Ärger mit dem Arbeitsamt

Wie geht es weiter nach Absagen? Was kann daraus gelernt werden? Lass andere an deinen Erfahrungen teilhaben. Berichte über gute und schlechte Erfahrungen bei der Stellensuche.
angel5672
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Ärger mit dem Arbeitsamt

Beitrag von angel5672 »

Guten Tag!
Ich habe von der Bundesagentur einen Vermittlungsvorschlag erhalten.
Darauf steht: bitte Bewerben Sie sich umgehend
Meine Frage lautet jetzt, gibt es eine Frist um diese Bewerbung zu schreiben? Auf meinem Vermittlungsvorschlag steht nichts ausser dieses "umgehend" wer kann mir eine Antwort geben? oder einen Link
Gruß Nicole
Gutemine
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Beitrag von Gutemine »

Bewerbung sollte innerhalb 1 Woche nach Kenntnisnahme erfolgen.
Knightley
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Beitrag von Knightley »

Es gibt dazu schon diverse Urteile. Als normaler Mensch würde ich auch sagen, dass man innerhalb von einer Arbeitswoche die Bewerbung verschickt haben muss. Die Gerichte sehen das aber wohl anders:
Sollen Sie sich „umgehend“ bei einem Arbeitgeber melden, müssen Sie spätestens am Tag nach Zugang des Vermittlungsvorschlags der Arbeitsagentur ein Vorstellungsgespräch vereinbaren oder eine Bewerbung abschicken. Später reagieren dürfen Sie nur aus wichtigem Grund, etwa wegen Krankheit. Dokumentieren Sie, wann Sie mit wem worüber gesprochen haben. Lassen Sie einen Zeugen zuschauen, wie Sie die Bewerbung eintüten und in einen Briefkasten einwerfen.
test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Arbeitslose/1422276/1422276/

Hindert dich denn etwas daran, dich "umgehend" zu bewerben?
Gutemine
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Beitrag von Gutemine »

Uuuuups :oops: SORRY! Danke Knightley! für die Korrektur.
dann haben die das aber gewaltig verschärft !! vor 2 jahren noch hieß es: erwünscht innerhalb 3 (Werk)tagen nach Zugang, toleriert wird 1 Woche ...
Knightley
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Beitrag von Knightley »

Das oben ist aus einem Urteil von 2006. Die Gerichte urteilen ja auch sehr unterschiedlich. Ich denke, wenn man nach 3-5 Tagen die Bewerbung verschickt, dann ist das noch im Rahmen. Die Mitarbeiter dort haben sicherlich besseres zu tun, als bei jedem "Kunden" den Zeitraum bis zum Bewerbungsausgang zu stoppen. Aber wenn jemand öfters nicht die Anweisungen befolgt, dann kommt man mehr unter Beobachtung.
angel5672
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Beitrag von angel5672 »

Hallo!
Ihr seid aber auf Zack!
Das stellenangebot war zum 01,09,09 ausgeschrieben. Ich brauchte aber ganz dringend eine Anstellung zum spätestens 01,08,09. Weil mein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 sonst ausgeschöpft gewesen wäre. Und somit habe ich Bewerbungen geschrieben , die erst mal wichtiger waren,und das mit Erfolg . Ich arbeit seid dem 01,08,09 In Vollzeit und das aller beste : unbefristet. Ich könnte jetzt einen Roman schreiben. Wichtig für mich ist nur: Wo steht schwarz auf weis eine Frist ,die ich für eine Bewerbung ,die von der Bundesagentur kommt einhalten MUSS. Also Z.B Der Stellenanwärter hat sich inerhalb......... zu Bewerben.
Die Bundesagentur hat mir geschrieben: Ich hätte eine Frist von 3 Tagen einzuhalten. Das kann ich einfach nicht glauben.
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FRAGEN
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Beitrag von FRAGEN »

Diese Frist entspricht der, nach der man sich nach Erhalt seiner Kündigung arbeitslos zu melden hat (auch wenn es dann noch Wochen oder Monate bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit hin ist). Insofern könnte ich mir das schon vorstellen...

