E. stimmt das NICHT! Der sicherste Weg, Arbeitslosengeld zu bekommen ist definitiv der, dass sie Dir kündigt... natürlich nicht aufgrund von Fehlverhalten deinerseits, sondern aus betrieblichen Gründen. Wenn Du selbst kündigst ohne wirklich massive Gründe (Umzug zu Freund und/oder Aussicht auf berufliche Verbesserung tun es NICHT!), bekommst Du mit ziemlicher Sicherheit nichts; bei Aufhebungsverträgen sind die Arbeitsagenturen tendenziell kritisch. Grundgedanke: Eine einvernehmliche Trennung ist fast so etwas wie Eigenkündigung... auf jeden Fall hat der AN nicht alles unternommen, um seinen Arbeitsplatz zu retten... Die Rechtsprechung ist in letzter Zeit generell relativ hart geworden in dieser Richtung...

Ich kenne mich da auch nicht richtig aus... weiss nur, dass es stark auf den genauen Inhalt des Aufhebungsvertrages ankommt, ob im Zweifel Arbeitslosengeld gezahlt wird. Ihr solltet da auf keinen Fall etwas "aus dem Handgelenk" zusammenstricken, sondern rechtliche Beratung einholen!
ublindert
Bewerbungshelfer
Beiträge: 308
Registriert: 26.09.2006, 09:09

Beitrag von ublindert »

Hallo,

kann mich FRAGEN nur anschließen. Die Formulierungen in Aufhebungsverträgen sollten von erfahrenen Anwälten sein. Der beste Weg ist, wenn sie dir kündigt "aus betrieblichen Gründen". Oder du suchst dir schon vorher einen neuen Job!! Denn bewerben aus ungekündigter Stellung ist immer am besten!!!
MissFirefly
Beiträge: 7
Registriert: 23.03.2007, 12:46

Beitrag von MissFirefly »

Danke erstmal für eure antworten! ich suche ja schon nach einem job aber habe leider noch nix.. wie ist es denn wenn ich einen neuen job habe was mache ich dann mit meinem jetzigen AG kündigen?ja oder? also wenn ich keinen job finde soll ich mich kündigen lassen sozusagen? weiß nicht ob meine chefin dem zustimmt..weil sie mich eigentlich als AN nicht verlieren will und es sehr bedauert daß ich wegziehe..
ublindert
Bewerbungshelfer
Beiträge: 308
Registriert: 26.09.2006, 09:09

Beitrag von ublindert »

Hallo Miss Firefly,

wenn Sie sich nicht darauf einlässt, dir zu kündigen, kannst du nichts machen. Du kannst sie nur nett bitten. Bis jetzt scheint ihr aber ja ein sehr gutes Verhältnis zu haben und du willst ja auch nur kündigen, weil du woanders hinziehst - so läuft das Leben auch für Chefs nun einmal. Also ist es auch sehr wichtig, dass du weiterhin gut mit ihr stehst und sie dir ein Spitzenzeugnis schreibt!!! Dann kannst du auch die drei Monate Sperre überstehen oder findest ganz schnell was neues...

LG ublindert
MissFirefly
Beiträge: 7
Registriert: 23.03.2007, 12:46

Beitrag von MissFirefly »

So also für alle die es interessiert:
Habe mit meiner Chefin gesprochen, sind uns einig geworden daß sie mir kündigt, falls ich keinen job finde damit ich zur not hartz4 kriege und wenn ich einen job finde wird sie mir auch kündigen weil das für mich einfach besser ist, auch im nachhinein...sie war zum glück ganz lieb und hat gesagt sie regelt das so wie es für mich am besten ist, schließlich verlasse ich den betrieb ja nicht wegen ihr oder irgendwelchen problemen, sondern weil ich umziehe...
danke für eure antwo.nochmal
greetz
R.R.R
Beiträge: 43
Registriert: 25.05.2009, 13:05

Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Beitrag von R.R.R »

Ich merke seit längerem, dass in meinem Job einiges nicht passt. Ich bin in einer Firma, in der eine Kultur herrscht, die mir persönlich absolut nicht liegt. Mein Vorgesetzter hat dies ebenfalls schon gemerkt und mir daher einen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen. Zudem habe ich in letzter Zeit an einigen Dingen eindeutig gemerkt, dass er mich "loshaben" will. Zudem belastet mich die Situation aktuell psychisch sehr stark, weshalb ich selbst auch einen Schlussstrich ziehen möchte.

