Aufhebungsvertrag im Vorstellungsgespräch erklären

Fragen zum Bewerbungsgespräch und zum Interview: Welche Kleidung ist am besten? Welche Vorbereitung ist nötig? Welche Fangfragen werden gestellt? Wie bekomme ich meine Aufregung in Griff?
Antworten
Schoko34
Beiträge: 4
Registriert: 15.01.2010, 15:13

Aufhebungsvertrag im Vorstellungsgespräch

Beitrag von Schoko34 »

Hallo zusammen,

ich hatte vor kurzem ein 2. Vorstellungsgespräch, dass sehr positiv gelaufen ist und ich warte nun auf die Entscheidung.

Das Problem ist, dass ich in beiden Gesprächen mein Aufhebungsvertrag nicht erwähnt habe. Ich habe stattdessen erwähnt, dass ich eine neue Herausforderung suche.

Da ich aber bis Ende Feb. noch Mitarbeiterin des Unternehmens bin und auch noch mein Gehalt beziehe, fand ich es nicht so unbedingt wichtig, dem neuen AG das mitzuteilen.

Die neue Stelle würde ab 1. März beginnen, so dass es einen problemlosen Übergang geben würde. Mein Arbeitszeugnis würde dann auch so aussehen, dass ich auf eigenen Wunsch das Unternehmen verlassen habe.

Wie denkt ihr darüber? Muß man unbedingt einen Aufhebungsvertrag erwähnen?

Gruß Schoko
**mizi**
Bewerbungshelfer
Beiträge: 507
Registriert: 05.02.2009, 11:04

Beitrag von **mizi** »

Es hängt natürlich auch ein bisschen damit zusammen, aus welchen Gründen der Aufhebungsvertrag zu stande kam.

Wurdest du nicht nach deinen Kündigungsfristen gefragt? Mit der Antwort, dass du eine neue Herausforderung suchst, haben sie sich zufrieden gegeben?

Schwierig, schwierigm, sollte man genau abwägen. Pauschalantwort gibt es da nicht.
Schoko34
Beiträge: 4
Registriert: 15.01.2010, 15:13

Beitrag von Schoko34 »

Der Aufhebungsvertrag wurde deshalb geschlossen, weil eine interne Umstrukturierung stattfinden soll und meine Stelle wegfallen wird. Es hätte sonst eine betriebsbedingte Kündigung gegeben. Die Zeit der Freistellung nutze ich daher intensiv um eine neue Stelle zu finden.

Ich wurde natürlich nach meiner Kündigungsfrist gefragt. Habe gleichzeitig noch mitgeteilt, dass ich auch früher anfangen könnte.

Meint ihr, ich sollte das mit dem Aufhebungsvertrag jetzt noch mitteilen?? Oder hätte das nachträgliche Auswirkungen?

Ich bekomme jetzt doch etwas Panik
Lena M.
Beiträge: 23
Registriert: 20.08.2009, 16:33

Beitrag von Lena M. »

Ich wurde natürlich nach meiner Kündigungsfrist gefragt. Habe gleichzeitig noch mitgeteilt, dass ich auch früher anfangen könnte.
Betrachte das mal nur für sich: normale Kündigungsfrist. Falls Du mit Deinem AG nen Aufhebungsvertrag schließt, kannst Du früher anfangen.
Das ist was ganz normales, was öfter mal vorkommt.

Ich finde Deine Situation mit dem Aufhebungsvertrag an sich schwierig. Wäre nicht ne betriebsbedingte Kündigung besser gewesen? Was machst Du, wenn Du nicht ab 1.3. ne neue Stelle hast? Dann gibt's erst mal kein ALG.
Ich würde es als AG kritisch beurteilen, wenn ein Bewerber nen Aufhebungsvertrag schließt, ohne ne neue Stelle zu haben. Sieht danach aus, als wolltest Du so schnell wie möglich von der Stelle weg.
Ich würd den Aufhebungsvertrag nicht (noch nachträglich) erwähnen.
Wenn's darauf hinausläuft, dass Du keine 4 Wochen Kündigungsfrist mehr hast, wenn die Zusage kommt, kannst Du ja, FALLS der neue AG fragt, sagen, dass Dein letzter AG mit nem Aufhebungsvertrag einverstanden war.
TOM_M
Beiträge: 6
Registriert: 02.12.2013, 12:33