Wie sich das zu dem Ziel einer möglichst erfolgversprechenden Bewerbung verhält, ist natürlich ein anderes Thema... ;-)
Gutemine
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Beitrag von Gutemine »

Da müsstest Du vielleicht mal im Bundes-Sozial-Gesetzbuch (BSG) nachlesen ...
BTW ich hab mal gegoogelt 8) synonym für "umgehend" ist "sofort" ...
Knightley
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Beitrag von Knightley »

Wieso macht die Arbeitsagentur denn jetzt noch Ärger? Handelte es sich um mehrere "verpasste" Bewerbungen?

Ich würde, wenn es nicht so wichtig und ernst wäre, hierauf verweisen:

"Verbraucherschützer gehen gegen die Deutsche Post in Stellung. Ihnen zufolge verschwinden immer mehr Post-Sendungen. Auf bis zu 70.000 Briefe und 2.000 Pakete schätzt der Verband für Post und Telekommunikation (DVPT) die Zahl der täglichen Verluste."

rp-online.de/public/article/wirtschaft/news/61232/Post-verliert-taeglich-Tausende-Briefe-und-Pakete.html

:lol: :wink:
angel5672
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Beitrag von angel5672 »

Hallo
Die Bundesagentur macht insofern ärger, weil sie mich im nachhinein gespert hat , und jetzt Geld zurück verlangt. Obwohl ich eine Stelle selber gefunden habe.Diese neue Stelle konte ich schon zum 01,08 antretten
Das war auch der Grund , warum ich mich so spät darauf beworben habe.
Ich habe dann von diesem Abeitgeber ein Stellenangebot erhalten: allerdings nur als Krankheitsvertrettung, befristet und nur für 31 StW.
as habe ich dann aber abgelehnt weil ich da schon eine neue Stelle , unbefristet 40 Stw. Und jetzt wollen Sie im nachhinein Geld zurück.Ich habe schon einpruch erhoben. der wurde jetzt aber abgelehnt , weil ich mich ja erst so spät beworben habe. Wo genau finde ich den jetzt diese Fristen von der Bundesagentur. Ich braue das schriftlich. Ich habe eher das gefühl das die Sauer auf mich sind das ich diese sch..... Stelle nicht genommen habe.Ich fühle mich ungerecht behandelt. Wo ich mich doch sooooo bemüht habe , nicht dieses Hatz4 beantragen zu müssen. Ich glaube es war ein riesen fehler das ich mich überhaupt darauf beworben habe. Und wie komm ich aus der Nummer wieder raus?
klarabella
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Beitrag von klarabella »

Für welchen Zeitraum verlangen sie Geld zurück?
Wann kam der Wisch? War dort eine Rechtsfolgebelehrung drauf, das ganze also im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung?

Ich habe durchaus auch schon darauf verzichtet, mich auf die mir geschickten Stellenangebote zu bewerben - in Eigenregie und konsequenzlos. Allerdings war nie eine Rechtsfolgebelehrung enthalten, die mir eine Sperre androht, sollte ich mich nicht bewerben und die Gründe lagen auch auf der Hand. Also Mutter eines 3jährigen Kindes bin ich nunmal nicht jederzeit rund um die Uhr im Schichtdienst verfügbar, egal wie oft sie mir das anbieten.
Zuletzt geändert von klarabella am 03.10.2009, 15:41, insgesamt 2-mal geändert.
Knightley
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Beitrag von Knightley »

Die Fristen dürften wirklich im Tagebereich liegen.

Bei dem, was ich oben verlinkt habe, waren zwei Wochen schon zu viel:
Arbeitslose, die nicht unverzüglich auf ein Jobangebot der Agentur für Arbeit reagieren, riskieren eine Sperre des Arbeitslosen­geldes (Az. L 9 AL 46/04). Das Landessozialgericht Hessen ­bestätigte eine Entscheidung der Agentur für Arbeit, die einem Arbeitslosen für drei Wochen das Arbeitslosengeld verweigerte. Die Behörde hatte dem Mann ein Stellenangebot zugeschickt und vermerkt, er müsse sich umgehend bei der Firma um ein Vorstellungsgespräch bemühen. Der 28-jährige Arbeitslose schickte die Bewerbung aber erst nach zwei Wochen.
Wie viel Wochen waren es denn bei dir?