Daher habe ich auch selbst bereits Bewerbungen geschrieben. In Summe 5 Stück, wobei ich bei drei Bewerbungen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde. Diese Gespräche sind auch sehr gut verlaufen - bei einem bin ich inzwischen zu einem zweiten Gespräch eingeladen worden.


Daher habe ich auch etwas gepokert und meinem Vorgesetzten gebeten, mir einen Vorschlag bzgl. des Aufhebungsvertrages zu unterbreiten. Dieser liegt mir nun vor, allerdings mit viel kürzeren Fristen als ich es mir gewünscht hätte. (Mitte diesen Monats wäre bereits Schluss, mit Freistellung bis Oktober). Daher ich habe noch keinen neuen Job - und will den Vertrag eigentlich auch nicht unterschreiben, solange ich nicht weis wie es beruflich weitergeht.


Ich habe irgendwie die Befürchtung, dass eine Bewerbung aus gekündigter Position nicht gut kommt. Auch wenn bisher alle Arbeitszeugnisse sehr gut sind und mir mein Chef ebenfalls ein gutes Zeugnis ausgestellt hat. (Es scheitert in diesem Falle nicht an der Qualifikation, sondern an der Kultur).


Als Alternative hätte ich überlegt, berufsbegleitend ein Studium zu beginnen. Damit ich nicht ohne Perspektive dastehe und keine Lücke im Lebenslauf entsteht. (Ich habe eine Wettbewerbsvereinbarung, die mir noch auf absehbare Zeit ein Auskommen sichert). Nur wie macht sich dies dann in den Bewerbungen? Ein Berufsbegleitendes Studium ohne Job sieht doch auch merkwürdig aus, oder?

Fragen über Fragen - ich bin momentan echt etwas verwirrt. Bislang habe ich keine einzige Lücke im Lebenslauf. Ausbildung, Studium - alles in Regelstudienzeit durchgezogen. Und jetzt auf einmal habe ich Angst, auf der Straße zu stehen...
sani90
Beiträge: 18
Registriert: 06.04.2014, 18:12

Beitrag von sani90 »

Zudem habe ich in letzter Zeit an einigen Dingen eindeutig gemerkt, dass er mich "loshaben" will.
Das war bei mir auch so. Nur ich konnte nicht kündigen, da ich in einer Ausbildung war, die Geld gekostet hat und ich die schaffen wollte.

Zum Schluss hat dann eine Lehrerin dafür gesorgt, dass ich durch die Kündigung so geschädigt wurde, dass ich in Milieus absteigen musste, die nicht schön sind.
Da standen Sachen in der Kündigung, die ich nie getan habe.
Leider steht es Aussage gegen Aussage.
Deshalb kann ich da juristisch nichts machen.

Darum würde ich dir empfehlen, lieber den Aufhebungsvertrag anzunehmen, bevor es dir so ergeht wie mir.
Auch deshalb:
Ich habe irgendwie die Befürchtung, dass eine Bewerbung aus gekündigter Position nicht gut kommt.
Da kannst du noch so gute Zeugnisse haben. Keiner wird jemanden einstellen, den er als A* sieht.
Ich mein das nicht persönlich auf die bezogen, aber die sehen die Kündigung und denken sich ihren Teil dabei.
Ich kenn das selber.
Für mich ist es schon zu spät, du hast noch alles offen.
Daher habe ich auch selbst bereits Bewerbungen geschrieben. In Summe 5 Stück, wobei ich bei drei Bewerbungen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde. Diese Gespräche sind auch sehr gut verlaufen - bei einem bin ich inzwischen zu einem zweiten Gespräch eingeladen worden.
Sicherheitshalber weiter schreiben.
Besser als leer dazustehen.
Man weiß ja nie.
Und jetzt auf einmal habe ich Angst, auf der Straße zu stehen...
Also auf der Straße wirst du nicht landen.
Davor schützen dich immernoch die Sozialrechte Deutschlands.
Da ist zwar nicht definiert, wie das Land dich versorgen muss, aber es muss dich so versorgen, dass du ein Dach, Nahrung und Bedarfsgüter hast.
Und falls es dich tröstet. Mein Vater ist seit 6 Jahren arbeitslos und dem gehts auch nicht unbedingt so schlecht im Bezug auf seine Situation. :wink:

Glaube aber nicht, dass es bei dir soweit kommen wird.
sw_pixel
Beiträge: 7
Registriert: 29.03.2017, 16:47

Verschwiegenheitsklausel Aufhebungsvertrag

Beitrag von sw_pixel »

Hallo zusammen,

ich bin mir nicht sicher, ob so etwas hier auch hergehört, aber vielleicht hat damit ja jemand Erfahrung.

