Hallo zusammen,
mein Arbeitsgeber will eine neue Klausel in meiner Arbeitsvertrag: der Verstoß der Geheimhaltungspflicht soll zur Bezahlung von 1 Monatsgehalt führunen.
Gibt es doch keine Sicherung für mich. Soll der Verstoß doch nicht vor dem Gericht bewiesen werden?
Vielen Dank![/img]
Arbeitsvertrag: Strafe bei Verstoß der Geheimhaltung (dring)
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- Bewerbungshelfer
- Beiträge: 1962
- Registriert: 02.09.2008, 20:58
Also sowas ist als Jurist-Laie natürlich immer mühsam.
Deshalb sage ich einfach mal gerade heraus was ich denke, damit du eine Meinung hast.
Grundsätzlich sollte es sich hier um eine Rechtsangelegenheit zwischen dir und deinem AG handeln. Sprich wenn ihr ausgemacht und unterschrieben habt, dass Geheimhaltung gilt, hast du dich daran zu halten. Sprich, wenn ihr ausgemacht und unterschrieben habt, welche fixe Strafe darauf steht, hast du dich daran zu halten ODER Vertragsbruch zu begehen. Grundsätzlich darfst du m.E. beinahe alles vertraglich regeln, so lange keine Gesetzte oder Rechte beschnitten werden und das sehe ich (als laie) hier nicht.
Eine andere Frage ist halt wie du auch bereits weißt die Definition von Verstoß gg die Geheimhaltung. So könntest du ja z.B. sagen "ich würde das Monatsgehalt zahlen wenn es sich um einen Verstoß handeln würde". Aber das schafft dann natürlich auch nicht gerade das Beste Klima.
Meine persönliche Meinung:
Es ist aber schon sehr ungewöhnlich solch eine Strafe zu fixieren und lässt mich über die Firma grübeln. Ich würde nicht auf die Idee kommen solch einen Vertrag zu unterzeichnen. Welch ein Vertrauensbeweis soll das denn sein!?!
Deshalb sage ich einfach mal gerade heraus was ich denke, damit du eine Meinung hast.
Grundsätzlich sollte es sich hier um eine Rechtsangelegenheit zwischen dir und deinem AG handeln. Sprich wenn ihr ausgemacht und unterschrieben habt, dass Geheimhaltung gilt, hast du dich daran zu halten. Sprich, wenn ihr ausgemacht und unterschrieben habt, welche fixe Strafe darauf steht, hast du dich daran zu halten ODER Vertragsbruch zu begehen. Grundsätzlich darfst du m.E. beinahe alles vertraglich regeln, so lange keine Gesetzte oder Rechte beschnitten werden und das sehe ich (als laie) hier nicht.
Eine andere Frage ist halt wie du auch bereits weißt die Definition von Verstoß gg die Geheimhaltung. So könntest du ja z.B. sagen "ich würde das Monatsgehalt zahlen wenn es sich um einen Verstoß handeln würde". Aber das schafft dann natürlich auch nicht gerade das Beste Klima.
Meine persönliche Meinung:
Es ist aber schon sehr ungewöhnlich solch eine Strafe zu fixieren und lässt mich über die Firma grübeln. Ich würde nicht auf die Idee kommen solch einen Vertrag zu unterzeichnen. Welch ein Vertrauensbeweis soll das denn sein!?!
Ich bin ebenfalls Laie... würde aber ebenfalls NICHT unterschreiben. M. E. ist es IMMER ein Grund für eine fristlose Kündigung, wenn der Mitarbeiter Betriebsgeheimnisse verrät... ganz egal, was im Vertrag steht. Je nachdem, was Du da an wen und in welcher Form weiter gibst, bin ich mir auch ziemlich sicher, dass man Dich IMMER für Unternehmensschäden zur Rechenschaft ziehen kann.
Der Punkt ist nur: Für entsprechende Sanktionen gibt es keinen Automatismus! Dein Arbeitgeber müsste Dich anzeigen und den entstandenen Schaden in einem geordneten Gerichtsverfahren nachweisen. Du hättest einen Anwalt und die Höhe eines eventuellen Schadensersatzes würde nicht einseitig vom Ankläger festgelegt.
Dass die Höhe der Zahlung feststehen soll, bevor die Art der Verstosses bzw. das Ausmass des Schadens überhaupt bekannt ist, erscheint mir absurd... für beide Seiten übrigens. Nichts ist doch so wertvoll wie Informationen heutzutage. Ja nachdem, an welche Daten man heran kommt und an wen man sie weiter gibt, kann man einen Schaden von Hunderten oder Tausenden Monatsgehältern erzeugen...
Die Tatsache, dass es sich bei der Zahlung um exakt ein Monatsgehalt handelt, stimmt noch einmal zusätzlich verdächtig. Weisst Du, wie sich das für mich anhört? Als wollte sich jemand einen simplen Weg eröffnen, Gehaltszahlungen nach Herzenslust verschieben oder auslassen zu können...
Er zahlt einfach nicht, redet etwas von "Verstoss gegen Geheimhaltungspflicht"... und Du kannst Dir dann einen Anwalt suchen und vor's Arbeitsgericht ziehen... bis auf Weiteres auf eigene Kosten und mit ungewissem Ausgang...
Den wichtigsten aller Hinweise zum Abschluss: Das ist hier KEINE Rechtsberatung... sondern ein Bewerbungsforum. Möglich, dass der sich der ein oder andere Jurist hier aufhält... aber das Meiste, was Du hier von Leuten wir mir hörst, werden reine Laieneinschätzungen sein. Bei Vertragsfragen würde ich mich immer an einen Fachanwalt wenden, d. h. in Deinem Fall: einen Arbeitsrechtler!
