Ein Arbeitgeber hat die Pflicht zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, unabhängig von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Da mit dem Arbeitszeugnis vor allem eine Informationsfunktion für zukünftige Arbeitgeber verbunden ist, muss es hinsichtlich der verwendeten Formulierungen zu Tätigkeiten, Leistungen und Verhalten besonders präzise sein. Es dürfen insbesondere keine Formulierungen verwendet werden, die den Mitarbeiter in einer anderen Weise als aus dem Wortlaut der ersichtlichen Aussagen charakterisieren. Du kannst die Erstellung oder Berichtigung eines Arbeitszeugnisses vor dem Arbeitsgericht einklagen.
➤ Was machen, wenn Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis ausstellt?
Wenn ein Arbeitgeber seinen Pflichten bezüglich einer ordnungsgemäßen Erstellung eines Arbeitszeugnisses nicht nachkommt, dann hast du die Möglichkeit einer Klage vor dem Arbeitsgericht auf Erstellung eines Arbeitszeugnisses. Dafür ist keine Beauftragung eines Anwaltes notwendig.
➤ Muss ein Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis auf Wunsch ändern?
Gegen ein ausgestelltes Arbeitszeugnis kann kein rechtlich verbindlicher Widerspruch eingelegt werden. Etwaige Änderungswünsche können zwar dem Arbeitgeber vorgetragen werden, dieser ist aber nicht dazu verpflichtet, diese Änderungswünsche anzunehmen und umzusetzen.
Du hast die Möglichkeit, die Berichtigung eines Arbeitszeugnisses vor dem Arbeitsgericht einzuklagen. Im zu stellenden Klageantrag musst du das Anliegen vollständig und detailliert darlegen; besonders welche Formulierungen aus welchen Gründen zu ändern sind. Ob und wie ein beanstandetes Arbeitszeugnis zu ändern ist, entscheidet letztendlich das jeweilige Arbeitsgericht, wenn du dich mit deinem Arbeitgeber nicht gütlich einigst.
➤ Worauf ist bei der Berichtigung eines Arbeitszeugnisses zu achten?
Wenn sich durch die teilweise Berichtigung von Formulierungen Widersprüche und Sinnentstellungen ergeben, dann muss der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis komplett neu zu formulieren. Allerdings ist ein Arbeitgeber an den bisherigen, nicht beanstandeten Zeugnistext gebunden. Der Zeugnistext darf dementsprechend nicht schlechter als vorher ausfallen.
➤ Arbeitszeugnis einklagen: Weiterführende Ressourcen mit vielen Tipps
Auf den folgenden Webseiten erhältst du noch viele weitere Tipps zur Arbeitszeugnis-Klage:
- Chef verweigert Arbeitszeugnis – Was ist zu tun? – klugo.de
- Zeugnis in fünf Schritten einklagen – advocado.de
- So läuft die Güteverhandlung am Arbeitsgericht ab – hopkins.law
- Arbeitszeugnis einklagen und eine bessere Note durchsetzen – alster-rechtsanwaelte.de
- Beispielformular für Klage auf Erteilung Arbeitszeugnis (PDF-Dokument) – justiz.sachsen.de
- Tipps zur außergerichtlichen Einigung bei Arbeitszeugnis – ergo.de
- Nichtausstellung eines Arbeitszeugnisses kann für Arbeitgeber teuer werden – gks-rechtsanwaelte.de
- Informationen zum Arbeitsgerichtsverfahren – ihk.de/regensburg/
➤ Was passiert mit Klage bei keiner gütlichen Einigung?
Wenn es zu keiner gütlichen Einigung zwischen den beteiligten Parteien kommt, dann entscheidet das Arbeitsgericht darüber, inwieweit dem Klageantrag stattgegeben wird oder nicht. Falls der Arbeitgeber nicht dem Urteil einer teilweisen oder vollständigen Arbeitszeugnis-Berichtigung nachkommt, kann eine Durchsetzung auf dem Wege der Zwangsvollstreckung erfolgen.