In einem Arbeitslosen- oder Hartz-Forum sind vielleicht noch mehr Experten, die sich mit den Gesetzen und Regelungen ganz genau auskennen.
angel5672
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Beitrag von angel5672 »

Also ich Hatte vorher eine anstellung für 5 Monate. Aber ich war davor auch 4 Monate ohne stelle. Davor hatte ich auch eine Stellefür 7 Monate. Und davor war ich auch ohne arbeit. Und ich muss mindestens 1 Jahr am stück arbeiten um den kompletten anspruch zu erhalen. Der war aber fast augeschöpt.Hatte leider immer befristete stellen angenommen. Und so kann das ganze. Also ich war quasi diesesmal nur 1 Monat ohne stelle(Juli) Und der wisch kann dann am18. August. Ich war wie vor den Kopf geschlagen.Das Stellenangebot kam am 13. Juli und am 25.Juli habe ich die Bewerbung abgeschickt. Ich bereue es das ich überhaupt diese Bewerbung geschickt habe. War eben zu Spät!!!! Das weiß ich auch selber. Aber nach wie vor möchte ich gerne Wissen wo ich diese FRIST Herbekomme. Die müssen sich doch auf irgendwas berufen. Und das möchte ich auch haben. Wo steht diese Frist von 3 Tagen. Auf dem Stellenangebot steht nur Umgehend aber nicht innerhalb einer Frist von 3 Tagen.
angel5672
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Beitrag von angel5672 »

Ach übrigens!
Noch mal::: Ich habe jetzt eine anstellung
angel5672
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Beitrag von angel5672 »

Hallo noch mal!
Ich habe gerade mal nachgelesen. Das Wort "Umgehend" ist Relativ und beruht sich auf keine genaue Zeitangabe. Ich finde das mein Zeitraum meiner Bewerbung schon so ziemlich umgehend war.
Was meint Ihr?
klarabella
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Beitrag von klarabella »

Könnte man dem nicht einfach auf der Basis widersprechen, dass du bereits wieder in Arbeit bist und noch dazu einen ganzen Monat früher?

Klingt mir doch reichlich absurd jemanden dafür zu bestrafen, dass er früher einen besseren Job bekam und das Stellenangebot folglich nicht mit höchster Priorität behandelt hat.
angel5672
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Beitrag von angel5672 »

Das wäre vieleicht eine Möglichkeit zur formulierung.
Ich muss jetzt einspruch beim Sozialgericht einlegen.
Ich sucher verzwifelt eine begründung für das amt. Ich habe meine Gründe gehabt, aber diese will Die Bundesagentur nicht akzeptieren.Natürlich wollen die so wenig geld zahlen wie nur möglich, der Staat ist halt pleite. Danke für alle Tipps
Ihr seid großartig und ich bin froh das ich in diesem Forum gelandet bin
Hat irgendjemand noch ander Tipps?
angel5672
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Beitrag von angel5672 »

So Ihr Lieben!
Jetzt bin ich schlauer....
Also mein riesen Fehler war, das ich diese Bewerbung 2 Wochen später verschickt habe. Hätte ich diese Bewerbung nie abgeschickt, hätte ich behaupten können, das ich keine Nachricht vom Amt bzw. einen Vermittlungsvorschlag zugeschickt bekommen habe. Oder aber das ich mich beworben habe, aber meine Dokumente( Bewerbungsunterlagen) wohl auf dem Postweg verlohren gegangen sind. Jetzt muss ich Lehrgeld zahlen. Hab ich wohl Pech gehabt.
Gruß Nicole
klarabella
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Beitrag von klarabella »

Jetzt bin ich echt baff. Wenn die das so streng auslegen, dann hatte ich wohl mehr Glück als Verstand. Viel GLück, dass du nie wieder auf die AfA angewiesen bist.
toedti2000
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Beitrag von toedti2000 »