Der Punkt ist nur: Für entsprechende Sanktionen gibt es keinen Automatismus! Dein Arbeitgeber müsste Dich anzeigen und den entstandenen Schaden in einem geordneten Gerichtsverfahren nachweisen. Du hättest einen Anwalt und die Höhe eines eventuellen Schadensersatzes würde nicht einseitig vom Ankläger festgelegt.
Dass die Höhe der Zahlung feststehen soll, bevor die Art der Verstosses bzw. das Ausmass des Schadens überhaupt bekannt ist, erscheint mir absurd... für beide Seiten übrigens. Nichts ist doch so wertvoll wie Informationen heutzutage. Ja nachdem, an welche Daten man heran kommt und an wen man sie weiter gibt, kann man einen Schaden von Hunderten oder Tausenden Monatsgehältern erzeugen...
Die Tatsache, dass es sich bei der Zahlung um exakt ein Monatsgehalt handelt, stimmt noch einmal zusätzlich verdächtig. Weisst Du, wie sich das für mich anhört? Als wollte sich jemand einen simplen Weg eröffnen, Gehaltszahlungen nach Herzenslust verschieben oder auslassen zu können...
Er zahlt einfach nicht, redet etwas von "Verstoss gegen Geheimhaltungspflicht"... und Du kannst Dir dann einen Anwalt suchen und vor's Arbeitsgericht ziehen... bis auf Weiteres auf eigene Kosten und mit ungewissem Ausgang...
Den wichtigsten aller Hinweise zum Abschluss: Das ist hier KEINE Rechtsberatung... sondern ein Bewerbungsforum. Möglich, dass der sich der ein oder andere Jurist hier aufhält... aber das Meiste, was Du hier von Leuten wir mir hörst, werden reine Laieneinschätzungen sein. Bei Vertragsfragen würde ich mich immer an einen Fachanwalt wenden, d. h. in Deinem Fall: einen Arbeitsrechtler!
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort! Und tut mir Leid, daß ich so spät antworte (Urlaubszeit)...
Also 2 Dingen sind für mich jetzt klar:
1) Ich soll die Firma (eine kleine GmbH) so schnelle wie möglich verlassen!!! Ich habe's im Endeffekt unterzeichnet (s. unten), nachdem er mich unter Druck gesetzt hat, sonst hätte ich noch Problemen gehabt...
2) Ich weiß ich sollte am besten mich bei einem Rechteanwalt beraten lassen, aber do ich weg gehen will macht es kein Sinn.
Im Endeffekt laut der endgültigen Klausel:
"bei nachweisbarer Verletzung der Verschwiegheitspflicht und/oder des Verwertungsverbot, die geeignet ist, dem Unternehmer/ Unternehmer Schaden zuzuführen, ist der Arbeitnehmer ungeachtet seiner möglichen Schadenersatzpflicht verpflichtet 2 Bruttomonatsgehählter an den Arbeitgeber zu zahlen".
Vielen Dank noch mal für Ihre Anweisungen
vielen Dank für Ihre Antwort! Und tut mir Leid, daß ich so spät antworte (Urlaubszeit)...
Also 2 Dingen sind für mich jetzt klar:
1) Ich soll die Firma (eine kleine GmbH) so schnelle wie möglich verlassen!!! Ich habe's im Endeffekt unterzeichnet (s. unten), nachdem er mich unter Druck gesetzt hat, sonst hätte ich noch Problemen gehabt...
2) Ich weiß ich sollte am besten mich bei einem Rechteanwalt beraten lassen, aber do ich weg gehen will macht es kein Sinn.
Im Endeffekt laut der endgültigen Klausel:
"bei nachweisbarer Verletzung der Verschwiegheitspflicht und/oder des Verwertungsverbot, die geeignet ist, dem Unternehmer/ Unternehmer Schaden zuzuführen, ist der Arbeitnehmer ungeachtet seiner möglichen Schadenersatzpflicht verpflichtet 2 Bruttomonatsgehählter an den Arbeitgeber zu zahlen".
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- Bewerbungshelfer
- Beiträge: 1962
- Registriert: 02.09.2008, 20:58
Also das ist wirklich blöd.
Denn die 2 Monatsgehälter entbinden dich nicht von einer Schuld wenn tatsächlich mal ein WESENTLICH größerer Schaden entstanden ist ... und das wei0 wohl auch der AG nur zu gut.
Dieser Absatz kann eigentlich keinen Sinn machen, außer den AN einzuschüchtern und ihm ggf das ein oder andere Monatsgehalt vorzuenthalten.
Denn die 2 Monatsgehälter entbinden dich nicht von einer Schuld wenn tatsächlich mal ein WESENTLICH größerer Schaden entstanden ist ... und das wei0 wohl auch der AG nur zu gut.
Dieser Absatz kann eigentlich keinen Sinn machen, außer den AN einzuschüchtern und ihm ggf das ein oder andere Monatsgehalt vorzuenthalten.
... wobei die Einschüchterung die deutlich harmlosere Variante ist. Da steht, dass die zwei Monatsgehälter IMMER fällig sind... ganz egal, wie gross der Schaden ist... bzw. ob ÜBERHAUPT einer entstanden ist! Die (nicht näher bestimmte) Handlung muss nur GEEIGNET sein, irgendeinen Schaden zuzuführen... direkt oder indirekt durch wen auch immer... und sei er noch so winzig...
Man kann's nicht oft genug sagen, X67: Guck, dass Du da rauskommst! Das riecht nach richtig fiesem Ärger...
Man kann's nicht oft genug sagen, X67: Guck, dass Du da rauskommst! Das riecht nach richtig fiesem Ärger...