Arbeitslosigkeit angeben, wenn Rückkehr zur alten Firma?

Fragen zum Lebenslauf: Wie sieht ein tabellarischer Lebenslauf und wie ein handschriftlicher Lebenslauf aus? Welche Daten müssen unbedingt in den Lebenslauf und welche nicht?
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reckless90
Beiträge: 2
Registriert: 23.01.2015, 10:40

Arbeitslosigkeit angeben, wenn Rückkehr zur alten Firma?

Beitrag von reckless90 »

Hallo,

kann ich die Lücke von 4 Monaten weglassen, wenn ich zurück zu der alten Firma bin?

09/2009 - 09/2012 Firma XYZ
09/2012 - 01/2013 Arbeitslos
01/2013 - 07/2013 Firma XYZ
07/2013 - heute Firma XXX
MoccaRocca
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Registriert: 22.01.2015, 18:23

Beitrag von MoccaRocca »

Du meinst die Spanne 09/2012 - 01/2013? Das fällt spätestens bei den Arbeitszeugnissen auf, denke ich...
reckless90
Beiträge: 2
Registriert: 23.01.2015, 10:40

Beitrag von reckless90 »

Genau, ich muss doch nur das aktuelle Arbeitszeugnis dazulegen oder nicht?
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TheGuide
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Registriert: 12.07.2013, 12:44

Beitrag von TheGuide »

Mindestens die letzten drei. Bei zwischenzeitlichen Branchenwechseln auch wieder die, welche die Branchenqualifikation belegen. Außerdem Schulabgangszeugnis und Ausbildungszeugnis.
Franziskus
Beiträge: 17
Registriert: 05.02.2015, 09:58

Mut zur Lücke

Beitrag von Franziskus »

Meine Güte. Wenn du ne Lücke von 4 Monaten drin hast dann sa halt du warst auf einer Weltreise. Als du dann gekündigt hast oder was auch immer hast du endlich die Chance wahrgenommen um deine lang ersehnte Reise zu tätigen. 4 Monate sind ja eigentlich kein langer Zeitraum
Romanum
Bewerbungshelfer
Beiträge: 8983
Registriert: 12.09.2008, 19:20

Beitrag von Romanum »

Naja, Weltreise bringt es auch nicht. :wink: Aber 4 Monate sind wirklich pillepalle, wenn man 5 1/2 Jahre Beschäftigung vorzuweisen hat. Stört sich der AG an den 4 Monaten, ist es sowieso der falsche AG. Dieser soll schließlich das Können, die Leistungen und die Berufserfahrung einschätzen, und da geben über 5 Jahre genug her.

Unter "Berufliche Laufbahn" oder "Berufserfahrungen" oder whatever kommen eben nur Zeiträume mit Beschäftigungen. Punkt. Was in 4 Monaten passiert ist, hat den AG schlicht nicht weiter zu interessieren, wenn dieser noch alle Latten am Zaun hat. :wink: Also macht euch als Bewerber nicht kirre, sondern seid selbstbewusst!!!
Shimolino
Beiträge: 2
Registriert: 12.02.2015, 15:54

Beitrag von Shimolino »

Lügengeschichten sind generell nicht zu empfehlen. Eine viermonatige Lücke in der du Arbeit gesucht hast, ist nicht ungewöhnlich und völlig ok.

Wichtig ist nur, wie du das später im Gespräch verkaufst - dass du zu deinem Alten AG zugekehrt bist, ist nämlich schon einer Frage wert.

Grundsätzlich ist der Begriff "arbeitssuchend" aber positiver als "arbeitslos".
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