➤ Kann man bestimmte Formulierungen für das Arbeitszeugnis einklagen?
Ein Arbeitnehmer kann keine bestimmten Formulierungen für das Arbeitszeugnis einklagen. Denn nur dem Arbeitgeber steht die Anfertigung eines Arbeitszeugnisses zu.
Ein Arbeitsgericht kann aber darüber entscheiden, ob bestimmte Formulierungen, vor allem zur Leistung und zum Verhalten des Mitarbeiters, zu korrigieren oder bestimmte Sachverhalte in das Arbeitszeugnis aufzunehmen sind. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, wie die Leistungen und das Verhalten im Einzelnen zu bewerten sind.
Bei Formulierungen, die falsch, widersprüchlich oder verschlüsselt sind, kann das Arbeitsgericht dagegen darüber entscheiden, ob eine Korrektur oder ersatzlose Streichung vorgenommen werden muss. Bei der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung kann der Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht nicht nur eine Streichung, sondern auch eine positivere Bewertung durchsetzen.
Bei der Korrektur eines beanstandeten Arbeitszeugnisses ist der Arbeitgeber an die getroffenen Aussagen gebunden. Der Zeugnistext kann also in seiner Aussagekraft und Wertung nicht verändert werden, sofern es sich dabei um die nicht beanstandeten Formulierungen handelt.
➤ Welche Tatsachen müssen ins Arbeitszeugnis aufgenommen werden?
Während bei den Bewertungen der Leistungen und des Verhaltens grundsätzlich nur Streichungen durchgesetzt werden können, verhält es sich bei der unvollständigen Darstellung von Tatsachen anders.
Die Aufnahme von bestimmten charakterisierenden Tätigkeiten, Qualifikationen oder Beurteilungen in das Arbeitszeugnis kannst du gerichtlich durchsetzen. Dabei ergeben sich Streitigkeiten zwischen den Parteien natürlich häufig bei der Frage, welche Sachverhalte als charakteristisch und wichtig anzusehen sind.
➤ Worauf sollte man bei der Schlussformel achten?
Auch bei der Schlussformel eines Arbeitszeugnisses gibt es immer wieder Streitigkeiten. So wird auch schon das Fehlen dieser Schlussformel als negative Bewertung betrachtet. Allerdings gibt es zur Schlussformel eine uneinheitliche Rechtsprechung, ob sie Bestandteil jedes Arbeitszeugnisses sein muss.
Die Schlussformel besteht vor allem aus
- einem Dank für die geleistete Arbeit,
- einem Bedauern über das Ausscheiden und
- Wünschen für die berufliche und private Zukunft.
Bei besonders guten Arbeitszeugnissen wird die Schlussformel durch eine Einstellungsempfehlung und ähnlichen Kommentaren ergänzt.
Wenn der Arbeitgeber eine Schlussformel verwendet, dann darf die Schlussformulierung nicht in Widerspruch zum übrigen Arbeitszeugnis-Inhalt stehen.
➤ Wer hat Beweispflicht bei Änderungswünschen durch Arbeitnehmer?
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich für die Richtigkeit der Tatsachen eines Arbeitszeugnisses in der Beweispflicht. Falls es Meinungsverschiedenheiten über den Aufgabenumfang gibt, dann muss der Arbeitnehmer die Übertragung und Ausführung der Aufgaben darlegen.
Dagegen hängt die Beweislast bei der Gesamtbeurteilung vom Bewertungsniveau ab. Bei einer als unterdurchschnittlich bescheinigten Leistung steht der Arbeitgeber in der Pflicht, die Bewertungsgrundlagen darzulegen. Bei einer mindestens als durchschnittlich bescheinigten Leistung muss der Arbeitnehmer Tatsachen darlegen, die eine bessere Beurteilung rechtfertigen würden.