Aufhebungsvertrag im Vorstellungsgespräch erklären

Beitrag von TOM_M »

Hallo,

ich habe meinen Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag verlassen!
Im Hintergrund stand ein übles Mobbing gegen meine Person. Im Aufhebungsvertrag
hat man, von der AG Seite her, fast alle meine Wünsche erfüllt um endlich
Ruhe einkehren zu lassen - der Arbeitgeber weiß, dass die Gründe nicht
auf meiner Seite zu suchen waren!!!

Nun muß ich aber in einem Vorstellungsgespräch bestimmt mal darüber reden - wie würdet Ihr sowas dem nächsten AG erklären???

Für jeden Tipp dankbar
TOM
Miss_Reid
Beiträge: 101
Registriert: 26.12.2013, 15:04

Beitrag von Miss_Reid »

xxx
Zuletzt geändert von Miss_Reid am 18.05.2014, 14:52, insgesamt 1-mal geändert.
TOM_M
Beiträge: 6
Registriert: 02.12.2013, 12:33

Beitrag von TOM_M »

Miss_Reid hat geschrieben:Was kam denn nach dem Auflösungsvertrag? Hattest Du übergangslos eine neue Stelle? Wenn weder ein zeitlicher (noch ein allzu großer inhaltlicher) Bruch erkennbar ist, kommt die Frage wahrscheinlich gar nicht auf.
Noch bin ich in dieser Beschäftigung, zumindest lt. Aufhebungsvertrag!
Im Moment schlage ich mit dem Versuch einer Selbstständigkeit durch und
bewerbe mich kräftig aber noch nichts in Aussicht!

In 2 Monaten endet dann aber meine Beschäftigung und dann muß man
bestimmt mal erklären warum ..........
Vielleicht habe ich bis dorthin auch was gefunden, jedoch bedasse ich mich
auch jetzt schon mit diesem Thema.

Habt Ihr ein paar Tipps??

DANKE
TOM
Romanum
Bewerbungshelfer
Beiträge: 8983
Registriert: 12.09.2008, 19:20

Beitrag von Romanum »

Bei Fragen nach dem Grund des Ausscheidens könnte man so vorgehen, dass man erzählt, was einem für das alltägliche Arbeiten wichtig ist, und angibt, dass es beim letzten AG nicht so war. So weiß der neue AG dann auch gleich, wie du diesbzgl. tickst.
dicker Zeh
Bewerbungshelfer
Beiträge: 807
Registriert: 18.01.2014, 20:00

Beitrag von dicker Zeh »

hallo tom,

gib doch mal durch was für eine beschäftigung das ist, auf was du dich jetzt gerne bewerben möchtest und in welchen bereich du deine selbständikeit siehst.

grundsätzlich solltest du vermeiden das die frage überhaupt aufkommt. vlt. lassen sich ja durch o.g. fragen ganz andere ansätze finden :D :D :D
TOM_M
Beiträge: 6
Registriert: 02.12.2013, 12:33

Beitrag von TOM_M »

@dicker Zeh

Ich bin "IT´ler" und das schon sehr lange - habe 25 Jahre Berufserfahrung und damit konnte man plötzlich nicht mehr umgehen. Ein neuer technischer Leiter wußte "ALLES" und wenn seine Vorstellungen "an der Wand" endeten, war ich Schuld!
Das gab immer wieder Spannungen bis zum großen Knall.

Zur Zeit werde ich immer noch von meinem Arbeitgeber bezahlt und kann mich auf mein Nebengewerbe konzentrieren - hier leiste ich Support zu allen IT-Fragen für private und kleine gewerbliche Kunden. Läuft eigentlich ganz gut aber davon leben kann man nicht da die "privaten" nicht unbedingt den Stundensatz zahlen möchten, den ich zu leben bräuchte.
Dies ist aber auch nachvollziehbar und um hiervon "leben zu können", müßte der Anteil der gewerblichen Kunden erhöht werden.