Ich bin meinen letzten Job durch Aufhebungsvertrag los geworden, dahinter stand keine mögliche Kündigung aus betrieblichen Gründen. Handelt sich auch nicht um Verletztung des Arbeitsvertrags oder sonstiges, sondern lediglich um kleinliches “deine Nase passt mir nich“, weswegen ich gehen sollte.

In dem Vertrag steht die Formulierung:
“Die Parteien verpflichten sich, über das Zustandekommen des Aufhebungsvertrags gegenüber jedermann Stillschweigen zu bewahren.“

Klingt eindeutig, ich frage mich nur, aus welchem Grund man verschweigen sollte, dass man einen AN loswerden will.
Also warum sollte ich beispielsweise meinem Mann/Freund nichts über die Gründe berichten dürfen?
Vielleicht belastet mich diese Sache so sehr, dass ich in einer Gruppe zur Selbsthilfe darüber reden möchte. Und dann darf ich das nicht?

Gibt es da eine rechtliche Grundlage oder ist das eher eine leere Phrase wie die, man dürfe nicht über sein Gehalt sprechen?

Würde mich freuen, wenn jemand helfen kann.
Liebe Grüße
Pixel
Jameson
Beiträge: 145
Registriert: 10.04.2017, 12:22

Re: Verschwiegenheitsklausel Aufhebungsvertrag

Beitrag von Jameson »

sw_pixel hat geschrieben: Klingt eindeutig, ich frage mich nur, aus welchem Grund man verschweigen sollte, dass man einen AN loswerden will.
Also warum sollte ich beispielsweise meinem Mann/Freund nichts über die Gründe berichten dürfen?
Vielleicht belastet mich diese Sache so sehr, dass ich in einer Gruppe zur Selbsthilfe darüber reden möchte. Und dann darf ich das nicht?
Selbst wenn es so wäre dass der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an einer Vereinbarung hat, die die diesbezügliche Schweigepflicht zum Inhalt hat, welche Folgen sollte es denn haben darüber in solch einem vertraulichen Rahmen darüber zu sprechen?
cre
Bewerbungshelfer
Beiträge: 261
Registriert: 22.06.2016, 20:11

Beitrag von cre »

Wenn das so da drin steht, ist es sowieso Nonsens.

Es steht ja nicht, dass du über die Gründe des Zustandekommens stillschweigen behalten musst sondern über das Zustandekommen an sich. Und das geht schlechterdings, da du dich ja z.B. arbeitslos melden musst usw.

Es würde deinem AN schwer fallen dir dafür ein Ei gegen die Schiene zu nageln. Gleichwohl würde ich vorsichtig sein wie und was du über diesen Vertrag nach außen kommunizierst. Denn wegen übler Nachrede könnte man dich nämlich ggf. trotzdem dran kriegen.
sw_pixel
Beiträge: 7
Registriert: 29.03.2017, 16:47

Beitrag von sw_pixel »

Danke euch für eure Antworten!

Ja eben, das ist es ja. Also zum einen die Meldung beim Arbeitsamt, und natürlich wird dort gefragt, warum man denn einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat. Da geht es ja dann auch um Sperrzeiten etc.

Fragt mich ein Freund nach meiner Meinung, weil er sich in dieser Firma beworben hat, kann ich ihm doch eine ganz subjektive Aussage geben, auch wenn diese unter Umständen den ehemaligen Chef erreicht (Buschfunk). Meine Meinung werde ich ja wohl noch sagen dürfen.

Üble Nachrede z.B. ist eine Folge übereifrigen Kundtuns, die man sich schnell mal an die Hacken leiern kann. Da sollte man natürlich vorsichtig sein. Kennt ihr das Bewertungsportal kununu? Brrr.

Aber eine gesetzliche Grundlage gibt es dabei also nicht?
PlanB
Bewerbungshelfer
Beiträge: 228
Registriert: 25.03.2017, 11:25

Beitrag von PlanB »

..
Antworten