Arbeitszeugnis verlangt - Frist setzen nach mehrmaligem Nachfragen?
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Arbeitszeugnis verlangt - Frist setzen nach mehrmaligem Nachfragen?
Hallo, ich trete demnächst eine neue Arbeitsstelle an. Habe aus der Elternzeit heraus gewechselt. Vor dem Mutterschutz habe ich von meinem damaligen AG ein Zwischenzeugnis verlangt, welches ich jedoch auch nach mehrmaligem Nachfragen bis heute nicht erhalten habe. Nun weiß ich von ehemaligen Kollegen, dass diese teilweise ein Jahr oder noch länger auf ihr Zeugnis gewartet haben. So lange möchte ich jedoch nicht warten, zumal meine neue Stelle erst mal befristet ist (da Elternzeitvertretung). In meiner Kündigung habe ich zwar um die Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses gebeten, jedoch keine Frist genannt. Soll ich meinem Chef sagen, dass mein neuer AG das Zeugnis benötigt und eine Frist nennen?
Vielen Dank im Voraus und schon mal ein schönes Wochenende!
Vielen Dank im Voraus und schon mal ein schönes Wochenende!
Re: Arbeitszeugnis verlangt - Frist setzen nach mehrmaligem Nachfragen?
Hallo Zerschmetterling,
fordere nochmals schriftlich und nachvollziehbar ein Arbeitszeugnis an und nenne eine angemessene Frist, so kannst du im Zweifelsfall deinen noch/ehemaligen Arbeitgeber am leichtesten in Verzug setzen.
Diese Begründung kannst du nennen wenn sie denn der Wahrheit entspricht. Falls nicht würde ich es lassen, du brauchst sie nicht.
fordere nochmals schriftlich und nachvollziehbar ein Arbeitszeugnis an und nenne eine angemessene Frist, so kannst du im Zweifelsfall deinen noch/ehemaligen Arbeitgeber am leichtesten in Verzug setzen.
Diese Begründung kannst du nennen wenn sie denn der Wahrheit entspricht. Falls nicht würde ich es lassen, du brauchst sie nicht.
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Re: Arbeitszeugnis verlangt - Frist setzen nach mehrmaligem Nachfragen?
Hallo Jameson,
vielen Dank für Deine Einschätzung. Offiziell bin ich noch bis zum 31.05. bei meinem alten AG angestellt. Vermutlich kann ich erst danach das Zeugnis nochmals verlangen, falls ich bis ich dahin nichts erhalten habe (wovon ich mal ausgehe), oder?
Schönen Abend
vielen Dank für Deine Einschätzung. Offiziell bin ich noch bis zum 31.05. bei meinem alten AG angestellt. Vermutlich kann ich erst danach das Zeugnis nochmals verlangen, falls ich bis ich dahin nichts erhalten habe (wovon ich mal ausgehe), oder?
Schönen Abend
Re: Arbeitszeugnis verlangt - Frist setzen nach mehrmaligem Nachfragen?
Hallo Zerschmetterling,
verlangen- oder besser freundlich darum bitten kannst du bereits jetzt, erhalten wirst du es aber wohl erst zum Vertragsende.
Meiner Erfahrung nach bietet es sich an den Unterzeichner/Verfasser direkt anzusprechen.
verlangen- oder besser freundlich darum bitten kannst du bereits jetzt, erhalten wirst du es aber wohl erst zum Vertragsende.
Meiner Erfahrung nach bietet es sich an den Unterzeichner/Verfasser direkt anzusprechen.
Re: Arbeitszeugnis verlangt - Frist setzen nach mehrmaligem Nachfragen?
Zerschmetterling hat geschrieben: ↑04.05.2019, 21:51Offiziell bin ich noch bis zum 31.05. bei meinem alten AG angestellt.
Dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, dir das Arbeitszeugnis offiziell am 31.05 auszuhändigen. Zu einer früheren Ausstellung gibt es keine Verpflichtung - und ergibt aus verschiedenen Gründen keinen Sinn; ist gar kontraproduktiv
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Arbeitszeugnis: wann Druck machen?
Hallo zusammen, ich war bis vor Kurzem in Elternzeit und habe mich währenddessen wegbeworben. Habe Mitte April zu Ende Mai gekündigt, d.h., mein alter Chef wusste bereits Mitte April, dass ich im Juni nicht wiederkomme. Seit dem 01.06 habe ich einen neuen Job. In meiner Kündigung habe ich um ein qualifziertes Zeugnis gebeten. Laut der Eingangsbestätigung, die ich per Mail erhalten habe, sollte ich das Zeugnis "in den nächsten Tagen" per Post erhalten. Bisher ist nix gekommen. Dazu muss ich sagen, dass ich vor dem Mutterschutz ein Zwischenzeugnis haben wollte, welches ich nicht erhalten habe, obwohl ich vorher eine Liste mit Aufgaben zusammengestellt habe. Ich weiß von einer ehemaligen Kollegin, die ein Jahr nach dem Ausscheiden immer noch kein Zeugnis hatte, so was will ich natürlich vermeiden. Es ist ein Kleinstbetrieb, es fallen also nicht dutzende Zeugnisse auf einmal an... Sollte ich noch mal nachfragen und/oder gleich eine Frist setzen? Ich weiß, dass mein Ex-Chef sehr beleidigt ist wg. der Kündigung (wobei diese ja ihre Gründe hatte), aber dennoch muss er mir ja ein Zeugnis ausstellen...
Vielen Dank schonmal für Eure Einschätzung...
VG Zerschmetterling
Vielen Dank schonmal für Eure Einschätzung...
VG Zerschmetterling
Re: Arbeitszeugnis: wann Druck machen?
An deiner Stelle würde ich noch einmal auf das noch nicht erhaltene Zeugnis hinweisen, dabei aber eine Frist setzen.
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Re: Arbeitszeugnis: wann Druck machen?
Danke, was wäre denn eine angemessene Frist? Ich dachte an den 15.07.
VG Zerschmetterling
VG Zerschmetterling
Re: Arbeitszeugnis: wann Druck machen?
Ja, das kannst du so machen.Zerschmetterling hat geschrieben: ↑21.06.2019, 22:27 Danke, was wäre denn eine angemessene Frist? Ich dachte an den 15.07.
Re: Arbeitszeugnis: wann Druck machen?
Genau, so hast du für weitere Schritte eine gute Ausgangsbasis. Am besten auch mit Einschreiben verschicken.