ABER mein Ziel ist wieder eine Festanstellung und das Nebengewerbe soll auch Nebengewerbe bleiben - dies läuft übrigens auf meine Angetraute!! :-)

SO, aber nun wieder zurück zur Erklärung des Aufhebeungsvertrages
Über den ehemaligen Arbeitgeber "ablästern" ist tabu - ganz klar!

Hast du eine Idee???

DANKE
TOM
dicker Zeh
Bewerbungshelfer
Beiträge: 807
Registriert: 18.01.2014, 20:00

Beitrag von dicker Zeh »

hallo tom,

wie sieht denn dein zeugnis aus. wenn das soweit ok ist sehe ich eine möglichkeit den aufhebungsvertrag erst gar nicht zu erwähnen indem du den wechsel über dein nebengewerbe erklärst.

so in etwa

...ich habe dann das nebengewerbe mit meiner ehefrau aufgebaut und wollte dort hauptberuflich einsteigen. leider ...

oder

... ich habe den job aufgegeben um meine frau mit ihrem nebengewerbe zu unterstützen. leider ...

leider ... sind ein paar große aufträge nicht verlängert worden.
leider ... sind einige größere kunden doch noch abgesprungen.
leider ... läuft das geschäft doch nicht wie erwartet

ich weiß jetzt zu wenig von deiner situation um das gut nachvollziehbar zu erklären aber ggf. helfen dir diese erklärungen weiter.
das muß aber dann auch aus deinem zeugnis ersichtlich sein und
einen großen haken hat das ganze noch

wenn der neue AG mit deinem alten telefoniert fliegt der schwindel ein stück weit auf.


eine ganz andere möglichkeit ist natürlich der weg offen und ehrlich vorzugehen. von der argumentation etwa in die richtung:

"ich war 15 (?) Jahre in dem betrieb. dort war ich immer sehr gerne und die arbeit hat mir auch immer sehr viel spaß gemacht. Leider habe ich dann nach diversen umstrukturierungen einen neuen abteilungsleiter bekommen.
zwischen uns hat die chemie einfach nicht mehr gestimmt. daraufhin habe ich die kosequenzen gezogen na, und jetzt bin ich hier bei ihnen"

damit lästerst du nicht über deinen alten AG ab sondern erklärst die situation und unterlässt irgendwelche schuldzuweisungen

was steht denn in deinem aufhebungsvertrag ? hast du scheon ein zeugnis ?
TOM_M
Beiträge: 6
Registriert: 02.12.2013, 12:33

Beitrag von TOM_M »

dicker Zeh hat geschrieben: ......
was steht denn in deinem aufhebungsvertrag ? hast du scheon ein zeugnis ?
Hallo,

nein - hab ich noch nicht und ich darf es mir selbst schreiben wenn ich möchte!
Im Aufhebungsvertrag und der Kündigung steht "aus betrieblichen Gründen".

Danke
TOM
dicker Zeh
Bewerbungshelfer
Beiträge: 807
Registriert: 18.01.2014, 20:00

Beitrag von dicker Zeh »

hallo tom,

das hört sich doch gut an. wenn du ein zeugnis selbst schreiben kannst. wenn der kdg.grund "aus betrieblichen Gründen" ist dann stellt sich das problem "Erklärung Aufhebungsvertrag" doch gar nicht.

wenn die fragen erkläre doch wie ich bereits schon geschrieben habe

also so in etwa:
"ich war 15 (?) Jahre in dem betrieb. dort war ich immer sehr gerne und die arbeit hat mir auch immer sehr viel spaß gemacht. Leider habe ich dann nach diversen umstrukturierungen einen neuen abteilungsleiter bekommen.
zwischen uns hat die chemie einfach nicht mehr gestimmt. daraufhin habe ich die kosequenzen gezogen na, und jetzt bin ich hier bei ihnen"

ggf. schreib in dein Zeugnis : herr XXX verläßt unser haus auf eigenen wunsch.
erklärung siehe oben.

das ist schlüssig und du redest nicht schlecht über dsen alten AG
Antworten