Also für jemanden, der keinen Job hat und von der AA eine Aufforderung erhält, sich umgehend zu bewerben, empfinde ich zwei Wochen als wirklich deutlich zu spät.
klarabella
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Beitrag von klarabella »

toedti2000 hat geschrieben:Also für jemanden, der keinen Job hat und von der AA eine Aufforderung erhält, sich umgehend zu bewerben, empfinde ich zwei Wochen als wirklich deutlich zu spät.
Jeder, der die Qualität dieser Jobangebote kennt, kann allerdings gut nachvollziehen, wieso die in der Prioritätenliste ganz weit unten stehen. :-( Da hören sich 2 Wochen gar nicht so lang an. Sie sind halt reine Massenabfertigung, wer regelmäßig die Jobbörse der AfA studiert, hat das Angebot garantiert schon x-mal gesehen und gewöhnlich hat man sich aus eigenen Erwägungen dagegen entschieden.
toedti2000
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Beitrag von toedti2000 »

DAS ist mir wohl bewusst.
Es ist aber wenig sinnvoll zu sagen, deine Stellenausschreibungen finde ich doof, ich mach mein eigenes Ding. Meine Erfahrung ist, dass so viele Angebote nicht erfolgen. Von daher macht es dann schon Sinn, wenn diese Bewerbungen dann recht zügig umgesetzt werden. Das sollte auch kein Problem darstellen. Für solche Fälle kann dann ja der Bewerber eine Standardbewerbung 'bereit halten'. Die taugt dann sicherlich nicht für eine sinnvolle Bewerbung, aber um der Pflicht genüge zu tun.
klarabella
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Beitrag von klarabella »

Da hast du natürlich recht, dass einem das nichts nutzt, wenn sie dann Rückforderungen stellen, wo man doch mit einer uninpsirierten Standardbewerbung sich der Pflicht entledigen kann.

Ich bin nur wirklich geschockt, weil ich blind in die gleiche Falle hätte tappen können. Ich hätte nicht erwartet, dass die das so eng auslegen. Ich überlege grade, wieviele dieser Angebote ich hatte und dass sie immer als unverbindliche Vorschläge daherkamen. Und eine Rückforderung würde uns finanziell schnell über den gefürchteten Abgrund hinaustragen.
angel5672
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Beitrag von angel5672 »

Ich bins noch mal!
Also: Ich habe heute von meiner Chefin einen Schrieb bekommen. Damit bestättigt Sie mir das ich am 17.07.09 zu einen 2. Vorstellungsgespräch eingeladen worden bin, um meine Vertrag zu erörtern.Den Vermittlungsvorschlag habe ich aber erst am 29.07.09 per E-mail abgelehnt. UND NU????. Wie sieht die Sach jetzt aus?
Ich hatte also schon eine neue selbstgesuchte Stelle zum 01.08.09. Und der vermittlungsvorschlag war zum 01.09.09 ausgeschrieben. Jetzt frag ich mich bloß" warum habe ich in Gottesnamen diese sch...... Bewerbung noch geschickt? Können die mit daraus auch noch einen Strick drehen?
toedti2000
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Beitrag von toedti2000 »

Nun werde ich mal kleinlich ob deiner Aussagen.

Am 13.07.2009 hast du Vorschlag erhalten und solltest dich darauf bewerben. Am 17.07.2009 bist du von deiner neuen Chefin zu einem 2. Bewerbungsgespräch eingeladen worden. Das heisst aber nicht, dass du den Job auch in der Tasche hattest. Ergo hast du dich grundlos NICHT umgehend auf die andere Chance beworben. Worüber wollen wir also diskutieren? Die Meldung von dem Arbeitgeber des Vorschlages hat deine Daten erhalten und nun angegeben, dass du dich zum Zeitpunkt x be ihm beworben hast. Hättest du dich nicht beworben, so hätte er das als Feedback gegeben. Es ist also doch gehupft wie gesprungen. Es ist doof für dich gelaufen. Aber diese Feststellung nutzt dir auch nichts...
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